Sozialversicherungs-Reform: Ersteinschätzung unserer Gewerkschaft

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Zentralbetriebsrat übermittelt allen Beschäftigten eine sehr realistische Ersteinschätzung der von der Bundesregierung vorgestellten Sozialversicherungsreform.

„Reform“ der Sozialversicherung heißt in diesem Fall

  • Mehr Macht den UnternehmerInnen
  • Mehrklassenmedizin
  • Weniger Geld für Leistungen

Zur sehr ausführlichen Begutachtung der SV-Reform geht’s hier entlang: Erstbewertung SV-Reform der GPA-djp

Sozialversicherung: Kassenreform sorgt weiter für Streit

Der Streit über das Sparpotenzial bei der Reform der Krankenkassen sorgt anhaltend für erhitzte Gemüter. Die SPÖ hielt am Montag eine „dreiste Lüge“ oder einen Verstoß gegen das Bundeshaushaltsrecht für möglich. Vonseiten der Chefs der Gebietskrankenkassen hagelte es Kritik.

„Milliarde“ vs. 350 Mio. Euro bis 2026
Konkret geht es um das Versprechen der Regierung, mit der Kassenfusion bis 2023 eine Milliarde Euro einsparen zu können. Im Begutachtungsentwurf sieht man dagegen bis zu diesem Jahr nur ein Potenzial von rund 33 Mio. Euro. Bis 2026 sollen dann durch Synergien im Back-Office-Bereich und Personalreduktion in Summe 350 Mio. eingespart werden.

Dass sich die Milliarde nicht ausgehen könne, lässt sich laut Reischl einfach vorrechnen: „Wir geben im Jahr 90 Mio. Euro für die Verwaltung aus. Wenn ich jetzt alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kündigen würde, dann würde ich 90 Mio. Euro sparen, aber es wird ja weiterhin Mitarbeiter brauchen, vor allem, wenn es um so eine riesige Fusion geht.“

„Das werden die Versicherten spüren“
Es werde den Patientinnen und Patienten eine Milliarde versprochen, gleichzeitig seien im Gesetzesentwurf mehr Belastungen für die neue Krankenversicherung enthalten. Theoretisch müsse man somit fast zwei Mrd. Euro einsparen. Reischl nannte dazu ein Beispiel: „Die Privatspitäler bekommen von der Krankenversicherung eine Pauschalzahlung. Diese Pauschalzahlung wird exorbitant erhöht. Die Privatspitäler sollen noch einmal 14,7 Mio. Euro jährlich bekommen zu den normalen Erhöhungen.“

Der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) stünden somit, so Reischl, weniger Mittel zur Verfügung. Gleichzeitig müsse diese die Unfallbehandlung übernehmen und damit die Beitragssenkung, die den Arbeitgebern versprochen worden sei. Das Geld, das dem System entzogen wird, werde fehlen: „Das werden die Versicherten spüren.“
Wenn man Posten nicht nachbesetzt, werde man das merken, warnte Reischl. Wenn man etwa in den Außenstellen weniger Menschen hat, dann werde es dort zu längeren Wartezeiten kommen.

Zum ganzen Artikel auf orf.at geht’s hier weiter: Sparpotential erhitzt weiter die Gemüter

Große Unternehmen sind die einzigen Gewinner der „AUVA-Reform“

300 AUVA-Stellen werden schrittweise gestrichen, Kosten auf Krankenkassen und Beschäftigte abgewälzt – Unternehmen sparen sich Millionen an Beitragszahlungen. Das steckt hinter der „AUVA-Reform“ der Regierung.

„AUVA-Reform“ bringt Umverteilung, aber in die falsche Richtung
Die AUVA ist die größte Sozialversicherungsanstalt in Österreich. Versichert sind rund fünf Millionen Menschen, darunter Arbeitnehmer und Selbstständige, Kindergartenkinder, Schüler und Studierende. Die Regierung hat von der AUVA verlangt, 500 Millionen einzusparen. Nun werden es 430 Millionen. Es ist ein Aderlass für die Versicherungsanstalt, deren Gesamtbudget 1,4 Milliarden ausmacht. Davon sind 600 Millionen fix gebunden und werden für Renten-Leistungen verwendet.

