Sozialfonds-Anträge für 2019: Deutliche Erhöhung der Leistungen!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Es freut mich, Sie heute über Beschlüsse des Sozialfondskomitees bzw. des Zentralbetriebsrats informieren zu können, die für das Jahr 2019 in einigen Bereichen höhere Leistungen aus dem Sozialfonds vorsehen.

Aus- und Weiterbildung:
Die maximalen Zuschüsse für Aus- und Weiterbildung steigen von 900 Euro auf 950 Euro!

Kinderunterbringung:
Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Zuschüsse zur Kinderunterbringung, bei denen wir besonderen Wert auf die soziale Staffelung gelegt haben.

Bisher lagen die Kinderzuschüsse bei einem Familieneinkommen bis maximal 5.000 Euro pro Monat bei 180 Euro monatlich. Diese Einkommensgrenze wird nun ab 2019 auf 5.250 angehoben, und der Zuschuss von 180 Euro auf 200 Euro erhöht, eine Erhöhung um über 11%.

Bei einem Familieneinkommen zwischen 5.001 und 6.000 Euro werden bisher 120 Euro an Zuschuss geleistet. Künftig wird im Bereich zwischen 5.251 und 6.500 Euro ein Zuschuss von 130 Euro monatlich geleistet, das entspricht einer Erhöhung von 8,33%.

Bei einem Familieneinkommen über 6.000 Euro gibt es bisher einen Zuschuss von 70 Euro monatlich, ab 2019 wird dieser 75 Euro betragen, das ist eine Steigerung um 7,14 %. Allerdings wird die Grenze des Familieneinkommens, ab der der geringste Zuschussbetrag ausbezahlt wird, von 6.000 Euro auf 6.500 Euro angehoben.

Zusammengefasst sehen die Verbesserungen bei den Zuschüssen zur Kinderunterbringung folgendermaßen aus:

Familien mit einem geringeren Familieneinkommen haben nicht weniger Bedarf an Kinderbetreuung als solche, deren Einkommen höher ist. Sie sind daher mit den anfallenden Kosten stärker belastet als besserverdienende Haushalte. Die soziale Staffelung und die überproportionale Erhöhung für die unteren Einkommensbereiche tragen dieser Tatsache Rechnung, weshalb ich mich besonders darüber freue, dass wir zu dieser Einigung gekommen sind.

Für Gemeinschaftsveranstaltungen werden im Jahr 2020 die Zuschüsse von 105 Euro auf 110 Euro pro Jahr und Person erhöht und an die Körperschaften überwiesen.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich ganz herzlich bei der Selbstverwaltung und der Generaldirektion der AUVA bedanken. Ohne die zuerkannten Budgets wäre diese für viele Kolleginnen und Kollegen wichtige finanzielle Unterstützung nicht möglich.

Für den Zentralbetriebsrat
Erik Lenz

Tagged with:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert