Hauptverband-Chef: Sozialversicherungs-Ausgabenbremse wieder lösen!

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger appelliert an die Regierung, die beschlossene Ausgabenbremse für die Sozialversicherungen wieder zu lösen.
Vor Journalisten verwies Vorstandsvorsitzender Alexander Biach gestern Abend auf bereits eintretende negative Folgen wie zurückgestellte Bauvorhaben und Verträge. Außerdem äußerte Biach seine „große Sorge“, dass die Gesundheitsreform nicht fortgesetzt werden könnte.

Generaldirektor Josef Probst schätzt das Volumen der zurückgestellten Bauprojekte auf 300 bis 500 Mio. Euro. Biach nannte drei laufende Projekte, gegen die das Sozialministerium im Verbandsvorstand Einspruch eingelegt habe. Eines betrifft die geplante Kooperation des Unfallkrankenhauses mit dem Landeskrankenhaus in Klagenfurt. Dieses AUVA-Projekt brächte sieben Mio. Euro Einsparung pro Jahr und sei vom Kärntner Landtag bereits einstimmig beschlossen.

Sorge um Kassenverträge mit der Ärztekammer
Biach appellierte an das Sozialministerium, den Einspruch zurückzuziehen, er stehe auch im Widerspruch zum Ziel, Synergien zu heben. Einspruch habe das Sozialministerium auch gegen die neue Außenstelle in Eferding eingelegt, obwohl für die alte der Mietvertrag ausgelaufen sei, und für die neue BVA-Landesstelle in Linz.

Biach sorgt sich aber auch um die Verträge. So seien einerseits die Verträge für die neuen Primärversorgungseinheiten betroffen, andererseits aber auch Kassenverträge mit der Ärztekammer. So läuft etwa der Vertrag in Tirol mit Jahresende aus, und der Hauptverband-Chef befürchtet, dass dann ein vertragsloser Zustand eintreten könnte.

Verfassungsrechtliche Bedenken
Biach hat auch verfassungsrechtliche Bedenken. Ebenso wie Verfassungsexperten und die SPÖ hält er einen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung für möglich und kündigte deshalb die Einholung von Rechtsgutachten an. Für Biach wäre dieses durch das Gesetz ausgesprochene Misstrauen gar nicht nötig gewesen, weil die Sozialversicherungen jetzt schon zu einem sorgsamen Umgang mit den Finanzmitteln verpflichtet seien und auch eine ausgeglichene Gebarung haben.

Die Ausgabenbremse sieht unter anderem vor, dass Bauvorhaben gestoppt werden und Ärzte und Bedienstete der oberen Führungsebene der Versicherungsträger und des Hauptverbandes nur bis Ende 2019 bestellt werden dürfen bzw. deren befristete Verträge nur bis Ende 2019 verlängert werden dürfen. Diese im Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz verpackten Maßnahmen sind vorige Woche schon vom Nationalrat verabschiedet worden und sollen heute auch vom Bundesrat beschlossen werden.

„Dirigent der Gesundheitsreform fehlt“
„Große Sorge“ hat der Hauptverband-Chef auch, dass die seiner Auffassung nach erfolgreich angelaufene Gesundheitsreform nicht fortgesetzt werden könnte. Grund dafür sei, dass sich mit Sektionschef Clemens Martin Auer der Koordinator aus der Zielsteuerungskommission verabschiedet habe. „Damit fehlt der Dirigent der Gesundheitsreform.“ Biach appellierte an die Politik, ganz rasch für einen adäquaten Ersatz zu sorgen.

Als Belege für das Funktionieren der Gesundheitsreform führten die Hauptverband-Chefs an, dass der Trend zu steigenden Spitalsaufenthalten gebrochen werden konnte. So sei diese Zahl von 2013 auf 2017 erstmals von 23 pro hundert Einwohner auf 21 gesunken. Auch der Anteil von Kindern mit kariesfreien Zähnen sei von 52 auf 56 Prozent gestiegen. Geeinigt hat sich der Hauptverband nach der Ärztekammer nun auch mit der Apothekerkammer auf einen Vertrag für die E-Medikation. Damit können nun auch rezeptfreie Medikamente erfasst werden, um Wechselwirkungen zu vermeiden.
(Information von orf.at, 11.07.2018)

Ausgabenbremse Sozialversicherung: „Deutliches Zeichen des Misstrauens!“

Nach dem überraschenden Beschluss einer „Ausgabenbremse“ für Sozialversicherungen im Parlament gehen die Wogen hoch. Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen übten am Freitag scharfe Kritik an dem von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossenen Vorhaben. Hauptverbandschef Alexander Biach warnte vor Versorgungsengpässen.