Finanziert wird die AUVA fast ausschließlich aus Beiträgen der Dienstgeber in Österreich: Sie zahlen 1,3 Prozent der Lohnsumme als Beitrag an die AUVA.

Etwa 100 Millionen der geforderten Summe kann die AUVA stemmen. Beim Rest wird es schwierig. Deshalb werden nun Kosten auf andere Stellen übergewälzt, unter anderem die Krankenkassen. Wenn die Krankenkassen mehr zahlen, heißt das schlussendlich, dass die Kosten von den Unternehmen auf die Beschäftigten in Österreich abgewälzt werden. Bei der „AUVA-Reform“ geht es also um eine Umverteilung von unten nach oben.

Hinter dem Millionen-Aderlass steckt eine alte WKO- und IV-Forderung
Seit 2013 fordern Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung, den Unfallversicherungs-Beitrag von Arbeitgebern von 1,3 Prozent auf 0,8 Prozent zu senken. Das entspricht in etwa 500 Millionen Euro weniger Einnahmen für die AUVA. Das ist über ein Drittel ihres Budgets. Profitieren würden vor allem große Unternehmen.
Ein Beispiel: KTM hat in Österreich rund 4.000 Beschäftigte. Bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von 26 Euro pro Arbeitnehmer würde ihm die Senkung von 1,3 auf 0,8 Prozent eine Ersparnis von 480.000 im Jahr bringen.

Um den Aderlass zu überstehen, wird die AUVA zu Ausgaben-Kürzungen gezwungen. Sozialminsterin Hartinger-Klein (FPÖ) hatte sogar mit einer Auflösung der AUVA gedroht, sollte die AUVA diese Kürzungen nicht erreichen.

Regierung schränkt Fürsorgepflicht der Unternehmen ein
Dass die AUVA fast ausschließlich aus den Beiträgen der Dienstgeber finanziert wird, hat gute Gründe: Unternehmer haben die Verantwortung, Arbeitsplätze sicher zu gestalten und eine Behandlung im Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sicherzustellen. Sie haben eine sogenannte „Fürsorgepflicht“.

Bevor es die Unfallversicherungen gab, mussten Unternehmen die Kosten direkt tragen. Der Unfallversicherungs-Beitrag ist also mit einer Haftpflichtversicherung vergleichbar. Nun wird der Unfallversicherungs-Beitrag schrittweise gesenkt.

Länger arbeiten, höheres Unfall-Risiko – aber weniger Beiträge der Dienstgeber
ÖVP und FPÖ haben – gemeinsam mit den Neos – im Juli den 12-Stunden-Tag für Beschäftigte beschlossen. Er bedeutet längere Arbeitstage für Beschäftigte und damit auch ein höheres Unfall-Risiko.

Bei sehr langen Arbeitstagen wird man dreimal müder als an normalen Tagen. Und da kommt es dann auch vermehrt zu Unfällen.“ (Andrea Birbaumer, Arbeitspsychologin)

Studien zeigen: In der 12. Arbeitsstunde ist das Unfall-Risiko doppelt so hoch wie in der 8. Arbeitsstunde – es liegt bei etwa 26 Prozent.

Wenn Beschäftigte länger arbeiten müssen, profitieren die Arbeitgeber. Für die Beschäftigten bedeutet es Erschöpfung und höhere Unfall-Gefahr. Passieren Unfälle, werden die Betroffenen zwar weiterhin versorgt. An den Versorgungskosten wiederum beteiligen sich ihre Dienstgeber immer weniger.

Kürzungen bei der Verwaltung, mehr Druck auf Mitarbeiter
Ein Teil der Kürzungen soll durch Ausgaben-Kürzungen in der Verwaltung geschehen. Dabei ist der Handlungsspielraum bei der Verwaltung sehr eingeschränkt. Der jährliche Aufwand dafür beträgt 90 Millionen Euro.

