Info zur Feiertagsregelung

Feiertagsstunden, die an einen Samstag fallen, z. B.: 1. Mai 2010, sind nach wie vor an die Normalarbeitszeit anzurechnen.
Allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die eine 6-Tage-Woche haben (Schichtdienste, Turnusdienste) und diesen Samstagfeiertag nicht arbeiten, werden die Stunden ihrer Normalarbeitszeit auf die Wochenarbeitszeit angerechnet.

Nach einem Gespräch mit der Direktion und der Personalstelle bleibt diese Regelung bis zur Einführung unseres neuen elektronischen Dienstplansystems „Graphdi“ aufrecht. Erst dann ist die neue Regelung bezüglich der Handhabung von Feiertagen, die in unserer Arbeitszeitbetriebsvereinbarung geregelt ist, gültig.

Für Fragen steht euch das Betriebsratsteam jederzeit zur Verfügung!

Tagged with:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert