Bilanz der AK OÖ. 2013: Ersparnis von 12,5 Millionen Euro und mehr Rechtssicherheit

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Fast 95.000 Mal haben die Konsumentenschützer/-innen der Arbeiterkammer Oberösterreich im Jahr 2013 geholfen.

Neben einer unmittelbaren Ersparnis von 12,5 Millionen Euro für die AK-Mitglieder  – wobei die Auswirkungen der Beratungstätigkeit oder von Tests und Preisvergleichen noch gar nicht eingerechnet sind – hat der Einsatz der AK-Konsumenteninformation auch mehr Rechtssicherheit gebracht.

Mehr als 74.000 Beratungen am Telefon, rund 11.500 Auskünfte per E-Mail, 8200 persönlich und rund 850 auf dem Postweg: Die AK-Konsumentenschutzbilanz 2013 kann sich sehen lassen. Als wichtigste Kommunikationsschiene kristallisiert sich immer mehr das Internet heraus: Fast zwei Millionen Mal wurden die Online-Services genutzt. Fast 40.000 Mal wurde der Versicherungsrechner genutzt, mehr als 30.000 Mal der Kalorienrechner.

Rechtssicherheit für Mieter und Konsumenten
Durch die Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertragsformblättern ist es wieder gelungen, mehr Rechtssicherheit für Konsumenten/-innen und Mieter/-innen zu schaffen. 2013 haben die Konsumentenschützer/-innen die AGB von 16 Unternehmen überprüft und Unterlassungserklärungen für insgesamt 132 konsumentenfeindliche oder gesetzeswidrige Klauseln durchgesetzt. Betroffen waren unter anderem Versicherungen, Maturareiseveranstalter, Wohnungsgesellschaften und Banken.

Nach AK-Kritik: Kindertattoos verschwanden aus Regalen
Mit ihren Produkttests tragen die AK-Konsumentenschützer/-innen dazu bei, dass gefährliche, gesundheitsschädliche oder qualitativ mangelhafte Produkte aus den Regalen verschwinden. Bei gesundheitsschädlichen Kinder-Tattoos ist das zum Beispiel im vergangenen Sommer gelungen.

Urlaub, Baumängel und auch Internet
Ein Dauerbrenner im AK-Konsumentenschutz ist das Thema Urlaub. Viele Anfragen betrafen die Lage in Ägypten. Einen deutlichen Zuwachs gab’s bei den Beschwerden über Flugverspätungen und Annullierungen.  Kostenvoranschlagsüberschreitungen, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen Baumängeln sowie Verstöße gegen das Bauträgervertragsgesetz waren die häufigsten Themen in der Baurechtsberatung.

Auch Probleme mit dem Handy, Phishing-Mails und Leistungsablehnung von Versicherungen zählten zu den Problemen, die die Konsumenten/-innen im Jahr 2013 beschäftigten.

Therme oder Boiler kaputt – wer zahlt drauf?
Fast schon ein Klassiker in der Wohnrechtsberatung ist die Frage: Wer muss für die Reparatur einer Therme oder eines Boilers bezahlen, der Mieter oder der Vermieter? Die Arbeiterkammer fordert, dass die Erhaltungspflicht des Vermieters endlich klar geregelt wird. Derzeit zahlen nämlich die Mieterinnen und Mieter drauf. Ist die Therme kaputt, können sie zwar eine Mietzinsminderung geltend machen. Das nützt ihnen aber wenig, wenn sie dabei fast erfrieren. Lassen sie die Therme auf eigene Kosten reparieren, müssen sie sofort wieder die volle Miete zahlen, weil die Wohnung jetzt ja wieder beheizbar ist.

Erfolgreich aktiv war der AK-Konsumentenschutz auch im Zusammenhang mit überhöhten Kreditzinsen, Problemen mit unseriösen Finanzberatern und Patientenfällen.

