Erklärung zur Gehaltsabrechnung „Epidemie-Entgelt lfd. Auszahlung“

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Hier erfolgt eine Erklärung, die der Zentralbetriebsrat zur letzten Lohn-, Gehaltsabrechnung bezüglich „Epidemie-Entgelt lfd. Auszahlung“ erhalten hat:

Lieber ZBR!
Im Auftrag von Frau Mag. Montesquieu darf ich Ihnen folgende Information weiterleiten.

„Die Abgeltung mit der Lohnart „3577 Epid.Entgelt lfd.Ausz.“, die in der jetzigen Lohn-/Gehaltsabrechnung für den Zeitraum Mitte März bis Ende Mai ausbezahlt wurde, betrifft Personen, die im Zusammenhang mit Covid19 von einem ursprünglich geplanten Dienst abwesend waren.

Es wurden die jeweiligen Tage separat für die Monate März, April und Mai ermittelt. Es handelt sich um ein Schnittentgelt – so wie bei Krankheit -> es werden Dienstbezüge unter Zugrundelegung eines Durchschnittes auf Basis der verrichteten Dienste des vorangegangen Kalenderjahres herangezogen. Dieser Durchschnitt ist für jede/n Mitarbeiter*in individuell und nicht vergleichbar. Genauso wie der ausgewiesene Betrag ist auch die Anzahl der ermittelten Tage unter den Mitarbeiter*innen nicht vergleichbar, da die Dienstplanung bei jeder Person individuell und unterschiedlich ist. 

Leider musste für diese einmalige Abgeltung dieselbe Lohnart „3577 Epid.Entgelt lfd.Ausz.“ verwendet werden, die eigentlich ursprünglich nur für Absonderungen wegen Covid19 bei ausgestellten Bescheid (= Absenz AEG im GraphDi) herangezogen wird. Das könnte eventuell zu Missverständnissen führen.“
Petra Fleischhacker, Projektassistentin Human Resource Management

Günstig ins Theater mit dem ÖGB: ermäßigte Abos für Mitglieder!

Günstig ins Theater mit dem ÖGB – ermäßigte Abos für Gewerkschaftsmitglieder
Kulturliebhaber kommen mit dem ÖGB Oberösterreich voll auf ihre Kosten. Für die Theatersaison 2020/2021 bietet der ÖGB OÖ. seinen Mitgliedern wieder vier verschiedene Abonnements zum ermäßigten Preis im Linzer Landestheater. Ob Oper, Theater, Musical oder Schauspiel: Für jeden Geschmack gibt es das passende Paket. Ein Abo richtet sich speziell an junge Menschen bis 27 Jahre. Der Preis für drei Stücke ist ab 29 Euro besonders attraktiv.

Empfehlenswert ist das „Abo Musical und Schauspiel“ (ABO 65) mit vier Schauspiel-Stücken und dem Musical „The Wave“. Als kostenlose Draufgabe laden nach jeder Vorstellung ÖGB und Landestheater zu einem Künstlergespräch mit Schauspielern, Regie und Theaterleitung in gemütlichem Ambiente. Dieses Abo ist für ÖGB-Mitglieder bereits ab 73,- Euro buchbar, das entspricht einer Ermäßigung von 50 Prozent gegenüber dem Einzelverkaufspreis.

Die beiden weiteren Abos „Oper und Tanz“ sowie „Operette, Musical und Schauspiel“ bilden die Highlights der kommenden Theatersaison ab und sind ab 141 Euro für je fünf Stücke zu haben.

Bestellungen bitte direkt beim Landestheater Linz, Abo-Service, Promenade 39, Linz, Tel.: 0800 218 000-4, E-Mail: h.woess@landestheater-linz.at

Genauere Infos sind hier nachzulesen: 
Theater Abo 2020-21

Reisen in Corona-Zeiten: AK OÖ. hilft mit Geld-Zurück-Aktion nach Storno!

Reisen in Corona Zeiten: AK hilft mit Geld-Zurück-Aktion nach Storno und An­nullierung und fordert gesetzliche Ver­besserungen
Die Corona-Pandemie stellte auch das Konsumleben ab Mitte März völlig auf den Kopf. Vor allem das Thema Reisen bereitete seitdem tausenden Menschen in Ober­österreich große Sorgen und Probleme. 65.000 Beratungen hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich im vergangenen Halbjahr durchgeführt, das sind um ein Drittel mehr als im Vergleichszeitraum 2019.

Jede vierte Anfrage betraf das Thema Reisen. Vor allem Fluglinien und Reiseveranstalter, die entgegen der ein­deutigen Rechtslage Rückzahlungen verweigerten, beschäftigten die AK. Sie startete sofort eine Geld-Zurück-Aktion für alle Betroffenen. Vom Gesetzgeber fordert die AK unter anderem eine Insolvenzabsicherung auch bei Nur-Flug-Buchungen und die Ein­führung der echten EU-weiten Sammel­klage.

