Rechtzeitig vor Weihnachten: Niemetz-Frischdienstverkauf im UKH Linz!

Fa. Niemetz besucht uns rechtzeitig kurz vor Weihnachten mit einem Wagen voller Schwedenbomben und noch viel mehr – dieses Mal wieder mit Weihnachtsprodukten und einer Weihnachts-Box im Angebot.

Das Ganze findet wie immer im Eingangsbereich zwischen AUVA-Landesstelle und Unfallkrankenhaus Linz statt.

Bitte die eher unübliche Zeit beachten: 10.15 bis 13 Uhr!

AK OÖ.: Berufskrankheiten endlich anerkennen!

Kaputter Rücken von der Bauarbeit, Burnout im Pflegeberuf – AK kämpft um Anerkennung als Berufskrankheiten
Viele Menschen werden krank von der Arbeit – und dennoch wird dies in vielen Fällen nicht als Berufskrankheit anerkannt. Die Gründe dafür sind einerseits die komplexe Rechtslage, andererseits die zu eng gefasste Anerkennungsliste möglicher Berufskrankheiten.

So scheinen etwa arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen oder Burnout hierzulande nicht in der Liste auf.
Zentrale Erkenntnis eines Expertengesprächs der AK in Linz zum Thema Berufskrankheiten war auch, dass Ärzte/-innen viel zu selten den Verdachtsfall einer Berufskrankheit an die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) melden. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert daher die Erweiterung der Anerkennungsliste von Berufskrankheiten und eine transparente, wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet.

„Es ist tragisch genug, wenn Beschäftigte ihre Gesundheit dem Job opfern und durch die Arbeit krank werden. Dass bei vielen von ihnen dann aber nicht einmal eine Berufskrankheit zuerkannt wird, ist skandalös. Dadurch fallen sie um wichtige Rechte um, etwa um kostenlose Heilbehandlung und Rehabilitation oder die finanzielle Entschädigung in Form einer Rentenzahlung bei Einkommensentfall“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

1.106 Fälle anerkannt, 89 endeten tödlich
Im Jahr 2018 wurden in Österreich 1.106 Krankheitsfälle als Berufskrankheitsfälle anerkannt. Davon betroffen waren 920 Männer und 186 Frauen. 89 Menschen starben in Folge der beruflichen Erkrankung – hauptsächlich wegen Erkrankungen der Lunge und der Atemwege durch Asbest- und Quarzstaub. Durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit ist die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. An zweiter Stelle stehen Berufskrankheitsfälle durch Asbestose, bösartige Neubildungen des Rippenfells, der Lunge oder des Kehlkopfes durch Asbest.

Ärzte melden Verdachtsfälle zu selten
In einem Fachgespräch in der Arbeiterkammer Linz diskutierten Experten/-innen aus Österreich und Deutschland, aus der AUVA und dem Asbestvorsorgezentrum des BBRZ (Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum) sowie Betriebsräte/-innen intensiv über diese unbefriedigende Situation. Thema dabei war unter anderem, dass Ärzte/-innen viel zu selten den Verdachtsfall einer Berufskrankheit an die AUVA melden. So wird erst gar kein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet – obwohl Ärzte/-innen dazu verpflichtet wären. Ein Beispiel: Einer Studie zufolge gibt es rund 1.800 arbeitsbedingte Krebstote pro Jahr in Österreich. Aber nur wenige Einzelfälle werden bei der Diagnose als Verdachtsfall an die AUVA gemeldet.

Liste der Berufskrankheiten erweitern
Vergeblich sucht man in der Berufskrankheiten-Liste Muskel-Skelett-Erkrankungen oder psychische Diagnosen. Demnach ist auch Burnout nicht erfasst – und das, obwohl die Weltgesundheitsorganisation WHO diese Erkrankung mittlerweile als arbeitsbedingtes Syndrom anerkannt hat.
Derzeit umfasst die Liste 53 Berufskrankheiten. Es gibt zwar eine Generalklausel, die es ermöglicht, dass auch Berufskrankheitsfälle als solche anerkannt werden, wenn die Erkrankung nicht auf der Liste steht – dies gilt jedoch nur für Krankheiten, die durch schädigende Stoffe oder Strahlen verursacht werden. Und selbst in diesen Fällen ist der Weg bis zur Anerkennung ein äußerst mühsamer. 2018 wurden nur 3 Fälle aufgrund dieser Klausel als Berufskrankheit anerkannt.

„Das ist auch insoweit ärgerlich, weil die Verantwortung der Unternehmen nicht sichtbar wird. Durch Prävention und Schutzmaßnahmen sind Arbeitgeber verpflichtet, alles daran zu setzen, Krankheitsverursacher möglichst zu verhindern. So bleibt ein Nichthandeln zu oft ohne Konsequenzen“, sagt Kalliauer.

