Arbeitszeit: Neue Ansätze – gerechte Verteilung – klare Spielregeln

Sechs-Stunden-Tag: Ein Märchen, das wahr werden sollte oder ein Märchen, das völlig an der Realität vorbeigeht?
Die Österreicherinnen und Österreicher arbeiten nicht nur viel und lange, sondern auch extrem flexibel, stellte ÖGB-Präsident Erich Foglar fest. Das österreichische Arbeitszeitrecht sei viel zu starr und völlig unübersichtlich, behauptete IV-Präsident Georg Kapsch. Der Sechs-Stunden-Arbeitstag sei keine Utopie, betonte der schwedische Kommunalpolitiker Daniel Bernmar.

Gewerkschaft, Industriellenvereinigung und öffentliche Verwaltung an einem Tisch: Bei der Diskussion am zweiten und letzten Tag der großen Arbeitszeitkonferenz von AK und Gewerkschaften im Linzer Design Center prallten Welten aufeinander. Eines stellte AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer in seinem Schluss-Statement klar: „Beim Thema Arbeitszeit geht es um gerechte Verteilung und klare Spielregeln.“ Dass die Einhaltung dieser Spielregeln kontrolliert werde, sei unabdingbar.

Österreich ist schon jetzt sehr flexibel
„Unser  geltendes Arbeitszeitrecht bietet viele Möglichkeiten. Es ist ein gutes Instrument, um die unterschiedlichen Interessen auf einen Nenner zu bringen“, sagte ÖGB-Boss Foglar. Es sei noch kein einziger Auftrag wegen zu starrer Arbeitszeitregeln verloren gegangen, in Österreich gebe es jetzt schon Kollektivverträge, die Zwölf-Stunden-Arbeitstage vorübergehend möglich machen würden. Noch mehr Flexibilität sei verhandelbar, aber nur auf Augenhöhe.

Man verhandle immer auf Augenhöhe, konterte IV-Boss Kapsch: Österreichische Betriebe stünden im internationalen Wettbewerb: „Von mir aus können wir eine 25-Stunden-Woche haben, aber nur im globalen Einklang.“ Es ginge nicht darum, dass die Leute mehr arbeiten, oder dass Zuschläge gestrichen würden. Diese Aussage wurde beim Publikum mit spürbarer Skepsis aufgenommen.

Ihm sei klar, dass die Ergebnisse des Experiments mit dem Sechs-Stunden-Tag in einem Altersheim in Göteborg nicht eins zu eins auf die Industrie umlegbar seien, räumte Vizebürgermeister Bernmar ein. Es gebe aber auch positive Beispiele aus anderen Bereichen, etwa aus einer Autoreparaturwerkstätte.

Foglar: Arbeitszeit und Einkommen hängen zusammen
„Wenn der Zwölf-Stunden-Tag zur Regel wird, dann kostet das Arbeitsplätze“, stellte Foglar klar. Selbstverständlich sei der Sechs-Stunden-Tag möglich, für viele Teilzeitbeschäftigte sei er ja jetzt schon Realität, und das nicht immer freiwillig: „Dass wir heute die höchste Beschäftigtenzahl seit 1945 haben, geht auf die hohe Teilzeitrate zurück.“ Man müsse aber von seinem Einkommen auch leben können. Mehr Flexibilität könne durchaus auch mehr Freiheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten, das Um und Auf seien Mitbestimmung und klare Regeln. Arbeitszeit und Einkommen sind für den ÖGB-Präsidenten nicht voneinander zu trennen. In der Vergangenheit sei es nicht ausreichend gelungen, Produktivitätsfortschritte in Arbeitszeitverkürzung und Lohnsteigerungen umzumünzen.

Arbeitszeit: Fünf Punkte für die Zukunft
In seinem Schluss-Statement nannte AK-Präsident Kalliauer fünf Punkte, mit denen sich Arbeiterkammer und Gewerkschaften im Zusammenhang mit dem Thema Arbeitszeit auch in Zukunft beschäftigen werden:

  • Verteilung der Arbeit, Vorteile von Arbeitszeitverkürzung den Kosten gegenüberstellen
  • Flexibilisierung im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Selbstausbeutung
  • Arbeit, von der man leben kann, die Arbeit „überleben“ können angesichts wachsender Belastungen und ständiger Arbeitsverdichtung
  • Neue Arbeitsformen, die lebensphasenorientiertes Arbeiten ermöglichen
  • Spielregeln, die durch kollektive Normen wie das Gesetz, Kollektivverträge und Betriebsvereinbaren gestaltet werden müssen. Die Einhaltung dieser Regeln muss kontrolliert werden.

