Es geht wieder los: Step-Workout-Kurs im Haus mit Sandra Weirauch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Pause war lang, aber jetzt geht es wieder los: Wir starten mit unseren Step-Workout-Stunden – ab heuer in Form eines Kurses von dzt. 8 Einheiten, ev. Verlängerung ist auf Wunsch möglich.

Beginn ist am Dienstag, den 10. Jänner 2023, 15.15 bis 16.15 Uhr – dann jeden Dienstag weiter – voraussichtliches Ende ist wegen ein paar Abwesenheiten wahrscheinlich am Dienstag, den 14. März 2023.

Der Ort ist im Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz. Dort haben wir mehr als genug Platz. Selbstverständlich werden auch alle Hygienerichtlinien, Abstandsregelungen, etc. eingehalten und auch Desinfektionsmittel sind vor Ort vorhanden.

Eigenbeitrag / Anmeldung:
Der Eigenbeitrag für diesen Kurs beträgt € 20,– und ist im ersten Kurs zu begleichen.

Bei Teilnahme von mindestens 6 von 8 Terminen (oder Teilnahme einer Ersatzperson) wird der Eigenbeitrag wieder retourniert.
Die Anmeldung ist ab sofort direkt bei Sandra Weirauch möglich (Tel. 42644).

Stundeninhalt:
In dieser Stunde beginnen wir mit einem kurzen Warmup, haben Spaß bei einer einfachen Step-Choreographie und machen weiter mit einem abwechslungsreichen und kräftigenden Bodyworkout.

So trainieren wir unsere Ausdauer und Koordination und bauen dazu noch ein paar kleine Muskelkraftwerke auf. Die passende Musik ist natürlich mit dabei. Mit einem kurzweiligen Stretchingteil lassen wir die Stunde ausklingen.

Wer?
Alle, die Spaß und Freude an Bewegung haben – Aerobic-Erfahrung ist nicht notwendig! Einfach hinkommen, mitmachen, Spaß haben!

Ich freue mich auf Dein Kommen!
Sandra Weirauch, für ev. Rückfragen: Tel. 42644

Betriebsärztliche Aussendung: Schutzimpfung gegen FSME

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch in Zeiten der Corona Pandemie sollte auf andere wesentliche Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge nicht verzichtet werden, darunter fällt auch die „Zeckenschutzimpfung“.

Zu beachten ist, dass keine Abstände zu anderen Impfungen, auch nicht zu Covid-Impfungen, einzuhalten sind.

Auch heuer ist es aufgrund der zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat im Jahre 2002 getroffenen Vereinbarung möglich, Ihnen die „Zeckenschutzimpfung“ anzubieten.

Die Aufteilung der Impfkosten ist wie folgt: 70 % AUVA, 15% Betriebsrat, 15 % Mitarbeiter. Für die Angestellten des UKH Linz übernimmt der BR den Selbstbehalt.

Anmeldung:
Die Anmeldung ist bei Frau Sonja Pernsteiner (Tel.: 05-9393-32103 oder per mail sonja.pernsteiner@auva.at) bis spätestens 04. März 2022 durchzuführen. Nachbestellungen nach dem 04.03.2022 sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Für Angehörige kann der Impfstoff mitbestellt werden, es ist aber dafür der volle Preis von € 21,89 für Erwachsene und € 18,59 für Kinder (bis 16 Jahre) bei BRV Martina Kronsteiner zu bezahlen. Die Impfung von Angehörigen wird aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt.

Impfschema:
Die Grundimmunisierung besteht aus:

1.    Teilimpfung

2.    Teilimpfung: 4 bis 8 Wochen nach der 1. Teilimpfung

3.    Teilimpfung: 9 bis 12 Monate nach der 1. Teilimpfung

1.   Auffrischung (Boosterimpfung): 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung

Weitere Auffrischungsimpfungen: Alle 5 Jahre nach der Boosterimpfung. Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf 3 Jahre!