Die AK fordert, die Liste der Berufskrankheiten um wichtige Krankheitsbilder zu erweitern. Dazu braucht es ein transparentes, wissenschaftlich basiertes Verfahren. In Österreich gibt es derzeit noch ein großes Manko an medizinischer Forschung, die Zusammenhänge von Arbeit und Krankheitsbildern untersucht. „Es gibt derzeit keine fachärztliche Ausbildung zur Arbeitsmedizin in Österreich. Auch das muss sich schleunigst ändern“, so Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 10.12.2019)

Es ist soweit: AUVA-Schitag Tirol 2020 – wir laden herzlichst ein!

Freitag, 20. März 2020, bis Sonntag, 22. März 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch diesen Winter möchten wir Euch wieder herzlichst zum AUVA-Schitag nach Tirol einladen!

Das genaue Programm gibt’s zwar noch nicht, der Termin ist jedoch fixiert. Nachdem wir jetzt auch die Zimmerzusage des neuen Hotels erhalten haben, nehmen wir ab sofort die Anmeldungen entgegen.

Termin:
Freitag, 20. März 2020, bis Sonntag, 22. März 2020. Abfahrt ist am Freitag um 14 Uhr vor dem Unfallkrankenhaus Linz.

Geänderte Unterkunft:
Neu ist heuer, dass wir die Unterkunft gewechselt haben. Wir sind dieses Mal im sehr schönen ****+Hotel „Das Sieben“ untergebracht. Informationen zum Hotel siehe hier: Das Sieben.

Anmeldung:
Die Anmeldung (inklusive Bekanntgabe des Geburtsjahres bei Teilnahme am Rennen) ist ab sofort möglich, sollte jedoch bis spätestens Freitag, den 14. Februar 2020, erfolgen.

Die Anmeldung ist nur mit gleichzeitiger Bezahlung des Eigenbeitrages in Höhe von € 80,– (unverändert zum Vorjahr) gültig. Anmeldungen per mail oder Telefon ohne Bezahlung sind daher nicht möglich!

Wichtige Information:
Aus gegebenem Anlass wieder mal als Erinnerung: Eigentlicher Sinn und Zweck dieses Ausflugs ist ein gemeinsames Schifahren und ein gemeinsames Beisammensein bei der vom örtlichen Betriebsrat organisierten Abendveranstaltung!
Kolleginnen, die nicht schifahren und z. B. nur den Wellnessbereich des Hotels nützen möchten, können daher am AUVA-Schitag nicht teilnehmen!

Wir freuen uns auf einen schönen Schiausflug!

Auch diesen Advent: Etzi’s Weihnachtsausstellung im UKH Linz!

Rechtzeitig mitten im Advent wieder eine schöne Verkaufsausstellung – auch diesmal durch unseren ehemaligen Kollegen Helmut Etzlstorfer:

„Kunsthandwerk Etzlstorfer“
Zirbenholzprodukte – Holzschmuck

Wann und wo?
Dienstag, 10. Dezember 2019
, 11 bis 14 Uhr, im UKH Linz vor dem Speisesaal im 1. UG.

Und wer schon jetzt sehen möchte, was alles so in etwa angeboten wird, sieht sich die folgenden schönen Bilder hier an: Read more

Zettl GmbH: Köstlichkeiten – Best of 2019!

Mitarbeiter-Angebot der Fa. Zettl GmbH aus Oftering:
Für die kommenden Festtage haben wir die Höhepunkte unserer Köstlichkeiten aus diesem Jahr zusammengestellt – mit Vergünstigungen bis zu 30 %.

Wie gewohnt, können die Kulinarien direkt bei der Fa. Zettl bestellt werden. Die Lieferung folgt zum Wunschdatum an eine Lieferadresse nach Wahl. Die Rechnungslegung geht direkt zu Handen des Bestellers.

Die Aktion mit den Details zu den Produkten, Bestellung und Lieferung finden Sie im Anhang. Selbstverständlich können die Delikatessen auch im web-shop bestellt werden. Mit dem Code zettl20 werden die Angebotspreise angezeigt, weiters erhalten Sie 20 % au unser gesamtes Sortiment.

Hier geht’s zum Angebot:
Zettl GmbH – Best of 2019!

Auch diesen Winter: Winterwanderung mit Schneeschuhen bzw. RuckXbob!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten Euch und Eure Angehörigen auch diesen Winter zu einem schönen Winterausflug einladen: Gemeinsame Schneeschuhwanderung im Raum Spital am Pyhrn – inklusive Ausklang mit Lagerfeuer-Romantik und Würstelessen!

