Dienstverhinderung bei Schneechaos: Was tun?

Dienst­ver­hinder­ung bei Schnee­chaos
Wenn sich Frau Holle austobt, Straßen und Schienen unter dem Schnee verschwinden und alle Pläne durch Glatteis ins Schleu­dern geraten, stellt sich die Frage:

Schaffe ich es heute über­haupt in die Arbeit? Und falls ja, wann? Mit welchen Kon­se­quenz­en muss ich rechnen, falls ich nicht oder zu spät komme?

So schaut’s arbeitsrechtlich aus
Wenn extreme Wetterbedingungen herrschen und Sie deshalb nicht oder nicht pünktlich Ihre Arbeit antreten können, liegt ein so genannter Dienstverhinderungsgrund vor.

Das heißt, Ihr Fernbleiben oder Ihre Verspätung ist entschuldigt – allerdings nur, wenn Sie vorher alles Zumutbare unternommen haben, um es trotz Schnee und Eis (pünktlich) in die Arbeit zu schaffen. Sie müssen beispielsweise früher als sonst aufbrechen, wenn der Wetterbericht schon am Vorabend das Schneechaos vorhersagt. Oder vom Auto auf Öffis umsteigen, falls das eine gangbare Option ist.

Was ist „zumutbar“?
Was aber letztendlich zumutbar ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Einem gesunden Arbeitnehmer wird es etwa zuzumuten sein, wenn er ein paar Kilometer zu Fuß marschiert, sollte auf Schiene oder Straße nichts mehr gehen.

Arbeitgeber sofort informieren
Melden Sie sich sofort bei Ihrem Arbeitgeber, sobald sich abzeichnet, dass Sie nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen können!

Kein Urlaub, keine Gleitzeit
Wenn Sie wetterbedingt nicht oder zu spät am Arbeitsplatz erscheinen, müssen Sie keinen Urlaubstag nehmen und sich auch keinen Zeitausgleich verrechnen lassen. Bei Gleitzeit gelten Dienstverhinderungen in der fiktiven Normalarbeitszeit als entgeltpflichtige Arbeitszeit.

Beispiel zur Gleitzeit

  • In Ihrem Betrieb ist es möglich, zwischen 6 Uhr und 20 Uhr im Rahmen der Gleitzeit zu arbeiten.
  • Für den Fall, dass eine Dienstverhinderung eintritt, wird für alle eine genormte Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr angenommen (fiktive Normalarbeitszeit).
  • Sollten Sie es aufgrund von Schneeverwehungen erst um 10 Uhr in die Arbeit schaffen, wird Ihnen die Zeit zwischen 8 und 10 Uhr als Arbeitszeit angerechnet – ungeachtet dessen, dass Sie sonst meist schon um 7 Uhr zu arbeiten beginnen.

Kein Grund zur Entlassung
Sollte Sie Ihr Arbeitgeber entlassen, weil Sie wegen Schnee und Eis zu spät oder gar nicht in die Arbeit gekommen sind, ist diese Entlassung unberechtigt. Wichtig ist allerdings immer, dass Sie alles Zumutbare unternommen haben, um es (zeitgerecht) in die Arbeit zu schaffen.

Weniger Geld wegen Dienstverhinderung?
Wie schaut es aus mit der Bezahlung, wenn mich das extreme Wetter daran hindert, meine Arbeit zu leisten?
Sowohl Angestellte als auch ArbeiterInnen müssen auch für die Zeit der Dienstverhinderung ihr Entgelt bekommen.
(Information gesehen auf dem Portal der Arbeiterkammer).

Ergänzung zum Gehaltsabschluss für 2019: Aktuelle Gehaltstabellen

Wie bereits bekannt, wurden die Lohn- und Gehaltsverhandlungen für das Jahr 2019 bereits abgeschlossen.

