Keine Roaming-Gebühren mehr in der EU!

Seit dem 15.06.2017 wurden die Roaming-Gebühren innerhalb der EU abgeschafft und Sie können im Urlaub im Rahmen einer angemessenen und fairen Nutzung zum selben Tarif wie zuhause telefonieren, SMS schreiben und Internetsurfen. Tarife mit inkludierten Freiminuten und SMS können dann genau wie im Inland genutzt werden. Hinsichtlich des verfügbaren Datenvolumens gibt es aber bei einigen Tarifen verordnete Limits.

Roaming und Auslandsgespräche
Als Roaming bezeichnet man vereinfacht gesagt die Handynutzung mit inländischer SIM-Karte im Ausland. Telefonate vom Inland ins Ausland werden hingegen als Auslandsgespräche bezeichnet und können somit auch weiterhin hohe Kosten verursachen.

Wo können weiterhin Roaming-Gebühren anfallen?

  • Die Roaming-Verordnung gilt nicht auf Flugzeugen und Schiffen! Hier werden jedoch oft eigene Roaming-Tarife angeboten.
  • In der Schweiz wird die Roaming-Regelung nicht umgesetzt
  • In Island, Liechtenstein und Norwegen (keine Mitgliedstaaten der EU) gilt die Roaming-Regelung.

Wann ist „faire und angemessene Nutzung“ erfüllt?
Um Missbrauch zu verhindern, können die Anbieter von ihren Kunden/-innen den Nachweis verlangen, dass diese ihre Dienste weiterhin hauptsächlich im Inland nutzen. Dieser Nachweis kann etwa eine Meldebestätigung oder der Nachweis über ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis im Inland sein.

Für Personen die sich innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von 4 Monaten mehr als 2 Monate im EU-Ausland aufhalten und dort intensiv Roamingdienste nutzen, können weiterhin Aufschläge verrechnet werden.

Gibt es Limits für das nutzbare Datenvolumen?
Von dieser Ausnahme sind vor allem günstige Tarife mit unlimitiertem Datenvolumen betroffen, für die die Freigrenze der Datennutzung im Ausland nach einer eigenen Formel berechnet wird.

Große eigene Rechenkunst ist jedoch nicht nötig: Ihr Anbieter muss Sie vorab genau informieren wie viel Sie von Ihrem inkludierten Datenvolumen im Ausland aufschlagsfrei nützen dürfen und wie hoch die Aufschläge danach sind. Es gibt auch eine SMS-Info, wenn das Volumen ausgeschöpft ist.

Tipp:
Informieren Sie sich vor Antritt einer Reise, welcher Roaming-Tarif beziehungsweise welches Roaming-Paket für Ihren Vertrag gilt.
Weiteren Schutz im Ausland haben Konsumenten/-innen mit einer monatlichen Rechnungsobergrenze von 60 Euro für Datenroaming. Wenn die Kosten 80 Prozent beziehungsweise 100 Prozent der Obergrenze erreicht haben, bekommen Internetnutzer/-innen jeweils eine Warnmeldung per SMS oder E-Mail mit Informationen wie sie den Datenroamingdienst weiter nutzen können und welche Kosten dafür anfallen. Meldet sich der Kunde/die Kundin nicht, muss der Anbieter den Dienst bis auf weiteres sperren.

Gibt es weiterhin Tarife mit höheren Roaming-Gebühren?
Mobilfunkanbieter dürfen auch weiterhin Tarife mit höheren Roaming-Gebühren anbieten, die dafür andere Vorteile gewähren. Über die Nachteile hinsichtlich des Roamings im Vergleich zur EU-Regelung muss der Anbieter dabei genau aufklären. Ein Wechsel zur Roaming-Regelung der EU ist jederzeit möglich.

Bestehen günstige Alternativen ohne Daten-Roaming?
Anbieter sind auf der anderen Seite nicht verpflichtet, Tarife mit Roaming anzubieten. Seit Veröffentlichung der EU-Regelung sind schon viele neue Tarife ohne Roaming auf den Markt gekommen.

Tipp:
Beachten Sie dabei, dass zu solchen Tarifen im Nachhinein oft keine Roaming-Pakete mehr hinzugebucht werden können.

Darauf sollten Sie achten:
Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass Ihr Tarif alle von Ihnen benötigten Leistungen enthält und Ihrem persönlichen Nutzungsverhalten entspricht.
(Information der AK OÖ., 14.06.2017)

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