Spaß im Schnee zum Sonderpreis für alle ÖGB-Mitglieder im Skigebiet Dachstein-West.

Spaß im Schnee zum Sonderpreis erwartet alle ÖGB-Mitglieder im Skigebiet 
Dachstein-West. Tageskarten für Erwachsene kosten für Gewerkschaftsmitglieder nur 53,90 Euro, Kinderkarten (Jahrgänge 2010 – 2019) sind um 30,10 Euro erhältlich und die Tageskarte für Jugendliche (Jahrgänge 2007 – 2009) gibt es um 44,00 Euro

DER VERKAUF BEGINNT AM DIENSTAG, 25. NOVEMBER 2025
Du bekommst die Karten beim ÖGB Oberösterreich in Linz in der Volksgartenstraße 34 am Serviceschalter im Empfangsbereich. Der Verkauf beginnt am Dienstag, 25. November 2025. 
HINWEIS: Es ist nur Barzahlung möglich.

Skikarten gibt es montags bis donnerstags von 7.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr. Gerne kannst du für eine schnelle Abwicklung ohne Wartezeit unter 0732/665391 deine Karten vorbestellen.

ACHTUNG: am 4. und 5. Dezember 2025 gibt es keinen Skikarten Verkauf.
Von 22. Dezember 2025 bis 06. Jänner 2026 und von 16. bis 20. Februar 2026 können Skikarten nur nach telefonischer Vereinbarung abgeholt werden!
Der ÖGB OÖ wünscht dir viel Spaß auf der Piste!

PS: Alle laufenden und aktualisierten ÖGB-Informationen rund um die Arbeitswelt findest du auf  www.oegb.at/ooe

Liebe Grüße
Dein ÖGB OÖ-Team

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UKH Linz und LL: Mitspielen und tolle Preise gewinnen!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

im Rahmen des Sommerfestes bieten wir ein Gewinnspiel für alle GPA-Mitglieder und Neumitglieder an. Es gibt tolle Preise zu gewinnen, neben den Goodiebags der GPA werden wir noch weitere Gewinne für euch organisieren.

Als Betriebsrat liegt es uns sehr am Herzen die GPA durch möglichst viele Mitglieder zu stärken:
„Mehr Mitglieder bedeutet eine starke Interessenvertretung für uns Arbeitnehmer:innen – mehr Mitglieder bedeuten bessere KV-Abschlüsse – mehr Mitglieder bedeutet eine starke Stimme in der Politik! Es bedeutet aber auch, mehr Stärkung für den Betriebsrat im Betrieb – mehr Mitglieder heißt mehr Beschäftigte, die hinter dem BR stehen!“

Die Gewinnkarten werden in den nächsten Tagen verteilt und liegen auch am Sommerfest auf. Die Verlosung findet beim Sommerfest statt.

Noch kein Mitglied – hier das Anmeldeformular: Gewerkschaft_GPA_Mitgliedsanmeldung

Wir freuen uns über viele Teilnehmer:innen.

Euer Betriebsratsteam!

Blitz-Info: Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Die Koalitionspartner:innen haben sich geeinigt, dass die Bildungskarenz ab 01.01.2026 unter Einbeziehung  der Sozialpartner reformiert werden soll. Das aktuelle Modell läuft damit aus. Wir haben für dich alle wichtigen Informationen zusammengefasst:

Ab 01.04.2025 („mit Ablauf des 31.3.2024“) wird das Weiterbildungsgeld bzw das Bildungsteilzeitgeld (§§ 26, 26a AlVG) als Fördermaßnahme des AMS abgeschafft.

Als Übergangsregelung gilt, dass Arbeitnehmer:innen, die bis Ende Februar 2025 mit dem Arbeitgeber eine Bildungskarenz (bzw. -teilzeit-)Vereinbarung getroffen haben, diese noch bis Ende Mai antreten und für die Dauer der Karenz bzw. Teilzeit Geldleistungen vom AMS beziehen können. Auch Arbeitnehmer:innen, deren Bildungskarenzen bzw. Bildungsteilzeitvereinbarungen bereits laufen, können Weiterbildungs- bzw. Bildungsteilzeitgeld bis zum Ende der Vereinbarungslaufzeit weiterbeziehen.

In arbeitsrechtlicher Hinsicht ändert sich übrigens nichts: Die Bestimmungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) über Bildungskarenz und Bildungsteilzeit bleiben bestehen, weiterhin können Arbeitnehmer:innen mit ihren Arbeitgebern also Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit vereinbaren – allerdings ohne Weiterbildungsgeld bzw. Bildungsteilzeitgeld vom AMS zu erhalten.

Dass die Regelungen im AVRAG bestehen bleiben, macht aus mehreren Gründen Sinn: So garantiert die Vereinbarung einer Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit einen Motivkündigungsschutz – Arbeitnehmer:innen dürfen also aufgrund der Inanspruchnahme der Bildungsmaßnahme nicht gekündigt werden – außerdem soll es ab 2026 eben eine Nachfolgeregelung zu den derzeit geltenden Bestimmungen geben. Diese wird von den Sozialpartnerorganisationen erarbeitet.

KV-Verhandlungen für 2025: Wir haben einen Abschluss!

Auch bei den diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen konnten wir gemeinsam einen positiven und zukunftsweisenden Abschluss erreichen, der die Wertschätzung für jeden einzelnen Mitarbeiter/jede einzelne Mitarbeiterin in den Mittelpunkt stellt.

Dieser Erfolg ist ein Beweis für den konstruktiven Dialog und die Zielstrebigkeit der Gewerkschaften und aller Beteiligten.

Die Gewerkschaft bringt in Österreich das Weihnachtsgeld!

Die meisten Beschäftigten in Österreich erhalten (normalerweise) im November ein zusätzliches Gehalt, das 14. Gehalt, auch Weihnachtsgeld genannt. Das 13. Und 14. Gehalt sind Sonderzahlungen, auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld genannt. 98 Prozent der Beschäftigten in Österreich haben Anspruch auf das 13. Und 14. Gehalt. Aber warum eigentlich?

Für dich sind das Urlaubs- und Weihnachtsgeld selbstverständlich? Du dachtest, dass du aufs Weihnachts- und Urlaubsgeld einen gesetzlichen Anspruch hast? Dass es für deinen Arbeitgeber eine gesetzliche Pflicht gibt, dass er dir das 13. Und 14. Monatsgehalt auszahlen muss? So ist es tatsächlich nicht. Für das 13. und 14. Gehalt haben starke Gewerkschaften lange gekämpft. Nun sind die Sonderzahlungen in den Kollektivverträgen verankert – und müssen dort jedes Jahr aufs Neue hineinverhandelt werden. Nur wenn deine Gewerkschaft viele Mitglieder hat, kann sie auch stark verhandeln.

Wenn du noch kein Mitglied bist, kannst du hier Mitglied deiner Gewerkschaft GPA werden.

Hier der Link zum ganzen Artikel: Weihnachtsgeld in Österreich

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