Ferialarbeitnehmer/Innen sind Schüler/Innen und Studenten/Innen, die während der Ferien arbeiten, um Geld zu verdienen.
In der Regel sind sie ganz „normale“ Arbeitnehmer/Innen, sie sind unter anderem weisungsgebunden, in die betriebliche Organisation eingegliedert und an betriebliche Arbeitszeiten gebunden – mit befristetem Arbeitsvertrag. Das Dienstverhältnis endet mit Ablauf der Zeit automatisch. Voraussetzung für die Ausübung eines Ferialjobs ist die erfüllte Schulpflicht und das vollendete 15. Lebensjahr.
Tipps für Euch bzw. Eure Angehörigen haben wir hier zusammengefasst.
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