Neuer AUVA-Fuhrpark – Mitteilung des AUVA-Zentralbetriebsrates

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Am 10.9.2020 wurden die neuen Fahrzeuge für den Fuhrpark in der Hauptstelle vorgestellt.

Die Vorstellung wurde auch auf der Homepage der AUVA beworben – einige interessante Informationen findet man unter dieser Adresse:

https://www.auva.at/cdscontent/?contentid=10007.861048&portal=auvaportal

Die Anschaffung des Fuhrparks wurde ohne Mitwirkung des Betriebsrates durchgeführt. Wir haben im Vorfeld unsere Bedenken mitgeteilt und mehrmals darauf hingewiesen, dass eine verpflichtende Nutzung des Fuhrparks ohne Betriebsvereinbarung rechtlich nicht zulässig ist.

Gleichzeitig mit der Vorstellung der neuen Fahrzeuge wurde uns ein erster Entwurf für eine Betriebsvereinbarung übermittelt und damit die Wünsche des Arbeitgebers bekannt gegeben. Aus unserer Sicht deckt der Stand der Verhandlungen die Interessen der Mitarbeiter noch nicht so weit ab, dass wir eine Nutzung der Fahrzeuge – auch wenn die Auslieferung und Übergabe in den nächsten Wochen startet – zum derzeitigen Stand empfehlen würden.

Derzeit verhandeln wir mit dem Arbeitgeber über diese Betriebsvereinbarung – der nächste Verhandlungstermin findet am 24. September 2020 statt. Wir sind zuversichtlich, dass wir zu einer Regelung mit der Generaldirektion kommen werden.

Wie immer bemühen wir uns auch bei den aktuellen Verhandlungen um bestmögliche Vereinbarungen im Interesse der Kolleginnen und Kollegen!

Freundliche Grüße
Erik Lenz, Vorsitzender AUVA-Zentralbetriebsrat

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