Samstag, 08. Februar 2020, 10 bis 18 Uhr
(Bus-Abfahrt 8.30 Uhr vor dem UKH)

Programm:
Gemeinsame Bus-Abfahrt ist um 8.30 Uhr vor dem UKH Linz (bei entsprechend großer Teilnahmezahl, ansonsten Fahrt mit eigenen PKW’s).
Start ist oberhalb von Spital am Pyhrn, Am Wur 7. Los geht’s dort um 10 Uhr. Schneeschuhe werden zur Verfügung gestellt.

Wahlmöglichkeit:
Normale Schneeschuhwanderung: Reine Gehzeit mit Guide ca. 3 bis 3 1/2 Stunden.
Bergauf schneeschuhwandern – bergab naturrodeln: Schlitten, Bob und Rucksack in einem! Einzigartig in Österreich! Detailinformation dazu siehe hier: RuckXbob-Touren.
Gemeinsamer Ausklang am Lagerfeuer mit Würstelvariation, Krautsalat, Gebäck, Nachspeise und Punsch. Die Rückfahrt ist für ca. 18 Uhr geplant.

Anmeldung:
Anmeldung ist ab sofort möglich. Pro Mitarbeiter kann ein Angehöriger mitgenommen werden. Mitarbeiter zahlen keinen Eigenbeitrag, für Angehörige müssen wir den vollen Preis von € 50,– verlangen. Anmeldung ist bis spätestens Freitag, 10. Jänner 2020, erforderlich.

Leistungsbeschreibung:
Geführte Schneeschuh-Wanderung – ganz entspannt und gemütlich. Professionelle Betreuung durch einen zertifizierten Outdoor-Trainer. Leih-Schneeschuhe, Stöcke, Gamaschen.
Sie erfahren viel rund ums Wandern im Winter: Notfallszenario, richtige Ausrüstung, Kartenkunde, Lenkung auf größtmögliche Aufmerksamkeit auf Wildtiere und Natur, Wildtiermanagement: Umgehung von Fütterungsanlagen, Einstands- und Aufforstungsgebiete meiden, Gefahren im Schnee, Lawinensituation, Verhalten gegenüber Grundstückseigentümer und Jäger, Orientierung im Gelände.

Veranstalter:
Genaue Informationen zum Veranstalter sind hier nachzulesen: Abenteuer-Management.

Krankenhaus-Buffet: Preise und Mitarbeiter-Preise haben sich geändert!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Mitarbeiter-Preise beim Krankenhaus-Buffet haben sich seit letzter Woche geändert. Für uns gibt es lt. Vereinbarung beim Buffet im Erdgeschoß folgende Produkte verbilligt:

  • Verlängerter kostet € 1,60 (anstatt regulär € 2,80).
  • Baguette mit Salat kostet € 2,70 (anstatt regulär € 4,50).
  • Diverse Aufstrichbrötchen kosten € 1,70 (anstatt regulär € 2,80).
  • Leberkäsesemmel kostet € 1,60 (anstatt regulär € 2,60).
  • Plunder-Mehlspeisen kosten € 2,– (anstatt  regulär € 2,90). 

Beim Krankenhaus-Buffet kann auch ein Chip kostenlos erworben werden (Einsatz € 5,–).  Mit diesem Chip können bei den Heißgetränke- und Snack-Automaten im Erdgeschoß (EU, NB) sowie im UG1 (vor Physiotherapie) folgende Produkte mit Mitarbeiter-Bonus gekauft werden (wird aufgebucht):

  • Kaffee, Süßes: 90 Cent
  • Soft-Getränke: 1,20 Euro
  • Mineralwasser: 80 Cent

Abfertigungskassen: Magere Erträge, hohe Verwaltungskosten!

Für alle ArbeitnehmerInnen, die seit 2003 in ein Dienstverhältnis eingetreten sind, gilt die Abfertigung Neu.

Gut ist, dass seither fast alle ArbeitnehmerInnen eine Abfertigung bekommen. Weniger erfreulich sind dagegen die hohen Kosten und die schwache Performance der Abfertigungskassen.

„Die Abfertigung NEU war ein wichtiger Schritt für die ArbeitnehmerInnen. Sie erleichtert es den Menschen einen neuen, einen besseren Job anzunehmen, ohne dadurch die Ansprüche auf eine Abfertigung zu verlieren“, erklärt die Vorsitzende der GPA-djp Barbara Teiber. Mittlerweile haben 3,5 Millionen Menschen bereits Ansprüche auf die Abfertigung NEU.

1,53 Prozent des Bruttogehalts müssen die Arbeitgeber als Beitrag in eine Abfertigungskasse einzahlen. Die Abfertigung Neu hat den Vorteil, dass sie grundsätzlich nicht verfällt. Eine Auszahlung setzt jedoch mindestens 36 Beitragsmonate voraus und steht nicht bei Selbstkündigung zu. Zentral ist die Kapitalgarantie: Man kann nicht weniger ausgezahlt bekommen, als man eingezahlt hat.