Lebensmittelkennzeichnung und Fairer Konsum
Zu den Schwerpunkten für 2014 zählen Lebensmittelkennzeichnung (Nährwertampel), Mietrechtsreform, irreführende Werbung, weitere Überprüfungen für mehr Rechts- und Produktsicherheit sowie „Fair konsumieren“.
(Information der Arbeiterkammer OÖ., 07.02.2014)

Schenken Sie dem Finanzminister kein Geld – Lohnsteuerausgleich!

Steuertipps

Schenken Sie dem Finanzminister kein Geld!
Die Arbeitnehmer/-innen werden steuerlich besonders kräftig zur Kasse gebeten. Deshalb sollten Sie sich zumindest die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen: Ein Steuerausgleich lohnt sich fast immer!

Das gilt unter anderem für all jene, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren, wie etwa Wiedereinsteigerinnen oder Ferialarbeitnehmer/-innen. Geld retour gibt’s auch, wenn man Abschreibposten oder Absetzbeträge nutzen kann: Zum Beispiel, wenn man sich im Beruf weitergebildet hat, im Haus neue Fenster einbauen hat lassen oder aufgrund einer Krankheit Diät einhalten muss.

Pflicht- und Antragsveranlagung
Von „Pflichtveranlagung“ spricht man, wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung durchführen müssen. Beispiel: Wenn Sie während des Jahres gleichzeitig mehrere Bezüge erhalten haben. In allen Fällen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung spricht man von „Antragsveranlagung“.

Keine Zeit verlieren, Antrag stellen!
Fünf Jahre haben Sie Zeit für den Steuerausgleich. Aber warum so lange warten? Stellen Sie den Antrag am besten gleich. Denn je früher Sie das machen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld zurück!

Wichtig:
Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb eines Monats mittels Berufung zurückgezogen werden, wenn das Ergebnis des Einkommensteuerbescheides negativ sein sollte. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt!

Ihre Steuererklärung können Sie auch übers Internet bei Finanz-Online machen.

Achtung
Grundsätzlich ist für den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) das Formular L1 zu verwenden. Für sämtliche Absetzmöglichkeiten im Zusammenhang mit Kindern müssen die Formulare L1k als Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung verwendet werden.

Was tun bei fehlendem Jahreslohnzettel?
Gelegentlich kommt es vor, dass die ANV wegen fehlender Jahreslohnzettel nicht durchgeführt werden kann. Grundsätzlich hat Ihr Arbeitgeber dem Finanzamt bis Ende Februar des Folgejahres einen Jahreslohnzettel zu übermitteln. Sollte der Arbeitgeber in der Zwischenzeit insolvent geworden sein, dann muss der zuständige Masseverwalter diesen Jahreslohnzettel ans Finanzamt übermitteln.

Kommt jedoch der Arbeitgeber oder Masseverwalter dieser Verpflichtung nicht nach, dann sollten Sie ihn zunächst an diese Aufgabe erinnern. Ist der Arbeitgeber weiterhin nicht bereit oder in der Lage den Jahreslohnzettel zu übermitteln oder ist Ihnen der Masseverwalter nicht bekannt, dann können Sie das Finanzamt schriftlich dazu auffordern, das dieses von Amts wegen den Jahreslohnzettel bei der säumigen Firma beschafft oder ihn selbst erstellt. Es ist dabei aber hilfreich, wenn Sie der schriftlichen Aufforderung die monatlichen Lohnabrechnungen in Kopie beilegen. Wurde Ihnen ein Jahreslohnzettel ausgehändigt, dann sollten Sie diesen ebenfalls der Aufforderung beilegen.

Info-Broschüre der AK OÖ. zum Steuerausgleich 2013:
Steuern – Regelungen für das Jahr 2013

Bilanz AK-Rechtsschutz Linz: Mehr als 40 Millionen Euro erkämpft

Mehr als 125.000 Arbeitnehmer/-innen aus den Bezirken Linz, Linz-Land und Urfahr-Umgebung haben im Vorjahr Rat und Hilfe bei der Arbeiterkammer gesucht.

