Deutschland: Weniger als die Hälfte der Beschäftigten erhalten Urlaubsgeld!

In Österreich ist es üblich, dass der Arbeitnehmer ein Urlaubsgeld enthält. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht, sondern die Regelungen darüber finden sich in den ca. 450 Kollektivverträgen, die die Gewerkschaften jährlich abschließen.

Urlaubsgeld vom Arbeitgeber für die „schönste Zeit des Jahres“ bleibt in Deutschland ein geteiltes Glück: Nicht einmal jeder zweite Beschäftigte erhält die Sonderleistung. Die Mehrheit geht dagegen leer aus.

Das geht aus der alljährlichen Auswertung von Tarifverträgen aus 22 Branchen und einer ergänzenden Online-Umfrage hervor, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung am Dienstag veröffentlichte. Gut 6600 Beschäftigte hatten sich im Laufe des Jahr 2016 an der nicht repräsentativen Umfrage beteiligt.

Die Höhe des Urlaubsgeldes schwankt stark nach Branchen zwischen 156 Euro im Steinkohlenbergbau und mehr als 2300 Euro in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie im Westen. Ausgezahlt wurde das Geld oft mit dem Mai-Gehalt, es gibt aber keinen allgemeingültigen Zeitpunkt.

Industriebeschäftigte haben im Schnitt bessere Chancen auf die Sonderleistung als Mitarbeiter in Dienstleistungsberufen. So erhalten nach der WSI-Auswertung im Gesundheits- und Sozialwesen gerade einmal rund ein Viertel der Beschäftigten das Extra-Geld, in der öffentlichen Verwaltung weniger als ein Drittel, im Gastgewerbe gut 36 Prozent der Beschäftigten.
(Information von: Berliner Zeitung, 06.06.2017)

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