„Der gesetzlich verordnete Finanzierungsstopp ist bedauernswerterweise ein sehr deutliches Zeichen des Misstrauens“, sagte Biach. Die Sozialversicherung wirtschafte seit Jahrzehnten mit größtem Verantwortungsbewusstsein, betonte der Hauptverbandschef. Jede Investition werde ordentlich geplant und in den Gremien beschlossen. Mit dem Beschluss im Parlament werde der Sozialversicherung aber unterstellt, „dass sie nicht wirtschaften kann und unnötig Geld ausgibt“, kritisierte Biach.

Im Parlamentsbeschluss ist unter anderem vorgesehen, dass die Sozialversicherungen leitende Angestellte und leitende Ärztinnen und Ärzte nur noch bis Ende 2019 befristet aufnehmen dürfen. Zudem müssen Bauvorhaben gestoppt werden. Insgesamt stelle der Beschluss die Sozialversicherungsträger vor völlig neue Herausforderungen, sagte Biach: „Ich hoffe, dass es in den kommenden Wochen noch Klärungen wichtiger Detailfragen gibt und sich auch der Gesetzgeber seiner hohen Verantwortung bewusst ist. Keinesfalls darf es durch diesen Schnellschuss zu Versorgungsengpässen kommen.“

Scharfe Kritik aus den Bundesländerkassen
Scharfe Kritik an der „Ausgabenbremse“ kam aus den Krankenkassen in den Bundesländern. In der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK) wird befürchtet, bereits geplante Projekte nicht mehr umsetzen zu können. „Es bewahrheitet sich nun, was wir befürchtet haben: Die Kundennähe in den Bezirken soll eingeschränkt werden“, teilte die NÖGKK mit. Zahlreiche Neubau- und Erweiterungsprojekte müssten auf Eis gelegt werden. Read more

Rückblick Sternmarsch für den Erhalt der AUVA am 26. Juni 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte mich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Betriebsversammlung recht herzlich für das Engagement und das deutliche Signal für den Erhalt der AUVA bedanken.

Wir waren aufgrund der zahlreicher Schilder und Warnwesten auch in der Menge gut als AUVA sichtbar.

Es war eine beeindruckende Veranstaltung mit rund 6000 Teilnehmern, die von zahlreichen Medienvertretern begleitet und in ganz Linz wahrgenommen wurde.

Die AUVA war mit drei Rednern am Stärksten vertreten. ZBRV Lenz, BRV Nöstlinger und ich nutzten die Gelegenheit und die große Bühne, um in aller Deutlichkeit auf die Unverzichtbarkeit der AUVA, ihre großartigen Leistungen und ihre 130-Jährige Aufbauarbeit, Erfahrung und Kompetenz hinzuweisen.

Es war auch für mich ein großes Erlebnis zu sehen, dass wir nicht alleine sind, sondern tausende Unterstützer und Unterstützerinnen haben, die für den Erhalt der AUVA einstehen.

Auch AK Präsident Kalliauer und GPA-djp Geschäftsführer Andi Stangl widmeten einen Teil ihrer Reden der AUVA. Darüber hinaus haben Kolleginnen und Kollegen der Landesstelle noch hunderte Unterschriften gegen die Zerschlagung der AUVA gesammelt. Einen herzlichen Dank dafür.

In Zeiten wie diesen zeigt sich besonders deutliche, dass Gewerkschaft und Arbeiterkammer auch in Krisenzeiten eine starke und unverzichtbare Vertretung unserer Interessen sind.

In der Republik Österreich gelten Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Koalitionsfreiheit als hohes, verfassungsrechtliche geschütztes Gut. Völlig unverständlich und alarmierend daher, dass leitende Angestellte von Sozialversicherungsträgern (zum Teil sogar unter Klagsandrohung) unter massiven Druck gesetzt werden, damit sie für diese Betriebsversammlung keine Arbeitszeit gewähren!

Umso erfreulicher war es daher, dass trotz urlaubs- und arbeitsbedingter Abwesenheiten, viele Kolleginnen und Kollegen bereit waren, in ihrer Freizeit für den Erhalt der AUVA zu kämpfen!

Herzlichen Dank für eure Teilnahme!
Das Ziel, in Linz ein starkes Zeichen für den Erhalt der AUVA zu setzen, wurde eindeutig erreicht!

Aufruf: Di, 26.06.: Sternmarsch / Betriebsversammlung im öffentlichen Raum

Wir rufen nochmals zur Teilnahme an der Betriebsversammlung im öffentlichen Raum auf! Diese möchten wir auch dazu nutzen, öffentlichkeitswirksam auf die Unverzichtbarkeit der AUVA hinzuweisen.

Damit dies gelingt, ist Eure Teilnahme nötig.
Es ist Zeit, jetzt ein Zeichen zu setzen!

Inzwischen wurde uns die Rednerliste übermittelt und so können wir nun auch eine genaue Tagesordnung anbieten:

Neues Angebot zur Entspannung: Massagesessel im UKH Linz für alle Mitarbeiter!

 
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Seitens der Direktion wurde ein Massagesessel für alle Mitarbeiter im UKH Linz angeschafft. Wir als Betriebsräte übernehmen die Betreuung und Organisation der Nutzung dieses entspannenden Gerätes.

Der Sessel befindet sich im Bereich der Physiotherapie im Raum Nr. U1-286 (1. Türe Gang links).

Das Türschloss wurde inzwischen getauscht, Zutritt für alle ab sofort mit dem eigenen Dienstschlüssel möglich! Bezüglich der Nutzungszeiten wurde von Seiten der Direktion folgende Regelung gefunden:

Die Benutzung der Massagestühle soll nur in der Freizeit oder in den gesetzlichen Pausen möglich sein.
Für alle Mitarbeiter, die dem P:I:C unterliegen, besteht daher neben der Benutzungsmöglichkeit in der Mittagspause bzw. vor und nach Dienst auch die Möglichkeit des Ausstempelns.
Für die Mitarbeiter, die GraphDi verwenden, besteht die Benutzungsmöglichkeit nur während den gesetzlichen Pausen sowie vor und nach Dienst.

Wir ersuchen Euch, vor Benutzung des Massagesessels diesen unter folgendem Link im Laufwerk J zu reservieren:

Ein Programm dauert 20 Minuten, weshalb wir jeweils eine halbe Stunde für die Reservierung veranschlagt haben. Das Massageprogramm kann natürlich auch früher beendet werden.

Um die Bedienung des Massagesessels kurz gemeinsam durchgehen zu können, bieten wir euch folgende Termine zur Schulung an:

Montag, 04. Juni 2018, 13 Uhr
Montag, 11. Juni 2018, 13 Uhr, Dauer jeweils ca. 30 Minuten

Jemand vom Betriebsratsteam wird zu diesen Zeiten vor Ort sein, um euch mit dem Gerät vertraut zu machen. Wir ersuchen Euch, dann dieses Wissen in euren Bereichen weiter zu geben!

Für Fragen stehen wir ansonsten jederzeit gerne zur Verfügung. Nähere Infos und Tipps zum Gerät findet Ihr auch im J-Laufwerk oder auch hier: http://massagesessel.at/

Bitte lest auch noch die beiliegenden Tipps bezüglich Hygiene und Nutzung des Sessels! Read more

Offener Brief der Arbeitnehmerkurie im Vorstand der AUVA an die Versicherten!

Geschätzte Versicherte der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt!
Teil der Diskussion über Veränderungen im Bereich der österreichischen Sozialversicherung ist auch die AUVA. Als Bedingung für ihren Fortbestand wird von der AUVA gefordert, 500 Millionen Euro jährlich einzusparen. Obwohl wir in den vergangenen Wochen und Monaten den Wert und Bedeutung der AUVA für das österreichische Gesundheits- und Sozialsystem, für die Menschen bei Arbeit und Ausbildung aber auch für die Wirtschaft ausführlich dargestellt haben, ist der massive Entzug von Budgetmitteln noch immer nicht vom Tisch.

Wir sehen uns daher als Mitglieder der ArbeitnehmerInnenkurie im Vorstand der AUVA veranlasst, uns in diesem offenen Brief an Sie – geschätzte Versicherte – zu wenden, um einige Dinge ins richtige Licht zu rücken.

Tatsächlich ist der Begriff „Einsparung“ irreführend. Es geht nicht um Einsparungen, sondern um den Entzug von Mitteln, mit dem Ziel, eine Beitragssenkung von 1,3% auf 0,8% der Beitragsgrundlage für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber möglich zu machen.

