Neues aus dem Zentralbetriebsrat – August 2011

AUVALiebe Kolleginnen und Kollegen!

Dies ist die zweite Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrates im heurigen Jahr.

Einmal pro Quartal wird der ZBR in dieser Art informieren. Es ist eine umfangreiche Mitteilung, ist aber dafür hier in diesem Blog jederzeit – auch von zu Hause aus – nachlesbar.

Heute geht es um:

  • Budget der AUVA
  • EDV-Schlichtungskommission
  • Sozialfonds-Richtlinien
  • Gesund alt werden im Beruf
  • Kettenverträge
  • Nachbesetzungen bei Schwangerschaft
  • Belohnungs-Betriebsvereinbarung
  • Telearbeit in der AUVA
  • Bildungs-Betriebsvereinbarung
  • Cook & Chill
  • Vorbereitungen für die Herbstlohnrunde
  • ZBR-Spendenaktion für Somalia

Sehr geehrte Kollegin, Sehr geehrter Kollege!
Während weltweit die Börsen in den letzten Wochen wieder zu einer rasanten Talfahrt ansetzten und sowohl die USA als auch einige europäische Länder ihren erbitterten Kampf gegen den Finanzkollaps fortsetzten, fallen die budgetären Prognosen innerhalb der AUVA durchaus positiv aus. Die Anzahl der Beschäftigten am österreichischen Arbeitsmarkt und somit die Anzahl der Beitragszahler in die Sozialversicherung im Allgemeinen und zur AUVA im Speziellen entwickelte sich in den letzten Monaten deutlich besser als erwartet. Auch die österreichischen Wirtschaftsprognosen zeigen sich – trotz aller internationalen Turbulenzen – weiter vorsichtig optimistisch.

Die AUVA konnte deshalb ihre Budgetprognosen sowohl für das laufende Jahr, als auch die Jahre 2012 und 2013 nach oben korrigieren. Vom noch vor wenigen Monaten erwarteten Budgetdefizit ist keine Rede mehr. Viel mehr erwartet die AUVA für die drei genannten Geschäftsjahre jeweils ein zartes Plus. – Freilich, vorausgesetzt, dass die dunklen Gewitterwolken an den Finanzmärkten vorüberziehen und der von einigen Experten befürchtete weltwirtschaftliche Supergau dann doch nicht eintritt.

Wermutstropfen in der wirtschaftlichen Entwicklung in Österreich ist lediglich, dass der private Konsum der wirtschaftlichen Entwicklung hinten nach hinkt. Als Gewerkschaften haben wir das passende Rezept: Im kommenden Jahr sind deutliche Lohnerhöhungen notwendig, um dieser Entwicklung entgegen zu steuern und um die doch beträchtliche Inflationsrate entsprechend auszugleichen. Über die bevorstehende Herbstlohnrunde für uns Sozialversicherungsbeschäftigte ist im weiteren Verlauf unserer Information zu lesen.

Ansonsten war bisher von Sommer Urlaubsstimmung – und das nicht nur witterungsbedingt – kaum etwas zu merken. Generaldirektion und Zentralbetriebsrat vereinbarten schließlich auch, zahlreiche, manchmal schon einige Zeit anstehende Themen über die Sommermonate abzuarbeiten.           

So konstituierte sich letzte Woche im Beisein von GD DI Peter Vavken eine EDV Schlichtungskommission, die ab sofort für alle Datenschutzthemen und –fragen verantwortlich zeichnet und dafür allen MitarbeiterInnen als Anlaufstelle zur Verfügung steht. Gemäß der Betriebsvereinbarung personenbezogener Daten setzt sich die Kommission paritätisch besetzt aus zwei Arbeitgeber- und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen.

