Top-Angebot auch 2020: Freizeit-/Arbeitsschuhe zum Superpreis!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch heuer können wir wieder eine tolle Schuh-Aktion anbieten:

Modell „Cloud“, perfekter Freizeit- oder Arbeitsschuh, sehr leicht, atmungsaktiv, Schnellschnürsystem. Größen Damen von 36 bis 43, Größen Herren von 40 bis 47. Der reguläre Preis wäre € 140,–, Sonderpreis für uns € 105,–.

Musterschuhe zum Probieren sind im BR-Büro vorhanden. Bestellungen sind bis Ende März 2020 möglich.

Wir können die Sommer-Kinderbetreuung auch 2020 wieder anbieten!

Die Sommer-Kinderbetreuungsaktion wird auch heuer fortgeführt!

Somit gibt es auch dieses Jahr wieder Spiele, Spaß, sportliche Aktivitäten und Ausflüge für unsere Kleinen – mit pädagogisch geschulten Betreuerinnen der Kinderfreunde Linz!

Hier die Details:

  • Zeitraum: fünf Wochen vom 27. Juli bis 28. August 2020 (KW 31 bis 35)
  • Montag bis Freitag in der Zeit von 6.45 Uhr bis 19.15 Uhr im Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz
  • für Kinder von 3 bis 12 Jahren
  • Kosten von € 4,– pro Tag
  • Mittagessen im Speisesaal
  • Bring- und Holzeiten können individuell vereinbart werden
  • für jeweils fünf Kinder ist eine pädagogisch ausgebildete Betreuungsperson vorgesehen

Anmeldung:
Die Anmeldungen beim Betriebsrat sind ab sofort möglich – inklusive der Information, in welchen Wochen Du wie viele Kinder in welchem Alter zur Kinderbetreuung bringen möchtest.  Natürlich ist es auch möglich, nur einzelne Tage anzugeben.
Bis vor Ostern müssen wir eine ungefähre Anzahl der Kinder benennen, daher ist der Anmeldeschluss am Freitag, 10. April 2020!

Gib auch Du Deinem Kind die Chance, mit Gleichaltrigen zu spielen, kreativ zu basteln, Ausflüge zu unternehmen!

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Daniela Kneidinger, BA
Spiel Spaß Mobil, Ferienbetreuung, Ortsgruppen & Rote Falken

Österreichische Kinderfreunde, Region Linz-Stadt
Wiener Straße 131, 4020 Linz
Telefon: +43 / 732 / 77 26 32 -22
Mobil: +43 / 699 / 16 886 322

Pflegefreistellung, wenn das Kind krank ist – welche Rechte haben Eltern?

Welche Rechte Eltern haben, um ihre Kinder zu pflegen, erklärt oegb.at in 9 Antworten!

Schon zum zweiten Mal in diesem Winter müssen mehrere Schulen in Tirol wegen Grippe vorübergehend geschlossen werden.
Mehr als ein Drittel der SchülerInnen in zwei Volksschulen ist erkrankt, die Ansteckungsgefahr hoch. Besonders berufstätige Eltern sowie Wahl- und Pflegeeltern bringt das in die Bredouille.

Wer kümmert sich um das kranke Kind? Berufstätige Eltern haben vom Gesetz aus das Recht, bei einem kranken und somit pflegebedürftigen Kind oder nahen Angehörigen zu Hause zu bleiben.
oegb.at hat die Antworten auf neun Fragen zur Pflegefreistellung:

1. Für wen kann ich die Pflegefreistellung in Anspruch nehmen?
Für alle nahen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt. Das sind EhepartnerIn, eingetragene PartnerIn, LebensgefährtIn, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Pflege- und Adoptivkinder und leibliche Kinder des Partners/der Partnerin. Eltern sowie Wahl- und Pflegeeltern haben für ihre eigenen Kinder Anspruch auf Pflegefreistellung – unabhängig davon, ob sie in einem gemeinsamen Haushalt leben oder nicht.

2. Ich habe ein Woche Pflegefreistellung. Stimmt das?
Ja, vereinfacht gesagt, haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf bis zu einer Woche Pflegefreistellung im Jahr – unabhängig von der Anzahl der Kinder oder zu pflegenden Angehörigen. Diese Woche ist im Ausmaß der Wochenarbeitszeit zu berechnen und kann tage- oder stundenweise konsumiert werden.

