Der ÖGB informiert: Finger weg von den Lohnnebenkosten!

Wer die Lohnnebenkosten senken möchte, setzt den Rotstift bei Soziallleistungen für Beschäftigte an.
ÖGB-Präsident Katzian sagt: Nicht mit uns! Immer wieder werden Sozialstaatsbeiträge gekürzt. 2022 wurde zum Beispiel der Beitrag, den Unternehmen zum Insolvenzentgeltfonds zahlen, halbiert. Aus ihm bekommen ArbeitnehmerInnen im Konkursfall weiter ihr Gehalt, Lohn, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Gäbe es den Fonds nicht, stünden sie mit leeren Händen da.

Neoliberale Märchen

Das sind aber nicht die ersten und nicht die einzigen Angriffe auf die Sozialstaatsbeiträge. Unternehmer und neoliberale Thinktanks holen regelmäßig zur Forderung nach einer Senkung der Lohnnebenkosten aus.
Das Argument: Es schafft mehr Arbeitsplätze und die ArbeitnehmerInnen haben jeden Monat mehr Gehalt am Konto. Aber stimmt das? Nein. Eine Senkung der Lohnnebenkosten bringt natürlich mehr Geld – aber ausschließlich für die Arbeitgeber! Sie erhöhen die Gewinne der Unternehmen und senken gleichzeitig das Arbeitnehmerentgelt, zu dem die Sozialstaatsbeiträge und die Lohnsteuer zählen. Dem Staat steht weniger Geld zur Verfügung und das bedeutet meistens Leistungskürzungen.
Vor einigen Jahren wurde z.B. die Anspruchsdauer auf die Familienbeihilfe gekürzt, in der Südsteiermark konnten aufgrund eines zu niedrigen Budgets die Schüler:innenbusse nicht mehr organisiert werden – und das ist nur ein Beispiel von vielen.

Denn zum Gesamtvolumen der Sozialstaatsbeiträge zählen in Österreich auch das sogenannte Dreizehnte und Vierzehnte, also das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie der bezahlte Urlaub und Krankenstand, Feiertage und die Kosten für Fortbildungen.

Lohnnebenkosten sind nicht nur der Beitrag der Arbeitgeber zum Sozialstaat, sondern gelten auch die Wertschöpfung der Beschäftigten ab. So leisten sie ihren gerechten Beitrag.

Wer zahlt in Österreich Lohnnebenkosten?
Lohnnebenkosten zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. ArbeitnehmerInnen zahlen keine Lohnnebenkosten. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zahle ich Lohnsteuer und Versicherungsbeitrag, dieser wird von meinem Brutto-Lohn abgezogen. Das kann ich auf meinem Lohnzettel sehen. Entsprechend zahlt auch der Arbeitgeber seinen Beitrag zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeberanteil wird Lohnnebenkosten genannt.

Was zählt zu den Lohnnebenkosten in Österreich?
In Österreich finanzieren die Arbeitgeberbeiträge, die man Lohnnebenkosten nennt:

  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt/Lohn)
  • bezahlten Krankenstand
  • bezahlten Urlaub
  • Fortbildungen
  • betriebliche Vorsorge (Abfertigung)
  • Insolvenz-Entgeltsicherung (Entgeltfortzahlung für ArbeitnehmerInnen im Fall von Unternehmensinsolvenz)
  • Pensionsversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld
  • Wohnbauförderung (Wohnbeihilfe)
  • SchülerInnenfreifahrt und Schulbuchaktion
  • Kommunalsteuer für die Gemeinden (wichtigste Finanzierungsgrundlage der Gemeinden, mit der unter anderem Kindergärten, Busse etc. finanziert werden)

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber in Österreich?
Arbeitgeber zahlen je nach Branche rund 28 % des Bruttolohns ihrer ArbeitnehmerInnen zusätzlich in Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt/Lohn), bezahlten Urlaub und Krankenstand, aber auch als wesentlichen Beitrag, mit dem das soziale Netz des Staates finanziert wird.

Was habe ich von Lohnnebenkosten?
Zwei Drittel fließen direkt auf Dein Konto: in Form von Lohn bzw. Gehalt während des Urlaubs, der Feiertage und der Krankenstände sowie als Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Ein Drittel fließt in Sozialbeiträge, von denen alle etwas haben: Pensionen, Arbeitslosenunterstützung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Gesundheitssystem, Kommunalsteuer, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Schüler- und Lehrlingsfreifahrten und Schulbücher, Unterhaltsvorschüsse, Wochengeld, Pensionsbeiträge von Kindererziehungszeiten uvm.
(Information des ÖGB, 04.01.2024)

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