Der ÖGB informiert: Kassenfusion – ein Jahr türkis-blauer Pfusch!

Das Projekt Kassenfusion von ÖVP und FPÖ hatte ein Ziel: Die Entmachtung der ArbeitnehmerInnen. Darunter leidet die Gesundheitsversorgung.
Was kann man nach einem Jahr Kassenfusion sagen?

Verbessert hat sich nichts, ganz im Gegenteil: In vielen Bereichen hat es sich sogar verschlechtert. Dabei hatte es sich die türkis-blaue Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben, die Krankenkassenlandschaft grundlegend zu erneuern. Nach nur wenigen Monaten der Vorbereitung wurde ein massiver Umbau des Gesundheitssystems umgesetzt. Von 21 Sozialversicherungsträgern sind fünf übriggeblieben. Die größten Einschnitte gab es bei den Gebietskrankenkassen: Aus neun wurde eine einzige Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Daneben wurden berufsspezifische Krankenkassen – wie etwa für BeamtInnen – gegründet.

Akt, um ArbeitnehmerInnen zu entmachten
Zwar wurde von Seiten der damaligen Bundesregierung ständig wiederholt, dass die Sozialversicherung zu teuer sei, faktisch belegbar war dies jedoch zu keinem Zeitpunkt, wie Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB, betont. Vielmehr ging es um eine historische Machtverschiebung – von den ArbeitnehmerInnen hin zu den Arbeitgebern. „Das war ein Akt, um ArbeitnehmerInnen zu entmachten”, unterstreicht Reischl, die jahrelange Erfahrung im Bereich Sozialversicherung hat.

Durch die sogenannte Parität wurde ein Instrument geschaffen, bei dem nun die Arbeitgeber das Sagen haben, wenn es um wichtige gesundheitspolitische Entscheidungen geht. Doch was hat die Kassenfusion eigentlich ausgelöst? Oegb.at mit einem Überblick:

Was die Kassenfusion bislang gebracht hat:
Milliardengrab statt Patientenmilliarde: Versprochen wurde eine Patientenmilliarde und die Harmonisierung der Leistungen, aber zu spüren ist davon knapp ein Jahr nach der Fusion noch nichts -> es ist ein Milliardengrab geworden.

Unterschiedliche Leistungskataloge: Weiterhin gelten nicht nur für die Versicherten der BVAEB und der SVS unterschiedliche Leistungskataloge, auch ÖGK-Versicherte haben – je nach Bundesland – unterschiedlichen Zugang zu Kassenleistungen. Das betrifft auch das Leistungsangebot bei ÄrztInnen. Selbst wenn natürlich viele Untersuchungen und Behandlungen durch KassenärztInnen in allen Bundesländern durchgeführt werden, gibt es nach wie vor manche Untersuchungen, die nicht überall Teil des so genannten Leistungskatalogs sind.

Rückerstattung von Beiträgen sind unterschiedlich: Die unterschiedlichen Leistungskataloge haben aber nicht nur Auswirkungen darauf, welche Behandlungen und Untersuchungen Versicherte in den einzelnen Bundesländern mit der e-card erhalten: Sie haben auch Auswirkungen darauf, welchen Betrag sie nach einem Besuch bei WahlärztInnen rückerstattet bekommen. Anders als erwartet sind nämlich auch diese Beträge ein Jahr nach der Fusion noch nicht vereinheitlicht.

Keine Harmonisierung in Sicht: Es ist auch nicht zu erwarten, dass es hier bald zu einer Harmonisierung kommt. Der Grund dafür liegt darin, dass auf Basis der jetzigen Rechtslage auch diese wichtige Vereinheitlichung erst dann erfolgen kann, wenn es einen österreichweit einheitlichen Leistungskatalog gibt.

Unterschiedliche Honorare bei ÄrztInnen: Das hat zur Folge, dass nicht nur die ÄrztInnen für eine bestimmte Untersuchung je nach Bundesland ein anderes Honorar erhalten. Auch ein Versicherter erhält für dieselbe Untersuchung, die von einer/einem Wahlärztin/Wahlarzt durchgeführt wird, je nach Bundesland einen anderen Betrag erstattet.