Die Verabreichung/Abgabe des für MitarbeiterInnen kostenlosen Impfstoffes wird daher nur entsprechend den Intervallen des o.a. Impfschemas durchgeführt.
Freundliche Grüße, Dr. Heinz Schikola (Betriebsarzt)

Es geht wieder los: Step-Workout im Haus mit Sandra Weirauch!

Step-Workout

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Pause war lang, aber jetzt geht es wieder los: Wir starten mit unseren Step-Workout-Stunden – mit geringfügigen Änderungen wie folgt:

Neue Zeit, nämlich immer am Dienstag von 15.15 bis 16.15 Uhr. Start ist am Dienstag, den 05. Oktober 2021!

Der Ort ist im Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz. Dort haben wir mehr als genug Platz. Selbstverständlich werden auch alle Hygienerichtlinien, Abstandsregelungen, etc. eingehalten und auch Desinfektionsmittel ist vor Ort vorhanden.

Stundeninhalt:
In dieser Stunde beginnen wir mit einem kurzen Warmup, haben Spaß bei einer einfachen Step-Choreographie und machen weiter mit einem abwechslungsreichen und kräftigenden Bodyworkout.

So trainieren wir unsere Ausdauer und Koordination und bauen dazu noch ein paar kleine Muskelkraftwerke auf. Die passende Musik ist natürlich mit dabei. Mit einem kurzweiligen Stretchingteil lassen wir die Stunde ausklingen.

Wer?
Alle, die Spaß und Freude an Bewegung haben – Aerobic-Erfahrung ist nicht notwendig! Einfach hinkommen, mitmachen, Spaß haben!

Ich freue mich auf Dein Kommen!
Sandra Weirauch, für ev. Rückfragen: Tel. 42644

AUVA-Angebot: Fitness goes Online!

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Ob im Mobile Office oder im anlassbezogenen – coronabedingten – Homeoffice – Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

Gerne möchten wir Ihnen gemeinsam mit der Firma „Fitness goes office“ zukünftig die Möglichkeit geben, 3x täglich – live –  an einem kurzen Training teilzunehmen und sich wertvolle Tipps zum Thema Gesundheit und Ernährung zu holen.

Die Einheiten sind so gestaltet, dass Sie morgens und mittags auch in Bürokleidung daran teilnehmen können. Die Einheit am Nachmittag ist etwas anspruchsvoller gestaltet. Sollten Sie zu den Live Terminen keine Zeit haben, können Sie alle Einheiten zu jeder Zeit auch als Video abrufen.

Mehr erfahren Sie in einem kurzen Video.
Dieses Angebot ist für Sie als Mitarbeiter der AUVA kostenlos und gilt vorerst befristet bis Jahresende.

Alle Details zum Programm, zur Anmeldung und der technischen Voraussetzung erfahren Sie in einer 15 minütigen online Kick Off Session am 10.11. oder am 17.11. jeweils um 11:00 Uhr.
Um teilzunehmen, klicken Sie bitte auf den entsprechenden Link:
Kick Off Webex 10.11. 2020 – 11 Uhr – Passwort: GEtkUFGE732
Kick Off Webex 17.11. 2020 – 11 Uhr – Passwort: ecKsUcq8j53

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Ass. jur. Holger Wagner
Direktor Personal & Organisation
Generaldirektion

„Offensive Gesundheit“ startet Strukturdialog mit dem Gesundheitsministerium

Gewerkschaften fordern mehr Personal und hochwertige Versorgung für alle!

Erst vergangene Woche warteten VertreterInnen der Initiative „Offensive Gesundheit“ vor dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, um mehr Personal im Gesundheitswesen und in der Langzeitpflege sowie die qualitativ hochwertige Versorgung der Menschen in Österreich zu fordern. „Aufgrund dieser Aktion haben wir binnen Stunden einen Termin bei Herrn Minister Anschober bekommen“, verrät Josef Zellhofer, Mitinitiator der Offensive und Bundesvorsitzender der ÖGB/ARGE-FGV Gesundheits- & Sozialberufe.

