ÖGB: Zusammen schaffen wir das – Sonderausgabe der „Solidarität“ ist da!

Corona und danach? Höchste Zeit umzudenken! – Kosten nicht allein auf ArbeitnehmerInnen abwälzen
Um die Corona-Krise gut zu bewältigen, muss viel Geld in die Hand genommen werden. Für den ÖGB ist klar: Die Kosten dafür dürfen nicht allein auf die ArbeitnehmerInnen abgewälzt werden. Alle müssen ihren gerechten Beitrag leisten – auch die ganz Reichen. Der Ruf nach Vermögens- und Erbschaftssteuern wird hierzulande immer lauter.

Die Topstory der „Solidarität“ beschäftigt sich mit Fragen zur Verteilungsgerechtigkeit, warum die Kosten der Krise nicht auf die ArbeitnehmerInnen abgewälzt werden dürfen und warum es nicht ausreicht, die Arbeit von ArbeitnehmerInnen in Extremsituationen wertzuschätzen.

Weitere Themen der Solidarität-Sonderausgabe zu Corona
Warum der Sozialstaat unverzichtbar ist, die Forderung nach einem Corona-Tausender, Berufe, die Österreich am Laufen halten, Schutzmaßnahmen auf Baustellen und in der Produktion, Sondertopf für Lehrlinge durchgesetzt und eine ausführliche ÖGB-Corona-Timeline.

Hier geht’s weiter zur kompletten Ausgabe: Sonderausgabe „Solidarität“ April 2020
(Information des ÖGB OÖ., 21.04.2020)

Corona-Tausender für alle, die das Land am Laufen halten!

Weil ein Danke nicht genug ist. Ihr Einsatz muss jetzt belohnt werden.
Auch in Krisenzeiten ist der Einsatz vieler ArbeitnehmerInnen notwendig, um unser Land am Laufen zu halten. Die Beschäftigten im Handel, im Gesundheitsbereich, im öffentlichen Verkehr, auf den Baustellen, bei der Post, der Produktion, der Reinigung und viele mehr sind in diesen Zeiten besonders gefordert und leisten noch mehr als sonst.
Sie gehen physisch und psychisch ans Limit und tragen wesentlich dazu bei, dass das Leben so normal wie möglich weiterlaufen kann.

Die Menschen, die das Land am Laufen halten,
brauchen mehr als ein Danke!

Ohne sie stünden wir jetzt vor einem Kollaps. Es ist schön zu sehen, dass ihre Arbeit jetzt geschätzt wird, die Solidarität in Form von Applaus zum Ausdruck gebracht wird und unser Land gerade von einer Danke-Kampagne nach der anderen überzogen wird. Dieses Danke ist wichtig. Aber es braucht mehr als dieses Danke!

UNTERSCHREIBE JETZT FÜR EINEN CORONA-TAUSENDER FÜR ALLE BESCHÄFTIGTEN, DIE DAS LAND AM LAUFEN HALTEN!

Wir lassen niemanden zurück
Die Corona-Krise hat alle ArbeitnehmerInnen fest im Griff. Aber wie heißt es in dieser Krise: Gemeinsam schaffen wir das – und wir lassen niemanden zurück! Um tausende Menschen vor Arbeitslosigkeit zu schützen, hat der ÖGB in Rekordzeit die Corona-Kurzarbeit erarbeitet und fast 900.000 Menschen davor bewahrt, ihren Job zu verlieren.
Nicht alle konnten mit der Corona-Kurzarbeit geschützt werden, viele Firmen haben leider voreilig ihre MitarbeiterInnen beim AMS gemeldet, sie erhalten jetzt nur rund die Hälfte ihres vorherigen Nettoeinkommens. Der ÖGB warnt schon lange davor, dass 55 Prozent Nettoersatzrate nicht nur zu wenig, sondern armutsgefährdend ist. Das Arbeitslosengeld muss daher auf zumindest 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erhöht werden.

In dieser Ausnahmesituation braucht es auch jetzt gleich eine Anerkennung
Oberstes Ziel ist und bleibt, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Einkommen der Beschäftigten dauerhaft zu heben – aber in dieser Ausnahmesituation braucht es auch jetzt gleich eine Anerkennung.  Dieses Geld fließt zum größten Teil über den Konsum in den Wirtschaftskreislauf und wäre damit auch jetzt wichtig, um unsere Wirtschaft wieder anzukurbeln.

Wer sich der Gefahr aussetzt, um unser Land am Laufen zu halten, hat unsere Solidarität verdient
Es geht um Menschen, die dafür sorgen, dass Corona-Infizierte und andere Kranke behandelt werden, dass Lebensmittel und Medikamente vorhanden sind. Es sind die Beschäftigten im Gesundheitsbereich, in Produktionsbetrieben, in der Stadtreinigung, in Supermärkten, bei Rettungsorganisationen, in der Luftfahrt, in den Schulen, den Kindergärten und viele mehr. Ohne (Intensiv)PflegerInnen, TankstellenmitarbeiterInnen, Lkw-FahrerInnen, Müllabfuhr, Sicherheitspersonal und viele weitere HeldInnen würde unser System nicht funktionieren.
Es sind auch die Menschen, die oft niedrige Einkommen haben, vielfach Überstunden leisten sowie einem hohen Gesundheitsrisiko und körperlicher Belastung ausgesetzt sind. Insbesondere Frauen, die durch Kinderbetreuung mehrfach belastet sind. Umso wichtiger ist, dass ihr Einsatz auch jetzt belohnt wird.

