Sommerpause bald vorbei – wir starten wieder mit Step-Workout-Stunden!

Step-Workout

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Sommerpause geht zu Ende und wir starten wieder mit unseren Step-Workout-Stunden am Montag, den 01. Oktober 2018, 15.15 Uhr (wieder abgehalten von Sandra Weirauch).
Dann jeden Montag nachmittags von 15.15 bis 16.15 Uhr, im Bereich der Physiotherapie des UKH Linz, UG 1.

Stundeninhalt:
In dieser Stunde beginnen wir mit einem kurzen Warmup, haben Spaß bei einer einfachen Step-Choreographie und machen weiter mit einem abwechslungsreichen und kräftigenden Bodyworkout.
So trainieren wir unsere Ausdauer und Koordination und bauen dazu noch ein paar kleine Muskelkraftwerke auf. Die passende Musik ist natürlich mit dabei. Mit einem kurzweiligen Stretchingteil lassen wir die Stunde ausklingen.

Wer?
Alle, die Spaß und Freude an Bewegung haben – Aerobic-Erfahrung ist nicht notwendig! Einfach hinkommen, mitmachen, Spaß haben!

Ich freue mich auf Dein Kommen!
Sandra Weirauch
Für ev. Rückfragen: Tel. 42644

Ab 01. September: Neues Arbeitszeitgesetz – was ändert sich?

Am 1. September treten die neuen Regelungen für die Arbeitszeit in Kraft, die von ÖVP, FPÖ und NEOS im Parlament beschlossen worden sind.
Der ÖGB will mit diesem Artikel informieren, was sich nun konkret ändert, vor allem, was mit bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit passiert.

Gleitzeit:
Eine besondere Form der Verteilung der Normalarbeitszeit stellt die Gleitzeit dar. Hier bringt die gesetzliche Änderung die Möglichkeit mit sich, die zuschlagsfreie Normalarbeitszeit von 10 auf bis zu 12 Stunden am Tag auszuweiten. Auf bestehende Gleitzeitvereinbarungen hat das aber keine unmittelbare Auswirkung. Wenn in der bestehenden Gleitzeit-BV die Normalarbeitszeit am Tag höchstens 10 Stunden betragen darf, dann bleibt das aufrecht. 11. und 12. Stunde sind nun aber als Überstunden möglich. Es besteht keine Notwendigkeit, an diesen bestehenden Vereinbarungen etwas zu ändern.

Sonn- und Feiertagsarbeit:
Völlig neu ist nun die Möglichkeit, Arbeit am Sonn- und Feiertag per Betriebsvereinbarung zuzulassen. Sonn- und Feiertagsarbeit war bisher auf Ausnahmen eingeschränkt und nur aufgrund einer Ausnahmeverordnung oder eines Kollektivvertrags zulässig. Diese Ausnahme wird nun geöffnet. Zwar betrifft diese Öffnung derzeit nur vier Sonn- oder Feiertage pro Jahr und Arbeitnehmer. Allerdings ist zu befürchten, dass dies der erste Schritt zu einer weiteren Öffnung ist und damit auf Dauer Sonn- und Feiertage zu ganz normalen Arbeitstagen werden. Daher sollten derartige Vereinbarungen gar nicht erst abgeschlossen werden!

Normalarbeitszeit:
Die häufigste Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit ist jene, die grundsätzlich die Verteilung der Normalarbeitszeit regelt. Da die gesetzlichen Änderungen aber gerade im Bereich der Normalarbeitszeit nichts verändern, besteht in diesem Bereich keinerlei Handlungsbedarf. Die Normalarbeitszeit ist von den Änderungen nicht betroffen.

Überstunden:
Weil überlanges Arbeiten der Gesundheit schadet, musste bisher für Sonderüberstunden (bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden in der Woche) der Betriebsrat eingebunden und eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Da diese Überstunden nun unmittelbar durch das Gesetz zugelassen sind, sind die entsprechenden bestehenden Betriebsvereinbarungen gegenstandslos geworden. Betriebsvereinbarungen zu Sonderüberstunden sind nicht mehr nötig.

Gegenüberstellung alte und neue Rechtslage:

Aktuelle Betriebsrats-Information zur AUVA: Rückblick und Ausblick

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Aus gegebenem Anlass möchte ich zu den Geschehnissen rund um die AUVA in den letzten Wochen, den Vorstandsbeschluss und zur Zukunft Stellung beziehen:

Rückblick
In den vergangenen Monaten stand die Zukunft der AUVA tatsächlich auf dem Spiel. Dieser Befund ist eigentlich unglaublich, weil die AUVA als einer der besten Unfallversicherungsträger der Welt gilt und eine hervorragende Erfolgsbilanz aufweisen kann.
Aus der ganzen Welt kommen Delegationen nach Österreich, um von der AUVA zu lernen. Der Angriff auf die AUVA war zu keinem Zeitpunkt sachlich gerechtfertigt.

Und dennoch lässt sich der Angriff der Bundesregierung und der Sozialministerin wie folgt zusammenfassen: „Entweder die AUVA spart weitere 40 % ein, oder sie wird zerschlagen!“

Protest
Der Widerstand seitens der Belegschaft und des Betriebsrates war größer, als die Bundesregierung erwartet hatte. Die Aktionen (z.B. Sternmarsch, Demontagekonzert, 220.000 Unterschriften, tausende Medienberichte) sind bekannt, darüber hinaus wurden von uns zahlreiche Kontakte zu Medien, Politikern, Interessensvertretern und Unternehmern aufgebaut und genutzt.

Eine wichtige Taktik der Bundesregierung ist die „message control“, also die Kontrolle darüber, was wann in welchen Medien berichtet wird. Bei der AUVA ist ihr die message control gründlich entglitten, die Sozialministerin wurde vom Protest getrieben, und statt regieren war reagieren angesagt.

Am 13. August zog die Regierung die Handbremse: Seit Monaten hat der Betriebsrat angekündigt, an genau diesem Tag einen AUVA-weiten Protesttag („Sperrtag“) zu veranstalten. In allen wichtigen Medien wurde das Demontagekonzert und der Protesttag angekündigt.

Der Protesttag wurde von einer eilig einberufenen Pressekonferenz der Sozialministerin gestört: Gemeinsam mit Obmann Dr. Ofner wurde verkündet, dass die AUVA gerettet sei. Der 13. August war freilich nicht zufällig gewählt – eigentlich ist es ja völlig sinnlos, über einen Beschluss zu berichten, den es noch gar nicht gibt. Man wollte aber dem Protesttag des Betriebsrates zuvorkommen, ihm den Wind aus den Segeln nehmen, die Bevölkerung beruhigen und die Kontrolle über die Berichterstattung wieder übernehmen.

Hier geht’s weiter zum Vorstandsbeschluss und zum Ausblick in die Zukunft! Read more

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