AUVA-Zentralbetriebsrat: Gedanken zum Jahreswechsel!

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!
Nach dem ereignisreichen Jahr 2018, der öffentlichen Debatte um die AUVA und die gesamte Umstrukturierung der Sozialversicherung, starteten 2019 erste gravierende Veränderungen. Die Vorgaben zu den Änderungen finden sich in einem Gesetz, welches nicht unumstritten ist und zurzeit auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüft wird.

So ist in diesem Gesetz beschrieben, dass die AUVA ihre UKH’s und Rehabilitationszentren ab 2020 in einer Betreibergesellschaft verwalten muss. Auch die Struktur der neuen Selbstverwaltung ist dort geregelt, ebenso, dass Selbständige und Beschäftigte im Bergbau künftig nicht mehr bei der AUVA unfallversichert sind.

Der Beschluss des Vorstandes vom August 2018 beschreibt weitere Aufgaben. Ob Personalabbau in der Verwaltung, die Frage, ob AUVAsicher ein Teil der AUVA bleibt, die Zusammenlegung von Hauptstelle und Landesstelle Wien oder Änderungen in der Abteilungsstruktur – Themen über Themen, an denen derzeit gearbeitet wird und welche uns sicher noch über Jahre beschäftigen. Zusätzlich brachte das Jahr 2019 noch personelle Neubesetzungen in der Selbstverwaltung, der Generaldirektion und eine neue Strukturierung der Verantwortungsbereiche.

Dass die Versicherten weiterhin so gut behandelt werden wie bisher, dass Leistungen in der Prävention, der Unfallheilbehandlung, der Rehabilitation, bei den Entschädigungen und natürlich auch bei den internen Supportleistungen in der gewohnt hohen Qualität erbracht werden, wird da schon fast als selbstverständlich vorausgesetzt, ist es aber keinesfalls. Ihre Tätigkeit zum Wohle der Versicherten und Patienten war es, die große Teile der Öffentlichkeit dazu brachte, sich für den Erhalt der AUVA auszusprechen.

Wir sehen, dass der Arbeitsdruck in den letzten Monaten enorm gestiegen ist, und befürchten, dass dieser auch noch weiter steigen wird. Weniger Menschen müssen die gleiche Arbeitsmenge bewältigen und zusätzlich noch Kapazitäten für interne Umstrukturierungen bereitstellen. Vielfach ist derzeit nicht absehbar, wie die Tätigkeit in Zukunft aussehen wird und ob Kolleginnen und Kollegen bei ihrem Ausscheiden aus der AUVA nachbesetzt werden oder deren Arbeit auf die Verbleibenden aufgeteilt wird.

Die nächsten Monate werden zeigen, ob die AUVA durch politische Entscheidungen wieder in den Fokus rückt – Stichwort Pflegeversicherung – Stichwort Beitragssenkung.

Viele Ungewissheiten, die derzeit noch nicht absehbar sind. Eines ist jedoch gewiss: Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte der AUVA werden alles dafür tun, Sie in Ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Sorgen und Anliegen mit diesen zu besprechen und die betriebsrätliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, viel Glück und Gesundheit für das Jahr 2020. Uns allen wünsche ich viel Freude und Erfolg bei der Arbeit in unserer AUVA.
Mit kollegialen Grüßen
Erik Lenz, Vorsitzender des AUVA-Zentralbetriebsrates

Sozialversicherung: Erfolgreicher Abschluss KV-Verhandlungen für 2020!

Wir möchten uns für Eure Bemühungen und Eure Solidarität bedanken, ohne die ein positiver Abschluss nicht möglich wäre. Je besser wir organisiert sind, desto mehr können wir bewegen!

Und hier geht’s weiter zu den Gehaltstabellen für das nächste Jahr:
Gehaltstabelle Gesundheitsberufe 2020

Gehaltstabelle Ärzte 2020 

Gehaltstabelle Verwaltung 2020

GPA-djp und AUVA-ZBR zum Böhler-Spital: Klarheit für Beschäftigte schaffen!

Standort Böhler muss erhalten bleiben
„Die Beschäftigten des Lorenz Böhler Unfallkrankenhaus haben ein Recht darauf, umfassend und offen über Umstrukturierungspläne informiert zu werden.Wir fordern die Generaldirektion auf, umgehend in einen Dialog mit Betriebsrat und Beschäftigten zu treten.

