Kuraufenthalt – was tun?

Das Kreuz tut ständig weh – oder Ihr habt Kreislaufbeschwerden oder müsst nach schwerer Krankheit fit werden: Dann könnt Ihr über Eure Ärztin oder Euren Arzt eine Kur beantragen. Die Kur-Kosten übernimmt bis auf einen Selbstbehalt Ihre Krankenkasse oder die Pensionsversicherung – wenn sie die Kur für notwendig hält.

Das gilt beim Kuraufenthalt
Die Kur gilt als Krankenstand – wenn sie bewilligt ist. Unter dieser Voraussetzung kann Euch der Dienstgeber die Kur nicht verweigern. Außerdem habt Ihr während der Kur Anspruch auf Entgeltfortzahlung von der Firma oder (wenn der Anspruch ausgeschöpft ist) auf Krankengeld von der Krankenkasse.

Die Kur ist eine freiwillige Leistung von Krankenkasse oder Pensionsversicherung. Es gibt also keinen Anspruch, den Ihr durchsetzen könnt – und man wird immer einer ganz bestimmten Kuranstalt „zugewiesen“.
Wichtig: Öfter als 2 mal in 5 Jahren wird eine Kur nicht bewilligt, außer der Gesundheitszustand hat sich weiter verschlechtert.

Selbstbehalt
Für die Kur muss ein Selbstbehalt bezahlt werden, der von dem Betrag abhängt, der im Monat verdient wird:

  • ab € 783,99 Monatsbrutto zahlst Du € 7,17,- pro Tag
  • ab € 1.365,37 Monatsbrutto zahltst Du € 12,68 pro Tag
  • über € 1.946,76 Monatsbrutto zahlst Du € 18,24 pro Tag

(Infos von AK-OÖ)

Linzer Spitäler fahren Rad!

„Linzer Spitäler fahren Rad“ – unter diesem Motto steht eine Aktion der Linzer Mobilitätsberatung.

Gesucht werden 3er-Teams, die im Aktionszeitraum April bis Oktober 2010 mindestens 40 Tage ihre Wege von und zur Arbeit mit dem Fahrrad zurücklegen.
Start im April im Alten Rathaus mit Übergabe der Doku-Blätter. Laufende Betreuung durch die Linzer Mobilitätsberatung, monatliche Berichterstattung im Internet mit Fotos und Erfahrungsberichten, im Oktober dann Abschlussveranstaltung mit Preisverleihung.

Genauere Informationen gibt’s hier: Linzer Spitäler fahren Rad

Abfertigung – altes und neues Recht

In den vergangenen 5 Jahren musste die AK für oberösterreichische ArbeitnehmerInnen 386 Mio Euro erstreiten, vor allem wegen nicht bezahlter Abfertigungen, Überstunden, etc. – der Großteil allerdings in Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht.

Sämtliche Details zum Thema „Abfertigung“ – altes und neues Recht – findest Du hier in der Information der AK. Selbstverständlich bietet auch die GPA-DJP umfassende Infos dazu, und zwar in einem Folder und noch ausführlicher in einer Broschüre.

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