Keine gleichen Leistungen für gleiche Beiträge: Von dem von türkis-blau versprochenen Grundsatz „Gleiche Leistung für gleiche Beiträge“ ist man daher ein Jahr nach der Fusion meilenweit entfernt. Nicht nur Beamte und Selbständige bekommen mit ihren Beiträgen einen anderen Zugang und andere finanzielle Gegebenheiten – auch die zahlreichen unselbständig Beschäftigten behalten zwischen Bodensee und Neusiedlersee unterschiedliche Leistungen. Eine rasche Vereinheitlichung erscheint weit entfernt, selbst der Gesundheitsminister sagt, „das wird noch einige Zeit dauern“.

Leistungsharmonisierungspaket wurde bereits beschlossen: Besonders schwerwiegend ist: Bereits vor einigen Jahren haben die damaligen Sozialversicherungsträger unter Führung des Hauptverbands ein Leistungsharmonisierungspaket beschlossen, wesentliche Schritte zur Angleichung wurden damit eingeleitet, zahlreiche Verbesserungen und Annährungen auf den Weg gebracht. Hier gab es ein Commitment über alle Träger und Interessensvertretungen gemeinsam dafür zu sorgen, dass sich die Leistungen schrittweise (am höchsten Niveau) angleichen. Was daher 18 Krankenversicherungsträger geschafft haben, schaffen drei offenbar nicht mehr.

Veränderung im Dachverband: Auch der Dachverband scheint seinen Gestaltungspielraum als Koordination über die einzelnen Träger aufgegeben zu haben. Gab es in der Mustersatzung des damaligen Hauptverbands noch zahlreiche Bestimmungen, die verbindlich von allen SV-Trägern in deren Satzungen umzusetzen gewesen sind – darunter auch einige aus dem Leistungsbereich -, zeigt die neue Mustersatzung des Dachverbands dies nicht mehr.
(Information des ÖGB, 21.01.2021)

Darum solltest Du 2021 Gewerkschaftsmitglied werden!

Nach der Krise geht’s darum, wer für die Kosten der Krise zahlen wird müssen
Die gute Aussicht im neuen Jahr: Das Coronavirus könnte langsam nach und nach zurückgedrängt werden. Die schlechte: Wer wird wohl für die Kosten der Krise zahlen müssen? Damit droht das nächste Ungemach.

Konnten der ÖGB und starke Gewerkschaften unter anderem mit ihrem Modell der Corona-Kurzarbeit während der Krise Schlimmstes verhindern, ist eine Herausforderung im neuen Jahr, für eine gerechtere Verteilung zu sorgen. Denn während die Reichsten auch noch während der Krise immer reicher wurden und die Internet-Giganten noch immer fast keine Steuern gezahlt haben, mussten ArbeitnehmerInnen während der Krise Einkommensverluste hinnehmen.

ArbeitnehmerInnen dürfen die Kosten nicht allein stemmen
Geht’s nach den Gewerkschaften werden die ArbeitnehmerInnen die Kosten sicher nicht allein stemmen müssen. Und auch Leistungskürzungen im Gesundheitssystem sind für Gewerkschaften ein Tabu. Gerade die Corona-Krise hat vielen vor Augen geführt, wie wichtig der von ÖGB und Gewerkschaften erkämpfte Sozialstaat für ArbeitnehmerInnen in Wahrheit ist, um das Leben auch in der Krise am Laufen halten zu können.

Die Herausforderungen im neuen Jahr werden an Schärfe noch zunehmen. Daher ist es umso wichtiger, dass viele den Rücken der Gewerkschaften stärken und Mitglied werden.

„Gäbe es keine Gewerkschaften, gäbe es keinen ÖGB, wir müssten ihn erfinden.“
Bundespräsident Alexander van der Bellen

Selbst Österreichs Bundespräsident Alexander van der Bellen sagte anlässlich des 75. Geburtstags des ÖGB mitten in der Corona-Krise im vergangenen Jahr: „Gäbe es keine Gewerkschaften, gäbe es keinen ÖGB, wir müssten ihn erfinden.“ In einer Krise wird das besonders deutlich.

Aber auch nach der Krise, wenn es ums Aufräumen und um gerechte Beiträge aller geht, spielen ÖGB und Gewerkschaften eine wichtige Rolle. Natürlich wird eine Bundesregierung nicht alle Forderungen zu 100 Prozent erfüllen, schließlich geht es auch darum, einen für alle Seiten tragbaren Kompromiss zum Wohle vieler zu finden.