(Information der AK OÖ., 19.01.2017)

AK OÖ. fordert mehr Schutz für Kranke!

Während der Grippewelle krank zur Arbeit: AK-Präsident Kalliauer fordert Kündigungsschutz im Krankenstand
Husten, Schnupfen, Fieber: Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat in den letzten Tage die aktuelle Grippewelle erfasst.

„Leider gehen viele von ihnen aus Verantwortungsbewusstsein oder Angst vor dem Jobverlust zur Arbeit, obwohl sie sich besser auskurieren sollten“, erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher unter anderem einen Kündigungsschutz im Krankenstand und eine Personalplanung, die die Beschäftigten entlastet.

Pflichtbewusstsein mit negativen Folgen
Jede/-r dritte Beschäftigte geht krank zur Arbeit. Das zeigt der Arbeitsgesundheitsmonitor der AK Oberösterreich. Und das oft mit schwerwiegenden Folgen: Neben der drohenden Verschlimmerung einer Krankheit, weil man auf die Erholung und Genesung verzichtet, und der Ansteckungsgefahr für die Kollegen/-innen steigt das Unfall- und Fehlerrisiko und sinkt die Produktivität.

Warum gehen so viele krank zur Arbeit?
Aus den Daten des Arbeitsgesundheitsmonitors gehen die Gründe hervor, krank zur Arbeit zu gehen, diese sind aber je nach Branche sehr unterschiedlich:

  • Im Gesundheits- und Sozialbereich und im Unterrichtswesen sagen über 70 Prozent, sie wollen die Kollegen/-innen nicht im Stich lassen.
  • Am Bau, im Fremdenverkehr sowie im Nahrungs- und Genussmittelbereich gehen Kranke zur Arbeit, weil es keine Vertretung gibt und niemand sonst die Arbeit erledigen kann.
  • Bei den Beschäftigten von Banken und Versicherungen gaben fast 60 Prozent an, dass die Arbeit liegen bleibt, wenn sie krank zuhause bleiben, und damit der Stress nach dem Krankenstand nur umso höher sein würde.
  • In der Leasing- und Nahrungs- und Genussmittelbranche haben mehr als 20 Prozent Angst vor Konsequenzen, wie etwa Jobverlust, und gehen deswegen auch krank zur Arbeit.

Über alle Branchen hinweg ist hoher Zeitdruck eine der Hauptursachen, dass Beschäftigte krank in die Arbeit gehen. Etwa die Hälfte jener, die durch Zeitdruck oder seelisch aufreibende Arbeit belastet sind, geht krank zur Arbeit. Bei jenen, die sich nicht durch Zeitdruck oder seelisch aufreibende Arbeit belastet fühlen, sind es „nur“ rund 30 Prozent.

Krank zur Arbeit und dann noch länger krank
In vielen Fällen hat das schlimme Folgen: 47 Prozent derer, die nicht das Bett gehütet haben, klagen darüber, dass sie sich müde und abgeschlagen fühlen. Fast ebenso viele glauben, dass sie deswegen länger krank waren. Mehr als ein Drittel meint, bei der Arbeit unkonzentriert zu sein.

„Es wäre also der falsche Weg der Unternehmen und ihrer Interessenvertretungen, Druck auf kranke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuüben. Vielmehr ist es notwendig, dass die Arbeitgeber ihre Fürsorgepflicht wahrnehmen und ernst nehmen. Das fördert die Gesundheit der Beschäftigten und nutzt auch dem Betrieb selbst, weil er auf gesunde, aufmerksame und konzentrierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen kann“, sagt Kalliauer.

Wer krank ist, muss geschützt werden
Der AK-Präsident fordert einen Kündigungsschutz im Krankenstand. „Die Beschäftigten hätten dann weniger Angst, wegen Krankheit den Job zu verlieren. Betriebe wiederum wären gezwungen, krankmachende Arbeitsbedingungen abzustellen und etwa mehr Zeitpuffer bei Aufträgen oder Personalressourcen für Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen einzuplanen“, erklärt Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 08.01.2017)

Dienstverhinderung bei Schneechaos im Winter – arbeitsrechtliche Information

Dienstverhinderung bei Schneechaos
Wenn sich Frau Holle austobt, Straßen und Schienen unter dem Schnee verschwinden und alle Pläne durch Glatteis ins Schleudern geraten, stellt sich die Frage:

Schaffe ich es heute überhaupt in die Arbeit? Und falls ja, wann? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, falls ich nicht oder zu spät komme?

So schaut’s arbeitsrechtlich aus
Wenn extreme Wetterbedingungen herrschen und Sie deshalb nicht oder nicht pünktlich Ihre Arbeit antreten können, liegt ein so genannter Dienstverhinderungsgrund vor. Das heißt, Ihr Fernbleiben oder Ihre Verspätung ist entschuldigt – allerdings nur, wenn Sie vorher alles Zumutbare unternommen haben, um es trotz Schnee und Eis (pünktlich) in die Arbeit zu schaffen. Sie müssen beispielsweise früher als sonst aufbrechen, wenn der Wetterbericht schon am Vorabend das Schneechaos vorhersagt. Oder vom Auto auf Öffis umsteigen, falls das eine gangbare Option ist.

Was ist „zumutbar“?
Was aber letztendlich zumutbar ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Einem gesunden Arbeitnehmer wird es etwa zuzumuten sein, wenn er ein paar Kilometer zu Fuß marschiert, sollte auf Schiene oder Straße nichts mehr gehen.

Arbeitgeber sofort informieren
Melden Sie sich sofort bei Ihrem Arbeitgeber, sobald sich abzeichnet, dass Sie nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen können!

Kein Urlaub, keine Gleitzeit
Wenn Sie wetterbedingt nicht oder zu spät am Arbeitsplatz erscheinen, müssen Sie keinen Urlaubstag nehmen und sich auch keinen Zeitausgleich verrechnen lassen. Bei Gleitzeit gelten Dienstverhinderungen in der fiktiven Normalarbeitszeit als entgeltpflichtige Arbeitszeit.

Beispiel zur Gleitzeit 
  • In Ihrem Betrieb ist es möglich, zwischen 6 Uhr und 20 Uhr im Rahmen der Gleitzeit zu arbeiten.
  • Für den Fall, dass eine Dienstverhinderung eintritt, wird für alle eine genormte Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr angenommen (fiktive Normalarbeitszeit).
  • Sollten Sie es aufgrund von Schneeverwehungen erst um 10 Uhr in die Arbeit schaffen, wird Ihnen die Zeit zwischen 8 und 10 Uhr als Arbeitszeit angerechnet – ungeachtet dessen, dass Sie sonst meist schon um 7 Uhr zu arbeiten beginnen.

Kein Grund zur Entlassung
Sollte Sie Ihr Arbeitgeber entlassen, weil Sie wegen Schnee und Eis zu spät oder gar nicht in die Arbeit gekommen sind, ist diese Entlassung unberechtigt. Wichtig ist allerdings immer, dass Sie alles Zumutbare unternommen haben, um es (zeitgerecht) in die Arbeit zu schaffen.

Weniger Geld wegen Dienstverhinderung?
Wie schaut es aus mit der Bezahlung, wenn mich das extreme Wetter daran hindert, meine Arbeit zu leisten? Das ist bei Angestellten und ArbeiterInnen unterschiedlich geregelt.

  • Bei Angestellten sieht das Angestelltengesetz zwingend vor, dass sie ihr Entgelt auch für die Zeit der Dienstverhinderung bekommen.
  • ArbeiterInnen haben dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ihr Kollektivvertrag keine abweichende Regelung enthält.

Ausnahme bei ArbeiterInnen im Katastrophenfall
Selbst wenn Ihr Kollektivvertrag vorsieht, dass Sie keine Entgeltfortzahlung bei wetterbedingter Dienstverhinderung bekommen, eine Ausnahme gibt es: Sollten Sie oder Ihre nahen Angehörigen von einer Katastrophe persönlich betroffen sein, müssen Sie jedenfalls Ihr Geld bekommen. Persönliche Betroffenheit bedeutet, dass Ihr Leben, Ihre Gesundheit oder Ihr Eigentum (oder das Ihre nahen Angehörigen) gefährdet ist.
Beispiel: Massive Schneefälle haben das Dach Ihres Hauses eingedrückt. Sie müssen sich, Ihre Familie und Teile Ihres Eigentums in Sicherheit bringen und können daher nicht arbeiten gehen.
(Information der AK OÖ.)

10 Neujahrsvorsätze für Konsumenten: Damit tappen Sie in keine Falle!

Unternehmen fällt es oft sehr leicht, die Gutgläubigkeit der Konsumentinnen und Konsumenten auszunützen.

Die Konsumentenschützer/-innen der Arbeiterkammer Oberösterreich haben in zehn Punkten zusammengefasst, worauf Sie unbedingt achten sollten:

  1. Ich gebe keine Kontodaten, PINs oder TANs in E-Mails oder am Telefon bekannt!
    Mit meiner Bank und meiner Kreditkartenfirma kommuniziere ich nur über das Postfach auf der gesicherten Seite des Unternehmens. Meine Kontonummer teile ich nur mir bekannten seriösen Firmen mit. Und ich trage keine Notiz zu meinem Bankomat-Code mit  mir herum.
  2. Ich kontrolliere monatlich meine Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen!
    Um jeglichen Missbrauch auszuschließen, überprüfe ich alle Positionen und reklamiere umgehend bei meiner Kreditkartenfirma. Beim Girokonto hole ich mir nicht autorisierte Zahlungen umgehend mit Hilfe meiner Hausbank zurück.
  3. Ich bin skeptisch bei Super-Schnäppchen und zahle nicht im Voraus!
    Ich checke alle Angebote genau, die zu schön sind, um wahr zu sein: Mit welchem Unternehmen habe ich es zu tun? Gibt es auf der Website ein ordentliches Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen? Keinesfalls zahle ich, bevor die Ware geliefert wurde.
  4. Ich öffne keine Anhänge von E-Mails mit unbekanntem Absender! 
    Ganz egal, wie interessant die Nachricht ausschaut, ich klicke nicht auf angehängte Dateien bei Nachrichten von Personen, die ich nicht kenne, oder Firmen, mit denen ich keinen Vertrag abgeschlossen habe. Habe ich tatsächlich einen Vertrag mit diesen Firmen, überlege ich, ob es nicht ein gesichertes Postfach gibt, über welches die Kontakte üblicherweise laufen.
  5. Ich treffe keine wichtigen Entscheidungen, ohne vorher darüber zu schlafen!
    Ob ich eine Wohnung miete, eine Versicherung abschließe oder einen Vertrag mit einem Fitnessstudio mache: Ich nehme mir den Vertrag mit nach Hause, lese ihn durch und bei wichtigen Entscheidungen schlafe ich sogar einen Nacht darüber, um mir sicher zu sein.
  6. Ich bezahle keine Rechnungen von Firmen, bei denen ich nichts gekauft habe!
    Ich lasse mich nicht unter Druck setzen von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten, die eine mir nicht bekannte Forderung betreiben. Zur Klärung wende ich mich schriftlich an das Unternehmen, um das zugrunde liegende Geschäft in Erfahrung zu bringen.
  7. Bei Problemen mit Firmen oder auf Reisen reklamiere ich nachweislich sofort!
    Bei mangelhaften Produkten, nicht zufriedenstellenden Leistungen oder auch verpatztem Urlaub reklamiere ich sofort. Ich wende mich an das Unternehmen und fordere die Behebung des Mangels. Als Nachweis für meine Beschwerde verwende ich einen eingeschriebenen Brief oder verlange eine Bestätigung vom Vertreter des Unternehmens vor Ort.
  8. Ich kaufe keine Konsumgüter auf Kredit!
    Einen Kredit nehme ich mir nur auf, um etwas Dauerhaftes wie eine Wohnung oder eine Ausbildung zu finanzieren. Keinesfalls erfülle ich mir meine Wünsche auf Pump. So bewahre ich mir meinen finanziellen Freiraum für Notfälle.
  9. Bei der Geldanlage lasse ich mich nicht blenden!
    Vermeintlich gut gemeinte Ratschläge von angeblichen Freunden oder exorbitante Renditen angeblich risikoloser Geheimtipps werden mich in meiner Entscheidung nicht beeinflussen. Ich gehe trotz niedriger Zinsen nicht mehr Risiko ein, als ich tragen will, lege eine passende Laufzeit fest, berücksichtige alle anfallenden Kosten und wähle ein Produkt, das ich verstehe.
  10. Ich kaufe keine Großpackungen, wenn ich sie gar nicht brauche! 
    Ich gehe nicht hungrig einkaufen. Ich schreibe mir eine Einkaufsliste, damit nicht mehr im Korb landet, als ich ausgeben wollte. Ich vergleiche alle Angebote mit den Einzelpreisen, ob sich tatsächlich eine Ersparnis ergibt. Lebensmittel kaufe ich nur in Großpackungen, wenn ich diese benötige oder aufbewahren kann.

