Mythos "Lohnnebenkosten"

Lohnnebenkosten 3

Das alte Lied der Arbeitgeber: Seit Jahren fordern Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung „unisono“, dass die Lohnnebenkosten in Österreich viel zu hoch wären und daher dringend gesenkt werden sollen.

Nun hat sich auch das Wirtschaftsblatt, das nun wirklich nicht im Verdacht steht, eine Gewerkschaftszeitung zu sein, des Themas angenommen – und bestätigt die Argumente der GPA-djp. Der Artikel zeigt, dass die ArbeitnehmerInnen dadurch massive Einbußen und Nachteile erleiden würden.

Was steckt dahinter – was bedeutet das für ArbeitnehmerInnen?

Aber was sind Lohnnebenkosten eigentlich?

Unter Lohnnebenkosten versteht man Sozialbeiträge der Arbeitgeber, vor allem:

  • gesetzlicher Arbeitgeber-Beitrag zur Sozialversicherung der Beschäftigten!
  • Aufwendungen für betriebliche Altersvorsorge (Abfertigung, Pension…)
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Urlaub (5 bzw. 6 Wochen pro Jahr)
  • Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)
  • Insolvenzentgelt-Fonds (IEF), AUVA…

Lohnnebenkosten senken bedeutet also:

  • Weniger Sozialversicherungs-Beiträge für die Beschäftigten!
  • Weniger Abfertigungs- und Pensionsvorsorge!
  • Weniger (oder keine?) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall! – siehe Diskussion „Streichung erster Krankenstandstag“…
  • Weniger Urlaub! – obwohl schon heute nur mehr wenige ArbeitnehmerInnen in den Genuss der 6. Urlaubswoche kommen

Sind die Lohnnebenkosten in Österreich zu hoch?

Lohnnebenkosten 1

 

Lohnnebenkosten 2

Mythos, wie teuer ArbeitnehmerInnen dem Arbeitgeber kommen
Ein österreichischer Arbeitgeber zahlt pro 100 € Bruttoverdienst des/der ArbeitnehmerIn ganze 37,- € Lohnnebenkosten. Das sind also +37 % (… und nicht +50% oder +100%…). Damit liegt Österreich genau im Schnitt der Eurozone (+36 %). In Schweden sind es beispielsweise 51%, aber, ist das jetzt gut oder schlecht für die Betroffenen?

Fazit – Lohnnebenkosten

Wer Lohnnebenkosten für Arbeitgeber kürzt, streicht damit Sozialleistungen für Beschäftigte!

(Information der GPA-djp, 03.04.2013)

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