Auch 2018: Sommer-Kinderbetreuungsaktion im Haus!

Die Sommer-Kinderbetreuungsaktion wird auch heuer fortgeführt, jedoch aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre mit etwas geänderten Betreuungszeiten.

Somit gibt es auch heuer wieder Spiele, Spaß, sportliche Aktivitäten und Ausflüge für unsere Kleinen – mit pädagogisch geschulten Betreuerinnen der Kinderfreunde Linz.

Hier die Details:

  • Zeitraum: fünf Wochen vom 30. Juli bis 31. August 2018
  • Montag bis Freitag in der Zeit von 6.45 Uhr bis 19.15 Uhr im Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz
  • für Kinder von 3 bis 12 Jahren
  • Kosten von € 4,– pro Tag
  • Ein Mittagessen kann um € 2,– erworben werden
  • Bring- und Holzeiten können individuell vereinbart werden
  • für jeweils fünf Kinder ist eine pädagogisch ausgebildete Betreuungsperson vorgesehen

Anmeldungen beim Betriebsrat sind ab sofort möglich – inklusive der Information, in welchen Wochen Du wie viele Kinder in welchem Alter zur Kinderbetreuung bringen möchtest.  Natürlich ist es auch möglich, nur einzelne Tage anzugeben.

Gib auch Du Deinem Kind die Chance, mit Gleichaltrigen zu spielen, kreativ zu basteln, Ausflüge zu unternehmen!

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Daniela Kneidinger, BA
Spiel Spaß Mobil, Ferienbetreuung, Ortsgruppen & Rote Falken

Österreichische Kinderfreunde, Region Linz-Stadt
Wiener Straße 131, 4020 Linz
Telefon: +43 / 732 / 77 26 32 -22
Mobil: +43 / 699 / 16 886 322

Einladung zum Vortrag Dr. Mesic: Amerika-Tournee des Bruckner-Orchesters

Tom Mesic:
„Heute jährt sich die Abfahrt zu einer der beeindruckendsten zwei Wochen meines Lebens: Amerika-Tournee mit dem Bruckner Orchester Linz. Daher hab ich mich entschlossen, meine persönlichen Erlebnisse im Rahmen eines Bildervortrags zu teilen.
Um allen die Möglichkeit der Teilnahme zu ermöglichen, sind drei Termine im Februar und März 2018 vorgesehen, zu denen ich Euch herzlich einlade!“

Gewalt im Spital: Schutz für Personal

AK-Präsident Kalliauer zur Causa Wilhelminenspital: Arbeitgeber müssen medizinisches und Pflegepersonal wirksam vor Gewalt schützen!
Die Medienberichte der vergangenen Tage über gewalttätige Übergriffe auf das Personal im Wiener Wilhelminenspital in Wien lassen aufhorchen. Die Krankenhausleitung möchte ab Februar 2018 „in erster Linie als präventive Maßnahme“ im Bereich der Notaufnahme eine Videoüberwachung installieren. Geht es nach AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer, bietet die Videoaufzeichnung aber nur begrenzt Schutz vor Übergriffen: „Wirksamer wäre es, mehr Personal in der Pflege und medizinischen Versorgung einzusetzen“, so Kalliauer.

Musterbetriebsvereinbarung hilft Betriebsräten
Gewalt in der Pflege gehört leider auch in Oberösterreich für viele Beschäftigte zum Berufsalltag. Die AK Oberösterreich startete deswegen bereits im Jahr 2016 eine Informations- und Beratungsoffensive zu diesem Thema. Für medizinische- und Pflegeeinrichtungen hat die AK eine Musterbetriebsvereinbarung entwickelt, die Gewerkschaften und Betriebsräten dabei unterstützt, das Problem betrieblich besser lösen zu können.

Prävention statt Dokumentation: mehr Personal
Generell empfiehlt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer, Gewalt gegen medizinisches und Pflegepersonal präventiv abzufangen, anstatt diese auf Band zu dokumentieren: „Inwiefern Videoaufnahmen einen Schutz vor Übergriffen darstellen, ist unklar. Diese können zwar dabei helfen, dass bei Angriffen rasch Sicherheitspersonal entsandt wird und dass die Täterinnen bzw. Täter identifiziert werden. Die Angriffe selbst können im Nachhinein allerdings nicht mehr abgewehrt werden“, so Kalliauer.

