Es ist soweit: Auszahlung der anrechenbaren Vordienstzeiten

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Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Viele von Euch, die vor Juni 2017 in die AUVA eingetreten sind, haben nach Aufforderung der HRM ihre Unterlagen zur Berechnung der Vordienstzeiten nach Wien geschickt.

Nun ist es soweit und die bei Eintritt nicht angerechneten einschlägigen Vordienstzeiten werden mit der Gehaltsabrechnung vom Mai ausbezahlt. In den nächsten Tagen wird die AUVA daher die Information verschicken, ob eine weitere Anrechnung diverser Vordienstzeiten erfolgt oder nicht.

Da nur die einschlägigen Vordienstzeiten angerechnet werden, kann es bei der Definition dieser Einschlägigkeit zu unterschiedlichen Auffassungen kommen.

Sollte die Entscheidung der AUVA nicht Deinen Berechnungen entsprechen, so kannst du Dich gerne bei mir melden. Wir können dann gemeinsam die weitere Vorgehensweise besprechen.

Aus der Erfahrung der letzten Auszahlungen in der Region Ost und Süd ist eine weitere Intervention mit der Bitte um genaue Aufschlüsselung hilfreich, um beurteilen zu können, ob die Berechnungen stimmen.
BRV Martin Kronsteiner

2 comments

  • Margit Heininger says:

    Hallo Martina
    Da ich bereits 1985 diplomiert habe und 1993 in die AUVA eingetreten bin und keinerlei Nachzahlung erhalten habe , möchte ich gerne das mein Fall von HRM aufgerollt wird.
    Ich bitte daher um eine Vorlage von der du gesprochen hast.
    mfg

    • Martina Kronsteiner says:

      hallo Margit,
      ich hab dir bereits ein mit dem Musterbeschwerdebrief Mail geschrieben
      lg Martina

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