Für Ihre speziellen Fragen und Anliegen stehen Ihnen als Mitglieder der Schlichtungskommission ab sofort folgende KollegInnen zur Verfügung: 

Arbeitgeber:
Personaldirektor Dr. Helmut Köberl, helmut.koeberl@auva.at 
Abteilungsleiter Dr. Thomas Pfeiffer, thomas.pfeiffer@auva.at 
Arbeitnehmer:
ZBR EDV Experte Wolfgang Beierl (HAI), wolfgang.beierl@auva.at 
ZBRV Wolfgang Gratzer, wolfgang.gratzer@auva.at

Ich lade Sie herzlich ein, eines der vier Kommissionsmitglieder bei allfälligen Datenschutzfragen oder –problemen direkt oder aber auch über Ihren örtlichen Betriebsrat zu kontaktieren. Die Verschwiegenheitspflicht gilt für uns ZBR Vertreter freilich auch in unserer Funktion als Mitglied dieser Kommission.

Sozialfonds-Richtlinien
Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt stellte die Evaluierung und notwendig gewordene Abänderungen der Sozialfondsrichtlinien für das ZBR Sozialfondskomitee dar.

Der Sozialfonds, der jährlich zwischen Zentralbetriebsrat und Generaldirektion ausverhandelt wird, muss schließlich seitens unseres Komitees streng nach den Richtlinien des Hauptverbandes verwendet und verwaltet werden. Den größten Anteil der Sozialfondsgelder beanspruchen die Zuschüsse zu Mittag-, Abendessen und Frühstück.
Weiters kann nach sozial gestaffelten Kriterien über den örtlichen Betriebsrat ein Zuschuss zur Kinderunterbringung oder aber auch zur Fort- und Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden. Neben Kursen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der AUVA stehen, können hier generell z. B. auch Sprach- oder EDV Kurse eingereicht werden.

Ein weiterer Anteil, der heuer maßgeblich erhöht werden konnte, steht den BetriebsrätInnen vor Ort für eigene Sport- oder Kulturveranstaltungen zur Verfügung. Freilich müssen auch diese Gelder nach strengen Vorgaben verwendet und abgerechnet werden. Die Überprüfung der Gelder erfolgt einerseits durch den ZBR selbst, anderseits aber auch durch die AUVA und die AK.

Als wesentlichste Änderung für 2011 freut es mich, dass wir den Höchstzuschuss zur Aus- und Weiterbildung von 700,- auf 900,- Euro erhöhen konnten.

Alle abgeänderten Sozialfondsrichtlinien und auch Antragsformulare für den Sozialfonds finden Sie im AUVA Intranet. Die Anträge müssen, nachdem sie vom örtlichen Betriebsrat ausgeschrieben wurden, bei Ihrem Betriebsrat eingereicht und befürwortet werden, bevor  das ZBR Sozialfondskomitee Ihren Antrag bearbeitet.

ZBR Schwerpunktthema: Gesund Alt werden im Beruf
Dieses Thema beschäftigt uns einerseits im Zentralbetriebsrat und andererseits in den GPA-djp Gesundheitsberufen (darin sind – übrigens als einziger SV-Träger – alle AUVA BR-Vorsitzenden unserer UKH und RZ vertreten) schon seit einiger Zeit.

Als Resümee kann gesagt werden: Es wurde schon sehr sehr viel erreicht, es bleibt aber auch noch viel zu tun. So war es zur Jahrtausendwende – also vor rund 10 Jahren – noch nahezu unmöglich, Teilzeitarbeit zu leisten. Inzwischen ist der Anspruch darauf nicht nur im Mutterschutzgesetz, sondern noch deutlich stärker in unserer Dienstordnung verankert.

Unseren GPA-djp Gesundheitsberufen (sie verhandeln das Dienstrecht maßgeblich mit) ist es außerdem gelungen, die Möglichkeit nach einem Freijahr im Dienstrecht zu erreichen. Um die Arbeitsbelastung zu reduzieren, kann also entweder die Arbeitszeit reduziert oder ein temporärer Ausstieg (Freijahr) beantragt werden. – Freilich wissen auch wir, dass sich diese Formen der Arbeitszeitverkürzungen nicht jeder leisten kann / will. So wichtig sie sind, greifen sie isoliert betrachtet also zu kurz. Im Dienstrecht ist deshalb u. a. zudem der Anspruch auf Supervision umgesetzt worden.