Das zeigt die Leistungsbilanz 2013 des AK-Rechtsschutzes Linz.

„Auch und gerade in schwierigen Zeiten können sich die Beschäftigten auf die wirksame und kostenlose Hilfe der AK verlassen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Im vergangenen Jahr wandten sich 125.593 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an den AK-Rechtsschutz Linz. Vor allem die telefonische Rechtsberatung hat sich wieder bestens bewährt. Dem Großteil der 98.463 Anrufer/-innen wurde sofort geholfen.

Zu einem persönlichen Beratungsgespräch sind im Vorjahr 19.560 Arbeitnehmer/-innen in die Arbeiterkammer Linz gekommen. 7570 AK-Mitglieder meldeten sich schriftlich oder per E-Mail bei den Rechtsexpertinnen und -experten.

40.739.635 Euro Vertretungserfolg
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AK-Wahlen 2014: "Es geht um mehr Gerechtigkeit"

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Bei der Arbeiterkammer Wahl 2014 entscheiden Sie mit, wer Sie künftig vertritt.

Eine starke Vertretung für die ArbeitnehmerInnen wird immer wichtiger.
Das zeigt sich auch daran, dass immer mehr Menschen in der AK Rat und Hilfe suchen.

Jedes Jahr führt die AK mehr als 2 Millionen Beratungen durch und holt für ihre Mitglieder 200 Millionen Euro vor Gericht zurück. Zusätzlich zur konkreten Hilfe und Beratung setzt sich die AK gemeinsam mit den Gewerkschaften auch für die Rechte und Interessen der ArbeitnehmerInnen ein.

Blick nach vorne
Wie die Arbeit der AK aussieht, bestimmen ihre Mitglieder: Bei der AK Wahl 2014 entscheiden die ArbeitnehmerInnen, was die AK tut und wer ihre Interessen vertritt. Eine gute Wahlbeteiligung ist ein wichtiges Zeichen an die Politik und an die Wirtschaft.

Wer wählen geht, stärkt dadurch also auch die eigenen Interessen. Denn: Eine starke AK und starke Gewerkschaften machen es möglich, dass sich die ArbeitnehmerInnen in der Politik und in den Betrieben durchsetzen können. 2014 lautet das Motto also „hingehen und mitbestimmen“. Jede Stimme gibt der Gerechtigkeit mehr Gewicht.

„Mehr Mut“
Arbeiterkammer-Präsident Rudi Kaske hat sich für die kommenden Jahre viel vorgenommen. Er fordert von der Politik Mut, die wichtigen Themen auch anzugehen. Er betont, dass Österreich keinen radikalen Kurswechsel brauche. Vieles laufe gut und gehe in die richtige Richtung. Zum Beispiel werde die Kinderbetreuung jetzt ausgebaut und es soll mehr Ganztagsschulen geben. Aber es gebe noch viel zu tun im Sinne von mehr Gerechtigkeit. Die drängendsten Themen in den Augen der Arbeiterkammer: Mehr gute und sichere Arbeitsplätze, leistbares Wohnen und eine steuerliche Entlastung der ArbeitnehmerInnen.

Arbeit steuerlich entlasten
Rasch und spürbar müsse eine steuerliche Entlastung der ArbeitnehmerInnen umgesetzt werden, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll bald wieder mehr Geld im Börsel bleiben. Natürlich muss eine Steuerstrukturreform auch finanziert werden und in den Augen der AK gebe es genug Spielräume, diese Reform auch zu finanzieren, etwa durch mehr vermögensbezogene Steuern.

