ÖVP-Landespolitiker: „Die AUVA muss erhalten bleiben“

Sozialversicherungen: ÖVP fixiert intern Pläne
Die AUVA müsse erhalten bleiben. Und wenn eine neue „Bundesgesundheitskasse“ die Sozialversicherungen ersetzt, dann müssten deren Landessstellen autonom sein. Das haben Landespolitiker und Nationalratsabgeordnete der ÖVP in Wien fixiert.

Bis spät in der Nacht auf Dienstag haben die ÖVP-Finanz- und Gesundheitsreferenten der Bundesländer mit ÖVP-Nationalratsabgeordneten in Wien beraten. Die Parlamentarier wurden von Klubobmann August Wöginger angeführt. Für zahlreiche Proteste hatte in den letzten Wochen die Ankündigung von FPÖ-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein gesorgt, die Unfallversicherung AUVA auflösen zu wollen.

„Bundesgesundheitskasse“ als neue Wortschöpfung
‚Nun hat sich Hartingers Koalitionspartner ÖVP auf Bundesebene intern darauf verständigt, dass bei der kommenden Reform der Sozialversicherungen die AUVA in jedem Fall erhalten bleiben müsse. Der Salzburger Gesundheitsreferent und LHstv. Christian Stöckl (ÖVP) betont, es sei ihm wichtig, dass man einheitlich für die Erhaltung der AUVA eintritt: „Und es ist sehr wichtig, dass die künftigen Landesstellen der Bundesgesundheitskasse volle Finanzautonomie bekommen sollen. Und das Budget darf nicht unter das Niveau von 2018 fallen.“

Auch die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen soll erhalten bleiben, müsse allerdings etwas schlanker gestaltet werden, heißt es bei der ÖVP. Wie die Reform aller Anstalten am Ende aussieht, das hänge nun noch von den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner FPÖ und den Sozialversicherungen selbst ab, heißt es.

GKK-Obmann vermisst Mitbestimmung
Das Management der Salzburger Gebietskrankenkasse kritisiert, dass die Kassen bundesweit nicht in Verhandlungen mit der Bundesregierung eingebunden seien. Bis in die Nacht auf Dienstag ging es in Wien wieder um Reformen des Kassensystems.
Zuletzt war die Bundesregierung von Landespolitikern in vielen Regionen kritisiert worden, weil sie eine stärkere Zentralisierung des Kassensystems plant.

„Regierung redet nicht mit Betroffenen“
Wie genau die Zukunft der bisher 21 Krankenkassen in Österreich aussehen soll, darüber ist noch wenig bekannt. Künftig sollen es nur noch fünf sein. Und man wolle dadurch viel Geld sparen, lautet die Begründung der Bundesregierung.

Die Sozialversicherungen ihrerseits haben einen Plan vorgelegt, wie man rund 120 Millionen Euro durch Reformen einsparen möchte. Doch die Politik möchte offensichtlich einen eigenen Reformplan umsetzen. Darüber wurde auch Montag bis in die Nacht auf Dienstag zwischen dem Finanzminister und den neun Landesfinanzreferenten verhandelt – ohne Einbindung von Vertretern der Krankenkassen.

Stöckl berichtet Dienstagvormittag
Andreas Huss, Obmann der Salzburger Gebietskrankenkasse, kritisiert diese Vorgangsweise scharf: „Ich erfahre die Dinge auch nur aus den Medien. Die Regierung hat offenbar beschlossen, mit denen nicht zu reden, die die tägliche Arbeit machen, und die es betrifft.“

Mit einem konkreten Reformvorschlag seitens der Politik rechnet Huss bis Mitte der nächsten Woche. Daher könne man bei der Krankenkasse die Reformpläne erst beurteilen, wenn sie tatsächlich auf dem Tisch liegen.
(Information gesehen auf ORF Salzburg, 08.05.2018)

Faktencheck der Sozialversicherungen zu Kritik der Bundesregierung

Sozialversicherungsträger nehmen ihre große Verantwortung für Österreich verlässlich wahr – Reformarbeit muss im konstruktiven Dialog erfolgen.

Die Sozialversicherungen sind für die österreichische Bevölkerung ein zentraler Bestandteil ihres Lebens. Immer, wenn es um die medizinische Versorgung, die Prävention oder das Gesundwerden nach einem Unfall geht, vertrauen 9 Millionen Österreicherinnen und Österreicher dem solidarischen System der sozialen Krankenversicherung.