Die Vorteile auf Deiner Seite
Aber abgesehen davon: Wer nachrechnet sieht genau, dass es sich immer lohnt, Gewerkschaftsmitglied zu sein. Am Ende eines jeden Jahres haben Mitglieder mehr in der Tasche, als sie die Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft kostet.

Jedes Jahr verhandeln die Gewerkschaften rund 500 Kollektivverträge und damit deine Lohn- oder Gehaltserhöhung aus. Auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen jedes Jahr bei den Kollektivvertragsrunden neu ausverhandelt werden.

Die Gewerkschaften helfen Dir zudem bei Problemen am Arbeitsplatz oder auch schon während der Ausbildung, bieten Dir kostenlosen Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen im Job, eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungsangeboten sowie unzählige Preisvorteile bei deinem persönlichen Einkauf oder bei Tickets für Kulturveranstaltungen.

Jetzt Gewerkschaftsmitglied werden: www.gpa.at/mitgliedwerden 

Wenn Du mit KollegInnen darüber nachdenkst, einen Betriebsrat zu gründen, kannst du auch dabei mit der vollen Unterstützung deiner Gewerkschaft rechnen.
Und übrigens: Dein Mitgliedsbeitrag ist in voller Höhe von der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer absetzbar.

Eine Mitgliedschaft lohnt sich für Dich nicht nur als ArbeitnehmerIn, sondern auf jeden Fall auch, wenn Du gerade eine Lehre machst, studierst, geringfügig beschäftigt bist oder auch als Ein-Personen-UnternehmerIn erwerbstätig bist.

Was Du auch wissen solltest
Gewerkschaften kämpfen noch für viel mehr: Sie stehen für eine gerechtere Verteilung der Reichtümer in unserem Land. Eine erst Ende 2020 veröffentlichte Berechnung der Arbeiterkammer zeigt, dass die Reichsten in Wahrheit noch reicher sind als bisher angenommen wurde. Der Berechnung zufolge gehören dem reichsten einem (!) Prozent der Bevölkerung statt 23 Prozent fast 40 Prozent des Gesamtvermögens in Österreichs. Und sie zahlen oft weniger Steuern als die Imbissbude ums Eck.

Selbst wenn Dein Arbeitsverhältnis gut ist, Du auch gut verdienst, Du nicht wirklich unmittelbar Hilfe von Deiner Gewerkschaft brauchst, setzt Du Dich mit Deinem Gewerkschaftsbeitrag auch dafür ein, dass Du Menschen hilfst, die gerade mit einer schlechteren Situation zu kämpfen haben. Aber auch dafür, dass Deine Arbeitsbedingungen so bleiben wie sie sind oder verbessert werden.

Unterstütze auch Du uns!
Werde jetzt Mitglied: www.gpa.at/mitgliedwerden 

Nein, wir sind nicht zu oft krank!

ArbeitnehmerInnen würden zu lange krank sein, wiederholt die Wirtschaft gebetsmühlenartig. Warum diese Argumentation vollkommen falsch ist, zeigt eine oegb.at-Analyse.

Es ist fast schon ein Ritual. Eine seriöse Studie belegt, dass die Krankenstände der ArbeitnehmerInnen zurückgehen und nur wenige Minuten später wird per Aussendung geklagt: „13,3 Krankenstandstage sind zu viel”.

Diesmal sagt das Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen. Diese Haltung grenzt an Realitätsverweigerung: Denn Österreich liegt mit 13 Tagen laut OECD im europäischen Durchschnitt und nur minimal vor dem Nachbarland Deutschland, was die Krankenstandsquote angeht.

Wenn man von den besagten 13 Tagen die Langzeitkrankenstände wegen psychischer oder Krebserkrankungen oder anderer schwerer Erkrankungen abzieht sind wir gar nur 5 Tage im Jahr krank. Gerade bei den psychischen Erkrankungen könnte man mit mehr Prävention viel mehr erreichen.

Präsentismus – das unsichtbare Phänomen
Zudem sind die Krankenstände im Mai im Vergleich zum Vorjahr um ganze 55 Prozent zurückgegangen. Damit wird das Problem des Präsentismus, also krank in die Arbeit zu gehen, deutlich. Laut aktuellem Fehlzeitenreport erreichten die krankheitsbedingten Fehlzeiten mit 17,4 jährlichen Krankenstandstagen 1980 ihren Höchstwert. Von da an ging es sukzessive nach unten. 1990 waren es durchschnittlich 15,2 Tage, zehn Jahre später waren die Beschäftigten nur mehr rund 14,4 Tage krank, schließlich sank der Wert im Jahr 2019 auf 13,3 Kalendertage.

