Mehr Krankenstände wegen Psyche

Stress

Die Zahlen sprechen für sich: Seit 1995 haben sich die Krankenstandstage infolge psychischer Erkrankungen verdoppelt, während die Zahl der Arbeitsunfälle zurückgegangen ist. Arbeitnehmer, die sich aufgrund psychischer Erkrankungen krankmelden, bleiben auch dreimal länger zu Hause als bei Ausfällen aufgrund körperlicher Erkrankungen.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) will nun die Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen. Mit einer Änderung des Arbeitnehmerschutzgesetzes sollen Arbeitgeber künftig nicht nur verpflichtet sein, sich um die körperliche Sicherheit ihrer Beschäftigten zu kümmern. Hundstorfer will die Unternehmen auch verpflichten, die Arbeitsabläufe auf ihre psychischen Auswirkungen zu überprüfen. Der entsprechende Entwurf dazu ist nun in Begutachtung.

„Arbeitsfähigkeit erhalten“
Das Sozialministerium begründete diesen Vorstoß mit der Zunahme psychischer Belastungen und Gefährdungen als Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden. Dabei bezieht sich Hundstorfer auch auf physische Erkrankungen, die etwa durch Stress verstärkt werden wie Herz-Kreislauf-Probleme, Magenbeschwerden und Diabetes. Das Sozialministerium sieht darin „einen weiteren Baustein im Paket zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit“.

Zuvor waren bereits die Gesundheitsstraße, das Präventivprogramm „fit2work“ und die Reformpläne zur Invaliditätspension initiiert worden. Der neue Vorstoß setze „auf den Erhalt der Arbeitsfähigkeit“, so Hundstorfer. Auch bei den Anträgen auf Invaliditätspension waren psychische Krankheiten ein häufig angegebener Grund. 2011 erfolgte ein Drittel aller Neuzugänge bei den krankheitsbedingten Frühpensionierungen aus psychischen Gründen.

Monotonie am Arbeitsplatz prüfen
Schon bisher waren Unternehmen verpflichtet, Evaluierungen des Arbeitsplatzes durchzuführen. Der bisherige Fokus lag allerdings auf der physischen Sicherheit der Arbeitnehmer und möglichen Gefährdungen durch Chemikalien und gefährliche Arbeitsvorgänge. Gesetzlich ist nun explizit vorgesehen, dass in diesen Überprüfungen auch die psychischen Belastungen berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen etwa Faktoren wie Zeitdruck und auch Monotonie am Arbeitsplatz.

Arbeitsmediziner sollen künftig nach Absolvierung einer psychologischen Zusatzausbildung auch die entsprechende Betreuung anbieten können. Die Arbeiterkammer fordert bereits seit längerem, dass neben Arbeitsmedizinern auch Psychologen gesetzlich im Arbeitnehmerschutz verankert werden. Das würde laut AK 46 Millionen Euro pro Jahr kosten.

3,3 Mrd. Kosten für Gesamtwirtschaft
Durch psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz entstehen messbare gesamtwirtschaftliche Kosten von 3,3 Mrd. Euro, zeigt eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) und der Donauuniversität Krems im Auftrag der Arbeiterkammer. Wenn man die Arbeitnehmer einberechnet, die „unter Stress Pillen einwerfen“ und deshalb am Arbeitsplatz erscheinen, aber nicht mehr produktiv sind, lägen die gesamtwirtschaftlichen Kosten sogar bis zu doppelt so hoch, analysiert WIFO-Expertin Gudrun Biffl.

Laut Studie leiden die von psychischen Arbeitsbelastungen betroffenen Arbeitnehmer häufig auch unter körperlichen gesundheitlichen Problemen wie Kopfschmerzen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Dass es mehr Krankenstände aufgrund psychischer Erkrankungen gebe, ist für die Wirtschaftskammer (WKÖ) hingegen auf vielfältige Ursachen und nicht nur auf das Arbeitsumfeld zurückzuführen.
(Information gesehen auf http://www.orf.at, 17.08.2012)

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