Die Bundesregierung erhebt seit gestern, Dienstag, schwere Vorwürfe gegen alle Träger, die seitens des Hauptverbandes scharf zurückgewiesen werden. 

Vor allem der Vorwurf, die Sozialversicherung gehe leichtfertig und spekulativ mit Beitragsgeldern um, ist völlig aus der Luft gegriffen. Die österreichische Sozialversicherung hat einen Jahresumsatz von 62 Milliarden Euro und ist gesetzlich verpflichtet, eine Leistungssicherungsreserve in der Höhe eines Monatsaufwandes zu halten, bezogen auf den jährlichen Umsatz sind dies fünf Milliarden Euro. Es wird also ein gesetzlicher Auftrag wahrgenommen, wenn Rücklagen gebildet werden.

Die Veranlagung von Geldern der Versicherten ist präzise im § 446 ASVG geregelt. Sie hat mündelsicher, also mit den größten Sicherheiten des Kapitalmarktes, zu erfolgen und die Details sind genau festgelegt. Veranlagung in Aktien und nachrangige Schuldverschreibungen sowie in Derivaten sind gesetzlich ausdrücklich verboten. Kurzfristig nicht verplante Gelder in der Höhe von 1,4 Milliarden Euro sind in Wertpapiere höchster Bonität (z.B. Staatsanleihen) veranlagt. Die Veranlagungen der Sozialversicherung werden von der Aufsichtsbehörde und dem Rechnungshof laufend geprüft.

Auch der Vorwurf, die Sozialversicherung leiste sich 160 Dienstwägen, soll den Anschein erwecken, dass die Sozialversicherung ungehörig mit Versicherungsgeldern umgeht. Das ist nicht wahr. Der Großteil der Fahrzeuge sind Transportfahrzeuge, Autos für Beitragsprüfer, Gesundheitsdienstleister und für Krankenbesuche. Richtig ist, dass es auch Dienstwägen in einer bundesweit tätigen Firma mit 26.000 Mitarbeitern gibt.

Aufklärung bedarf es auch beim Vorwurf sogenannter Luxuspensionen. Fakt ist, dass das Betriebspensionsrecht der Sozialversicherungen bereits in den 90er-Jahren geändert wurde. Alle seit 1996 neu eingetretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen keine „Sonderpension“ sondern sind  – wie 900.000 andere Österreicher und damit 22 Prozent der Arbeitnehmer – Mitglied einer Pensionskasse.

Die von der Bundesregierung bewusst kritisch in den Raum gestellte Zahl von 1.000 Funktionären ist für die Sozialversicherung wesentlicher Garant für eine funktionierende Vertretung der Beitragszahler und Versicherten. Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung verwaltet treuhänderisch das Eigentum der Versicherten, denn die SV gehört weder der Politik noch den Funktionären, sondern der Versichertengemeinschaft. Die meisten der Funktionäre  bekommen lediglich ein Sitzungsgeld von 42 Euro. Der höchste Betrag für einen Funktionär liegt bei 4.147 Euro pro Monat brutto (12 x jährlich). Zum Vergleich: Ein Nationalratsabgeordneter erhält 8.756 Euro (14 x jährlich).

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und alle Sozialversicherungen stehen zur vollen Kooperationsbereitschaft, was notwendige Reformen und Effizienzsteigerungen betrifft. Hier hat die Sozialversicherung bereits aus eigener Kraft wichtige Schritte gesetzt wie etwa im Bereich der Leistungsharmonisierung oder der Aufgabenbündelung.

Für die weiteren Schritte braucht es einen Dialog auf Augenhöhe. Die Sozialversicherung fordert die Bundesregierung deshalb zu konstruktiven Gesprächen auf und appelliert an diese, das Sozialversicherungs-Bashing zu beenden.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).
(APA vom 25.04.2018)

Wenig Zustimmung für AUVA-Auflösung und Fusion Krankenkassen

Die mögliche Auflösung der Allgemeinen  Unfallversicherungsanstalt AUVA  und eine Zusammenlegung von Krankenkassen finden wenig Anhänger.