Das ist der Wirtschaft immer noch „zu viel”. Gleichzeitig belegen Umfragen der vergangenen Jahre, dass immer mehr Menschen krank zur Arbeit gehen – ein Phänomen, das in der Fachsprache als Präsentismus bekannt ist. Laut einer ÖGB-Umfrage sind 92 Prozent der Befragten schon einmal krank zur Arbeit gegangen.

Faktor Arbeitsbedingungen
Wenn Wirtschaftsvertreter sich darüber aufregen, dass 13 Tage zu viel seien, dann sollten sie sich auch anschauen, wie es eigentlich dazu kommt: Da wären die Arbeitsbedingungen, die krank machen –körperlich und psychisch. Die Folgen sind Leid für Betroffene, aber auch hohe Kosten für die Wirtschaft und das Gesundheits- und Sozialsystem.

Zu lange Arbeitszeiten
Aus arbeitsmedizinischer und arbeitswissenschaftlicher Sicht ist zudem auch der 12-Stunden-Arbeitstag schlecht für die Gesundheit, weil durch die lange Arbeitsdauer körperliche, psychische und gesundheitliche Belastungen entstehen. Bei Arbeitszeiten von täglich neun, zehn oder sogar zwölf Stunden steigt das Arbeitsunfallrisiko deutlich und auch die Krankenstände nehmen folglich zu.

Österreich arbeitet am drittlängsten in Europa
Gleichzeitig liegt Österreich bei den geleisteten Wochenstunden im europäischen Spitzenfeld: Mit durchschnittlich 41,1 Arbeitsstunden pro Woche belegt Österreich Platz drei. Nur die ArbeitnehmerInnen auf Zypern und Malta arbeiten noch länger. Das ergibt eine Erhebung von Eurostat bezogen auf das Jahr 2019. Selbst in Schweden, Dänemark und Deutschland – alle sehr wettbewerbsfähige Volkswirtschaften – wird über das Jahr kürzer gearbeitet als in Österreich.

Homeoffice – entgrenztes Arbeiten
Nicht zuletzt seit der Corona-Pandemie hat sich auch die Art und Weise, wie wir arbeiten verändert. Laut einer aktuellen Studie, die von der Arbeiterkammer und dem Institut für empirische Sozialforschung (IFES) durchgeführt wurde, gaben 39 Prozent der ArbeitnehmerInnen an, im Homeoffice auch dann zu arbeiten, wenn sie krank sind.

All diese Argumente und Zahlen belegen angesichts der Aussage „13,3 Tage sind zu viel” eine gemeingefährliche Realitätsverweigerung einiger Wirtschaftsvertreter. Der ÖGB wird jedenfalls weiterhin auf die Ungleichheiten im Arbeitsleben hinweisen und dort sachlich mit Zahlen entgegnen, wo es notwendig ist. Um die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen möglichst zu erhalten, fordert der ÖGB zudem eine Arbeitszeitverkürzung.
(Information des ÖGB, 14.12.2020)

Frage: Wer bringt das Weihnachtsgeld???

Zweimal im Jahr gibt’s mehr Geld am Lohn- und Gehaltszettel: das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld. Doch ist das selbstverständlich?
Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehaltserhöhung. Manche glauben sogar, dass es darauf einen gesetzlichen Anspruch gibt. Das ist ein Irrtum.

Die Steuerbegünstigung der Sonderzahlungen ist im Gesetz geregelt. Auf das Weihnachts- und Urlaubsgeld selbst gibt es aber keinen gesetzlichen Rechtsanspruch. Sie werden jedes Jahr in den Kollektivvertragsverhandlungen von der Gewerkschaft erkämpft.

Wann das Weihnachtsgeld am Konto landen muss, regelt der jeweilige Kollektivvertrag. Häufig wird das Weihnachtsgeld mit dem November-Gehalt ausbezahlt. In einigen Kollektivverträgen ist festgelegt, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in vier Teilbeträgen ausbezahlt wird.