(Information der AK OÖ., 02.01.2017)

Neue sozialrechtliche Werte für 2017

Geringfügigkeitsgrenze, Arbeitslosengeld, Rezeptgebühr & Co.: Neue sozialrechtliche Werte im Jahr 2017
Was bringt das Jahr 2017? Mit dem Jahreswechsel ändern sich wie immer viele sozialrechtliche Werte.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat schon jetzt die wichtigsten Punkte zusammengefasst – von A(rbeitslosengeld) bis Z(uzahlungen zum Kuraufenthalt).

Ab wann ist Sozialversicherung fällig?
Ein wichtiger Wert für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Grenze für die Versicherungspflicht oder Geringfügigkeitsgrenze. Wer im Jahr 2017 monatlich maximal 425,70 Euro (2016: 415,72 Euro) verdient, ist nur unfallversichert. Empfehlenswert ist daher eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung.
Diese freiwillige Selbstversicherung kostet 60,09 Euro pro Monat. Die Geringfügigkeitsgrenze ist aber auch in anderen Zusammenhängen relevant, etwa beim Dazuverdienen zum Arbeitslosengeld oder zu bestimmten Formen der Pension.

Das maximale Arbeitslosengeld beträgt 2017 täglich 53,36 Euro und der Familienzuschlag für Angehörige 0,97 Euro.

Kinderbetreuungsgeldkonto ab März
Für Geburten ab dem 1. März 2017 gilt im Hinblick auf das Kinderbetreuungsgeld eine neue Rechtslage. Die Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes werden in ein „Kinderbetreuungsgeldkonto“ umgewandelt.

Sozialversicherung bezahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Diese liegt 2017 bei monatlich 4.980 Euro (laufendes Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen).

Die Rezeptgebühr pro Medikament wird von 5,70 Euro (2016) auf 5,85 Euro erhöht. Eine Befreiung von der Rezeptgebühr auf Antrag ist zum Beispiel für einen Alleinstehenden bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis zu 889,84 Euro möglich.
Das Service-Entgelt für die e-card wird im November 2017 für das Jahr 2018 eingehoben, die Höhe beträgt 11,35 Euro.

Alle sozialrechtlichen Werte
Die detaillierten Werte zu diesen und anderen Leistungen (etwa Kinderbetreuungsgeld oder Zuzahlungen zu Kuraufenthalt und Rehabilitation) finden Sie hier.

AK OÖ: Gratis eBook-Angebot zu Gesundheit und Pflege

eBook-Angebot zu Gesundheit und Pflege
Studien- und praxisrelevante Literatur zu verschiedenen Bereichen in Gesundheitsberufen gibt es ab sofort online in der digitalen AK-Bibliothek. Die rund 160 eBooks umfassende Sondersammlung bietet Bücher zu den Themen Pflege, Geburtshilfe, Gesundheits-wissenschaften oder auch Therapien.

Das neue digitale Literaturangebot der AK ist vor allem für Auszubildende und Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen interessant. Um die hohe Qualität des Angebotes zu garantieren, wurden die elektronischen Bücher in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachleuten zusammengestellt. Natürlich wird der Bestand laufend erweitert und auf Wünsche aus der Praxis eingegangen.