So halten 55 Prozent der Österreicher die Fusionierung von Krankenkassen und Auflösung der AUVA für falsche Maßnahmen. Das ergab die „Frage der Woche“ von „Heute“, durchgeführt vom Institut „Unique Research“ (500 Befragte, max. Schwankungsbreite +/– 4,4 %).

Nur 13 Prozent schätzen die Reform als „sehr richtig“, 20 Prozent als „eher richtig“ ein. Auch Wähler von Regierungsparteien sind skeptisch gegenüber Maßnahmen im Sozialversicherungs-Bereich.

Unter den Befragten sind die SPÖ-Wähler am kritischsten: 76 Prozent bezeichnen die Maßnahmen als falsch. Aber auch bei Anhängern der Regierungsparteien finden sich viele Kritiker: 60 Prozent der FPÖ-Wähler erklären die Pläne für falsch. Auch jeder zweite ÖVP-Wähler (49 %) gibt das an.

„Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FP) tut gut daran, von der Auflösung der AUVA Abstand zu nehmen“, analysiert Meinungsforscher Peter Hajek. „Denn die Bevölkerung ist von den Reformen im Sozialversicherungsbereich alles andere als überzeugt.“ Ein handwerklicher Fehler sei passiert: „Es wurde nicht in Ruhe hinter den Kulissen alles verhandelt“, sondern man sei „ohne Not selbst vorgeprescht“.
(Information gesehen auf heute.at, 16.04.2018)

Ärzte und Kassen gegen zentrale Krankenkasse

Neun Krankenkassen und neun Ärztekammern verabschieden „Salzburger Deklaration“ für die Selbstverwaltung!

Gegenwind für die von der Bundesregierung geplante Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen zu einer „Österreichischen Krankenkasse“:

Die Vertreter aller neun Gebietskrankenkassen sowie aller neun Ärztekammern haben am Karfreitag in Salzburg die sogenannte „Salzburger Deklaration“ gegen die Zentralisierung des Gesundheitswesens verabschiedet.

Die Organisation durch die Selbstverwaltung aus Dienstnehmern, Dienstgebern und Ärzten, habe sich bewährt, heißt es in der Deklaration sinngemäß: Die Zentralisierung mit der geplanten Eintreibung der Kassenbeiträge durch die Finanz und dem Ende der Budgethoheit der regionalen Kassen wird grundsätzlich abgelehnt. Das käme einer Verstaatlichung des Gesundheitswesens gleich, warnen Ärzte und Kassen.

„Bürokratisch, bürgerfern und sauteuer“, nennt der Vorarlberger GKK-Obmann Manfred Brunner die Pläne. Auch die regionale Vertragshoheit zwischen Ärztekammer und Gebietskrankenkasse müsse bleiben. Eine optimale Gesundheitsversorgung müsse sich an den Problemen der Region orientieren und könne nicht zentral gesteuert werden, sagt der Salzburger GKK-Chef Andreas Huss.

Schwarzer Protest gegen türkise Pläne
Zusätzlich politisches Gewicht erhält die „Salzburger Deklaration“ durch die Unterstützung einiger Länder. Der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner hat sich schon im Februar gegen eine Zentralisierung ausgesprochen; die Salzburger unterstützen die Inhalte der Deklaration offen. Kritische Töne kommen auch aus Tirol und Oberösterreich.

Grundtenor: Wir wollen selber entscheiden, was mit unserem Geld passiert. Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer: „Das Beitragsaufkommen und die Rücklagen der Kassen müssen in den Ländern bleiben. So ist es im Koalitionsprogramm der Bundesregierung auch festgeschrieben. Beitragsaufkommensstarke und gut wirtschaftende Krankenkassen dürfen nach einer Reform jedenfalls nicht zur Melkkuh der Nation werden.“

Der Tiroler Günther Platter klingt ganz ähnlich: „Absolute Budgetautonomie für die Länderorganisationen, Beibehaltung der Selbstverwaltung, Wahrung der länderspezifischen Versorgungsinteressen, der Verbleib der Rücklagen in den Ländern und schlussendlich der gemeinsame Prozess mit den Bundesländern sind essentielle Punkte.“
(Information von: Standard, 30.03.2018)

Startschuss für die Fusion der Krankenkassen – AUVA soll bleiben?