Jobs für Ältere
Das Ziel der Regierung, das Pensionsantrittsalter bis 2018 auf 60,1 Jahre anzuheben, ist für die AK sehr ambitioniert. Wer aber will, dass die Menschen länger arbeiten, müsse das auch möglich machen. Unternehmen müssen ihrer Verantwortung nachkommen, alternsgerechte Arbeitsplätze schaffen und die betriebliche Gesundheitsförderung ausbauen. Es gibt Betriebe mit mehr als hundert Beschäftigten, die überhaupt keine Älteren beschäftigen. Das ist inakzeptabel und gehört abgestellt. Als großen Erfolg sieht die AK daher die Einführung von Beschäftigungsquoten für ältere ArbeitnehmerInnen im Rahmen eines Bonus-Malus-Systems.

Wohnen muss billiger werden
Damit Wohnen leistbar bleibt, brauche es einen konkreten Plan. Gerade im privaten Mietwohnungsbereich stellen die hohen Mieten ein großes Problem dar. Die Mieten sind in den letzten Jahren explodiert. Für viele ist das mittlerweile eine dramatische Situation. Daher drängt die AK darauf, ein Wohnpaket rasch und zügig umzusetzen.

Die AK verlangt eine klare Mietobergrenze, die Eindämmung der Befristungen und die Senkung der Betriebskosten. Außerdem soll die Maklerprovision nur der Vermieter zahlen. Damit es künftig mehr leistbaren Wohnraum gibt, soll die Wohnbauförderung zweckgewidmet werden, auch die Rückflüsse aus vergangenen und künftigen Darlehen. Damit soll wieder mehr in sozialen Wohnbau investiert werden. Denn: Österreich braucht in den nächsten Jahren 50.000 neue Wohnungen pro Jahr.

Ein hohe Wahlbeteiligung bei der AK-Wahl stärkt die Position der ArbeitnehmerInnen und ist ein wichtiger Beitrag für mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft.

Alle Infos zur AK Wahl
siehe auch im Internet unter www.arbeiterkammer.at/wahl

Wahltermine

Bundesland Wahltermine Stichtage
Vorarlberg 27.01. – 06.02.2014 04.11.2013
Salzburg 27.01. – 07.02.2014 07.10.2013
Tirol 27.01. – 07.02.2014 07.10.2013
Kärnten 03.03. – 12.03.2014 25.11.2013
Wien 11.03. – 24.03.2014 20.11.2013
Oberösterreich 18.03. – 31.03.2014 25.11.2013
Steiermark 27.03. – 09.04.2014 20.12.2013
Burgenland 31.03. – 09.04.2014 09.12.2013
Niederösterreich 06.05. – 19.05.2014 21.01.2014

Alle Informationen zum Ablauf der AK Wahl 2014
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Neuerungen für Arbeitnehmer und Konsumenten 2014

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Manches neu macht das Jahr 2014 für Arbeitnehmer/-innen und Konsumenten/-innen.
Zu Verbesserungen kommt es zum Beispiel rund ums Kinderbetreuungsgeld, für pflegende Angehörige, erkrankte Beschäftigte, Arbeiter/-innen in Katastrophenfällen und durch die Verbraucherrechterichtlinie der EU, die Konsumenten/-innen unter anderem vor einigen Kostenfallen schützen soll.

Insbesondere für Internetnutzer bringt die Verbraucherrechterichtlinie der EU besseren Schutz:
Auf einer Schaltfläche muss der Anbieter den Konsumenten/-innen deutlich anzeigen, dass das Anklicken Kosten verursacht. Weiterer Vorteil der Richtlinie: Das Rücktrittsrecht bei Verträgen im Fernabsatz (also zum Beispiel Verkäufe über Internet oder Telefon) und bei Haustürgeschäften wird einheitlich geregelt, die Konsumenten/-innen können 14 Tage von solchen Geschäften zurücktreten. Besseren Schutz für Verbraucher/-innen gibt es ab spätestens 13. Dezember 2014 auch bei der Lebensmittelkennzeichnung. Beim Frischfleisch muss draufstehen, wo das Tier aufgewachsen ist, und Lebensmittelimitate müssen als solche ausgewiesen werden.

