Altersteilzeit: Neues ab 01. Jänner 2013

Altersteilzeit

Ab 1. Jänner 2013 gibt es Änderungen bei der Altersteilzeit.

Die Laufzeit wird auf maximal fünf Jahre verkürzt.

Bei Blockmodellen muss wieder eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden.

Arbeitszeit reduzieren
Die Altersteilzeit gibt älteren Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit mit Zustimmung des Arbeitgebers zu reduzieren. So kann ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen werden. Die Arbeitszeit wird um 40 bis 60% verringert und das Entgelt beträgt dabei je nach Modell zwischen 70 und 80% des bisherigen Einkommens. Der Betrieb bekommt dazu eine Förderung vom AMS.

Blockmodelle
Es gibt unter bestimmten Bedingungen nach wie vor sogenannte Blockmodelle, die es ermöglichen, im ersten Durchrechnungszeitraum voll weiter zu arbeiten, um dann im zweiten Abschnitt die eingearbeiteten Zeiten zu verbrauchen und damit vom Dienst freigestellt zu sein.

Laufzeit verkürzt
Die Laufzeit der geförderten Altersteilzeit wird für neue Vereinbarungen ab 1. Jänner 2013 von derzeit noch bis zu sieben Jahren auf maximal fünf Jahre verkürzt.

Zugangsalter bleibt gleich
Das Mindestalter für Altersteilzeit bleibt gleich: Für Männer 58 Jahre und für Frauen 53 Jahre. Ob altersabhängig mit der neuen Höchstlaufzeit von dann nur mehr fünf Jahren ein nahtloser Übergang in die Pension möglich ist oder eine Altersteilzeitvereinbarung diesbezüglich erst entsprechend später abgeschlossen werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden.

Ersatzkraft
Ab Jänner 2013 sind geförderte Blockzeitvereinbarungen nur noch möglich, wenn spätestens mit Beginn der Freizeitphase entweder eine zuvor arbeitslose Person über der Geringfügigkeitsgrenze als Ersatzarbeitskraft neu eingestellt oder zusätzlich ein Lehrling ausgebildet wird.
(Information der AK OÖ., 27.11.2012)

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