In den Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ war die Fusion der Sozialversicherungsträger einer der heikelsten Punkte. Vor allem die Länder machten gegen ein Ende der Gebietskrankenkassen mobil. Die Zusammenlegung ist unumgänglich, doch die konkrete Umsetzung wird nun vom Hauptverband orchestriert. „Die Regierung hat uns das Okay gegeben, dass wir die Reform selbst ausarbeiten“, sagte Hauptverbands-Chef Alexander Biach im Gespräch mit den OÖN.

Diesen Montag wurden die Voraussetzungen geschaffen. Die Trägerkonferenz des Hauptverbands trat zusammen, um den Jahresplan für 2018 zu beschließen. Das Gremium, das sich aus Vertretern von Arbeitgebern und -nehmern zusammensetzt, segnete die von der Regierung skizzierten Fusionspläne ab. Selbst die SP-Vertreter stimmten zu. Festgehalten wurde, dass die Selbstverwaltung der Sozialversicherung nicht angetastet werden soll.

Die Gebietskrankenkassen sollen unter dem Dach der neu zu errichtenden ÖKK zusammengefasst werden. Schon seit längerem werden Prozesse gebündelt. Die niederösterreichische GKK wickelt etwa das Kinderbetreuungsgeld ab, in Oberösterreich wird Software für alle Kassen entwickelt. Dies soll weiter ausgebaut werden. Für Lohnverrechnung, Rechtsangelegenheiten, Beschaffung oder Statistik ist jede Kasse größtenteils selbst zuständig. Die Zusammenarbeit soll weiter verstärkt werden. „Da kommen sicher Aufgaben nach Oberösterreich“, sagte Biach.

Die Zentrale der ÖKK dürfte hingegen in Wien bleiben, allein schon aufgrund der Nähe zu den Ministerien und der Ärztekammer. Der Prozess soll ab nächstem Jahr eingeleitet werden und in den nächsten acht bis zehn Jahren greifen. Es wird mit Einsparungen in Höhe von 120 Millionen Euro gerechnet.

AUVA soll bleiben
Ein klares Bekenntnis gibt es von Biach zur Unfallversicherungsanstalt. „Die AUVA wird bestehen bleiben“, ist er überzeugt. Laut Regierungsprogramm sollen die Beiträge zur Unfallversicherung von 1,3 auf 0,8 Prozent abgeschmolzen werden. Eine Überlegung ist deshalb, die Entgeltfortzahlung für kranke Mitarbeiter nicht länger aus den Töpfen der AUVA zu zahlen. Die Unfallkrankenhäuser sollen erhalten bleiben, die Länder haben wenig Interesse gezeigt, diese zu übernehmen.

Offen ist, ob die Krankenfürsorgeanstalten fusioniert werden. Besonders in Oberösterreich gibt es deren viele, ob für Gemeinde-, Magistrats- oder Landesbedienstete. Eine Eingliederung in die Beamtenversicherung wäre logisch, explizit festgeschrieben wurde dies im Regierungspakt aber nicht.

Statt 22 künftig fünf Sozialversicherungsträger
Im Regierungsübereinkommen von Volkspartei und FPÖ wurde festgelegt, dass es zu einer Reduktion der Sozialversicherungsträger kommen soll.

Statt bisher 22 soll es künftig maximal fünf Sozialversicherungen geben: Vorgesehen sind eine Krankenkasse für Selbstständige und Bauern, eine für Unselbstständige, eine für Beamte, die Pensionsversicherungsanstalt und gegebenenfalls die Unfallversicherungsanstalt.
Die neun Gebietskrankenkassen werden zur ÖKK zusammengelegt. Nach beträchtlichen Widerständen der VP-Landeshauptleute wurde festgeschrieben, dass die Budgetautonomie sowie die Rücklagen im Bundesland verbleiben sollen. Die AUVA muss Einsparungen in Höhe von 500 Millionen Euro erbringen. Sollten bis Ende 2018 keine Erfolge sichtbar sein, droht die Eingliederung in die Pensions- oder Krankenversicherung.
(Information der OÖ. Nachrichten, 14.02.2018)

Mitarbeiter-Information von Hrn. Obmann-Stv. Birbamer

Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, geschätzte Funktionärskolleginnen und -kollegen!
Vor wenigen Tagen hat sich der Obmann der AUVA, DDr. Ofner, in einem offenen Brief an die Unternehmerinnen und Unternehmer gewandt und ist dabei auf die im Regierungsprogramm enthaltenen Aussagen zur AUVA eingegangen.

