Pflege bei der AUVA? – Information des AUVA-Zentralbetriebsrats

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Gestern wurde die AUVA neuerlich Gegenstand der politischen Diskussion in Österreich. Anders als im Vorjahr – wo der AUVA sogar die Auflösung angedroht wurde – ist nun sogar von einer zusätzlichen Zuständigkeit – nämlich jener für die Pflege – die Rede.

Dies mag auf den ersten Blick positiv erscheinen, erweist sich bei näherem Hinsehen aber als überaus problematisch.

Der Vorschlag, der präsentiert wurde, geht davon aus, dass in der AUVA unter Beibehaltung des geltenden Beitragssatzes genügend finanzielle Ressourcen frei wären bzw. frei zu machen wären, um zur Finanzierung der Pflege in Österreich beizutragen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann nicht nachdrücklich genug gesagt werden, dass diese Darstellung schlicht und einfach falsch ist. Ein kurzer Blick auf das Budget der AUVA und seine Verwendung müsste eigentlich genügen, um zu erkennen, dass einer derartigen Behauptung jede reale Grundlage entbehrt.

Die AUVA verfügt über ein Jahresbudget von knapp 1,5 Milliarden Euro. Davon sind 35% oder knapp 530 Millionen Euro alleine für die Rentenzahlungen aufzuwenden. Knapp 210 Millionen sind der Österreichischen Gesundheitskasse für deren Leistungen nach Unfallversicherungsfällen zu überweisen und 125 Millionen Euro braucht die AUVA für die Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung an die Klein- und Mittelbetriebe. Das heißt im Klartext, rund 58% unserer gesamten Einnahmen sind wieder zur Auszahlung zu bringen, ohne dass noch eine einzige Mitarbeiterin oder ein einziger Mitarbeiter entlohnt oder irgendein Sachaufwand getätigt wurde. Das heißt, es stehen rund 625 Millionen Euro oder 42% der Einnahmen zu Verfügung, um alle sieben UKH-Standorte, die vier Rehabilitationszentren, die gesamte Prävention, die Maßnahmen der beruflichen und sozialen Rehabilitation, Körperersatzstücke und Hilfsmittel für unsere Versehrten, den Vertrauensärztlichen Dienst und noch einiges mehr zu finanzieren.

Tatsächlich müssen wir aufgrund der letzten Beitragssenkung, die mit 1.1.2019 in Kraft getreten ist, für das heurige Jahr bereits mit einem Bilanzverlust rechnen. Wo hier die freien Ressourcen gesehen werden, die für andere Aufgaben zur Verfügung stünden, bleibt ein Rätsel.

Wer also behauptet, die AUVA könne Mittel für Pflegefinanzierung freimachen, der soll auch sagen, was sie dann nicht mehr machen soll. Soll der Beitrag der AUVA zur Unfallversorgung in Österreich zurückgefahren oder eingestellt werden, sollen die RZ in Frage gestellt werden, oder möchte man die Prävention zurückstutzen – und damit die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen – eines unserer Kernanliegen – zur Disposition stellen. Diese Fragen stellen sich, und wer derartige Vorschläge macht, wird sich um die Antworten nicht herumdrücken können.

Welches Torteneck steht zur Disposition??
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Leistungen der AUVA sind unverzichtbar und sie dürfen nicht – dem Prinzip der Beliebigkeit und des Populismus folgend – in Frage gestellt werden, nur um sich einer ehrlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Pflege zu entziehen.

Und eines noch zum Schluss: Die AUVA hat in ihrem ureigensten Aufgabengebiet noch einiges zu leisten. Es gibt seriöse Schätzungen die besagen, dass in Österreich eine jährliche Dunkelziffer von rund 1.800 Krebstoten existiert, die auf die Arbeitswelt zurückzuführen sind. Viele dieser Krebserkrankungen davon wären sogar klassische Berufskrankheiten, aber die AUVA erfährt nichts von diesen Fällen. Hier Anstrengungen zur Bewusstseinsbildung zu unternehmen, in Prävention aber auch in die Entschädigung der Opfer zu investieren, wäre dringend geboten. Von einer dringend notwendigen Überarbeitung der BK-Liste oder dem großen Thema der berufsbedingten Erkrankungen ist dabei noch gar nicht die Rede. Die AUVA würde also in Wahrheit mehr Mittel benötigen, als ihr gegenwärtig zur Verfügung stehen.

Der ZBR der AUVA hat ein Konzept für die Weiterentwicklung der AUVA erarbeitet, das auf einem Ausbau unserer ureigensten Kompetenzen beruht. Dieses Konzept würde massive humanitäre Gewinne im Sinne von Sicherheit und Gesundheit für die Menschen in unserem Land bringen, es könnte aber auch eine intelligente Form des

Sparens für das Gesundheits- und Sozialsystem sein – also Sparen mit der AUVA statt an der AUVA.

Es wäre schön, wenn sich die Politik ernsthaft mit den Ideen auseinandersetzte, die in der AUVA unter Mitarbeit vieler Expertinnen und Experten entwickelt werden, und nicht ohne seriöse Grundlage Gelder verteilt, die nicht vorhanden sind bzw. die dringend gebraucht werden – nämlich für das bewährte System aus Prävention, Unfallheilbehandlung, umfassender Rehabilitation und finanzieller Entschädigung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde mich als ZBR-Vorsitzender immer und überall zu Wort melden, wenn in unsachlicher Weise Behauptungen und Vorschläge zur AUVA gemacht werden, egal von welcher politischen Gruppierung sie kommen.

Jede und jeder von Ihnen ist Meinungsbildnerin bzw. Meinungsbildner, und ich bitte Sie daher, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, das Gleiche zu tun.

Mit herzlichen Grüßen
Erik Lenz

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