Änderungen bei den Sozialwerten
Einige Neuerungen gibt es auch bei den Sozialwerten: Die Höchstbeitragsgrundlage, bis zu deren Höhe Sozialversicherung zu zahlen ist, erhöht sich auf 4530 Euro brutto monatliches Entgelt (2013: 4.440 Euro), die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 395,31 Euro monatlich bzw. 30,35 Euro täglich (2013: 386,80 Euro monatlich bzw. 29,70 Euro täglich), die Rezeptgebühr steigt um 10 Cent auf 5,40 Euro pro Medikament und das höchstmögliche Arbeitslosengelt erhöht sich auf 48,02 Euro täglich (2013: 47,19).

Kinderbetreuungsgeld
Zu Änderungen kommt es beim Kinderbetreuungsgeld. Ab 1. Jänner 2014 haben Eltern die Möglichkeit, ihre gewählte Kinderbetreuungsgeldvariante innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung (dabei ist das Datum des tatsächlichen Einlangens entscheidend) beim Krankenversicherungsträger einmal zu ändern. Wichtige Info für berufstätige Eltern: Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld erhöht sich auf 6400 € pro Kalenderjahr.

Pflegekarenz und -teilzeit
Pflegende Arbeitnehmer/-innen haben ab 1. Jänner 2014 die Möglichkeit, mit ihrem Arbeitgeber/ ihrer Arbeitgeberin eine Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit für eine Dauer von einem bis drei Monaten zu vereinbaren. Damit wurde endlich eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer umgesetzt. Zur finanziellen Absicherung der Arbeitnehmer/-innen wird im Bundespflegegeldgesetz ein Pflegekarenzgeld als Einkommensersatz festsetzt. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Berufstätige stehen unter massivem Druck, wenn sie neben der Arbeit Angehörige pflegen müssen. Es war höchste Zeit, dass sie Zeit und Geld für die Betreuung bekommen, die oft sehr belastend ist.“

Da die Gewährung von Pflegekarenzgeld voraussetzt, dass zu pflegende Angehörige Pflegegeld beziehen, ist es notwendig, dass die Pflegegeldverfahren beschleunigt werden. Der Entscheidungsträger muss ab 1. Jänner 2014 das Verfahren auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes grundsätzlich binnen zwei Wochen abschließen, wenn ein Angehöriger erklärt, eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen zu wollen. Bislang betrug die durchschnittliche Dauer des Pflegegeldverfahrens rund 58 Tage.

Krankenstand und Krankengeldanspruch
Auch erkrankte Arbeitnehmer/-innen sind ab dem Neujahrstag 2014 finanziell besser abgesichert. Krankenversicherungsträger müssen künftig Beschäftigte im Krankenstand sechs Wochen vor Ablauf der Höchstdauer des Krankengeldanspruchs über den bevorstehenden Wegfall informieren. Beantragt die/ der Versicherte in der Folge eine Leistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit (Pension), müssen die Pensionsversicherungsträger künftig alle Vorkehrungen treffen, damit die erforderlichen Begutachtungen innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen werden können – so können mögliche Leistungslücken vermieden werden.
(Information der AK OÖ., 29.12.2013)

Alle Broschüren der AK OÖ zum jederzeitigen Nachlesen

AK-Logo-neuLiebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten die Gelegenheit nützen und wieder einmal auf ein Service der Belegschaftsvertretung hinweisen.

Wir haben alle für uns interessanten Broschüren der Arbeiterkammer OÖ. zum jederzeitigen Nachlesen hier im Haus abgespeichert.

