AUVA-Dienstprüfungen: „Quäl Prüflinge nicht zum Scherz…..

… denn sie fühlen wie Du den Schmerz!“
Dienstprüfungen sind für viele Beschäftigte in der Sozialversicherung deshalb wichtig, weil damit das Recht auf Weiterbildung ermöglicht wird, der erhöhte Kündigungsschutz erworben wird und damit eine Weiterentwicklung in der Sozialversicherung verbunden ist.

In den Kollektivvertragsverhandlungen am 10. November 2020 wurde vereinbart, dass das bisherige System der Dienstprüfungen reformiert werden soll.

  • „Grundausbildung für alle Mitarbeiter*innen im Verwaltungsbereich
  • Führungskräfteausbildung Teil 1 für alle in die Gehaltsgruppen D und E eingereihten und mit Führungsaufgaben betrauten Angestellten 
  • Führungskräfteausbildung Teil 2 für alle in den Gehaltsgruppen F und G eingereihten Leiter*innen einer Organisationseinheit, die in Kooperation mit Fachhochschulen erfolgen wird
  • trägerinterne Organisation der fachlichen Aus- und Weiterbildung“

Dazu sollen im Rahmen einer Arbeitsgruppe zwischen Gewerkschaft GPA und allen Trägern die genaue Struktur und deren Inhalte erarbeitet werden.

Was die Inhalte z. B. der Grundausbildung im Vergleich zur bisherigen SV-Fachausbildung sein werden, ist entgegen der Aussendungen einzelner SV-Träger Anfang des Jahres bislang nicht vereinbart. Da die Umsetzung spätestens mit 1. Oktober 2021 erfolgen soll, es außer einzelner Aussendungen von Trägern an ihre Beschäftigten aber bisher wenig konkrete Inhalte gibt, haben wir als Gewerkschaft GPA darauf gedrängt, im September 2021 mit den SV-Träger-Vertreter*innen eine gemeinsame Lösung für Struktur und Inhalte der neuen Dienstprüfung zu vereinbaren.

Worum geht es?

  • Wir sehen in den Dienstprüfungen einen Wissenserwerb aller Beschäftigten,
  • eine Vergleichbarkeit der Ausbildung und Einstufung in allen Trägern, und
  • damit verbunden eine Möglichkeit zum Wechsel innerhalb des Systems SV,
  • den Erwerb von Rechten wie den erhöhten Kündigungsschutz,
  • die Umsetzung des Rechts auf Weiterbildung und
  • die Möglichkeit, sich für Karriereschritte zu qualifizieren.
  • Man kann die Dienstprüfungen auch getrost als „2. Bildungsweg“ verstehen.
  • Sie ermöglichen ein Lebensphasen-gerechtes Lernen. Dienstprüfungen sollen die Entwicklung der Beschäftigten fördern.
  • Sie sind nicht dafür gedacht, Menschen unter Druck zu setzen und Prüfungsängste zu erzeugen.
  • Darüber hinaus muss die Durchlässigkeit gewährleistet sein. Es dürfen nicht nur Führungskräftekarrieren abgebildet sein, sondern auch Fachkarrieren.
  • Eine vernünftige Grundausbildung muss gewährleistet sein. Dazu gehören auch Arbeits- und Dienstrecht, Grundwissen über die Struktur der SV und das Erkennen von Zusammenhängen im System des sozialen Schutzes.
  • Keine Schlechterstellung von bereits beschäftigten Kolleg*innen gegenüber Neueinstellungen.

Vereinfacht gesagt:
Wir wollen kein Auswendiglernen gesetzlicher Bestimmungen und keine Schikanen beim Antreten.
Wir wollen vom Dienstprüfungswesen zu einem Ausbildungswesen mit transparenter Erfolgskontrolle!

Dafür setzen wir uns als Gewerkschaft GPA in den Verhandlungen ein!

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