Teilnehmer des neuen Strukturdialogs sind neben dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Vertreter der „Offensive Gesundheit“: die ÖGB/ARGE-FGV Gesundheits- und Sozialberufe sowie die Gewerkschaften GÖD-Gesundheitsgewerkschaft, GPA-djp, Gewerkschaft vida und younion HGII – Team Gesundheit sowie auch die Arbeiterkammer Wien und die Ärztekammer für Wien.

Roadmap Gesundheit 2020
Nach gemeinsamer Zusammenkunft steht nun die Roadmap Gesundheit 2020“. Die Roadmap soll ein zukunftssicheres System für Gesundheit und Langzeitpflege in Österreich schaffen. Sie verfolgt das Ziel, das Bundesministerium inhaltlich mit Argumenten und Umsetzungsvorschlägen zu unterstützen und damit strukturell wichtige Schritte zu setzen. Vor allem im Hinblick auf die Budgetverhandlungen im Herbst 2020, damit entsprechende Mittel bereitgestellt werden können.

Gesundheitssystem betrifft alle
„Gerade in der Corona-Zeit hat man gesehen, wie sensibel unser Gesundheitssystem ist“, sagt Zellhofer. Umso bedeutender ist es, mehr Ressourcen und bessere Arbeitsbedingungen anzubieten. Diese Idee ist auf fruchtbaren Boden gefallen. „Die Stimmung war sehr konstruktiv“, schildert Zellhofer die Gespräche mit dem Ministerium.

Wie es nun weitergeht
Alle 14 Tage treffen sich die ExpertInnen der Offensive Gesundheit mit dem Stab des Ministeriums zum Austausch. „Wir sind auch bereit, in den Sommermonaten in den Dialog einzutreten und nicht erst im Herbst“, bekundet Zellhofer. Er erwartet sich, dass die Vorschläge, vor allem aber das 6-Punkte-Programm, von Seiten des Ministeriums angenommen werden.

Damit unser Gesundheitssystem auch in Zukunft fit bleibt, legt die „Offensive Gesundheit“ ein Sechs-Punkte-Forderungsprogramm auf den Tisch:

 

 

  • Mehr Personal – mit klaren österreichweiten Regeln
  • Weiterentwicklung des Gesundheits- und Pflegesystems
  • Mehr und attraktivere Ausbildungsplätze
  • Deutlich mehr Geld fürs Gesundheits- und Pflegesystem
  • Bessere Arbeitsbedingungen
  • Ressourcen- und Ausrüstungs-Engpässe (z.B. bei Schutzkleidung) unbedingt vermeiden 

Empfehlung: „Stopp Corona-App“ des Roten Kreuzes!

Was kann die „Stopp Corona-App“ des Roten Kreuzes?
Die Stopp Corona-App will dazu beitragen, die Infektionskette der Corona-Infektionen schnellstmöglich zu unterbrechen. Dazu dient als Kernstück ein Kontakt-Tagebuch, indem persönliche Begegnungen mittels „digitalem Handshake“ anonymisiert gespeichert werden. Treten bei einer Person dann Symptome einer Corona-Erkrankung auf, wird man als Kontakt automatisch benachrichtigt und gebeten, sich selbst zu isolieren. Das verringert jenes Fenster, indem weitere Personen angesteckt werden können. Zuständige Ärzte – die diesen Prozess jetzt bei jedem Fall durchführen – können damit entlastet werden. Das funktioniert natürlich umso besser, je mehr Menschen die App nutzen. Deshalb: jeder Download zählt!

Digitaler Handshake
Jeder, der die App hat, kann bei einer Begegnung, mit Freunden, Familien oder im Beruf angeben, sich mit dieser Person getroffen zu haben. Die Begegnungen werden anonym gespeichert.