Die Reform der Abfertigung NEU folgte einem längeren Diskussionsprozess. „Wir glauben, dass die Reform richtig war, nach mehr als 15 Jahren ist es aber Zeit, Bilanz zu ziehen und nachzubessern“, sagt David Mum, der Leiter der Grundlagenabteilung der GPA-djp. Vor der Einführung der Abfertigung NEU sei nur bei 12 Prozent der Arbeitsverhältnisse überhaupt eine Abfertigung ausgezahlt worden. In bestimmten Branchen, wie im Gastgewerbe hätte es de facto nie eine Abfertigung gegeben.

Mit der Reform der Abfertigung wurden gesetzlich bestimmte Ansprüche an gewinnorientierte Unternehmen ausgelagert, die die Beiträge an den Finanzmärkten veranlagen. Nach über 15 Jahren kann man feststellen, dass das angestrebte Leistungsziel nicht erreicht wurde. Geringe Veranlagungserträge, hohe Kosten auf Beiträge und verwaltetes Vermögen und der bescheidene Beitragssatz von 1,53 Prozent bewirken, dass die Leistungshöhe deutlich unter der alten Abfertigung bleibt.

„Das Ziel, das man sich am Anfang gesetzt hat, dass jeder Beschäftigte am Ende des Arbeitslebens ein Jahresgehalt ausgezahlt bekommt ist nicht erreichbar, weil die angenommenen Zinssätze viel zu hoch waren“, kritisiert Teiber. Wir fordern daher, dass die Beiträge, die die Arbeitgeber in die Abfertigungskassen einzahlen, auf mindestens 2,5 Prozent erhöht werden.

Die durchschnittliche jährliche Verzinsung liegt für die Jahre 2004 bis 2018 bei 2,3 Prozent und damit nur leicht über der Inflation. Dabei sind aber die Verwaltungskosten, die sich die Kassen von den laufenden Beiträgen abziehen, noch nicht berücksichtigt. Das heißt für viele Anspruchsberechtigte liegt die Nettoverzinsung ihrer Beiträge unter der Inflationsrate.

Es gibt aber einen eindeutigen Gewinner“, erklärt Mum. „Die Abfertigungskassen heben hohe Kosten ein, machen hohe Gewinne und schütten an ihre Eigentümer hohe Dividenden aus. Für die Eigentümer ist das ein gutes Geschäft. Sie erhalten durch ihre hohen Gewinne eine Eigenkapitalrendite von rund 20 Prozent, also das zehnfache der ArbeitnehmerInnen, die sich mit nur 2 Prozent begnügen müsssen. Zuletzt schütteten sie sich Dividenden von 13 Millionen aus. „Der Sinn einer Abfertigungskasse kann es nicht sein, hohe Gewinne an die Eigentümer auszuschütten“, kritisiert Mum.

Viel zu hoch sind laut Mum auch die verrechneten Kosten. Sie entsprechen 2003 bis 2018 rund 46 Prozent der Veranlagungserträge. Das ist für die Kassen profitabel, aber aus Sicht der ArbeitnehmerInnen ineffizient. Hier muss seitens des Gesetzgebers Abhilfe geschaffen werden. Denn die Kassen verrechnen sich wesentlich mehr an Gebühren als es der reale Verwaltungsaufwand erfordert. Heute gibt es 8 Kassen, die 11,5 Milliarden Euro an Vermögen verwalten und dafür 100 Millionen Euro an Kosten einheben. Das ist annähernd das doppelte, wie die realen Betriebsaufwendungen von 51 Millionen Euro.

Daher steigen seit Jahren die Gewinne und die Eigenkapitalrendite an. Die hohen Kostensätze mögen bei Beginn des Systems gerechtfertigt gewesen sein, als die Beitragszahlungen und das veranlagte Volumen noch viel geringer gewesen sind. Vom verwalteten Vermögen behalten die Kassen im Schnitt pro Jahr knapp 0,7 Prozent ein. „Wir fordern daher eine Senkung der Verwaltungskosten und eine Senkung der maximalen Verwaltungskosten auf 0,5 Prozent des Verwalteten Vermögens“, sagt die GPA-djp-Vorsitzende.

Abfertigung NEU soll außerdem übersichtlicher gestaltet werden. Derzeit haben die ArbeitnehmerInnen mehrere Konten bei mehreren Kassen, wenn sie schon mehrere Arbeitsverhältnisse hatten. Eine Zusammenlegung dieser Konten würden mehr Übersichtlichkeit bringen. Wir fordern außerdem mehr Transparenz. Auch die Kosten, die in den einzelnen Finanzprodukten enstehen sollen angeführt werden.
(Information der GPA-djp, 13.11.2019)

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