Eine E-mail, in der vage Andeutungen gemacht werden, ist nicht dazu angetan, Vertrauen herzustellen“, so der Vorsitzende des Zentralbetriebsrats der AUVA, Erik Lenz.

Leistungen nicht leichtfertig auf Spiel setzen
„Faktum ist, dass im Böhler Krankenhaus allgemein anerkannte, hochwertige und unverzichtbare Leistungen für die Versicherten erbracht werden, die man nicht leichtfertig auf Spiel setzen kann“, so Lenz.

Versorgungssicherheit voll aufrecht erhalten
„Oberstes Ziel muss sein, die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung in Wien und Umgebung voll aufrecht zu erhalten. Der Standort in Wien-Brigittenau ist dafür unerlässlich. Jeder Umstrukturierungsprozess bei der Unfallversorgung muss transparent und offen geführt werden. Überhaupt kein Verständnis gibt es für eine Politik, die aufgrund von Sparvorgaben der früheren schwarz-blauen Regierung zu einer eklatanten Verschlechterung in der Unfallversorgung führen würde“, so die Vorsitzende der GPA-djp, Barbara Teiber.
(Information der GPA-djp, 17.12.2019)

AUVA Wien: Lorenz-Böhler-Spital könnte teilweise umziehen!

Im Lorenz-Böhler-Unfallspital im 20. Bezirk könnte sich in den nächsten Jahren einiges ändern. Es wird überlegt, den stationären Bereich mit knapp 130 Betten ins Donauspital zu verlegen und am Standort nur mehr eine Erstversorgungsambulanz zu betreiben.

In einer E-Mail, die Radio Wien vorliegt, informierte die Generaldirektion die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), die das Spital betreibt, über die Überlegungen. Es werde die Möglichkeit geprüft, den Lorenz-Böhler-Standort als „Zentrum für ambulante Erstversorgung“ zu führen, hieß es in der Nachricht, „im Zusammenhang mit einer engen Kooperation im Stationärbereich mit dem KAV (Krankenanstaltenverbund, Anm.)“.

Aufgrund der Formulierung befürchtet die Belegschaft eine komplette Zerschlagung und Schließung des Spitals. Gegenüber Radio Wien konkretisierte die Generaldirektion der AUVA in einer schriftlichen Stellungnahme, dass es um eine „Anbindung bzw. Zusammenführung des Stationärbereichs des TZW-Standortes Lorenz-Böhler/Brigittenau mit dem KAV“ gehe. „Derzeit sind wir erst in Gesprächen mit dem KAV, um eine engere Kooperation zu prüfen“, hieß es.

Auch Neubau als Option
Auch Anton Hiden, Arbeitnehmervertreter im AUVA-Verwaltungsrat, beruhigte: „Wir brauchen die Kapazität, wir brauchen die Betten, wir brauchen die OPs. Wer in diesem Bereich darüber nachdenkt, das Lorenz-Böhler-Spital ersatzlos zu streichen, der spielt Roulette mit der Gesundheit der Unfallopfer.“

Überlegt werde vielmehr, die 128 Unfallbetten vom Standort in Wien-Brigittenau ins Donauspital zu übersiedeln, so Hiden im Interview mit Radio Wien. Die Betten könnten dann in Zusammenarbeit mit dem KAV als Traumabetten betrieben werden, möglicherweise anders finanziert als derzeit. „Wir denken vom Neubau bis zum Einsiedeln in Bereiche, die frei sind“, schilderte Hiden. „Hier ist noch alles offen, weil wir am Anfang eines Prozesses stehen.“ Read more

Rechtzeitig vor Weihnachten: Niemetz-Frischdienstverkauf im UKH Linz!

Fa. Niemetz besucht uns rechtzeitig kurz vor Weihnachten mit einem Wagen voller Schwedenbomben und noch viel mehr – dieses Mal wieder mit Weihnachtsprodukten und einer Weihnachts-Box im Angebot.

Das Ganze findet wie immer im Eingangsbereich zwischen AUVA-Landesstelle und Unfallkrankenhaus Linz statt.

Bitte die eher unübliche Zeit beachten: 10.15 bis 13 Uhr!

AK OÖ.: Berufskrankheiten endlich anerkennen!

Kaputter Rücken von der Bauarbeit, Burnout im Pflegeberuf – AK kämpft um Anerkennung als Berufskrankheiten
Viele Menschen werden krank von der Arbeit – und dennoch wird dies in vielen Fällen nicht als Berufskrankheit anerkannt. Die Gründe dafür sind einerseits die komplexe Rechtslage, andererseits die zu eng gefasste Anerkennungsliste möglicher Berufskrankheiten.