Eine wesentliche Aufgabe der AK ist es, Arbeitnehmern in den Bereichen Bildung und Information ein zeitgemäßes Angebot zur Verfügung zu stellen. Mit dem eBook-Angebot setzt die AK jetzt auch bei Pflege- und Gesundheitsberufen einen Schwerpunkt und erleichtert den Beschäftigten in diesen Berufen damit den Zugang zu Information und Wissen.

Über 160 Fachbücher online
Bis zu acht digitale Bücher können für die Dauer von zwei Wochen unkompliziert und rasch entliehen werden. Umfassende Literaturliste: Digitale Sondersammlung.
Informationen zur Anmeldung bzw. Ausleihbedingungen sind hier zu finden: AK OÖ. eBooks

Aktuelle Bestseller, Ratgeber, Fachliteratur zu allen Themen
In einer eigenen Online-Bücherei stellt die Arbeiterkammer Oberösterreich kostenlose Bücher (eBooks) zur Verfügung. Die digitale Bibliothek umfasst rund 20.000 Werke: aktuelle Bestseller, Ratgeber und Fachliteratur zu fast allen Themen. Das ist derzeit eines der größten Angebote an eBooks in Österreich. Alle Informationen dazu siehe hier: AK OÖ. eBooks

Jeder Dritte im Job ist psychisch belastet!

Jeder dritte Beschäftigte in OÖ ist psychisch stark belastet. Stress in Verbindung mit geringen Gestaltungsmöglichkeiten, hoher Verantwortung und dauernde Konzentration seien Gründe dafür, so eine aktuelle Studie.

Vor allem Lehrer, Regalbetreuer, Textil- und Bauarbeiter gehörten zu den am meisten betroffenen Berufsgruppen, so das Ergebnis der Untersuchung der Arbeiterkammer Oberösterreich und des IFES-Instituts. Die Krankenstände bedeuten einen großen wirtschaftlichen Schaden.

Oberösterreicher leiden stark
Laut der Befragung leiden die Oberösterreicher unter besonders hohem psychischem Druck im Vergleich zu den anderen Bundesländern.

Die Gründe dafür nennt IFES-Sozialforscher Reinhard Raml: „Es ist schon seit vielen Jahren so, dass Oberösterreich als stärker belastet gilt. Wir führen das primär auf die wirtschaftliche Struktur in Oberösterreich zurück, das einen sehr hohen Anteil an Industrie und sehr starken exportorientierten Anteil hat. Hier haben in den vergangenen zehn Jahren starke Diskussionen über Effizienzsteigerungen stattgefunden.“

Nicht jeder wird durch Belastung psychisch krank
Nicht jeder, der einer belastenden Arbeit ausgesetzt ist, werde psychisch krank, betont Raml. Aber große Verantwortung, hohe Konzentration, Zeitstress, wenig Handlungsspielraum und auch Jobunsicherheit können zu Erschöpfungssymptomen und Depressionen führen.

Seit 1994 hat sich auch die Zahl der Krankenstandstage wegen berufsbedingter psychischer Erkrankungen österreichweit fast vervierfacht. Die Zahl stieg von einer Million auf 3,6 Millionen Tage. Der wirtschaftliche Schaden wird von der Arbeiterkammer mit jährlich 3,3 Milliarden Euro beziffert.

AK nimmt Arbeitgeber in die Pflicht
Oberösterreichs AK-Präsident Johann Kalliauer nimmt die Arbeitgeber in die Pflicht: „Man kann als Unternehmen natürlich gegensteuern. Wenn ich zum Beispiel die Evaluierung der psychischen Belastungen ernst nehme und als wichtige Information für mich als Unternehmen hernehme, dann kann man feststellen, wo es im Unternehmen hapert.“ Damit könne man ohne großen Aufwand das eine oder andere korrigieren, so Kalliauer.

Aber nicht alle leiden, denn es gibt aber auch Berufsgruppen, die zufrieden sind: Friseure, Anwälte und Werbefachleute sind laut der Studie in ihrem Berufsleben am ausgeglichensten.
(Information gesehen auf orf.at, 14.12.2016)
Diese Broschüre der GPA-djp könnte Sie interessieren: Psychische Belastungen bei der Arbeit

Krankenstände weiter auf Tiefstand!