In der Praxis heißt das, dass in den nächsten Jahren Stellen nicht nachbesetzt werden. Gerald Ofner, Obmann der AUVA, hat angekündigt, dass von 1.550 Stellen in der AUVA-Verwaltung 300 Stellen nicht nachbesetzt und damit abgebaut werden. Das betrifft also jede 5. Stelle. Für die verbleibenden AUVA-Beschäftigten bedeutet das mehr Druck: Sie müssen dann laut Erik Lenz mehr arbeiten. Lenz ist Vorsitzender des Zentralbetriebsrates der AUVA.

Pressekonferenz, ohne Betroffene der AUVA zu informieren
Die Sozialministerin hat auf einer Pressekonferenz am 13. August 2018 die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen gestellt. Weder die Arbeitgeber- noch die Arbeitnehmer-Seite wurde im Vorfeld über die Ankündigungen der Sozialministerin informiert. Das Datum ist nicht zufällig gewählt: Es ist der Tag, an dem Beschäftigte der AUVA gegen die massiven Kürzungen protestieren.

Einrichtung einer GmbH der AUVA
Laut Presseunterlage wird eine GmbH eingerichtet. Sie soll eine 100-prozentige Tochter der AUVA sein. Wer dort künftig sitzt und Entscheidungen trifft, ist noch offen. Außerdem ist nicht gesichert, dass eine Privatisierung vom Tisch ist: Denn selbst wenn Unfall-Krankenhäuser und Rehabilitationszentren im Eigentum der AUVA bleiben, könnten mit der Betriebsführung auch private Einrichtungen betraut werden.

Unklarheit bei Kosten für Freizeit-Unfälle
Interviews mit Journalisten gab es nach der Pressekonferenz keine. Dabei gibt es einige Fragen, die einer Antwort bedürfen. Beispielsweise, wie künftig die Kosten für Unfälle in der Freizeit bezahlt werden. Laut Ofner zahlen die Bundesländer der AUVA um 150 Millionen Euro zu wenig für diese Versorgung. Ob es hier ein Lösung geben wird, ist weiterhin nicht geklärt.
(Information gesehen auf Kontrast.at, 13.08.2018)

Hauptverband-Chef: Sozialversicherungs-Ausgabenbremse wieder lösen!

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger appelliert an die Regierung, die beschlossene Ausgabenbremse für die Sozialversicherungen wieder zu lösen.
Vor Journalisten verwies Vorstandsvorsitzender Alexander Biach gestern Abend auf bereits eintretende negative Folgen wie zurückgestellte Bauvorhaben und Verträge. Außerdem äußerte Biach seine „große Sorge“, dass die Gesundheitsreform nicht fortgesetzt werden könnte.

Generaldirektor Josef Probst schätzt das Volumen der zurückgestellten Bauprojekte auf 300 bis 500 Mio. Euro. Biach nannte drei laufende Projekte, gegen die das Sozialministerium im Verbandsvorstand Einspruch eingelegt habe. Eines betrifft die geplante Kooperation des Unfallkrankenhauses mit dem Landeskrankenhaus in Klagenfurt. Dieses AUVA-Projekt brächte sieben Mio. Euro Einsparung pro Jahr und sei vom Kärntner Landtag bereits einstimmig beschlossen.

Sorge um Kassenverträge mit der Ärztekammer
Biach appellierte an das Sozialministerium, den Einspruch zurückzuziehen, er stehe auch im Widerspruch zum Ziel, Synergien zu heben. Einspruch habe das Sozialministerium auch gegen die neue Außenstelle in Eferding eingelegt, obwohl für die alte der Mietvertrag ausgelaufen sei, und für die neue BVA-Landesstelle in Linz.

Biach sorgt sich aber auch um die Verträge. So seien einerseits die Verträge für die neuen Primärversorgungseinheiten betroffen, andererseits aber auch Kassenverträge mit der Ärztekammer. So läuft etwa der Vertrag in Tirol mit Jahresende aus, und der Hauptverband-Chef befürchtet, dass dann ein vertragsloser Zustand eintreten könnte.

Verfassungsrechtliche Bedenken
Biach hat auch verfassungsrechtliche Bedenken. Ebenso wie Verfassungsexperten und die SPÖ hält er einen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung für möglich und kündigte deshalb die Einholung von Rechtsgutachten an. Für Biach wäre dieses durch das Gesetz ausgesprochene Misstrauen gar nicht nötig gewesen, weil die Sozialversicherungen jetzt schon zu einem sorgsamen Umgang mit den Finanzmitteln verpflichtet seien und auch eine ausgeglichene Gebarung haben.