Zielführender wäre, mehr Personal beziehungsweise Sicherheitspersonal einzusetzen und andere technische Vorkehrungen zum Schutz der Beschäftigten, etwa einen Notfallknopf oder Handys, zu installieren.

Betriebsräte sollen eingebunden werden
Die AK empfiehlt, in den betroffenen Betrieben wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur unter anderem (sozialen) Betreuung von beeinträchtigten Personen ein Problembewusstsein für das Thema Gewalt in der Pflege zu schaffen. Die Arbeitgeber/-innen müssen in Absprache mit den Betriebsräten gemeinsame Maßnahmen entwickeln, etwa:

  • Den Patienten/-innen und Klienten/-innen muss klargemacht werden, dass Gewalt gegen Pflegekräfte kein Kavaliersdelikt ist. Angriffe können angezeigt werden und gewalttätige Patienten/-innen aus der Einrichtung weggewiesen werden.
  • Auch vermeintliche „Bagatellangriffe“ müssen bei der Arbeitsplatzevaluierung berücksichtigt werden. Die Prävention muss durch laufende Anpassung der Evaluierung verbessert werden.
  • Bereits in der Aus- und Weiterbildung für Kranken- und Pflegeberufe muss die Sensibilität für das Thema geschaffen werden. Pflegekräfte dürfen nicht die Verantwortung der Gewalt gegen sie übernehmen, es müssen Selbstverteidigungstechniken gelehrt werden.
  • Technische Sicherheitsmaßnahmen wie Notruftasten oder Handys müssen sicherstellen, dass Pflegekräfte schnelle Hilfe anfordern können.
  • Bei Dienstbesprechungen muss auch die Gewaltbereitschaft von Patienten/-innen Thema sein, gemeinsame Handlungen müssen geplant werden.
  • Für die Dienstübergabe muss genügend Zeit vorhanden sein, es müssen besondere Vorkommnisse der letzten Schicht besprochen werden.
  • Es muss ausreichend Personal zur Verfügung stehen, insbesondere im Nachtdienst sollte immer eine zweite Person in Reichweite sein.

(Information der AK OÖ., 07.01.2018)

Zusammenfassung der Betriebsversammlung zum Regierungsprogramm

Für alle, die an der Betriebsversammlung vor Weihnachten nicht teilnehmen konnten (aber auch für alle anderen), möchten wir hier eine Zusammenfassung des Vortrags von BRV Erik Lenz und BRV Martina Kronsteiner zum jederzeitigen Nachlesen veröffentlichen.

Besprochen wurden Auszüge aus dem Regierungsprogramm und die Auswirkungen auf die AUVA und ihre Beschäftigten sowie allgemeine Auswirkungen im Gesundheitswesen. Fettgedruckt und grau unterlegt = direkt aus dem Regierungsprogramm kopiert.

Im Gegenzug müssen immer noch bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich endgültig abgeschafft werden.

 

 

Diese Privilegien kosten den Staat Millionen und privilegieren nur die Begünstigten.

 

 

Ablöse des Berufsschutzes durch Einkommensschutz unter Einbindung der Sozialpartner.

 

 

Stufenweise, konsequente und nachhaltige Abschaffung aller noch verbliebenen Pensionsprivilegien.

Wieder einmal will also der Gesetzgeber unsere Dienstordnungspension abschaffen. Die Auszahlung der Dienstordnungspension für all jene, die vor 1996 in die AUVA eingetreten sind, ist abhängig vom Weiterbestehen der AUVA. Würde es die AUVA nicht mehr geben und würden die Beschäftigten auch aus der Dienstordnung fallen, gibt es auch keine Zusatzpension mehr!

Der Berufsschutz für all jene, deren Berufsausbildung zumindest zwei Jahre gedauert hat, garantiert im Falle einer Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche, dass keine Tätigkeiten unter dem derzeitigen Berufsbild angeboten bzw. angenommen werden müssen.

Evaluierung aller bestehenden Selbstbehalte im Gesundheitssystem mit Untersuchung auf Lenkungswirkung und Neukonzipierung von ökonomischen Anreizen im Gesundheitswesen.

 

 

Reduktion der Uberregulierung für private Gesundheitsanbieter.

 

 

Diskussion der Reform der Krankenanstalten-Finanzierungssystem.

 

 

Adaptierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes.

Über die Evaluierung der Selbstbehalte ist sonst nichts Genaueres beschrieben, es ist aber zu befürchten, dass noch weitere Selbstbehalte mit Anreizsystemen angedacht sind.