Innerhalb der AUVA ist es gelungen, gemeinsam mit der Generaldirektion das BGF Projekt „Ge!Mit“ im Rahmen einer Betriebsvereinbarung zu vereinbaren und ins Leben zu rufen. Dieses Projekt, das die individuellen arbeitsspezifischen Belastungen unserer KollegInnen reduzieren soll, wird in den nächsten Monaten in ein permanentes Sicherheits- und Gesundheitsmanagement umgewandelt. Zu dessen Umsetzung werden übrigens vier neue Dienstposten geschaffen. Aber noch weitere Vereinbarungen, wie die kostenlose Durchführung von Grippeschutzimpfungen oder die Betriebsvereinbarung zur Suchtprävention, entstammen unserer Initiative „Gesund alt werden im Beruf“.    

Nun gilt es aber auch der Tatsache entgegen zu wirken, dass wir immer länger arbeiten sollen, um einen Pensionsanspruch zu erwerben. Aus diesem Grund stehen wir zur Zeit in Verhandlungen mit der AUVA, um die Blockzeitvariante der Altersteilzeit – trotz niedrigerer Zuschüsse des AMS an die AUVA – wieder zu ermöglichen. Es gibt bereits erste Verhandlungserfolge und wir hoffen, dass bis zum Jahresende unsere Forderung, dass die „Altersteilzeit-Blockvariante“ wieder einem größeren KollegInnenkreis zugänglich gemacht wird, umgesetzt ist.

Übrigens, falls Sie Vorschläge oder Ideen zum Thema „Gesund alt werden im Beruf“ haben, kontaktieren Sie Ihren Betriebsrat, der das gerne im ZBR einbringen wird. 

ZBR-Themenstenogramm

Aus für Kettenverträge…  
…das soll eine Dienstanweisung, die auf Initiative unserer BetriebsrätInnen aus den UKH und in Zusammenarbeit mit dem ZBR erstellt wurde, mit sich bringen. Mehrfachbefristungen sind demnach nur noch dann möglich, wenn ein und dieselbe Person vertreten wird (z. B. bei Karenz). „Befristete KollegInnen“, die als Ersatz für verschiedene Personen eingesetzt sind, sollen schon in den nächsten Wochen in ein unbefristetes Dienstverhältnis übernommen werden. Derartige Mehrfachbefristungen wird es künftig nicht mehr geben.

Nachbesetzung bei Schwangerschaft    
Eine wesentlich restriktivere Handhabung des vorzeitigen Mutterschutzes bringt mit sich, dass z. B. Krankenschwestern, obwohl sie auf ihren eigentlichen Arbeitsplatz nicht mehr eingesetzt werden dürfen, zu anderen Tätigkeiten herangezogen werden. Weil die AUVA bisher Karenzvertretungen erst einstellte, nachdem der Mutterschutz angetreten wurde, ging das zu Lasten der betroffenen Station / Abteilung. Ab sofort können Karenzvertretungen schon ab dem Zeitpunkt eingestellt werden, ab dem die künftige Mutter nicht mehr ihrer eigentlichen Tätigkeit nachkommen kann, auch wenn sie noch im Betrieb ist.  

Eine AUVA Arbeitsgruppe zu einer „Belohnungs- Betriebsvereinbarung“…                    
…setzte GD DI Vavken nach einer entsprechenden Initiative des ZBR ein. KollegInnen, die außerordentliche Leistungen erbringen, bzw. zusätzliche Aufgaben übernehmen (z. B. Brandschutz-, Umweltschutz-, Hygienebeauftragte etc. oder Mitarbeit in einem Projekt), sollen dafür honoriert werden. Während ein derzeit im RZ Weißer Hof und im UKH Salzburg angelaufenes Pilotprojekt eine Punktebewertung vorsieht und Erfahrungen gesammelt werden sollen, fordert die ZBR Arbeitsgruppe u. a. mit den BRV´s Karin Ehetreiber (UO) und H. P. Kreuzer (US) u. a. die Wiedereinführung der außerordentlichen Vorrückung.      
Auf Arbeitgeberseite verhandeln GD DI Vavken, Personaldirektor (ab 1. September) Dr. Köberl und Mag. Rehberger. Ziel ist es, bis Ende des Jahres eine Betriebsvereinbarung (BV) zu verhandeln und abzuschließen.

