AUVA-Zentralbetriebsrat: Gedanken zum Jahreswechsel!

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!
Nach dem ereignisreichen Jahr 2018, der öffentlichen Debatte um die AUVA und die gesamte Umstrukturierung der Sozialversicherung, starteten 2019 erste gravierende Veränderungen. Die Vorgaben zu den Änderungen finden sich in einem Gesetz, welches nicht unumstritten ist und zurzeit auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüft wird.

So ist in diesem Gesetz beschrieben, dass die AUVA ihre UKH’s und Rehabilitationszentren ab 2020 in einer Betreibergesellschaft verwalten muss. Auch die Struktur der neuen Selbstverwaltung ist dort geregelt, ebenso, dass Selbständige und Beschäftigte im Bergbau künftig nicht mehr bei der AUVA unfallversichert sind.

Der Beschluss des Vorstandes vom August 2018 beschreibt weitere Aufgaben. Ob Personalabbau in der Verwaltung, die Frage, ob AUVAsicher ein Teil der AUVA bleibt, die Zusammenlegung von Hauptstelle und Landesstelle Wien oder Änderungen in der Abteilungsstruktur – Themen über Themen, an denen derzeit gearbeitet wird und welche uns sicher noch über Jahre beschäftigen. Zusätzlich brachte das Jahr 2019 noch personelle Neubesetzungen in der Selbstverwaltung, der Generaldirektion und eine neue Strukturierung der Verantwortungsbereiche.

Dass die Versicherten weiterhin so gut behandelt werden wie bisher, dass Leistungen in der Prävention, der Unfallheilbehandlung, der Rehabilitation, bei den Entschädigungen und natürlich auch bei den internen Supportleistungen in der gewohnt hohen Qualität erbracht werden, wird da schon fast als selbstverständlich vorausgesetzt, ist es aber keinesfalls. Ihre Tätigkeit zum Wohle der Versicherten und Patienten war es, die große Teile der Öffentlichkeit dazu brachte, sich für den Erhalt der AUVA auszusprechen.

Wir sehen, dass der Arbeitsdruck in den letzten Monaten enorm gestiegen ist, und befürchten, dass dieser auch noch weiter steigen wird. Weniger Menschen müssen die gleiche Arbeitsmenge bewältigen und zusätzlich noch Kapazitäten für interne Umstrukturierungen bereitstellen. Vielfach ist derzeit nicht absehbar, wie die Tätigkeit in Zukunft aussehen wird und ob Kolleginnen und Kollegen bei ihrem Ausscheiden aus der AUVA nachbesetzt werden oder deren Arbeit auf die Verbleibenden aufgeteilt wird.

Die nächsten Monate werden zeigen, ob die AUVA durch politische Entscheidungen wieder in den Fokus rückt – Stichwort Pflegeversicherung – Stichwort Beitragssenkung.

Viele Ungewissheiten, die derzeit noch nicht absehbar sind. Eines ist jedoch gewiss: Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte der AUVA werden alles dafür tun, Sie in Ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Sorgen und Anliegen mit diesen zu besprechen und die betriebsrätliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, viel Glück und Gesundheit für das Jahr 2020. Uns allen wünsche ich viel Freude und Erfolg bei der Arbeit in unserer AUVA.
Mit kollegialen Grüßen
Erik Lenz, Vorsitzender des AUVA-Zentralbetriebsrates

Tagged with:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert