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Schick dein Urlaubsfoto mit dem GPA Sonnenhut oder dem GPA-Fächer bis zum 10. September 2025 per Mail mit dem Betreff „Urlaubsfoto“ an oberoesterreich@gpa.at.
Mit etwas Glück gewinnst du ein Wochenende im Wellnesshotel Aumühle.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
im Rahmen des Sommerfestes bieten wir ein Gewinnspiel für alle GPA-Mitglieder und Neumitglieder an. Es gibt tolle Preise zu gewinnen, neben den Goodiebags der GPA werden wir noch weitere Gewinne für euch organisieren.
Als Betriebsrat liegt es uns sehr am Herzen die GPA durch möglichst viele Mitglieder zu stärken:
„Mehr Mitglieder bedeutet eine starke Interessenvertretung für uns Arbeitnehmer:innen – mehr Mitglieder bedeuten bessere KV-Abschlüsse – mehr Mitglieder bedeutet eine starke Stimme in der Politik! Es bedeutet aber auch, mehr Stärkung für den Betriebsrat im Betrieb – mehr Mitglieder heißt mehr Beschäftigte, die hinter dem BR stehen!“
Die Gewinnkarten werden in den nächsten Tagen verteilt und liegen auch am Sommerfest auf. Die Verlosung findet beim Sommerfest statt.
Noch kein Mitglied – hier das Anmeldeformular: Gewerkschaft_GPA_Mitgliedsanmeldung
Wir freuen uns über viele Teilnehmer:innen.
Euer Betriebsratsteam!
Die Koalitionspartner:innen haben sich geeinigt, dass die Bildungskarenz ab 01.01.2026 unter Einbeziehung der Sozialpartner reformiert werden soll. Das aktuelle Modell läuft damit aus. Wir haben für dich alle wichtigen Informationen zusammengefasst:
Ab 01.04.2025 („mit Ablauf des 31.3.2024“) wird das Weiterbildungsgeld bzw das Bildungsteilzeitgeld (§§ 26, 26a AlVG) als Fördermaßnahme des AMS abgeschafft.
Als Übergangsregelung gilt, dass Arbeitnehmer:innen, die bis Ende Februar 2025 mit dem Arbeitgeber eine Bildungskarenz (bzw. -teilzeit-)Vereinbarung getroffen haben, diese noch bis Ende Mai antreten und für die Dauer der Karenz bzw. Teilzeit Geldleistungen vom AMS beziehen können. Auch Arbeitnehmer:innen, deren Bildungskarenzen bzw. Bildungsteilzeitvereinbarungen bereits laufen, können Weiterbildungs- bzw. Bildungsteilzeitgeld bis zum Ende der Vereinbarungslaufzeit weiterbeziehen.
In arbeitsrechtlicher Hinsicht ändert sich übrigens nichts: Die Bestimmungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) über Bildungskarenz und Bildungsteilzeit bleiben bestehen, weiterhin können Arbeitnehmer:innen mit ihren Arbeitgebern also Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit vereinbaren – allerdings ohne Weiterbildungsgeld bzw. Bildungsteilzeitgeld vom AMS zu erhalten.
Dass die Regelungen im AVRAG bestehen bleiben, macht aus mehreren Gründen Sinn: So garantiert die Vereinbarung einer Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit einen Motivkündigungsschutz – Arbeitnehmer:innen dürfen also aufgrund der Inanspruchnahme der Bildungsmaßnahme nicht gekündigt werden – außerdem soll es ab 2026 eben eine Nachfolgeregelung zu den derzeit geltenden Bestimmungen geben. Diese wird von den Sozialpartnerorganisationen erarbeitet.
Hier der Link zum nachlesen: Das ändert sich 2025 für Arbeitnehmer:innen
Auch bei den diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen konnten wir gemeinsam einen positiven und zukunftsweisenden Abschluss erreichen, der die Wertschätzung für jeden einzelnen Mitarbeiter/jede einzelne Mitarbeiterin in den Mittelpunkt stellt.
Dieser Erfolg ist ein Beweis für den konstruktiven Dialog und die Zielstrebigkeit der Gewerkschaften und aller Beteiligten.

Die meisten Beschäftigten in Österreich erhalten (normalerweise) im November ein zusätzliches Gehalt, das 14. Gehalt, auch Weihnachtsgeld genannt. Das 13. Und 14. Gehalt sind Sonderzahlungen, auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld genannt. 98 Prozent der Beschäftigten in Österreich haben Anspruch auf das 13. Und 14. Gehalt. Aber warum eigentlich?
Für dich sind das Urlaubs- und Weihnachtsgeld selbstverständlich? Du dachtest, dass du aufs Weihnachts- und Urlaubsgeld einen gesetzlichen Anspruch hast? Dass es für deinen Arbeitgeber eine gesetzliche Pflicht gibt, dass er dir das 13. Und 14. Monatsgehalt auszahlen muss? So ist es tatsächlich nicht. Für das 13. und 14. Gehalt haben starke Gewerkschaften lange gekämpft. Nun sind die Sonderzahlungen in den Kollektivverträgen verankert – und müssen dort jedes Jahr aufs Neue hineinverhandelt werden. Nur wenn deine Gewerkschaft viele Mitglieder hat, kann sie auch stark verhandeln.
Wenn du noch kein Mitglied bist, kannst du hier Mitglied deiner Gewerkschaft GPA werden.
Hier der Link zum ganzen Artikel: Weihnachtsgeld in Österreich