Ärztliche Meldung
Stellt ein Arzt eine Corona-Infektion fest, kann der User eine Meldung über seinen Verdacht abgeben, um seine Kontakte anonymisiert zu benachrichtigen.

Datenschutz ist uns wichtig!
Ihre Privatsphäre liegt uns sehr am Herzen, damit Sie der App zu Recht Vertrauen schenken. Deshalb haben wir die App so gestaltet, dass sie möglichst wenig Daten erfasst. Der Anspruch ist, dass wir Sie grundsätzlich nicht identifizieren können, solange Sie keine Infektion melden – nur dann erfassen wir für 30 Tage Ihre Mobiltelefonnummer, damit Missbrauch möglichst verhindert wird. Ansonsten kennen wir nur eine einzigartige Nutzerkennung (UUID), die aber nicht mit anderen Daten verknüpft ist. Nur aus dieser Nummer und den uns sonst zur Verfügung stehenden Daten können wir nicht herausfinden, wer Sie sind. Weitere Infos 

Die aktuelle Version der App mit automatischem digitalen Handshake ist für Android ab Version 6.0 und höher sowie für iOS mit Version 12 und höher geeignet.

Sie haben noch weitere Fragen?
Dann wenden sie sich gerne mit Anliegen zur App an stoppcorona@roteskreuz.at oder unseren FAQ Bereich, in dem wir ihnen umfangreichere Informationen bereitgestellt haben.

Info des ÖGB: Corona – Was das Virus für die Arbeit bedeutet

Gesundheit ist eine grundlegende Voraussetzung für das gute Leben. Deshalb ist es verständlich, dass das Thema Coronavirus viele Menschen beschäftigt. Die Verbreitung des Virus in Österreich ist überschaubar, aktuell gibt es keinen Grund zur allgemeinen Besorgnis.
Dennoch wirkt sich das Virus zumindest punktuell auf den Arbeitsmarkt aus und wirft auch für ArbeitnehmerInnen einige Fragen auf.

Auf oegb.at/corona findet Ihr die wichtigsten Antworten und Berichte über aktuelle Entwicklungen!

Coronavirus: Das Wichtigste zum Arbeitsrecht!

Darf ich aus Angst vor dem Coronavirus eigenmächtig zu Hause bleiben?
Nein. Grundsätzlich sollten sämtliche Verfügungen bezüglich der Anwesenheitspflicht im Betrieb zwischen Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in vereinbart werden.

Ein eigenmächtiges, einseitiges Fernbleiben von der Arbeit wäre insbesondere dann gerechtfertigt, wenn eine objektiv nachvollziehbare Gefahr bestünde, sich bei der Arbeit mit dem Virus anzustecken. Dies wäre beispielsweise dann gegeben, wenn es im unmittelbaren Arbeitsumfeld bereits zu einer Ansteckung mit dem Virus gekommen wäre. Das gilt nicht für jene, die berufsmäßig mit Krankheiten regelmäßig zu tun haben, wie etwa in Spitälern oder Apotheken.

Wohne ich in einer deklarierten Sperrzone und müsste diese zum Antritt meiner Arbeit (unberechtigt) verlassen, ist ein Fernbleiben von der Arbeit gerechtfertigt. Dies gilt auch im umgekehrten Fall, wenn sich die Arbeitsstelle selbst in einem Gebiet befindet, das zur Sperrzone erklärt wurde. Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin.

Darf der Arbeit­geber die Beleg­schaft einseitig nach Hause schicken?
Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin frei, auf die Anwesenheit der Belegschaft kurzerhand zu verzichten, wobei es sich hierbei üblicherweise um einen Fall der Dienstfreistellung handelt, nicht jedoch um einen Krankenstand. Gesunde Arbeitnehmer/-innen können sich nicht krankmelden.

Bekomme ich trotz Ent­falls meiner Arbeits­leistung weiter­hin be­zahlt?
Bei berechtigtem Entfall der Arbeitsleistung ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin verpflichtet, das Entgelt (bemessen nach dem sogenannten „Ausfallsprinzip“) weiter zu bezahlen. Dies gilt für Arbeiter/-innen und Angestellte (nicht jedoch für freie Dienstnehmer/innen) gleichermaßen.

Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz
Unter Umständen können Arbeitgeber/-innen hierfür einen Kostenersatz beantragen, der vom Bund getragen wird: Unterbleibt die Arbeitsleistung nämlich auf Grund einer Epidemie-Erkrankung im Sinne des Epidemiegesetzes (das Coronavirus „2019-nCoV“ wurde durch Verordnung des Gesundheitsministers vom 26.01.2020 in die Liste der anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten aufgenommen) und ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin seiner/ihrer Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung bereits nachgekommen, erhält er/sie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen Kostenersatz.

Darf der Arbeit­geber ein­seitig Home­office an­ordnen?
Eine Verpflichtung zur Telearbeit besteht nur dann, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag bereits enthalten ist oder sich darin eine sogenannte Versetzungsklausel findet, wonach man einseitig an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Arbeitsort versetzt werden kann. In allen anderen Fällen muss die Verlegung des Arbeitsortes zwischen Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in ausdrücklich vereinbart werden.

Welche inner­betrieblichen Schutz­maß­nahmen sind vom Arbeit­geber zu er­warten?
Aus der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht heraus trifft den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin die grundsätzliche Verpflichtung, zweckmäßige Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Ansteckung von Arbeitnehmer/-innen bestmöglich hintanzuhalten. Neben einer leicht zugänglichen Möglichkeit zur Desinfektion zählen hierzu zielführende Hygieneempfehlungen für Mitarbeiter/-innen und eine vorausschauende, allfällige Gefahren mitbedenkende Planung von Dienstreisen.

Die Verpflichtung, Schutzmasken bereitzustellen, trifft den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin hingegen nur in Sonderfällen, beispielsweise bei der Arbeit in Krankenhäusern oder bei Dienstreisen in Risikogebiete.

Die ABC-Abwehrschule des österreichischen Bundesheers berät betroffene Betriebe über zielführende Maßnahmen zur Risikobekämpfung.

Darf ich als Arbeitnehmer während der Arbeit eigen­mächtig eine Schutz­maske auf­setzen?
Liegt im Betrieb und im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit keine überdurchschnittlich hohe Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung vor, ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin berechtigt, das Tragen von Schutzmasken im Betrieb zu untersagen.

Darf ich als Arbeitnehmer den Antritt einer Dienst­reise in Gebiete, die bereits Krankheits­fälle auf­weisen, ab­lehnen?
Ein Ablehnungsrecht wäre grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn durch eine Reise nach zum Beispiel China, Iran oder Italien die Gesundheit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin in einem erhöhten Ausmaß gefährdet ist. Dies wird jedenfalls dann der Fall sein, wenn eine Dienstreise in ein Gebiet erfolgen soll, für das eine Reisewarnung des Außenministeriums besteht. Eine solche besteht derzeit zum Beispiel für die chinesische Provinz Hubei mit deren Hauptstadt Wuhan, das als Epizentrum des Virus gilt.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir eine regelmäßige Überprüfung aktueller Reisewarnungen auf den Internetseiten des Außenministeriums.

… und eine Dienst­reise zu anderen Orten?
Eine Dienstreise zu anderen Orten können Arbeitnehmer/-innen nur dann ablehnen, wenn aufgrund aktueller Umstände zu befürchten ist, dass am Reiseort eine hohe Ansteckungsgefahr besteht.

Niemand braucht seine Gesundheit zu gefährden. Eine Rücksprache mit einem Arzt ist im Vorfeld unbedingt notwendig.
(Information der AK OÖ., 25.02.2020)

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