Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Aus aktuellem Anlass möchten wir zum Themenbereich Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KAAZG) aufgrund vielfacher Diskussionen zu einigen Punkten informieren:
Regelung der Ruhepausen
Generell möchten wir festhalten, dass eine Mittagspausenregelung definitiv nicht mit Zustimmung des Betriebsrats festgelegt wurde! Vom BR wurde festgestellt, dass es keine Arbeitsanweisung bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepause gibt und somit eine große Unsicherheit in der Belegschaft besteht, wie sie sich zu verhalten hat.
Von der Führung wurde nur bekräftigt, dass sie nicht bereit ist, für bestimmte Bereiche und Dienste den Marker regelmäßig zu setzen. Wir sind der Meinung, dass die Kollegen auch weiterhin melden sollen, wenn ihre Ruhepause nicht eingehalten werden konnten. Ob die Führung dann einen entsprechenden Marker setzt oder nicht, liegt vorerst in ihrer Verantwortung, wird aber von uns über das Arbeitsinspektorat und/oder juridischen Weg abgeklärt werden.
Ausnahmefall
Auch eine Definition – in Übereinstimmung mit dem BR – , was ein „begründeter Ausnahmefall“ sein soll, wurde mit uns nicht gefunden.
Dect
Der Punkt „Abschalten des Handys“ erscheint etwas „festgefahren“ und wird wohl eine Abklärung über das Arbeitsinspektorat und/oder auf juridischem Weg erfahren.
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KAAZG – Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz
Wir möchten nun noch auf einige grundsätzliche Bestimmungen des KAAZG eingehen, die immer wieder kontrovers im Haus diskutiert werden, auch teilweise mit Zitaten aus Kommentaren renommierter Arbeitsrechtsexperten.
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