So scheinen etwa arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen oder Burnout hierzulande nicht in der Liste auf.
Zentrale Erkenntnis eines Expertengesprächs der AK in Linz zum Thema Berufskrankheiten war auch, dass Ärzte/-innen viel zu selten den Verdachtsfall einer Berufskrankheit an die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) melden. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert daher die Erweiterung der Anerkennungsliste von Berufskrankheiten und eine transparente, wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet.

„Es ist tragisch genug, wenn Beschäftigte ihre Gesundheit dem Job opfern und durch die Arbeit krank werden. Dass bei vielen von ihnen dann aber nicht einmal eine Berufskrankheit zuerkannt wird, ist skandalös. Dadurch fallen sie um wichtige Rechte um, etwa um kostenlose Heilbehandlung und Rehabilitation oder die finanzielle Entschädigung in Form einer Rentenzahlung bei Einkommensentfall“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

1.106 Fälle anerkannt, 89 endeten tödlich
Im Jahr 2018 wurden in Österreich 1.106 Krankheitsfälle als Berufskrankheitsfälle anerkannt. Davon betroffen waren 920 Männer und 186 Frauen. 89 Menschen starben in Folge der beruflichen Erkrankung – hauptsächlich wegen Erkrankungen der Lunge und der Atemwege durch Asbest- und Quarzstaub. Durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit ist die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. An zweiter Stelle stehen Berufskrankheitsfälle durch Asbestose, bösartige Neubildungen des Rippenfells, der Lunge oder des Kehlkopfes durch Asbest.

Ärzte melden Verdachtsfälle zu selten
In einem Fachgespräch in der Arbeiterkammer Linz diskutierten Experten/-innen aus Österreich und Deutschland, aus der AUVA und dem Asbestvorsorgezentrum des BBRZ (Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum) sowie Betriebsräte/-innen intensiv über diese unbefriedigende Situation. Thema dabei war unter anderem, dass Ärzte/-innen viel zu selten den Verdachtsfall einer Berufskrankheit an die AUVA melden. So wird erst gar kein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet – obwohl Ärzte/-innen dazu verpflichtet wären. Ein Beispiel: Einer Studie zufolge gibt es rund 1.800 arbeitsbedingte Krebstote pro Jahr in Österreich. Aber nur wenige Einzelfälle werden bei der Diagnose als Verdachtsfall an die AUVA gemeldet.

Liste der Berufskrankheiten erweitern
Vergeblich sucht man in der Berufskrankheiten-Liste Muskel-Skelett-Erkrankungen oder psychische Diagnosen. Demnach ist auch Burnout nicht erfasst – und das, obwohl die Weltgesundheitsorganisation WHO diese Erkrankung mittlerweile als arbeitsbedingtes Syndrom anerkannt hat.
Derzeit umfasst die Liste 53 Berufskrankheiten. Es gibt zwar eine Generalklausel, die es ermöglicht, dass auch Berufskrankheitsfälle als solche anerkannt werden, wenn die Erkrankung nicht auf der Liste steht – dies gilt jedoch nur für Krankheiten, die durch schädigende Stoffe oder Strahlen verursacht werden. Und selbst in diesen Fällen ist der Weg bis zur Anerkennung ein äußerst mühsamer. 2018 wurden nur 3 Fälle aufgrund dieser Klausel als Berufskrankheit anerkannt.

„Das ist auch insoweit ärgerlich, weil die Verantwortung der Unternehmen nicht sichtbar wird. Durch Prävention und Schutzmaßnahmen sind Arbeitgeber verpflichtet, alles daran zu setzen, Krankheitsverursacher möglichst zu verhindern. So bleibt ein Nichthandeln zu oft ohne Konsequenzen“, sagt Kalliauer.

Die AK fordert, die Liste der Berufskrankheiten um wichtige Krankheitsbilder zu erweitern. Dazu braucht es ein transparentes, wissenschaftlich basiertes Verfahren. In Österreich gibt es derzeit noch ein großes Manko an medizinischer Forschung, die Zusammenhänge von Arbeit und Krankheitsbildern untersucht. „Es gibt derzeit keine fachärztliche Ausbildung zur Arbeitsmedizin in Österreich. Auch das muss sich schleunigst ändern“, so Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 10.12.2019)

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