„Aber es ist doch völlig unwahrscheinlich, dass das Weihnachtsgeld gestrichen wird“. Das hört man oft, wenn man darauf hinweist, dass nur der Kollektivvertrag die Sonderzahlungen sichert. Ein Blick über die Grenze zeigt, dass es schneller gehen kann, als man glaubt. In Deutschland gibt es für viele Branchen keine Kollektivverträge mehr. In diesen Branchen erhalten nur noch 45 Prozent der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld. Im Zuge der Wirtschaftskrise haben es viele Unternehmer ersatzlos gestrichen oder deutlich gekürzt.

In Österreich forderten am Höhepunkt der Finanzkrise 2009 Vertreter der Industrie eine Absenkung der Einkommen über „Krisenkollektivverträge“. Sie diskutierten auch eine Kürzung der Sonderzahlungen. Erst der Widerstand der Gewerkschaften in Form von Betriebsversammlungen und einer Großdemo mit über 30.000 Beschäftigten konnte die Arbeitgeber in die Schranken weisen.

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und faire Gehaltserhöhungen gibt es nur mit starken Gewerkschaften.
Treten Sie daher gleich bei! Nur gemeinsam sind wir stark!

Die Gewerkschaft GPA: Neuer Name – neues Logo – neue Homepage!

Bei ihrem Online-Bundesforum hat die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) ihren Namen mit überwältigender Mehrheit von 96,6 Prozent auf Gewerkschaft GPA geändert. Außerdem wurde Barbara Teiber mit 96,1 Prozent der Stimmen zur Vorsitzenden der Gewerkschaft GPA gewählt.

„Es erfüllt mich mit Stolz und Demut, Vorsitzende der größten Gewerkschaft Österreichs zu sein. Vor uns liegen große Herausforderungen, allen voran die Bekämpfung der Rekord-Arbeitslosigkeit“, so Teiber. Wie schon in der Vergangenheit werde sich die Gewerkschaft GPA weiter mit innovativen Ideen und Modellen in gesellschaftliche Debatten einbringen: „Wir treten weiter mit aller Kraft für Arbeitszeitverkürzung ein, denn das bringt neue Jobs. Wir kämpfen für bessere Gehälter und gute Arbeitsbedingungen. Wir setzen uns dafür ein, dass Millionäre und Online-Giganten wie Amazon einen gerechten Beitrag zu den Krisenkosten leisten. Wir stehen auf der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Mit der Umbenennung in Gewerkschaft GPA geht auch eine umfangreiche Markenneuaufstellung einher. Logo, Auftritt und Design werden an aktuelle Trends angepasst. Die Gewerkschaft GPA präsentiert sich mit www.gpa.at auch auf einer neuen Homepage, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Service und Orientierung in der Arbeitswelt bietet.

Beim Online-Bundesforum fand auch die Wahl zur Frauenvorsitzenden der Gewerkschaft GPA statt. Sandra Steiner, Betriebsratsvorsitzende bei Atos IT Solutions and Services GmbH, wurde mit 97,8 Prozent gewählt. Steiner: „Die Corona-Krise zeigt, dass es Frauen sind, die unsere Gesellschaft tragen. Wir werden weiter für die Schließung der Gehaltsschere kämpfen.“

Die Gewerkschaft GPA hat über 280.000 Mitglieder, verhandelt jährlich 170 Kollektivverträge für über zwei Millionen ArbeitnehmerInnen in 26 Wirtschaftsbereichen und organisiert 14.000 Betriebsrätinnen und Betriebsräte. Im Juli 2021 findet der Präsenzteil des Bundesforums unter dem Titel „Zeit für mehr Gerechtigkeit“ statt.
(Information der Gewerkschaft GPA, 20.11.2020)

Gehaltsabschluss Sozialversicherung für 2021: Details und Gehaltstabellen

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten konnten von uns am 10.11.2020 im Rahmen eines Spitzengesprächs mit VertreterInnen der Konferenz der Sozialversicherungsträger erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Abschluss wurde nun heute am 18.11.2020 auch durch die Konferenz der Sozialversicherungsträger beschlossen und ist damit rechtsverbindlich.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:

Gehaltsrecht
Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2021 linear um 1,5 % erhöht. Die Zulagenbemessungsgrundlagen sowie die Anlagen der Dienstordnung werden um 1,5 % erhöht.

