Betriebsärztliche Aussendung: „Zeckenschutzimpfung 2023“

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auch heuer ist es aufgrund der zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat im Jahre 2002 getroffenen Vereinbarung möglich, Ihnen die „Zeckenschutzimpfung“ anzubieten.

Die Aufteilung der Impfkosten für Mitarbeiter ist wie folgt:
70 % AUVA, 15 % Betriebsrat, 15 % Mitarbeiter.

Für die Angestellten des UKH Linz wird der Selbstbehalt vom Betriebsrat übernommen.

Anmeldung:
Die Anmeldung ist bei Fr. Nora Palaoro (Tel.: 05 9393-32103 oder mailto: nora.palaoro@auva.at) bis spätestens 14. Februar 2023 durchzuführen. Nachbestellungen nach dem 14. Februar 2022 sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Für Angehörige kann der Impfstoff mitbestellt werden, es ist aber dafür der volle Preis von € 21,89 für Erwachsene und € 18,59 für Kinder (bis 16 Jahre) bei Martina Kronsteiner zu bezahlen. Die Impfung von Angehörigen wird aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt.

Impfschema:
Die Grundimmunisierung besteht aus:

  1. Teilimpfung
  2. Teilimpfung: 4 bis 8 Wochen nach der 1. Teilimpfung
  3. Teilimpfung: 9 bis 12 Monate nach der 1. Teilimpfung
  1.   Auffrischung (Boosterimpfung): 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung

Weitere Auffrischungsimpfungen: Alle 5 Jahre nach der Boosterimpfung. Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf 3 Jahre! Die Verabreichung/Abgabe des für MitarbeiterInnen kostenlosen Impfstoffes wird daher nur entsprechend den Intervallen des o.a. Impfschemas durchgeführt.

Freundliche Grüße
Dr. Heinz Schikola, Betriebsarzt

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