3. Muss ich um Pflegefreistellung ansuchen?
Nein. Sie müssen aber den Chef/die Chefin unverzüglich darüber informieren, dass sie eine Pflegefreistellung in Anspruch nehmen. Eine Erlaubnis benötigen Sie nicht. Anspruch darauf haben Sie sofort nach Antritt des Arbeitsverhältnisses.

4. Kann mein Chef verlangen, dass der andere Elternteil zuhause bleibt?
Pflegefreistellung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn man sie tatsächlich benötigt. Wenn zum Beispiel ein Elternteil in Karenz ohnehin zuhause ist oder sich die Großeltern um das kranke Kind kümmern, gibt es keine Pflegefreistellung. Der Arbeitgeber kann aber nicht verlangen, dass man eine Pflegekraft engagiert, oder bestimmen, welcher Elternteil zuhause bleibt.

5. Was ist, wenn ich mehr als eine Woche Pflegefreistellung benötige?
Dann können Sie innerhalb eines Arbeitsjahres (wiederum im Ausmaß Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit) eine zweite Pflegefreistellungswoche nehmen. Allerdings nur dann, wenn das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist, neuerlich pflegebedürftig krank wird und Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus sonstigen wichtigen Gründen haben.

6. Muss ich beim Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorweisen?
Nein. Verlangt der Arbeitgeber aber eine ärztliche Bestätigung als Nachweis, dann hat er auch die möglicherweise anfallenden Kosten zu tragen.

7. Werde ich in der Pflegefreistellung weiterbezahlt?
Während der Pflege dürfen Sie finanziell nicht schlechter gestellt sein. Sie bekommen das gleiche Entgelt, das Sie bekommen hätten, wenn Sie die Pflegefreistellung nicht in Anspruch genommen hätten.

8. Was ist, wenn die Betreuungsperson eines Kindes krank wird?
Pflegefreistellung können Sie auch dann nehmen, wenn die Person, die Ihr leibliches Kind ständig betreut, aus schwerwiegenden Gründen ausgefallen ist. Für die sogenannte „Betreuungsfreistellung“ ist in diesem Fall kein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind notwendig. Auch für nicht leibliche Kinder kann eine Betreuungsfreistellung in Anspruch genommen werden, wenn mit dem leiblichen Elternteil und dem Kind ein gemeinsamer Haushalt besteht.

9. Mein Kind muss ins Spital, darf ich es begleiten?
Für die Betreuung des eigenen Kindes (auch Wahl- und Pflegekinder) oder eines leiblichen Kindes des/der EhegattIn, des/der eingetragenen PartnerIn oder LebensgefährtIn (sofern ein gemeinsamer Haushalt vorliegt) bis zum 10. Lebensjahr, im Krankenhaus können Sie eine Pflegefreistellung nehmen.
(Information des ÖGB, 29.01.2020)

Mitarbeiter-Angebot: Köstlichkeiten für Aschermittwoch und Valentinstag!

Mitarbeiter-Angebot der Fa. Zettl, Oftering:
Mit neuen Angeboten für Ihre MitarbeiterInnen starten wir  ins Jahr 2020!

Für die kalten Tage haben wir sowohl eine herzhafte, wie auch eine exklusive (Valentin & Aschermittwoch) Auswahl an Köstlichkeiten für jeden Anlass zusammengestellt mit Vergünstigungen bis zu 35%.

Wie gewohnt können die Kulinarien direkt bei uns bestellt werden, die Lieferung folgt zum Wunschdatum an eine Lieferadresse nach Wahl. Die Rechnungslegung geht direkt zu Handen des Bestellers.

Unsere Aktion – mit Details zu den Produkten, Bestellung und Lieferung – finden Sie im Prospekt unten. Selbstverständlich können die Delikatessen auch in unserem webshop bestellt werden: Mit dem Code zettl20 werden die Angebotspreise angezeigt, weiters erhalten Sie 20 % Rabatt auf unser gesamtes Sortiment.

Wir ersuchen Sie, unser Angebot für Ihre MitarbeiterInnen zu veröffentlichen und bedanken uns vorab ganz herzlich für Ihre Bemühungen.

Hier geht’s weiter zu den Angeboten inklusive Bestellformular: Zettl GmbH – Februar 2020

Woher kommt das Geld im Gesundheitswesen?

Woher kommt das Geld im Gesundheitswesen?
Im Regierungsprogramm lässt sich zur Finanzierung des Gesundheitssystems nichts finden!
Die schlechte Nachricht zuerst: Am türkis-blauen Kassenumbau wird von der neuen Regierung auch nach der Vorstellung des Regierungsprogramms nicht gerüttelt.

Ein wenig besser sieht es bei manchen Vorschlägen zur Gesundheitspolitik aus. Da sind beispielsweise der Ausbau früher Hilfen, einem Maßnahmenkonzept zur Gesundheitsförderung bzw. gezielten Frühinterventionen in Schwangerschaft und früher Kindheit. Allerdings fehlt die genaue Zuordnung der Zuständigkeit und die Finanzierung. Auch die so genannten „community nurses“, die für eine niederschwellige und bedarfsorientierte Versorgung sorgen sollen, klingen gut. Die Etablierung dieser Pflegekräfte, die im Grätzel oder Bezirk arbeiten, könnte die „nichtärztlichen Gesundheitsberufe“ stärken und aufwerten.

Über Selbstbehalte wird im Regierungsprogramm nur in Verbindung mit dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) gesprochen, sonst werden keine weiteren Selbstbehalte erwähnt. Entscheidend für die kommenden Jahre wird aber ein Punkt sein, der auf keiner der sieben Seiten im Kapitel Gesundheit Erwähnung findet, nämlich die zentrale Frage der Finanzierung.

Beispiel Kassenumbau
Dies kann man am konkreten Beispiel „Kassenumbau“ festmachen. Die drittgrößte Sozialversicherung Europas, die Österreichische Gesundheitskasse mit 7,2 Millionen Versicherten, startet mit einem Minus von 70 Millionen Euro. ÖGK-Vizeobmann Andreas Huss ist skeptisch, ob das Defizit so einfach ausgeglichen werden kann:

„Bis Ende 2021 sollen noch einmal 260 Millionen Defizit dazukommen.
Selbst wenn wir 1000 Mitarbeiter weniger haben, bringt das nur 50 Millionen Euro Ersparnis. Und gleichzeitig sollen die Leistungen besser werden. Ich sehe derzeit nicht, wie sich das ausgehen soll.“

Alle anderen Maßnahmen zur Sozialversicherung sind dürftig und nicht aussagekräftig.

Auch das hohle Bekenntnis zur Selbstverwaltung liest sich als unkonkrete Beschwichtigung und ist weiterhin kritisch zu beobachten. An anderen Stellen im Kapitel Gesundheitssystem finden sich für die Kassen bedenklich teure Vorschläge. Wie zum Beispiel die Einbeziehung von Gefängnisinsassen in die gesetzliche Krankenversicherung. Somit würde der Bund die Kosten auf die Allgemeinheit übertragen.

Bund gegen Land
Eine weitere große Baustelle ergibt sich aus der Frage nach der Zuständigkeit von Stadt und Land. Viele der Maßnahmen zur Gesundheitspolitik richten sich an die Länder bzw. sind ohne Kooperation der Bundesländer nicht machbar und daher für den Bundesgesetzgeber allein nicht umsetzbar. Ein großer Wurf in der Gesundheitspolitik ist damit ausgeblieben.

Gute Ansätze, aber nichts Konkretes
Alles in allem enthält das Gesundheitskapitel einige gute Ansätze und viel an Fortführung schon begonnener Vorhaben. In fast allen Bereichen fehlt aber die konkrete Ausgestaltung und Zielsetzung. Damit sind wohl mühsame Verhandlungen mit den betroffenen Institutionen wie beispielsweise Ärztekammern, Ländern, Sozialversicherung und Wirtschaftskammern vorprogrammiert. Dies würde dann entweder die Umsetzung lange hinauszögern oder viel Geld kosten. Eine Gegenfinanzierung der im Programm enthaltenen Maßnahmen fehlt jedoch völlig.
(Information des ÖGB, 22.01.2020)

Wir laden ein: Betriebsausflug 2020 Burgenland & Wien!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Heuer bleiben wir – nach mehrfach geäußertem Wunsch – mit dem Betriebsausflug wieder mal in Österreich, genauer gesagt im Burgenland und in Wien!

