Draußen hagelt es Kugeln, drinnen operieren österreichische Ärzte. Und mittendrunter auch ein AUVA-Arzt aus dem UKH Meidling.
Zum News-Bericht, wie’s bei so einem Einsatz zugeht, geht’s hier entlang: Libyen-Einsatz.
Draußen hagelt es Kugeln, drinnen operieren österreichische Ärzte. Und mittendrunter auch ein AUVA-Arzt aus dem UKH Meidling.
Zum News-Bericht, wie’s bei so einem Einsatz zugeht, geht’s hier entlang: Libyen-Einsatz.
Angesichts steigender psychischer Belastung von Arbeitnehmern will die deutsche Regierung klare Regeln zur Erreichbarkeit in der Freizeit. Moderne Techniken wie Smartphones schafften zwar „Flexibilität“, sagte die deutsche Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) in Berlin. Aber das könne Arbeitnehmer auch überfordern, „wenn Menschen die Balance zwischen Erholungszeit und Arbeitszeit nicht mehr finden“.
Von der Leyen sagte, die Gesellschaft müsse „lernen, mit diesen Techniken zurechtzukommen, damit nicht die Techniken uns beherrschen und unser Leben dominieren, sondern wir die Techniken beherrschen“. So wie es Arbeitsschutzmaßnahmen wie Bauhelme gebe, müsse es auch psychischen Arbeitsschutz geben. In der Freizeit „sollte Funkstille herrschen“, forderte Von der Leyen.
Regeln für Handykultur und E-Mail-Verkehr
Die Ministerin verwies auf das Arbeitsschutzgesetz, das nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gesundheit betreffe. Dadurch sei bereits geregelt, dass Unternehmen ihre Beschäftigten auch vor zu hoher Belastung schützen müssten. Auch sehe das Gesetz deutliche Strafen vor, wenn diese Vorgaben nicht beachtet würden.
Von der Leyen forderte deshalb „ganz klare Regeln“ in den Betrieben, „was Handykultur und Mailverkehr angeht“. Festgelegt werden müsse in entsprechenden Vereinbarungen, wann Beschäftigte erreichbar sein müssen und wer genau betroffen ist. Auch sollte nach Ansicht der Ministerin klar geregelt sein, dass E-Mails nicht gelesen oder nicht beantwortet werden können, dass ein Handy auch ausgeschaltet werden darf.
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Alle, die im Urlaub ins Ausland fahren, sollten sich rechtzeitig Gedanken zu ihrem Krankenversicherungsschutz machen. Den Anspruch auf Krankenbehandlung in der EU (sowie EWR – Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz weist die „Europäische Krankenversicherungskarte“ („EKVK“) auf der Rückseite der e-card nach.
Die OÖGKK empfiehlt, sich im Krankheitsfall zu erkundigen, welche Ärzte bzw. welche Krankenhäuser im näheren Umkreis des Urlaubsgebietes die EKVK akzeptieren. Wer dies nicht tut, muss damit rechnen, die Krankenbehandlung vorerst bar bezahlen zu müssen.
Die OÖGKK refundiert von diesen Beträgen maximal 80 Prozent der in Österreich geltenden Tarife. Heimtransportkosten im Krankheitsfall können von der OÖGKK gar nicht übernommen werden, dafür empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung. Dieser Versicherungsschutz sichert in der Regel auch die Abdeckung der Differenzkosten zwischen dem gezahlten Rechnungsbetrag und dem Erstattungsbetrag der Kasse.
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Die Sozialarbeit in Oberösterreich lebt vom Miteinander aller Kräfte, die sich für die Bedürfnisse der sozial schwächeren Menschen stark machen. Der neu erschienene Sozialratgeber OÖ. 2012 gibt einen Überblick über alle Einrichtungen, Vereine, Initiativen und Beratungsstellen sowie Beihilfen und Förderungen im Sozialbereich.
Für alle Interessierten geht’s hier weiter: OÖ. Sozialratgeber 2012.
Innere Kündigung verursacht jährlich für die Unternehmen große Verluste. Passive und teilnahmslose Arbeitskräfte trüben das Betriebsklima und bringen kaum Leistung.
Dem entgegenwirken kann man mit einer funktionierenden Dialogkultur. Und man muss Wege finden, wie man seine Mitarbeiter an den Betrieb bindet.
Einen neuen Beschäftigten zu gewinnen, kostet bis zu fünf Mal mehr als einen Bewährten zu halten. Loyale und engagierte Mitarbeiter sind schließlich der Schlüssel zum Erfolg. Spaß und Freude an der Arbeit können aber weder erzwungen noch erkauft werden. Innere Kündigung entsteht aufgrund eines langen Prozesses vieler kleiner Nichtbeachtungs-, Zurücksetzungs- und Zurückweisungserlebnisse.
Eine wichtige Funktion für das Betriebsklima haben die Führungspersonen. In ihnen müssen die Mitarbeiter eine Vertrauensperson sehen. Wer daran zweifelt, zieht sich schnell in die innere Kündigung zurück.
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Das erste Gewinnspiel auf diesem Blog ist beendet. Die richtigen Antworten auf die fünf Fragen lauten wie folgt:
Unter allen eingelangten und richtigen Antworten wurde im Rahmen der gestrigen Betriebsratssitzung – in Abwesenheit eines Notars – der/die GewinnerIn gezogen:
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Um den Spaßfaktor beim Lesen unseres immer aktuellen und informativen Blogs (wir bemühen uns zumindest darum) zu erhöhen, haben wir uns entschlossen, ein Gewinnspiel für unsere eifrigen Leser zu veranstalten.
Dabei verlosen wir ein großes Geschenkspaket (der Fa. Spar), gefüllt mit allerlei guten Sachen (Symbolfoto rechts).
Wenn Sie die nachfolgenden 5 Fragen richtig beantworten, haben Sie die Chance, den Preis zu gewinnen. Die Fragen sind nicht besonders schwer, die Antworten sind großteils auch beim Durchstöbern unserer Blog-Artikel zu finden.
Die Antworten müssen bis spätestens Montag, den 27. Februar 2012, beim Betriebsrat eingelangt sein, und zwar ausschließlich per mail an: hermann.mayr@auva.at.
Unter den richtigen Einsendungen wird dann der oben angeführte Hauptpreis verlost. Einen Notar werden wir dazu nicht benötigen. Teilnahmeberechtigt sind alle Leser, ausgenommen alle aktiven BR-Mitglieder.
Und hier geht’s zu den Fragen:
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Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im kommenden Frühjahr organisieren wir wieder eine Zeckenschutzimpfung.
Um den genauen Bedarf eruieren zu können, ersuchen wir Euch um Anmeldung, und zwar bis spätestens Montag, den 30. Jänner 2012.
Folgende Kosten fallen an:
Die Kosten für die Beschäftigten übernimmt der Betriebsrat.
Für angehörige Erwachsene und auch für den Kinderimpfstoff (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr geeignet) ist der volle (vergünstigte) Preis von voraussichtlich € 13,09 zu bezahlen.
Wegen des optimalen Impfzeitraumes können zu spät eingelangte Bestellungen lt. Hauptstelle, HBE, nicht berücksichtigt werden; d. h. also, eruieren, wer heuer einen Impfstoff benötigt, und dies dem BR bis spätestens 30. Jänner 2012 bekannt geben.
Die nächste Zeckenschutzimpf-Aktion im Haus wird wieder in zwei Jahren organisiert.
Termine:
Die genauen Impftermine werden nach Erhalt des Impfstoffes mitgeteilt.