Covid-19-Krisenabgeltung:
MitarbeiterInnen, die in den Eigenen Einrichtungen beschäftigt sind und im Zeitraum vom 16. März bis zum 31. Mai 2020 mehr als die Hälfte ihrer Normalarbeitszeit tatsächlich erbracht haben, erhalten auf Grund der besonderen Umstände eine einmalige Abgeltung im Ausmaß von EUR 500,- (aliquote Auszahlung bei Teilzeitkräften).

MitarbeiterInnen der Verwaltungsdienststellen, die durch die Auswirkungen der Covid-19-Krise einer besonderen Arbeitsbelastung ausgesetzt waren, kann eine Prämie gewährt werden.

Anpassung der DO-Pensionen mit dem Faktor 1,015. Für die Anpassungen der DO-Pensionen gelten die Bestimmungen des §263 DO.A in Verbindung mit der Anlage 14 (DO.B, DO.C analoge Bestimmungen) für den Zeitraum von 2021 bis 2025. Die Anpassung der Pensionskassenbeiträge um 0,17% wird für das Jahr 2021 ausgesetzt.

Rahmenrecht
Auch heuer konnten wir im Rahmenrecht wieder Verbesserungen durchsetzen, wie zum Beispiel:

Zugrundelegung der vorangegangenen Arbeitszeit bei der Berechnung der Pensionsbeiträge sowie der Bildung der Bemessungsgrundlagen für die Dienstordnungspensionen und der fiktiven gesetzlichen Pension bei Kurzarbeit

Gleichstellung von freien Dienstverhältnissen bei der Einstufung in das Gehaltsschema sowie für das Urlaubsausmaß für Eintritte ab 1. Jänner 2021

Anpassung der Projektleitungsabgeltung unter Anwendung eines Anrechnungsmodells an die Integrationsprojekte der ÖGK

Einführung einer Fachzulage für IT – InfrastrukturbetreuerInnen der SVS im Ausmaß von 3 bis 10 % der Zulagenbemessungsgrundlage

Einreihung der PflegefachassistentInnen in Gehaltsgruppe I, Dienstklasse D, sowie Schaffung einer Fachzulage in Höhe von 5 %

Gespräche sind zu folgenden Themen vereinbart:

    • Neues Gehaltsschema für die Gesundheitsberufe
    • Umsetzung der AUVA-Struktur in den Einreihungsbestimmungen der DO.A
    • Verlängerung der Kündigungsfristen für ÄrztInnen sowie Aufsaugmodell für 3 Bezugsstufen analog den bereits in der DO.A und DO.C bestehenden Regelungen auch in der DO.B
    • Erhöhung der Abgeltung für Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft
    • Zulage für Praxisbetreuer*innen
    • Weiterführung der Arbeitsgruppe Mobiles Arbeiten, wobei die Sozialpartner außer Streit stellen, dass die rechtlichen Grundsätze, berücksichtigt werden
    • Kuraufenthalte in Zusammenhang mit dem Entfall von Zusatzurlaub in den Dienstordnungen
    • Neugestaltung des Dienstprüfungswesens

Danke an alle Gewerkschaftsmitglieder, ohne die ein positiver Abschluss nicht möglich gewesen wäre. Je besser wir organisiert sind, desto mehr können wir erreichen!

Hier geht’s weiter zu den Gehaltstabellen Sozialversicherung 2021:
Gehaltsschema der Gesundheitsberufe 2021
Gehaltsschema für Verwaltungsangestellte 2021
Gehaltsschemata A und B für ÄrztInnen 2021

Wolfgang Katzian, ÖGB: 45 Jahre sind genug!!!

ÖGB-Katzian: „Aus für die abschlagsfreie Hacklerregelung ist unfair und macht auch finanzpolitisch wenig Sinn”

Frühstarterbonus als schlechter Tausch: „Langzeitversicherten werden durchschnittlich 300 Euro weggenommen und maximal 60 Euro refundiert”

Die von den Regierungsparteien geplante Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerpension löst keine Probleme, sie schafft nur Unruhe. „Der Vorschlag macht aus finanzpolitischer Sicht wenig Sinn. Die Streichung dieser Hacklerpension würde Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet oder diese Leistung bald geschafft haben, bestrafen. Das ist unfair!”, kritisiert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Für Tausende Langzeitversicherte würde das ein durchschnittliches monatliches Minus von 300 Euro bedeuten, das der Frühstarterbonus bei weitem nicht ausgleicht, so Katzian weiter.

