Lohnsteuerausgleich: Schenken Sie dem Finanzminister kein Geld!

Die Arbeitnehmer/-innen werden steuerlich besonders kräftig zur Kasse gebeten. Deshalb sollten Sie sich zumindest die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen:
Ein Steuerausgleich lohnt sich fast immer!

Das gilt unter anderem für all jene, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren, wie etwa Wiedereinsteigerinnen, Ferialarbeitnehmer/-innen.

Geld retour gibt’s auch, wenn man Abschreibposten oder Absetzbeträge nutzen kann:
Zum Beispiel, wenn man sich im Beruf weitergebildet hat, Spenden an mildtätige Organisationen geleistet hat oder aufgrund einer Krankheit Diät einhalten muss. (Mehr unter „Geld vom Finanzamt„)

Pflicht- und Antragsveranlagung
Von „Pflichtveranlagung“ spricht man, wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung durchführen müssen. Beispiel: Wenn Sie während des Jahres gleichzeitig mehrere Bezüge erhalten haben. In allen Fällen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung spricht man von „Antragsveranlagung“.

Keine Zeit verlieren, Antrag stellen!
Fünf Jahre haben Sie Zeit für den Steuerausgleich. Aber warum so lange warten? Stellen Sie den Antrag am besten gleich. Denn je früher Sie das machen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld zurück!

Wichtig: Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb eines Monats mittels Berufung zurückgezogen werden, wenn das Ergebnis des Einkommensteuerbescheides negativ sein sollte. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt!

Ihre Steuererklärung können Sie auch übers Internet bei Finanz-Online machen.

Achtung
Grundsätzlich ist für den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) das Formular L1 zu verwenden. Für sämtliche Absetzmöglichkeiten im Zusammenhang mit Kindern müssen die Formulare L1k als Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung verwendet werden. Außergewöhnliche Belastungen sind ab der Veranlagung 2016 in einer eigenen Beilage (L1ab) geltend zu machen.

Jahreslohnzettel 2016
Die
AUVA hat dem Finanzamt die Jahreslohnzettel übermittelt. Also spricht nichts dagegen, die Lohnsteuerausgleich gleich zu beantragen!
Weitere Informationen zum Thema sind hier in der neuen AK-Broschüre nachzulesen: Steuern – Regelungen für das Jahr 2016
(Information der AK OÖ.)
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