Position der AK OÖ. zum Sparpaket

 AK

Die AK OÖ. hat die Auswirkungen der Gesetzesentwürfe zum Sparpaket auf ihre Mitglieder analysiert. „Die steuerlichen Maßnahmen treffen im Großen und Ganzen – richtigerweise – Gruppen, die bisher zu wenig zum Steueraufkommen beitragen, sind aber nicht ausreichend. Bei den Einsparungen gibt es einige Härten, die Arbeitnehmer, Pensionisten und privaten Haushalte treffen und abgemildert bzw. mit Begleitmaßnahmen abgefedert werden müssen“, sagt AK Präsident Dr. Johann Kalliauer. 

„Grundsätzlich ist es positiv, dass zur Reduzierung des Budgetdefizits auch steuerliche Maßnahmen vorgesehen sind und dass dabei auf die Erhöhung von Massensteuern verzichtet wird“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Die strukturellen Defizite des österreichischen Steuersystems – hohe Belastung des Faktors Arbeit, niedrige des Faktors Kapital sowie die mangelnde Umverteilungswirkung des Abgabensystems – werden zwar nicht beseitigt, es sind aber Schritte in die richtige Richtung gesetzt worden. Die AK wird sich weiterhin und verstärkt für Vermögenssteuern sowie eine Schenkungssteuer und eine Erbschaftssteuer auf hohe Erbschaften einsetzen. 

Finanztransaktionssteuer geht in die richtige Richtung
Die vorgesehene Finanztransaktionssteuer ist ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Für den Fall, dass in nächster Zeit keine europäische Lösung zustande kommt, fordert die AK OÖ eine nationale Lösung: die Wiedereinführung der 2001 abgeschafften Börsenumsatzsteuer oder eine ähnliche Maßnahme.

In der Landwirtschaft vermisst die AK OÖ. Änderungen bei der pauschalierten Einkommensbesteuerung, die eine weitgehende Steuerbefreiung für diese Berufsgruppe darstellt.

Viel zu halbherzig ist die Einschränkung der Gruppenbesteuerung. Die Maßnahmen bei den Spitzenverdienern/-innen im Sinne einer stärkeren Umverteilung des Steuersystems könnten durchaus dauerhaft sein, statt sie mit 2016 zu befristen.

Pensionen: Große „Hämmer“ verhindert, aber manche Härten
Licht und Schatten sieht die AK bei den vorgesehenen Änderungen im Pensionsrecht. Große „Hämmer“ zulasten der Pensionisten/-innen, die in den Verhandlungen auf dem Tisch lagen, konnten verhindert werden. Nichtsdestotrotz gibt es Verschlechterungen, die von der AK OÖ. kritisiert werden. Den begleitenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen kommt eine ganz wichtige Rolle zu.

Verhindert werden konnten eine generelle Anhebung des Pensionsantrittsalters von 62 auf 63 Jahre bei vorzeitiger Alterspension und eine raschere Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen.
Beim Ersatz der „Parallelrechnung“ durch eine „Kontoerstgutschrift“ bei der Pensionsberechnung für ab 1955 Geborene, wird die AK besonders darauf achten, dass die bisher erworbenen Zeiten fair in das Pensionskonto übertragen werden.

Problematisch ist die Verschärfung des Zuganges zur Invaliditätspension für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Es braucht dringend zusätzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und berufliche Rehabilitation, damit die Betroffenen nicht in der Altersarbeitslosigkeit landen und verbleiben. Die Arbeiterkammer fordert hier die rasche Umsetzung der in Bad Ischl beschlossenen Sozialpartnervereinbarungen.

Problematische Verschlechterungen bei der Korridorpension
Besonders kritisch steht die Arbeiterkammer OÖ. den Verschlechterungen bei der Korridorpension und bei der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gegenüber, besonders der Anhebung der nötigen Versicherungszeiten bis 2017. Bei der Korridorpension werden auch die Abschläge von 4,2 Prozent auf 5,1 Prozent pro Jahr des früheren Pensionsantritts angehoben. Diese Änderungen sind nur erträglich, wenn es gleichzeitig gelingt, dass die Arbeitnehmer/-innen tatsächlich länger in Beschäftigung bleiben können. Hier muss ein Umdenken der Unternehmer/-innen stattfinden.

Im Gesetzesentwurf für die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes befindet sich ein großer Fallstrick: Arbeitslose, die einen Pensionsantrag gestellt haben, aber als arbeitsfähig eingestuft werden, sollen künftig für ein weiteres Verfahren (Klage gegen die Pensionsversicherungsanstalt) keinen Pensionsvorschuss mehr erhalten. Als Folge werden sich ab 2013 viele Betroffene so eine Klage nicht mehr leisten können. Dieser Punkt muss aus Sicht der AK OÖ. nachverhandelt werden.

Bonus-Malus-System für Betriebe
110 Euro sollen Unternehmen künftig für alle Auflösungsformen von Arbeitsverhältnissen zugunsten der Arbeitsmarktpolitik zahlen. Das ist ein positiver Schritt. Wenn damit allerdings die gewünschten Lenkungseffekte zu gering sind, müssen die Beiträge in weiteren Schritten erhöht werden. Und es braucht ein Bonus-Malus-System, das Unternehmen belohnt, die ältere Arbeitnehmer/-innen aufnehmen und einen hohen Malus für jene vorsieht, die systematisch Ältere kündigen. 

Insgesamt sind flankierende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Hinblick auf die sich verschlechternde Konjunktur enorm wichtig,

sagt der AK-Präsident.

Unterlage zum Downloaden
Presskonferenzunterlage: „Position der Arbeiterkammer OÖ zum Sparpaket“ 
Presseaussendung: „Oberösterreicher sehen das Sparpaket sehr kritisch“

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