Dieser Ordner im J-Laufwerk umfasst u. a. folgende Themen:

  • Abfertigung – altes und neues Recht
  • Altersteilzeit
  • Arbeitszeit – Ruhezeit
  • Bildungskarenz
  • Dienstverhinderungen
  • Elternfahrplan
  • Gleichbehandlung im Beruf
  • Kündigung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Pensionsfahrplan
  • Sozialratgeber OÖ.
  • und noch viel mehr…. (in folgendes Bild klicken)

AK-Broschüren

Der Weg zu diesen umfassenden Informationen im J-Laufwerk sieht so aus:

AK-Broschüren 2

Mit guten Arbeitsbedingungen gesund bis zur Pension!

AK

Mit guten Arbeitsbedingungen gesund bis zur Pension – AK OÖ. arbeitet an Lösungsansätzen
Nur rund die Hälfte der Arbeitnehmer/-innen über 40 Jahre glaubt, bis 60 bzw. 65 im Job durchhalten zu können.

Der Grund dafür sind häufig belastende oder krank machende Arbeitsbedingungen.

Damit Beschäftigte bis zum Pensionsantritt – und darüber hinaus – gesund bleiben, müssen die Probleme und Belastungen in der Arbeitswelt erforscht und Lösungsstrategien erarbeitet werden. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat deswegen nun als erste aller Länderkammern eine eigene Stabstelle mit dem Namen „Arbeitsbedingungen“ eingerichtet.

Der Gesundheitszustand der Beschäftigten in Oberösterreich ist besorgniserregend. Laut Statistik der OÖ Gebietskrankenkasse waren sie im vergangenen Jahr durchschnittlich nur 13,2 Kalendertage (also 9,5 Arbeitstage) im Krankenstand. Diese Zahlen geben aber bei genauerer Betrachtung wenig Grund zum Jubeln. Denn während 35 Prozent der Arbeitnehmer/-innen gar nicht krank waren, entfielen die Hälfte aller Krankenstandstage auf fünf Prozent der Beschäftigten, die offensichtlich chronisch bzw. sehr schwer krank sind.

Weitere alarmierende Entwicklungen
Bereits 40 Prozent der Beschäftigten gehen auch dann zur Arbeit, wenn sie krank sind – also besser daheim geblieben wären, um sich auszukurieren.
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Arbeitnehmerschutz muss gestärkt werden

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Rechnungshof bestätigt AK-Forderung
In seinem aktuellen Bericht zur Wirksamkeit und Effizienz des Arbeitnehmerschutzes in Österreich bestätigt der Rechnungshof einen zentralen Kritikpunkt der Arbeiterkammer: Die Arbeitsinspektionen sind mit zu wenig Ressourcen ausgestattet und können ihre Aufgaben nur eingeschränkt erfüllen.

Auch bei der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA) sieht der Rechnungshof Handlungsbedarf.

Die Arbeitsinspektion ist das Kontrollorgan des Bundes im Bereich des gesetzlichen Arbeitnehmerschutzes. Die Behörde hat seit langem mit zu geringen finanziellen und personellen Ressourcen zu kämpfen. Dieser Umstand wird seit Jahren von der Arbeiterkammer kritisiert.

Auch der Rechnungshof hat sich nun in seinem Bericht kritisch geäußert. Er stellt fest, dass die Kontrollquote der überprüften Arbeitsstätten im Jahr 2009 nur rund 14,7 Prozent betragen hat. Im Jahr 2006 waren es noch 21,6 Prozent gewesen. Aufgrund von Pensionierungen, Einsparungen der Bundesregierung und mangelhafter Personalplanung wird sich laut Rechnungshof der personelle Engpass bis 2016 noch verschärfen. Zudem ist das Vorgehen der Arbeitsinspektionen in den verschiedenen Aufsichtsbezirken nicht einheitlich. Es fehlen klare Richtlinien und Zielvorgaben.