Falls noch nicht bekannt, hier geht’s nochmals zum Ergebnis:
Gehaltsabschluss Sozialversicherung für 2019 

Inzwischen sind auch die neuen Gehaltstabellen ausgerechnet. Diese sind im BR-Ordner im j-Laufwerk unter den Infos der GPA-djp abgespeichert oder auch hier nachzulesen:
Gehaltstabelle Verwaltung 2019
Gehaltstabelle Gesundheitsberufe 2019
Gehaltstabelle ÄrztInnen 2019

Etzi’s Weihnachtsausstellung im UKH Linz

Rechtzeitig mitten im Advent wieder eine schöne Verkaufsausstellung – auch diesmal durch unseren ehemaligen Kollegen Helmut Etzlstorfer:

„Kunsthandwerk Etzlstorfer“
Zirbenholzprodukte – Holzschmuck

Wann und wo?
Freitag, 07. Dezember 2018
, 11 bis 14 Uhr, im UKH Linz vor dem Speisesaal im 1. UG.

Und wer schon jetzt sehen möchte, was alles so in etwa angeboten wird, sieht sich die folgenden schönen Bilder hier an: Read more

Massagestuhl im Haus: Verbesserungen/neue Anmeldemodalitäten!

Massagestuhl – worum geht’s?
Wie großteils schon bekannt, wurde von der Direktion ein Massagestuhl für alle Mitarbeiter im UKH Linz angeschafft. Wir als Betriebsräte übernehmen die Betreuung und Organisation der Nutzung dieses entspannenden Gerätes.
Der Massagestuhl befindet sich im Bereich der Physiotherapie, Raum Nr. U1-286 (Gang, erste Tür links). Zutritt ist für alle mit dem eigenen Dienstschlüssel möglich! Die Benutzung der Massagestühle soll nur in der Freizeit oder in den gesetzlichen Pausen möglich sein.

Ausstattung NEU:
Der Raum wurde inzwischen liebevoll ausgestattet und adaptiert. Neu: Aromadiffuser und dazugehörige Öle. Bitte mit etwas Wasser – ist vor Ort – verwenden, Küchenrolle vor Ort. Bei Gebrauch immer ein- und ausstecken. Wenn destilliertes Wasser, Küchenrolle, etc. aufgebraucht, bitte Verständigung an uns.

Reservierung NEU:
Die Reservierung für den Massagestuhl wurde ebenfalls optimiert:
Direkt auf der Startseite des SGM-Sharepoints befindet sich rechts unten ein Hinweis und ein Link zur Anmeldung.
Oder im Laufwerk J: Pfad Info / Massagesessel. Dort bleiben auch weiterhin die Bedienungsanleitung und Massagehinweise gespeichert.
Oder direkte Anmeldung auch hier: Anmeldung Massagestuhl

Wie funktioniert die Anmeldung bzw. Reservierung?
Auf der Anmeldeliste gewünschten Termin anklicken, auf „Hinzufügen“ klicken, dann gewünschte Zeit auswählen und bei Person mit Windows-Kennung (= ul…) eintragen, dann speichern. (Anmeldung funktioniert nur mit Windows-Kennung, nicht mit Name, etc.).

Hier geht’s weiter zu den Tipps zur Bedienung und zur Hygiene und zu weiteren Fotos! Read more

Betriebsrats-Aktion: Zirbenkissen & Zirbenöl aus den Kärntner Nockbergen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch heuer können wir Euch wieder ein Set, bestehend aus Zirbenkissen mit Zirbenöl aus den Kärntner Nockbergen, zu einem Sonderpreis anbieten – Info siehe oben.
Falls wer nur das Zirbenöl bestellen möchte: ist auch möglich, kostet für uns € 7,20.

Bestellungen sind ab sofort bei uns möglich – mit gleichzeitiger Bezahlung an uns – sollten jedoch bis spätestens 28. November 2018 erfolgen (wir überweisen dann die Gesamtrechnung). Die Lieferung wird dann rechtzeitig vor Weihnachten eintreffen.

Wir laden herzlichst ein zur gemeinsamen UKH-Weihnachtsfeier!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Organisationsteam lädt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herzlichst zur gemeinsamen UKH-Weihnachtsfeier ein!

Um vor allem dem Küchenteam die Planung zu erleichtern, ist auch heuer eine Anmeldung erforderlich. Daher ersuchen wir um Euren Eintrag in die Teilnehmerlisten, die wir demnächst auf allen Abteilungen austeilen werden.

Wir freuen uns auf Eure Anmeldungen bis 30. November 2018. Bis dorthin die Listen bitte an den Betriebsrat retournieren – dafür schon jetzt herzlichen Dank!!!

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