Vehementer Einsatz lohnt sich: Die AK OÖ. hat 2014 fast 120 Millionen Euro erkämpft

AK-Logo-neuDie AK Oberösterreich hat im vergangenen Jahr mehr als 328.000 Menschen beraten.

In arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten und in Insolvenzverfahren wurden fast 120 Millionen Euro erkämpft.

Auch auf politischer Ebene kämpft die AK für mehr Fairness in der Arbeitswelt: Eine im Frühjahr gestartete Parlamentarische Bürgerinitiative gegen Unterentlohnung und kurze Verfallsfristen brachte schon einen ersten Teilerfolg.

Im vergangenen Jahr suchten 328.700 Menschen Rat und Hilfe bei der AK Oberösterreich. Den Schwerpunkt bildeten 214.511 arbeits- und sozialrechtliche Beratungen. In mehr als 18.300 Fällen vertrat die AK ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten gegenüber den Arbeitgebern/-innen oder vor Gericht, abgeschlossen wurden 12.750 Rechtsfälle. In diesen Fällen wurden fast 120 Millionen Euro an offenen Ansprüchen erstritten.

Ein typischer Fall aus der AK-Rechtsvertretung: Ein Paketzusteller aus Linz wurde nach etwa viereinhalb Monaten, die er bei einem Logistikbetrieb gearbeitet hatte, gekündigt. Eine Überprüfung der Lohnabrechnungen ergab, dass der Arbeitnehmer zu wenig Geld für Überstunden und eine zu geringe Urlaubsersatzleistung erhalten hatte. Zudem wurden dem Mann bei einer der letzten Lohnabrechnungen unberechtigt und unbegründet einfach 100 Euro abgezogen.

Die AK Oberösterreich intervenierte bei der Firma, konnte aber aufgrund der kurzen Verfallsfrist im Kollektivvertrag für das Kleintransportgewerbe nicht alle Ansprüche einfordern. Dennoch bekam der Paketzusteller immerhin 1000 Euro nachbezahlt.

„Fälle wie dieser sind keine Seltenheit. Darum haben wir im Frühjahr 2014 eine Parlamentarische Bürgerinitiative für zwei Gesetzesänderungen gestartet: Kurze Verfallsfristen von unter drei Jahren müssen abgeschafft werden, weil die Beschäftigten dadurch Unmengen an Geld verlieren. Damit käme die im ABGB festgesetzte dreijährige Verjährungsfrist zum Tragen“, erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Zudem fordert die AK, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Ergebnis einer Betriebsprüfung informiert werden müssen, wenn eine Kontrolle durch die Gebietskrankenkasse oder das Finanzamt zeigt, dass sie zu wenig Lohn oder Gehalt bekommen haben. Diese Forderung wurde nach der AK-Bürgerinitiative zum Teil erfüllt: „Seit 2015 müssen Arbeitnehmer/-innen informiert werden, wenn es im Falle von Lohndumping einen Strafbescheid gegen den Arbeitgeber gibt. Diese Informationspflicht muss aber  bereits einsetzen, sobald eine Unterentlohnung festgestellt wird“, sagt Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 15.01.2015)

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