Von „Blaumachen“ keine Spur: Fast 40 Prozent der Beschäftigten waren 2015 keinen einzigen Tag im Krankenstand!
Fast 40 Prozent der oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren 2015 nicht einen einzigen Tag im Krankenstand. Im Gegensatz dazu leiden vergleichsweise Wenige (7,3 Prozent der Beschäftigten) unter schweren und chronischen Erkrankungen, auf sie entfällt aber die Hälfte aller Krankenstandstage. Für AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer zeigen die Krankenstandsdaten der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse vor allem eines ganz deutlich: „Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen mit dem Thema sehr sorgsam um. Sie haben es nicht verdient, sofort der ‚Blaumacherei‘ verdächtigt zu werden.“

Krank zur Arbeit ist schlecht
Im Jahr 2015 waren 39 Prozent der länger als drei Monate Beschäftigten nicht einen einzigen Tag krank gemeldet. Dieser Wert ist in den letzten beiden Jahren sogar signifikant gestiegen. Was auf den ersten Blick erfreulich klingt, verheißt im Hinblick auf die Schnupfen- und Grippesaison wenig Gutes: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen krank zur Arbeit. Das bringt nachweislich mehr Schaden als Nutzen. Neben der Ansteckungsgefahr steigt auch die Gefahr von Unkonzentriertheit, was wiederum zu Fehlern und Unfällen führen kann.

Konstant wenige Krankenstände
2015 waren die oberösterreichischen Arbeitnehmer/-innen im Durchschnitt 12,9 Kalendertage krank – ein bereits seit Jahren konstant niedriger Wert. Der Durchschnitt sagt aber wenig über die Konzentration der Krankenstandstage aus, weil – wie eingangs erwähnt – schwer und chronisch Kranke das Bild verzerren.

Nicht an der Statistik zweifeln
„Das Argument, die Krankenstände seien nicht ordentlich erfasst, weil ein- oder zweitägige krankheitsbedingte Abwesenheiten vom Arbeitsplatz manchmal nicht in der GKK-Statistik auftauchen, kann ich nicht gelten lassen“, sagt AK-Präsident Kalliauer. Nicht erfasst seien nämlich auch die Tage, an denen Beschäftigte arbeiten gehen, obwohl es besser wäre, sie würden sich zu Hause auskurieren. Diese würden eine eventuelle Untererfassung nämlich locker aufwiegen, was nicht nur der Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich, sondern auch viele andere Studien belegen.

  • Um zu vermeiden, dass Menschen aus Angst um den Job krank zur Arbeit gehen, fordert die AK einen besseren Kündigungsschutz im Krankenstand.
  • Zumindest sollte ein Motivkündigungsschutz mit Beweislastumkehr festgelegt werden, sodass der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin beweisen muss, dass die Kündigung nicht wegen der Erkrankung erfolgt ist.
  • Ebenso muss der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch bei einvernehmlicher Auflösung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus aufrecht bleiben, so wie bei einer Kündigung, um hier Umgehungsmöglichkeiten zu vermeiden.

Arbeitnehmer leisten viel, sie verdienen Respekt
„Vor allem aber wünsche ich mir mehr Respekt für die Beschäftigten in Oberösterreich, die durch ihre Arbeitsleistung viel für den Wohlstand in diesem Land beitragen. Es ist ihr gutes Recht, bei Krankheit in Ruhe auskurieren zu dürfen, statt sofort der ‚Blaumacherei‘ verdächtigt zu werden“, stellt AK-Präsident Kalliauer fest. Das Um und Auf seien gute Arbeits- und Lebensbedingungen, die Krankheiten möglichst präventiv verhindern.
(Information der AK OÖ., 25.11.2016)

GuKG-Novelle: Wer darf was in der Pflege?

wer-darf-was-in-der-pflegeMit der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ändern sich ab 1. September 2016 die medizinischen Kompetenzen für die Pflegeberufe.