St. Martins Therme & Lodge
inklusive Shopping-Möglichkeit, Seewinkel-Safari & Musicalbesuch in Wien

Termine:
Freitag, 19. Juni 2020, bis Sonntag, 21. Juni 2020
sowie
Freitag, 25. September 2020, bis Sonntag, 27. September 2020

Geplantes Programm (Änderungen vorbehalten):

Freitag:
Die Abfahrt erfolgt jeweils um 14 Uhr vor dem UKH Linz. Busfahrt nach Frauenkirchen und Zimmerbezug in der schönen St. Martins Therme & Lodge. Abendessen im Hotel.

Samstag:
Am Vormittag Fahrt ins Designer Outlet Parndorf oder Möglichkeit zum Aufenthalt in der Therme. Am Nachmittag nehmen alle an der Seewinkel-Safari teil. Kompetente Ranger führen uns in die vielfältige Welt des Nationalparks Neusiedler See – Seewinkel ein.
Im Anschluss daran Weiterfahrt zu einem abendlichen Heurigenbesuch.

Sonntag:
Nach dem Frühstück Weiterfahrt nach Wien. Mittagessen gibt’s um 12 Uhr beim Bettelstudent. Im Anschluss daran gemeinsamer Musical-Besuch: Beim ersten Termin wird im Ronacher „Cats“ gespielt, beim zweiten Termin „Miss Saigon“ im Raimund Theater, Beginn der Vorstellung ist jeweils um 14 Uhr.
Nach dem Musical direkte Heimreise nach Linz.

Anmeldung/Eigenbeitrag:
Die Anmeldung zu beiden Terminen ist ab sofort möglich, mit gleichzeitiger Bezahlung des unverändert günstigen Eigenbeitrags von € 100,–.
Anmeldeschluss für den ersten Termin ist am 13. März 2020, Anmeldeschluss für den zweiten Termin ist am 19. Juni 2020.

Weitere Informationen im Internet:
St. Martins Therme & Lodge
Designer Outlet Parndorf
Seewinkel-Safari
Musical Cats und Miss Saigon

Petition: „Der Weiße Hof muss erhalten bleiben!“

An den Verwaltungsrat der AUVA: Der Weiße Hof muss erhalten bleiben!
„Mit großer Sorge verfolgen wir als UnfallpatientInnen des Rehabilitationszentrums Weißer Hof in Klosterneuburg in NÖ., dass die Zukunft des Weißen Hofs ab 2026 ungewiss ist.

Die Betten des Weißen Hofs sollen nach Meidling übersiedelt werden, wo ein neues Rehabilitationszentrum neben dem bestehenden Unfallkrankenhaus gebaut werden müsste.

Die PatientInnen des Weißen Hofs befinden sich aufgrund ihres Schicksals in einer dramatischen Ausnahmesituation. Sie brauchen die Natur und die Ruhe abseits der Hektik der Stadt, um sich auf ihre Rehabilitation konzentrieren zu können.

Wir appellieren an Sie im Namen aller PatientInnen und deren Angehöriger und im Namen all derer, denen der Weiße Hof am Herzen liegt, den Weißen Hof zu erhalten und (zumindest teilweise) von der AUVA zu betreiben!“

Hier geht’s weiter zu den Argumenten, warum das wichtig ist, und zum Unterzeichnen der Petition:
Petition „Der weiße Hof muss erhalten bleiben!“

AK OÖ. zieht Bilanz 2019: Fast 118 Mio Euro für Mitglieder erkämpft!

AK Oberösterreich zieht Bilanz 2019:
Fast 118 Millionen Euro für Mitglieder er­kämpft!
Die Zahl der Menschen, die sich um Rat und Hilfe an die Arbeiterkammer Oberösterreich wandten, ist im Vorjahr erneut gestiegen: Rund 325.000 Anfragen bearbeiteten die AK-Expertinnen und Experten (2018: 310.000 Anfragen). Sie erkämpften fast 118 Millionen Euro.

Besonders hoch war der Anstieg bei Fragen zu Pflegegeldeinstufungen und zum Thema Pensionen. Die im Herbst im Nationalrat beschlossene Regelung „Nach 45 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen“ etwa hat bei vielen AK-Mitgliedern dringende Fragen aufgeworfen. Die AK half mit einer eigens eingerichteten Hotline.