Die Ausgabenbremse sieht unter anderem vor, dass Bauvorhaben gestoppt werden und Ärzte und Bedienstete der oberen Führungsebene der Versicherungsträger und des Hauptverbandes nur bis Ende 2019 bestellt werden dürfen bzw. deren befristete Verträge nur bis Ende 2019 verlängert werden dürfen. Diese im Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz verpackten Maßnahmen sind vorige Woche schon vom Nationalrat verabschiedet worden und sollen heute auch vom Bundesrat beschlossen werden.

„Dirigent der Gesundheitsreform fehlt“
„Große Sorge“ hat der Hauptverband-Chef auch, dass die seiner Auffassung nach erfolgreich angelaufene Gesundheitsreform nicht fortgesetzt werden könnte. Grund dafür sei, dass sich mit Sektionschef Clemens Martin Auer der Koordinator aus der Zielsteuerungskommission verabschiedet habe. „Damit fehlt der Dirigent der Gesundheitsreform.“ Biach appellierte an die Politik, ganz rasch für einen adäquaten Ersatz zu sorgen.

Als Belege für das Funktionieren der Gesundheitsreform führten die Hauptverband-Chefs an, dass der Trend zu steigenden Spitalsaufenthalten gebrochen werden konnte. So sei diese Zahl von 2013 auf 2017 erstmals von 23 pro hundert Einwohner auf 21 gesunken. Auch der Anteil von Kindern mit kariesfreien Zähnen sei von 52 auf 56 Prozent gestiegen. Geeinigt hat sich der Hauptverband nach der Ärztekammer nun auch mit der Apothekerkammer auf einen Vertrag für die E-Medikation. Damit können nun auch rezeptfreie Medikamente erfasst werden, um Wechselwirkungen zu vermeiden.
(Information von orf.at, 11.07.2018)

Ausgabenbremse Sozialversicherung: „Deutliches Zeichen des Misstrauens!“

Nach dem überraschenden Beschluss einer „Ausgabenbremse“ für Sozialversicherungen im Parlament gehen die Wogen hoch. Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen übten am Freitag scharfe Kritik an dem von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossenen Vorhaben. Hauptverbandschef Alexander Biach warnte vor Versorgungsengpässen.

„Der gesetzlich verordnete Finanzierungsstopp ist bedauernswerterweise ein sehr deutliches Zeichen des Misstrauens“, sagte Biach. Die Sozialversicherung wirtschafte seit Jahrzehnten mit größtem Verantwortungsbewusstsein, betonte der Hauptverbandschef. Jede Investition werde ordentlich geplant und in den Gremien beschlossen. Mit dem Beschluss im Parlament werde der Sozialversicherung aber unterstellt, „dass sie nicht wirtschaften kann und unnötig Geld ausgibt“, kritisierte Biach.

Im Parlamentsbeschluss ist unter anderem vorgesehen, dass die Sozialversicherungen leitende Angestellte und leitende Ärztinnen und Ärzte nur noch bis Ende 2019 befristet aufnehmen dürfen. Zudem müssen Bauvorhaben gestoppt werden. Insgesamt stelle der Beschluss die Sozialversicherungsträger vor völlig neue Herausforderungen, sagte Biach: „Ich hoffe, dass es in den kommenden Wochen noch Klärungen wichtiger Detailfragen gibt und sich auch der Gesetzgeber seiner hohen Verantwortung bewusst ist. Keinesfalls darf es durch diesen Schnellschuss zu Versorgungsengpässen kommen.“

Scharfe Kritik aus den Bundesländerkassen
Scharfe Kritik an der „Ausgabenbremse“ kam aus den Krankenkassen in den Bundesländern. In der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK) wird befürchtet, bereits geplante Projekte nicht mehr umsetzen zu können. „Es bewahrheitet sich nun, was wir befürchtet haben: Die Kundennähe in den Bezirken soll eingeschränkt werden“, teilte die NÖGKK mit. Zahlreiche Neubau- und Erweiterungsprojekte müssten auf Eis gelegt werden. Read more