Fluglinien missachteten Gesetze
Große Probleme bereiteten den Konsumenten/-innen zahlreiche Online-Plattformen, die auf Tauchstation gingen und somit die Geschädigten komplett im Regen stehen ließen. Ebenso

Fluglinien sowie Reiseveranstalter, die die Ver­braucher-Rechte missachteten. Obwohl die europäische Fluggastrechte-Verordnung klar regelt, dass bei annullierten Flügen der Ticketpreis innerhalb einer Woche von der Airline an den Fluggast zurückzuerstatten ist, erfolgte dies bei keiner einzigen Fluglinie. Viele Airlines missachteten die Gesetze komplett und boten ihren Kunden/-innen überhaupt nur Umbuchungen oder Gutscheine an.

Während bereits die Rettungspakete europaweit geschnürt wurden, gab es keine Rückzahlungen. Erst jetzt beginnen die vom Steuerzahler aufgefangenen Airlines schleppend, die berechtigten Rückzahlungsforderungen zu begleichen.

Reiseveranstalter verweigern Rück­zahlungen
Auch bei den stornierten Pauschalreisen zahlten viele Reiseveranstalter bereits geleistete Beträge entweder nicht oder erst nach energischer Aufforderung durch die Betroffenen oder gar erst nach Intervention durch die AK-Konsumentenschützer/-innen zurück. Dabei ist auch hier die Gesetzeslage klar geregelt: Wird eine Pauschal­reise entweder vom Veranstalter abgesagt oder storniert die Kundin/der Kunde selbst, weil die Reisedurchführung aufgrund ungewöhnlicher Umstände erheblich beeinträchtigt oder nicht möglich ist, greift das Pauschalreisegesetz. Und das besagt, dass keine Storno­kosten anfallen dürfen.

Aktion TicketRefund von AK und FairPlane
Die Arbeiterkammer Oberösterreich reagierte sofort auf die neuen Anforderungen und auf den Widerstand der Airlines und der Reiseveranstalter. Gemeinsam mit dem Fluggastrechteportal FairPlane unterstützen die AK-Konsumentenschützer/-innen alle betroffenen Mitglieder der AK Oberösterreich und alle Oberösterreicher/-innen im Rahmen der Aktion TicketRefund notfalls auch bei der gerichtlichen Durchsetzung aller berechtigten Ansprüche.

600.000 Euro Rückforderungsanspruch
Seit dem Start der Aktion am 27. April nutzen 700 Konsumenten/-innen mit mehr als 1.000 Mit­reisenden diese Aktion. Bei 600 Fällen davon handelt es sich um Ticket-Rückforderungen von Flügen und bei 100 Fällen um Pauschalreisen. Insgesamt beträgt der Rück­forderungsanspruch 600.000 Euro. Bisher haben die Konsumenten/-innen in 70 Fällen ihr Geld zurückbekommen.

Die Anmeldung der Rückforderungsansprüche bei der AK Oberösterreich ist online rund um die Uhr möglich. Sämtliche Kosten der Rechts­durchsetzung mittels des Kooperationspartners FairPlane übernimmt derzeit die AK Oberösterreich. Die Aktion wird voraussichtlich jedenfalls noch bis Jahresende laufen, sodass Betroffene ihre Ansprüche anmelden können.

AK hilft Betroffenen und fordert Sammelklage
„Gutscheine, Umbuchungen oder Hinhalte-Taktiken der Fluglinien und Reiseveranstalter müssen nicht akzeptiert werden. Ich rate allen Betroffenen, sich an die AK zu wenden“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Er fordert in diesem Zusammen­hang einmal mehr das Instrument einer echten und EU-weiten Sammelklage. Dabei könnten alle Betroffenen einer Fluglinie oder eines Reise­veranstalters in einem Gerichtsverfahren prozessökonomisch zusammengefasst werden, auch wenn das Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat.

Absicherung bei Insolvenzen
Zudem solle der Gesetzgeber für mehr Planbarkeit und Sicherheit für die Verbraucher/-innen sorgen. Die Republik solle für Gutscheine die Haftung im Insolvenzfall des ausstellenden Unternehmens übernehmen, dann könnten alle Konsumenten/-innen bedenkenlos die Gut­scheine von Airlines, Reiseveranstaltern und Reisebüros akzeptieren. „Zumindest hätten die zuständigen Minister/-innen dafür Sorge tragen müssen, dass staatliche Unterstützung für Unternehmen in der Reisebranche an die Einhaltung von Konsumentenrechten gekoppelt wird“, so der Präsident.

Außerdem solle es auch eine Insolvenzabsicherung für Nur-Flug-Buchungen – ähnlich jener für Reiseveranstalter – geben.
(Information der AK OÖ., 24.09.2020)

Absage des Betriebsausflugs in das Burgenland!

Der Betriebsausflug ins Burgenland vom 25. September bis 27. September kann leider nicht stattfinden!

Angesichts der steigenden Coronazahlen (auch im Burgenland) und den damit verbundenen verschärften Maßnahmen, die seit gestern in unserem Land gelten, müssen wir leider schweren Herzens unseren Betriebsausflug absagen.

Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich zum Betriebsausflug angemeldet und auch den Eigenbeitrag schon entrichtet haben, bekommen diesen selbstverständlich wieder retour.

Falls jemand Interesse hat, an der Cats Aufführung privat teilzunehmen: die Karten liegen ab Mittwoch, 23.09., im BR Büro auf – werden gratis abgegeben!

Das musst Du bei einem Corona-Fall tun – Rechte und Pflichten!

ÖGB-Arbeitsrechtsexperte klärt, welche Rechte und Pflichten ArbeitnehmerInnen haben
Seit Wochen steigt in Österreich wieder die Zahl der Corona-Erkrankten. Zusätzlich befeuert wird die Situation durch den Schulbeginn im ganzen Land. Es ist ein Schulstart wie wohl nie zuvor. Viele Eltern sind höchst verunsichert.

Viele Fragen haben aber auch ArbeitnehmerInnen, wie sie sich im Fall des Falles verhalten sollen. Unser Arbeitsrechtsexperte Martin Müller hat die Antworten.

Folgende Fragen werden hier beantwortet:

  • Ich habe Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus: Fieber, Husten, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden. Für die Behörden bin ich ein Verdachtsfall. Wie muss ich mich meinem Arbeitgeber gegenüber verhalten?
  • Ich habe ein positives Testergebnis bekommen, war vorher aber kein Verdachtsfall. Was mache ich jetzt?
  • Mein Kind ist ein Verdachtsfall. Was ist zu tun?
  • Mein Kind wird positiv auf Corona getestet. Was muss ich beachten?
  • Mein Partner/meine Partnerin ist ein Verdachtsfall. Was passiert jetzt?
  • Was passiert, wenn mein Partner/meine Partnerin positiv getestet wurde?
  • Welche Regeln gelten, wenn z.B. eine ganze Schulklasse oder eine ganze Abteilung in der Arbeit wegen eines Verdachtsfalles heimgeschickt wird? Mein Kind bzw. ich selbst war nur Kontaktperson.

Hier geht’s weiter zu den ausführlichen Antworten:
Das musst Du bei einem Corona-Fall tun!

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf UKH Linz September 2020!

Fa. Niemetz freut sich, wieder für uns unterwegs zu sein und uns mit süßen Angeboten verwöhnen zu können!

Aktion im September:
* 1 x Niemetz Schwedenbomben 20er, 12 x Niemetz Manja oder Swedy, 1 x Heidi Bouquet Espresso, 3     x Heidi Creme D’or Riegel (Mousse au Chocolat, Noisette,  Apfelstrudel)
* extra für Sie zu jedem Einkauf 1 Swedy oder Manja GRATIS!
* unsere Exklusive Tafelaktion = 8 Heidi Tafeln um nur 10 Euro.

Das Ganze findet wie immer draußen im Eingangsbereich zwischen AUVA-Landesstelle und Unfallkrankenhaus Linz statt!
Es werden alle relevanten Sicherheits- und Hygienevorschriften eingehalten!

Neuer AUVA-Fuhrpark – Mitteilung des AUVA-Zentralbetriebsrates

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Am 10.9.2020 wurden die neuen Fahrzeuge für den Fuhrpark in der Hauptstelle vorgestellt.

Die Vorstellung wurde auch auf der Homepage der AUVA beworben – einige interessante Informationen findet man unter dieser Adresse:

https://www.auva.at/cdscontent/?contentid=10007.861048&portal=auvaportal

Die Anschaffung des Fuhrparks wurde ohne Mitwirkung des Betriebsrates durchgeführt. Wir haben im Vorfeld unsere Bedenken mitgeteilt und mehrmals darauf hingewiesen, dass eine verpflichtende Nutzung des Fuhrparks ohne Betriebsvereinbarung rechtlich nicht zulässig ist.

Gleichzeitig mit der Vorstellung der neuen Fahrzeuge wurde uns ein erster Entwurf für eine Betriebsvereinbarung übermittelt und damit die Wünsche des Arbeitgebers bekannt gegeben. Aus unserer Sicht deckt der Stand der Verhandlungen die Interessen der Mitarbeiter noch nicht so weit ab, dass wir eine Nutzung der Fahrzeuge – auch wenn die Auslieferung und Übergabe in den nächsten Wochen startet – zum derzeitigen Stand empfehlen würden.

Derzeit verhandeln wir mit dem Arbeitgeber über diese Betriebsvereinbarung – der nächste Verhandlungstermin findet am 24. September 2020 statt. Wir sind zuversichtlich, dass wir zu einer Regelung mit der Generaldirektion kommen werden.

Wie immer bemühen wir uns auch bei den aktuellen Verhandlungen um bestmögliche Vereinbarungen im Interesse der Kolleginnen und Kollegen!

Freundliche Grüße
Erik Lenz, Vorsitzender AUVA-Zentralbetriebsrat

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