Die Löhne und Gehälter werden mit 1. Jänner 2026 um durchschnittlich rund 2 Prozent erhöht.
Im Detail sieht der Abschluss folgendermaßen aus:
- Bis zu einem Schemabezug von 3.200 Euro um 1,50 Prozent sowie einen Betrag von 40 Euro
- Bis zu einem Schemabezug von 5.500 Euro um 1,50 Prozent sowie einen Betrag von 30 Euro
- Ab einem Schemabezug von 5.500 Euro um 1,50 Prozent
- Die Zulagenbemessungsgrundlagen werden mit 1. Jänner 2026 um 1,97 Prozent erhöht
Inhaltlich wurden folgende Anpassungen vereinbart
a) Für Neueintritte ab 1. Jänner 2026:
Erlangung des erhöhten Kündigungsschutzes nach einer Dienstzeit von 15 Jahren (bisher 10 Jahre)
b) Folgende Anpassungen beim „Erhöhten Kündigungsschutz“ wurde befristet auf 5 Jahre vereinbart:
Wenn nach einer „negativen“ Dienstbeschreibung keine neue Dienstbeschreibung möglich ist, weil der MA längere Zeit nicht im Dienst ist, kann die erste negative Dienstbeschreibung nach einem externen Gutachten bestätigt werden, was wie bisher schon, zur Aberkennung des Kündigungsschutzes führt
Bei den Disziplinarstrafen nach einer Dienstpflichtverletzung besteht zukünftig neben der Rüge, dem Verweis mit Geldbuße und der Ordnungsstrafe auch die Möglichkeit den „erhöhten Kündigungsschutz“ befristet oder unbefristet ab zu erkennen.
Redaktionelle Änderung:
Befristet bis Dezember 2026: Pflegebonus nach Pflegefondsgesetz – sofern und soweit dieser durch die entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen ersetzt wird.
- Bis zu einem Gesamtpensionseinkommen von 2.500 Euro um 1,5 Prozent
- Ab einem Gesamtpensionseinkommen von 2.500 Euro der im Gesetz vorgesehene Fixbetrag von 67,50 Euro.

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Die Koalitionspartner:innen haben sich geeinigt, dass die Bildungskarenz ab 01.01.2026 unter Einbeziehung der Sozialpartner reformiert werden soll. Das aktuelle Modell läuft damit aus. Wir haben für dich alle wichtigen Informationen zusammengefasst:
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