Allerdings bringt diese Beitragssenkung für die überwältigende Mehrzahl der österreichischen Betriebe keine nennenswerte Entlastung. Bei einer durchschnittlichen Beitragsgrundlage von 2.800 Euro (Sonderzahlungen inkludiert) beträgt die Ersparnis für den Betrieb pro ArbeitnehmerIn und Monat 14 Euro, das sind 168 Euro pro Jahr.

Für einen Betrieb mit 10 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter beträgt die jährliche Entlastung also rund 1.680 Euro, wobei ein Teil dieser Ersparnis wieder dem Finanzminister zufließt.

Für einen Großbetrieb sehen die Zahlen natürlich anders auch. Ein Konzern mit 10.000 Beschäftigten kann seinen Ertrag um rund 1,7 Millionen erhöhen, wobei diese Großunternehmen oft auch steuerlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten als Kleinbetriebe haben. Allerdings haben 86% der Betriebe in Österreich 10 oder weniger Beschäftigte. Es muss daher schon die Frage nach der Treffsicherheit einer Beitragssenkung erlaubt sein, bei der rund 2 Promille der Betriebe 14% des zu verteilenden Kuchens bekommen.

Wir möchten aber auch das Argument, es gehe um Einsparungen in den Strukturen, damit mehr Geld bei den Versicherten bzw. den Patientinnen und Patienten ankommt, nicht länger unwidersprochen im Raum stehen lassen, ist es doch einigermaßen verwunderlich, dass sich die Leistungen verbessern sollen, wenn dem System massiv Mittel entzogen werden.

Ein Blick auf die tatsächliche Gebarungssituation zeigt die Unmöglichkeit der geforderten Budgetkürzung!

Die Gesamteinnahmen der AUVA im Jahr 2017 haben rund eine Milliarde und 460 Millionen Euro betragen. Davon waren 504 Millionen Euro für Versehrten- und Hinterbliebenenrenten aufzuwenden. Über 200 Millionen Euro wurden als Ersatzleistung für die Behandlung von Arbeitsunfallopfern in Nicht-AUVA-Spitälern an die Krankenkassen überwiesen und fast 90 Millionen Euro wurden als Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung an die Klein- und Mittelbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten überwiesen. Für diese verpflichtenden Zahlungen mussten im Vorjahr 800 Millionen Euro aufgewendet werden. Dafür waren also rund 54% der gesamten Einnahmen aufzuwenden, ohne dass noch ein einziger Mitarbeiter oder ein Euro an Sachaufwand bezahlt wurde.

Für den Betrieb der Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren, für die Maßnahmen der beruflichen und sozialen Rehabilitation, für die Unfallverhütung und die Bekämpfung von Berufskrankheiten, für die prothetische Versorgung Versehrter und alle sonstigen Leistungen sowie für den sogenannten Verwaltungsaufwand standen der AUVA knapp 660 Millionen Euro zur Verfügung.

Ein Mittelentzug im Ausmaß von 500 Millionen Euro könnte daher auch durch eine Schließung aller Einrichtungen – Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren – eine Reduktion des Verwaltungsaufwands auf null und ein völliges Einstellen der Präventionsaktivitäten nicht gänzlich kompensiert werden.

Der AUVA 500 Millionen Euro zu entziehen, um damit eine Beitragssenkung zu finanzieren, von der nur wenige Großbetriebe einen substantiellen Nutzen ziehen würden, halten wir für den falschen Weg.

Die AUVA und auch wir als Arbeitnehmerkurie verschließen uns sicher nicht gegenüber vernünftigen Reformüberlegungen wie etwa der Etablierung von Traumanetzwerken zur weiteren Verbesserung der Unfallversorgung in Österreich. Im Gegenteil, die AUVA hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie ein Motor für Innovation sowohl in Unfallheilbehandlung und Rehabilitation als auch im Bereich der Prävention ist.

All jene, die die AUVA auf diesem Wege unterstützen, werden in uns einen Partner finden. Wer die AUVA aber mutwillig zerstören und dem österreichischen Gesundheits- und Sozialsystem 500 Millionen Euro entziehen möchte, wird mit unserem entschiedenen Widerstand rechnen müssen.

Wolfgang Birbamer                                                               Friedrich Pöltl

Rückfragen & Kontakt:
Wolfgang Birbamer, Tel. 0664/614 55 58, wolfgang.birbamer@gbh.at

(APA -Meldung vom 24.5.2018)

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