Rechnungshof ortet Handlungsbedarf
Auch bei der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA), die als gesetzlichen Auftrag die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten hat, ortet der Rechnungshof Handlungsbedarf. So wird beispielsweise kritisiert, dass das derzeitige Beitragssystem keine unmittelbaren Anreize für Unternehmen zu vermehrten Arbeitnehmerschutzmaßnahmen liefert. Anders als in Deutschland oder der Schweiz, wo es ein risikoorientiertes Beitragssystem gibt.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer sieht sich durch den Rechnungshofbericht bestätigt:

Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass die Arbeitsinspektion mit mehr Mitteln ausgestattet werden muss. Wenn die Menschen länger in Beschäftigung bleiben sollen, dann muss mehr Geld in die Prävention gesteckt werden.

(Information der AK OÖ., 08.10.2013)

Forderungen der AK OÖ. an die zukünftige Bundesregierung

AK

Schwerpunkte Steuerreform, Arbeitsmarkt, Bildung
Wie auch immer die neue Bundesregierung aussehen wird, sie wird sich unverzüglich mit den Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auseinandersetzen müssen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich präsentierte ihre wichtigsten Forderungen.

Arbeitslosigkeit und Schieflage im Steuersystem bekämpfen, Kaufkraft stärken, Sozialsystem sichern, Bildungschancen ausbauen – das hat für die AK oberste Priorität“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Das Vermögen ist in Österreich nicht nur in den Händen weniger Reicher konzentriert, es trägt auch mit nur 1,2 Prozent der staatlichen Gesamteinnahmen extrem wenig zur Finanzierung des Gemeinwohls bei.
Gleichzeitig erreichen die Einnahmen aus Lohnsteuer immer neue Spitzenwerte.
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VKI kritisiert Unfallversicherungen für Schüler

Schüler

Mit dem Semesterbeginn in Ostösterreich sind in einigen Schulen Erlagscheine für sogenannte „Schüler-Unfallversicherungen“ in den Klassen verteilt worden. In einer Aussendung warnte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vor diesen Angeboten.

Diese versprechen, für einen geringen Betrag die Kinder und Jugendlichen auch privat zu versichern. Es sei dabei jedoch meist unklar, was genau durch die Versicherung gedeckt sei, ebenso seien die Leistungen im Anspruchsfall bei weitem zu gering.

Die Erlagscheine wurden in Schulen an die Kinder verteilt, erklärte Walter Hager, Versicherungsexperte beim VKI im Gespräch mit der APA. Geht die geforderte Zahlung von rund fünf Euro ein, wird dadurch ein Vertrag geschlossen. Was aber genau abgedeckt wird, ist meist unklar definiert.

Auch die Leistungen sind laut Hager viel zu gering: „Bei einem Unfall mit der Folge einer Dauerinvalidität werden von diesen Versicherungen nur einmalige Zahlungen in der Höhe von zehn- bis zwanzigtausend Euro geleistet“. Bei weitem zu wenig, um beispielsweise die Kosten für Pflege oder einen nötigen Wohnungsumbau zu finanzieren, erklärte Hager.

Bei solchen Polizzenverträgen per Zahlschein bekommt der Kunde die einzelnen Vertragsbedingungen erst nach Abschluss per Post zugesandt. Die Versicherungen zielen damit auf die Lücke, welche die AUVA offen lässt. Zwar sind Schüler bei Unfällen in und auf dem Weg zur Schule geschützt, ebenso auch bei Schulsportwochen und Exkursionen.

Für private Aktivitäten sollte jedoch eine zusätzliche Unfallversicherung abgeschlossen werden. Hager riet dazu, umfassendere Unfallversicherungen, die entweder speziell für Kinder und Jugendliche gedacht sind, oder gleich einen Freizeit-Unfallschutz für die ganze Familie abzuschließen.

Hier soll laut Hager vor allem auf die Gleichberechtigung der versicherten Familienmitglieder geachtet werden, da Kinder oftmals finanziell geringer entschädigt werden als Erwachsene.
(Information gesehen auf help.orf.at, 04.09.2013)

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