Bekanntlich haben die Koalitionsparteien dort die Absicht festgehalten, den Beitrag zur Unfallversicherung von 1,3% auf 0,8% zu senken. Die AUVA wird aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie diese Beitragssenkung möglich gemacht werde kann. Sollte ihr das nicht gelingen, wird ihr die Auflösung angedroht.

Ich kann mich als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AUVA vielen Aussagen von Obmann DDr. Ofner durchaus anschließen und sie sogar unterstreichen. Tatsächlich liefert die AUVA um einen konkurrenzlos günstigen Beitrag eine Haftpflichtversicherung für die Unternehmen und sichert diese gegen Schadenersatzforderungen verunfallter oder durch Berufskrankheiten geschädigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab, die in schweren Fällen existenzbedrohend für die Betriebe sein können. Gerade für die klein- und mittelbetriebliche Struktur Österreichs ist dieser Schutz von großer Bedeutung.

Ebenso ist es richtig, dass die AUVA für Menschen, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zu Schaden kommen, eine optimale Versorgung sicherstellt – von der Heilbehandlung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln über berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen bis hin zur finanziellen Entschädigung beibleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Den Ausführungen des AUVA Obmanns ist auch zuzustimmen, wenn er auf die Erfolge der AUVA Prävention hinweist, ohne die die Schadenszahlen mit Sicherheit höher wären als sie es heute sind – etwas, das man Jenen zu bedenken geben sollte, die vielleicht meinen, man solle für die Prävention künftig weniger ausgeben. Auch der Hinweis auf die Leistungen der Unfallkrankenhäuser – und ich möchte ergänzen auch der Rehabilitationszentren einschließlich unserer Spezialeinheit für Berufskrankheiten – ist gut und richtig.

Allerdings sollte nicht der Eindruck entstehen, eine Beitragssenkung im Ausmaß von 0,5% Punkten wäre durch das Ende von Querfinanzierungen zu Lasten der AUVA, sowie durch den Wegfall versicherungsfremder Leistungen relativ problemlos kompensierbar. Tatsächlich muss bewusst sein, dass dies für das österreichische Sozial- und Gesundheitssystem spürbare Konsequenzen haben wird, die ich kurz andeuten möchte. Read more

Zusammenfassung der Betriebsversammlung zum Regierungsprogramm

Für alle, die an der Betriebsversammlung vor Weihnachten nicht teilnehmen konnten (aber auch für alle anderen), möchten wir hier eine Zusammenfassung des Vortrags von BRV Erik Lenz und BRV Martina Kronsteiner zum jederzeitigen Nachlesen veröffentlichen.

Besprochen wurden Auszüge aus dem Regierungsprogramm und die Auswirkungen auf die AUVA und ihre Beschäftigten sowie allgemeine Auswirkungen im Gesundheitswesen. Fettgedruckt und grau unterlegt = direkt aus dem Regierungsprogramm kopiert.

Im Gegenzug müssen immer noch bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich endgültig abgeschafft werden.

 

 

Diese Privilegien kosten den Staat Millionen und privilegieren nur die Begünstigten.

 

 

Ablöse des Berufsschutzes durch Einkommensschutz unter Einbindung der Sozialpartner.

 

 

Stufenweise, konsequente und nachhaltige Abschaffung aller noch verbliebenen Pensionsprivilegien.

Wieder einmal will also der Gesetzgeber unsere Dienstordnungspension abschaffen. Die Auszahlung der Dienstordnungspension für all jene, die vor 1996 in die AUVA eingetreten sind, ist abhängig vom Weiterbestehen der AUVA. Würde es die AUVA nicht mehr geben und würden die Beschäftigten auch aus der Dienstordnung fallen, gibt es auch keine Zusatzpension mehr!

Der Berufsschutz für all jene, deren Berufsausbildung zumindest zwei Jahre gedauert hat, garantiert im Falle einer Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche, dass keine Tätigkeiten unter dem derzeitigen Berufsbild angeboten bzw. angenommen werden müssen.