Telearbeit – die neue Arbeitsform in der AUVA
Von zu Hause aus arbeiten soll z. B. jungen Müttern den Wiedereinstieg ins Berufsleben und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Möglich ist das nach Abschluss einer BV seit einem Jahr in der Haupt- und den vier Landesstellen. Nun wird die BV evaluiert. Gegebenenfalls soll sie auf die gesamte AUVA ausgeweitet werden, auch wenn sie in den Einrichtungen nur für wenige Bereiche (z. B.  Schreibdienst) Anwendung finden kann.

Betriebsvereinbarung zum Thema Bildung      
Nachdem die AUVA das Bildungsbudget spürbar erhöht hat, soll nun das Thema Bildung auch Gegenstand einer BV sein. Geregelt werden sollen Themen wie gleichberechtigter Zugang zu Bildung, ein Bildungskonto, ein Bildungskatalog und auch die Kostenübernahme, insbesondere bei gesetzlich vorgeschriebenen Bildungsmaßnahmen. Nach ersten Verhandlungen hoffen wir bis Ende des Jahres auf den Abschluss dieser BV.

Cook&Chill – innovatives Küchenprojekt oder Qualitätsdumping? 
Die neue Küche im UM soll künftig auch das LBK, das RW, das FVZ und die LW nach der Cook&Chill-Methode (Kochen, Abkühlen, Aufwärmen, Servieren) bekochen. Die bestehenden Küchen im UB und RW werden auf Verteilerküchen reduziert. Wir fürchten nicht nur entsprechende Personalkürzungen (wir haben inzwischen Gespräche mit der Generaldirektion aufgenommen und die Zusage erhalten, dass es zu keinen Kündigungen kommen wird), sondern auch einen Qualitätsverlust. Das Projekt soll 2014 umgesetzt sein.

Vorbereitungen zur Herbstlohnrunde…
…laufen auf Hochtouren. Während dienstrechtliche Forderungen zwischenzeitlich fertig ausformuliert wurden, gilt es die aktuellen Wirtschaftsdaten zu bewerten und in einen entsprechenden Zusammenhang zu bringen. Auch wenn noch keine konkreten Zahlen genannt werden können, fordern nicht nur Gewerkschaften, sondern auch unabhängige Finanzexperten, eine spürbare Lohnerhöhung für 2012!

ZBR/ AUVA Somalia Spendenaktion        
Wie klein unsere Sorgen im Vergleich zu den Katastrophengebieten unserer Erde sind, zeigt uns auch die unfassbare Dürre in Somalia. In Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft und den SOS Kinderdörfern haben wir deshalb eine Spendenaktion ins Leben gerufen. Wir ersuchen Sie um Ihre Unterstützung!        
Spendenkonto: PSK 1.566.000 ( BLZ 60.000) „Ostafrika – Aktionsnummr 206211“ Online: www.sos-kinderdorf.at  Kennwort: ZBR-AUVA Somaliahilfe Aktionsnummer 206211         
Wir bedanken uns bei allen SpenderInnen!

Unsere nächste MitarbeiterInnen Information erscheint nach den Vorstandssitzungen im Herbst. Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute und noch einen angenehmen Sommer. Für Rückfragen stehen Ihnen entweder Ihr Betriebsrat oder auch ihr Zentralbetriebsrat (Mail: zentralbetriebsrat@auva.at) gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Wolfgang Gratzer      
für den Zentralbetriebsrat                 

 

 

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