Das zu Wochenbeginn den Medien präsentierte und nicht mit den Sozialpartnern abgestimmte Modell, für das auch keine Begutachtung vorgesehen ist, sieht folgendes vor: Für jeden Beitragsmonat zwischen dem 15. und 20. Geburtstag soll die Pension um einen Euro erhöht werden, maximal also um 60 Euro. „Das heißt, Langzeitversicherten, sprich Hacklern, werden 300 Euro weggenommen und maximal 60 Euro refundiert – ein schlechter Tausch!“, erklärt der ÖGB-Präsident.

Außerdem werde immer wieder damit argumentiert, die Hacklerregelung würde hohe Kosten verursachen. „Ein seriöser Blick auf die Zahlen zeichnet aber ein anderes Bild: Laut Schätzungen vom Dezember 2019 geht das Sozialministerium von einem jährlichen Mehraufwand von 26 Millionen Euro aus, das Finanzministerium von jährlich 70 Millionen. Wie es dann am Ende tatsächlich ausschaut, wird man Anfang 2021 bewerten können, da die abschlagsfreie Hacklerregelung erst seit 1. Jänner 2020 in Kraft ist”, erklärt Katzian.

Der gesamte Pensionsaufwand in der gesetzlichen Pensionsversicherung betrug im Jahr 2019 rund 39 Milliarden Euro. „Im Verhältnis dazu ist der Aufwand für die abschlagsfreie Hacklerregelung auf jeden Fall ein leistbarer Beitrag, der Gerechtigkeit für fleißig arbeitende Menschen in Österreich schafft”, sagt Katzian. Die abschlagsfreie Hacklerregelung habe unabhängig davon, ob man von den Zahlen des Sozialministeriums oder des Finanzministeriums ausgeht, keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzierung des Pensionssystems.

Geplante Neuregelung reicht nicht aus, um Gender Pension Gap zu schließen
Auch das Argument, dass Frauen nicht von der abschlagsfreien Hacklerregelung profitieren, sei kurzsichtig. Ab 2024 wird das Frauenpensionsalter schrittweise an jenes der Männer angeglichen. „Dann werden auch Frauen von der Hacklerregelung profitieren”, sagt Katzian.  Von der geplanten Neuregelung würden zwar auch Frauen profitieren, aber immer noch viel zu wenig. Was wirklich helfen kann, wäre die bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Die ÖGB-Frauen haben dazu ein gutes Modell ausgearbeitet, das von der Regierung aber weiterhin ignoriert wird.

Alles in allem würde eine Abschaffung der Hacklerregelung den Betroffenen also nur Nachteile, aber keine nennenswerten Spielräume für das Budget bringen, appelliert der ÖGB-Präsident wenige Tage vor der Abstimmung an die Abgeordneten zum Nationalrat. „Wer 45 Jahre arbeitet und Beiträge bezahlt, darf nicht bestraft werden! Stimmen Sie dieser Ungerechtigkeit nicht zu!“
(Information des ÖGB, 17.11.2020)

jobundcorona.at: Die Infoseite von ÖGB und AK startet wieder durch!

Alle Fragen und Antworten rund um den Arbeitsplatz in der Corona-Krise
Die Internetseite jobundcorona.at war ein ganz wichtiger Anker für hunderttausende ArbeitnehmerInnen während des ersten Lockdowns in Österreich. Über eine Million Besuche wurden auf der Seite gezählt. Jetzt ist die Seite von ÖGB und AK wieder da und bietet auch im Lockdown Nummer 2 Antworten auf viele offene Fragen: Was darf der Chef? Wie ist es, wenn man selbst in Quarantäne muss? Muss man dann arbeiten? Oder was ist, wenn das Kind nicht mehr in die Schule gehen kann?

Schnell und unkompliziert
Geht es um Kurzarbeit, einvernehmliche Auflösungen, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuung, Regelungen im Homeoffice oder auch Risikogruppen, dann ist jobundcorona.at die beste Anlaufstelle.

Bestens informiert durch die Krise
Die ExpertInnen von ÖGB und Arbeiterkammer sorgen dafür, dass die Seite immer auf dem neuesten Stand ist. Damit bieten sie den vielen Menschen Halt und Schutz, die von den neuen Verordnungen verunsichert sind oder in der Arbeit gerade nicht weiterwissen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, persönlich Fragen zu stellen, die auf der Plattform noch nicht erfasst sind.
(Information des ÖGB, 06.11.2020)

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