Evaluierung aller bestehenden Selbstbehalte im Gesundheitssystem mit Untersuchung auf Lenkungswirkung und Neukonzipierung von ökonomischen Anreizen im Gesundheitswesen.

 

 

Reduktion der Uberregulierung für private Gesundheitsanbieter.

 

 

Diskussion der Reform der Krankenanstalten-Finanzierungssystem.

 

 

Adaptierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes.

Über die Evaluierung der Selbstbehalte ist sonst nichts Genaueres beschrieben, es ist aber zu befürchten, dass noch weitere Selbstbehalte mit Anreizsystemen angedacht sind.

Privaten Anbietern soll der Zugang erleichtert werden, dies würde eine zunehmende Privatisierung unseres Gesundheitssystems bedeuten. Ein Ausbau der Zweiklassenmedizin würde dazu führen, dass gewisse Leistungen nur mehr für zahlungskräftige Kranke möglich wären.

Über die Finanzierung des Krankenanstaltensystems ist keine Erklärung ausgeführt, die Länder werden sich jedoch die Entscheidungshoheit ihrer Krankenanstalten nicht nehmen lassen.

Bei der Adaptierung des KA-AZG ist zu befürchten, dass die Arbeitszeitgrenzen wieder ausgeweitet werden und die Ruhezeiten verkürzt werden könnten. Read more

„Effizientes System in der Sozialversicherung wird auf’s Spiel gesetzt“

Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft GPA-djp:
„Das Regierungsprogramm erfüllt primär Wünsche der Industrie – Ausgewogenheit und Symmetrie nicht vorhanden“

Effizientes System in der Sozialversicherung wird aufs Spiel gesetzt
Aus dem nun vorgelegten Regierungsprogramm ist klar ersichtlich, dass die neue Bundesregierung keinen Wert darauf legt, eine Ausgewogenheit der Interessen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen herzustellen. Es wird versucht, die Interessen der größten Bevölkerungsgruppe, nämlich jene der ArbeitnehmerInnen, zu Lasten der Interessen von Wirtschaft und Industrie zu schwächen“, erklärt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) Wolfgang Katzian.

Eklatante Schwächung der betrieblichen Demokratie
„Deutlich wird diese Politik aber oft erst, wenn man sich Details der Vorhaben genauer ansieht. So stellt das Vorhaben, Betriebsratskörperschaften zusammen zu legen und Jugendvertrauensräte abzuschaffen eine eklatante Schwächung der betrieblichen Demokratie dar. In der Sozialversicherung wird eine nachhaltige Zurückdrängung der Selbstverwaltung angestrebt.

Durch eine geplante Überführung der Beitragsprüfung zur Finanz wird eine derzeit höchst erfolgreiche und effiziente Prüfpraxis aufs Spiel gesetzt. Profitieren davon werden Unternehmen, Leidtragende werden ArbeitnehmerInnen sein, weil etwa die Feststellung von korrekter Einstufung oder Scheinselbständigkeit, wie es die Gebietskrankenkassen derzeit praktizieren, konkrete Auswirkungen etwa auf die Höhe von Krankengeldleistungen und späterer Pension hat“, so der GPA-djp –Vorsitzende.

Empfindliche Einkommensverluste drohen
„Abgesehen davon, dass geplante Steuerentlastungen nicht bei allen Beschäftigten ankommen werden, drohen durch die Einführung eines 12-Stundentages empfindliche Einkommensverluste durch den Wegfall von Überstundenzuschlägen. Der Abbau von ArbeitnehmerInnenschutzrechten entspricht ebenfalls ausschließlich den Unternehmerinteressen“, so Katzian.

Gewerkschaftliche Maßnahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen
„Wir werden die Maßnahmen, bei denen jetzt oft noch die Konkretheit fehlt, sehr genau auf die Auswirkungen prüfen, unsere Mitglieder und BetriebsrätInnen umfassend informieren und, wenn die Regierung weiterhin keinen Wert auf die entsprechende Einbeziehung betroffener Gruppen in die Gesetzeswerdung legt, gewerkschaftliche Maßnahmen einsetzen, wenn es darum geht, grundlegende Interessen der ArbeitnehmerInnen zu schützen und durchzusetzen„, erklärt der GPA-djp Vorsitzende abschließend.
(Information der GPA-djp, 18.12.2017)

« Older Entries Recent Entries »