Privaten Anbietern soll der Zugang erleichtert werden, dies würde eine zunehmende Privatisierung unseres Gesundheitssystems bedeuten. Ein Ausbau der Zweiklassenmedizin würde dazu führen, dass gewisse Leistungen nur mehr für zahlungskräftige Kranke möglich wären.

Über die Finanzierung des Krankenanstaltensystems ist keine Erklärung ausgeführt, die Länder werden sich jedoch die Entscheidungshoheit ihrer Krankenanstalten nicht nehmen lassen.

Bei der Adaptierung des KA-AZG ist zu befürchten, dass die Arbeitszeitgrenzen wieder ausgeweitet werden und die Ruhezeiten verkürzt werden könnten. Read more

Auszug aus dem Regierungsprogramm: AUVA und Sozialversicherung

Reform der AUVA und ggf. Überführung in die Kranken- und Pensionsversicherung:
„Um zu einer vereinbarten Lohnnebenkostensenkung im Ausmaß von 500 Millionen Euro zu kommen, ist eine nachhaltige Reform der AUVA (u. a. Aufgabenüberprüfung, Synergien, Strukturanalyse, Zahlungsströme) notwendig.

Der erste finanzielle Erfolg muss bis Ende 2018 nachweisbar sein. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, so sind gesetzliche Maßnahmen zu setzen, um die Leistungen der AUVA in die Kranken- bzw. Pensionsversicherung überzuführen. Dabei sind der volle Umfang des Versicherungsschutzes sowie der Haftungsausschluss der Dienstgeber zu gewährleisten. Kooperationen mit bestehenden Einrichtungen anderer öffentlicher Träger (z.B. Fondsspitäler) sind, dort wo es sich regional anbietet, anzustreben.

Reform der Sozialversicherungen:
Um leistungsfähige, moderne und bürgernahe Sozialversicherungen zu gewährleisten, ist es unser Ziel, für jetzt schon eingehobene, gleiche Beiträge den Menschen auch österreichweit die gleichen Leistungen anbieten zu können.

Weiters sollen Mehrfachversicherungen generell abgeschafft werden. Darüber hinaus müssen die sich aus der Struktur der derzeit bestehenden 22 Sozialversicherungsträger und ihrer Doppel- und Mehrgleisigkeiten ergebenden Verwaltungskosten gesenkt sowie Einsparungs- und Optimierungs-potenziale gehoben werden, um aus den dadurch frei gewordenen Mitteln den Menschen einen Gesundheitsbonus und eine noch bessere Versorgung zu sichern.

Deshalb wollen wir eine nachhaltige Reduktion der Sozialversicherungsträger auf maximal 5 Träger erreichen, wobei die Prinzipien einer partizipativen Selbstverwaltung, die Wahrung der länderspezifischen Versorgungsinteressen sowie die speziellen Anforderungen der unterschiedlichen Berufsgruppen in den einzelnen Versicherungssparten berücksichtigt werden. Dazu wird ein organisatorisch, personell, finanziell und inhaltlich nachhaltiger Umsetzungsprozess mit den Bundesländern aufgesetzt. Dabei ist eine länderweise Budgetautonomie gesetzlich festzulegen. Die bisherigen Rücklagen verbleiben im jeweiligen Bundesland für die Zielsteuerung. Die nachhaltige Leistungsharmonisierung ist als integraler Bestandteil der Trägerzusammenlegung sicherzustellen.

Die neu zu errichtende Österreichische Krankenkasse (ÖKK) hat in der Übergangsphase die bisher in den Ländern durch die GKKs finanzierten Leistungen weiterhin sicherzustellen.

Um die Verwaltungskosten nachhaltig zu senken und Synergien zu heben, soll zudem innerhalb der ÖKK eine Aufgabenbündelung (Vertragspartnerabrechnung, Lohnverrechnung etc.) festgeschrieben werden, die bei gleichzeitiger Beibehaltung des Leistungsniveaus für die Menschen eine Optimierung der Strukturen und Aufgaben zum Ziel hat.
In weiterer Folge muss ein österreichweiter Ärztegesamtvertrag mit der Möglichkeit von regionalen Zu- und Abschlägen verhandelt werden. Eine einheitliche Prüfung der Lohnabgaben sowie eine einheitliche Abgabenstelle für die Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben werden die Erreichung der Zielsetzungen nachhaltig unterstützen.“

Hier geht’s weiter zu einer Zusammenfassung und zum gesamten Regierungsprogramm:  Read more

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