Kosten­lose Be­rat­ung
Die Arbeiterkammer Oberösterreich ist eine starke Partnerin für ihre rund 674.000 Mitglieder. Sie bietet Rat und Hilfe in fast allen Lebenslagen. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Unsere Expertinnen und Experten informieren, beraten und vertreten – wenn nötig auch vor Gericht. Für die Mitglieder kostenlos.“ Die meisten der 325.539 Anfragen im vergangenen Jahr betrafen das Arbeits- und Sozialrecht. Rund 18.000 Rechtsakte wurden aufgenommen, in fast 8.900 Fällen ging die AK für Betroffene vor Gericht.

Heißes Thema: Sozial­recht
Die Anzahl der persönlichen Beratungen bei der AK Oberösterreich insgesamt ist 2019 im Vergleich zum Jahr davor relativ konstant geblieben. Auffällig ist aber folgende Entwicklung: Während die Zahl der Anfragen im Arbeitsrecht (zum Beispiel Kündigung, Lohn, Arbeitsvertrag) um mehr als sechs Prozent zurückgegangen ist, ist jene zu sozialrechtlichen Belangen (Themen wie Pension, Unfallrente oder Pflege von Angehörigen) um 17 Prozent gestiegen.

Gefragte Pensions­hot­line
Großer Beratungsbedarf ergab sich etwa durch die 2019 beschlossene Regelung, wonach man nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit ohne Abschläge in Pension gehen kann – auch, wenn man schon vor dem Regelpensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre) in den Ruhestand wechselt. „Damit wurde eine wichtige Forderung von uns erfüllt. Das sorgte nicht nur für großes mediales Aufsehen, sondern auch für einen enormen Beratungsbedarf. Wir konnten die vielen Anfragen gut bewältigen – auch dank der rasch eingerichteten Telefon-Hotline mit der Durchwahl 4562, die die Ratsuchenden direkt zu unseren Pensionsexpertinnen und -experten führte“, berichtet der AK-Präsident. Rund 700 Anrufer/-innen waren zwischen Ende September und Ende Dezember 2019 allein unter dieser „Spezial-Hotline“ zu verzeichnen. Seit 2018 berät die AK auch in Sachen Pflegegeldeinstufung. Viele Menschen wenden sich seither an AK-Experten/-innen, weil sie falsch eingestuft werden: mehr als 1.100 waren es alleine im Vorjahr.

Kalliauer: „Es geht bei all diesen Themen für die Betroffenen meist nicht nur um Geld, das ihnen von Rechts wegen zusteht, sondern auch um ihre Existenzgrundlage. Nicht selten sind ganze Familien betroffen. Jeder einzelne Fall, in dem wir helfen können, ist ein Erfolg für uns.“

Fast 118 Millionen für Mit­glieder
Insgesamt konnte die AK Oberösterreich 2019 für ihre Mitglieder 117,91 Millionen Euro erkämpfen. Der Großteil – 72,1 Millionen Euro – entfiel auf das Sozialrecht. Ein weiterer großer Anteil – nämlich 30,35 Millionen Euro – wurde in Insolvenzverfahren für die von Firmenpleiten betroffenen Beschäftigten erkämpft. Und in Arbeitsrechtsangelegenheiten holte die AK 11,7 Millionen Euro herein. Der Rest des Betrags entfällt auf Interventionen in Konsumentenschutz-Angelegenheiten und auf die Lohnsteuerberatung. Die AK scheut auch nicht davor zurück, wegen kleiner Beträge zu intervenieren oder gar vor Gericht zu gehen. Und manchmal geht es auch um richtig viel Geld: Der niedrigste Betrag, den die AK für einen Arbeitnehmer hereinbrachte, betrug 12 Euro – der höchste 120.100 Euro.

Großes Ver­trauen in die AK
Diesen Einsatz wissen die AK-Mitglieder zu schätzen. „Sie sind mit dem Angebot und der Arbeit ihrer Interessenvertretung sehr zufrieden. 93 Prozent der Personen, die mit uns zu tun hatten, waren sehr zufrieden oder zufrieden“, so Präsident Kalliauer. Bei der Frage, welchen Einrichtungen die Oberösterreicher/-innen am meisten vertrauen, liegt die AK nach wie vor an erster Stelle von 11 abgefragten Institutionen (AK Oberösterreich Image Monitoring 2019, IFES).
(Information der AK OÖ., 17.01.2020)

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