Dadurch kommt es zum Teil zu einer erheblichen Ausweitung der Aufgaben. Das heißt aber nicht, dass die neuen Tätigkeiten ab sofort erbracht werden müssen. Generell dürfen Beschäftigte eine neue Tätigkeit bzw. Kompetenz erst nach Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben. Diese können sie beispielsweise durch Fortbildungen erwerben.

Welcher Pflegeberuf darf was genau?
Dieser handliche Ratgeber wurde von der AK in Zusammenarbeit mit dem ÖGKV und der FGV im ÖGB erstellt.
Die neu gestaltete wertvolle Broschüre ist hier zu finden:
Wer darf was in der Pflege?

Hurra, November! Mit der AK OÖ. Kultur günstig genießen!

AK-Logo-neuDunkel, nass, kalt und windig? Kein Problem, denn bald ist es wieder soweit: Hurra, November – der AK-Kulturmonat kommt!

Ab sofort gibt es für AK-Mitglieder mit ihrer Leistungskarte um nur 10 € Karten für alle November-Veranstaltungen in der AK-Linz und im AK-Bildungshaus Jägermayrhof.

Dazu kommen noch viele andere Veranstaltungsorte in Oberösterreich. Jetzt ist es Zeit, sich Tickets zu sichern – der Vorverkauf hat begonnen und die Nachfrage ist groß.

Vielfältiges Programm
Hochkarätige Kulturveranstaltungen zu einem erschwinglichen Preis, das ermöglicht die Arbeiterkammer ihren Mitgliedern seit Jahren mit dem „Kulturmonat November“ und sie sorgt auch dafür, dass das Programm immer attraktiver wird. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Das Programm im AK-Kulturmonat November wird immer vielfältiger und bietet wirklich für jeden Geschmack und jede Altersgruppe etwas“.

Hurra November! in ganz Oberösterreich
Die ermäßigten AK-Karten gibt es auch für die Spinnerei und das Schloss Traun, für die Local-Bühne Freistadt, den Linzer Posthof, das Röda Steyr und das Gugg Braunau. Für 6 Museen kostet der Eintritt im November für AK-Mitglieder nur 1 Euro, Kinder gehen gratis mit.

Veranstaltungshighlights sind

in der Arbeiterkammer Linz:
der 2016 mit dem Österreichischen Kabarettpreis ausgezeichnete Thomas Maurer am 3.11.,
Tuesday – the Bluesday mit The Tumblin´ Blues Band / Hermann Posch Trio am 8.11. und der Musikkabarettist Mike Supancic am 22.11.

im AK-Bildungshaus Jägermayrhof:
in der Reihe JAZZ ’n CHILL das Michael Kahr Quartett am 17.11.

in der Spinnerei Traun:
Stefan Leonhardsberger „Da Billie Jean is net mei Bua“ am 4.11.,
das Metalfestival Celebrare Noctem am 19.11. und
im Schloss Traun: Klavier-rezital Eduard Stan am 20.11.

in der Local-Bühne Freistadt:
die Folkstars Madison Violet am 4.11. und
die Kabarettisten Stipsits & Rubey am 9.11.

im Röda in Steyr:
Folkshilfe am 11.11. und
Stermann & Grissemann am 16.11.

im Gugg in Braunau:
Lech Wieleba Poetic Jazz am 4.11. und
der Kabarettist Andreas Rebers am 24.11.

im Linzer Posthof:
das Ahoi! Pop Festival von 3.11.-5.11. und
das Linzer Kleinkunstfestival.

An der „Um-1-Euro-ins-Museum“-Akion beteiligen sich in Linz das Ars Electronica Center (AEC), die Landesgalerie, das Nordico Stadtmuseum, das Lentos Kunstmuseum und das Schlossmuseum.
In Steyr ist das Museum Arbeitswelt dabei. Es gibt wieder viele sehenswerte Ausstellungen wie zum Beispiel „Deep Space 8K“ im AEC oder „Zwangsarbeit im Nationalsozialismus – Stollen der Erinnerung“ im Museum Arbeitswelt.

Mit der Leistungskarte billigere Karten kaufen
Tickets gibt es bei den Veranstaltern. Beim Kauf die Leistungskartennummer angeben bzw. die Karte vorweisen! Die Leistungskarte gibt es auch als kostenlose App unter mobile-pocket.com fürs Smartphone.

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