Sozialversicherung: „Mein Herz für ein soziales Österreich“

GPA-djp und vida werben für den Erhalt eines der besten Sozialsysteme der Welt
Nachdem die Bundesregierung eine Punktation zur Reform der österreichischen Sozialversicherung vorgelegt hat, ohne jedoch genauere Pläne und Konzepte für die künftige Umsetzung zu haben, ist zu befürchten, dass eines der besten Sozialsysteme mit dem Herzstück Sozialversicherung in akute Gefahr gerät.

Deshalb werben die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und die Gewerkschaft vida in einer breit angelegten Kampagne für den Erhalt und die Weiterentwicklung dieses Erfolgs-modells.

„Vor allem die Ankündigung, durch die so genannte Reform 1 Milliarde Euro einzusparen, ohne Leistungen für die Versicherten zu kürzen, muss die Alarmglocken schrillen lassen. Alle Personen und ExpertInnen, die mit dem System vertraut sind, sehen darin ein Ding der Unmöglichkeit“, so Barbara Teiber (GPA-djp Bundesgeschäftsführung).

Einsparungen bei der Unfallversorgung
„Auch die Einsparungsvorgaben für die AUVA sind völlig irreal. Werden sie umgesetzt, kommt es zu Leistungseinschränkungen in der Unfallbehandlung. Es ist verantwortungslos, diese Vorgaben ohne Konzepte für die künftige Finanzierung der Unfallbehandlung zu machen“, so der stv. vida-Vorsitzende Willibald Steinkellner.

Jetzt aktiv werden!
Herzstück der Kampagnen ist die Website http://www.herzfuersoziales.at/ 

Alle Österreicherinnen und Österreicher werden darin aufgefordert, sich aktiv in diese Kampagne einzubringen. Sowohl bei den Kurzvideos als auch den Testimonials auf der Seite handelt es sich um Personen, die konkrete Erfahrungen mit unsrem Sozialsystem gemacht haben. „Wir brauchen keine Verhältnisse wie in Ländern, in denen das Geld über die Versorgung entscheidet. Deshalb werde aktiv, unterstütze uns und lasse nicht zu, dass unsere sozialen Errungenschaften Stück für Stück abgebaut werden“, heißt es im zentralen Aufruf.

Arbeiterkammer: Vorhaben der Regierung schaden letztlich den Versicherten

„Was die Regierung heute vorgestellt hat, ist unprofessionell, macht aus neun Kassen zehn, lässt letztlich Leistungskürzungen befürchten und verschleiert die Kontrolle und die Transparenz für die Versicherten“, kritisiert AK Präsidentin Renate Anderl. Kein Konzern, kein großes Unternehmen würde eine umfassende Reform so angehen. „Es reicht nicht, einer Organisation einen neuen Mantel zu verpassen, sondern es bedarf einer fundierten Analyse über die Prozesse und die Leistungen. Das geht aber nur mit intensiver Detailarbeit und nicht mit Überschriften“, sagt Anderl.

Die AK Präsidentin befürchtet auch, dass das angekündigte Einsparungsvolumen von einer Milliarde Euro ohne Leistungskürzungen nicht möglich sein wird: „Hier bleibt die Regierung Konkretes schuldig.“ Es wird also eine Reform, die zu Lasten der Versicherten gehen wird.

Dass in Zukunft die Arbeitgeber in den Krankenkassen mehr Mitsprache haben sollen, entbehrt für Anderl jeder Logik: „Die Arbeitgeber leisten zwar eine Abgabe zur Finanzierung, aber das letzte Wort muss letztlich bei der Versichertengemeinschaft und ihren Vertretern bleiben“, fordert die AK Präsidentin.

Für Anderl ist klar: „Durch dieses Vorhaben wird die Kontrolle und Transparenz im Sinne der Versicherten massiv verschlechtert und durch wirtschaftlich Interessierte ersetzt. Und dafür macht die Regierung sogar aus neun Gebietskrankenkassen zehn.“
(Information der AK Österreich, 22.05.2018)

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