Der ÖGB fordert daher einen Corona-Tausender für alle Beschäftigten, die das Land am Laufen halten. 
Diesen Corona-Tausender sollen alle bekommen, die während der Corona-Krise das Haus verlassen müssen, um zu arbeiten und damit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind bzw. waren. Steuerfrei im Rahmen des Corona-Hilfspakets der Bundesregierung.
Den HeldInnen der Krise steht dieser Corona-Tausender jetzt als Bonus zu – auch die Welle der Solidarität unter der Bevölkerung zeigt, dass sie diese Anerkennung verdient haben.

UNTERSCHREIBE JETZT FÜR EINEN CORONA-TAUSENDER FÜR ALLE BESCHÄFTIGTEN, DIE DAS LAND AM LAUFEN HALTEN! 
(Information des ÖGB, 21.04.2020)

Info des ÖGB: Corona – Was das Virus für die Arbeit bedeutet

Gesundheit ist eine grundlegende Voraussetzung für das gute Leben. Deshalb ist es verständlich, dass das Thema Coronavirus viele Menschen beschäftigt. Die Verbreitung des Virus in Österreich ist überschaubar, aktuell gibt es keinen Grund zur allgemeinen Besorgnis.
Dennoch wirkt sich das Virus zumindest punktuell auf den Arbeitsmarkt aus und wirft auch für ArbeitnehmerInnen einige Fragen auf.

Auf oegb.at/corona findet Ihr die wichtigsten Antworten und Berichte über aktuelle Entwicklungen!

Sozialversicherung: Risiko gerecht verteilen!

Um gleiche Leistungen für alle Versicherten zu ermöglichen, braucht es einen Ausgleich zwischen den Kassen!
Wie sich nun herausgestellt hat, bringt der türkis-blaue Kassenumbau statt der versprochenen „Patientenmilliarde“ einen riesigen Schuldenberg. Jedoch ist das Minus ungleich verteilt: Während die neue Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) in den nächsten Jahren laut Prognosen immer tiefer in die roten Zahlen rutschen wird, schaut es bei der ebenfalls neu geschaffenen Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) finanziell deutlich besser aus.

Risiko unterschiedlich verteilt
Seit Jahresbeginn gibt es in Österreich neben der neuen Österreichischen Gebietskrankenkasse (ÖGK), die mit Abstand die meisten Versicherten versorgt, auch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) sowie die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). In diesen drei Kassen gibt es eine jeweils unterschiedliche Risikostruktur, d.h. dass sich in einzelnen Krankenkassen gewisse Risiken (niedriges Einkommen, Krankheiten, Alter, etc.) sammeln und dies für die Versichertengemeinschaft zu einer ungleichen Belastung führt.

Finanzielles Risiko fair aufteilen
Der sogenannte „Risikostrukturausgleich“ teilt dieses finanzielle Risiko zwischen den Krankenkassen fair auf. Wichtigstes Ziel dabei muss sein, allen Menschen eine gute Versorgung auf hohem Niveau bieten zu können. Von den ArbeiterInnen und Angestellten bis hin zu den Selbstständigen können so die Leistungen über alle Krankenversicherungsträger hinweg vereinheitlicht werden.

Beispiel Deutschland
Dabei muss das Rad nicht neu erfunden werden. Ein Blick über die österreichischen Grenzen hinaus zeigt: Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Krankenversicherungen ist bereits gelebter Alltag. In Deutschland etwa werden 100 Prozent aller Beiträge zwischen den Trägern neu verteilt. Und auch in Belgien, den Niederlangen und der Schweiz ist ein Ausgleich zwischen den Kassen bereits Realität.

Hier geht’s weiter zum Interview mit Ingrid Reischl, leitende Sekretärin des ÖGB: Read more

Blick über den AUVA-Tellerrand hinaus: KV-Verhandlungen im Sozialbereich

Heute werfen wir mal einen Blick über den AUVA-Tellerrand hinaus – und zwar zu den Kollektivvertrags- Verhandlungen im Sozialbereich.

Dort wünschen sich die 125.000 Beschäftigen der Sozialwirtschaft Österreich nur eines – nämlich eine Arbeitszeitverkürzung. Die 35-Stunden-Woche ist heuer die einzige Forderung der Gewerkschaft. Der Bereich umfasst viele Jobs, in denen Menschen mit Menschen und für Menschen arbeiten. Viele Beschäftigte arbeiten unter massiver körperlicher und emotionaler Belastung. Sie wünschen sich daher mehr Zeit zur Erholung.

Der Sozialbereich ist eine sehr weibliche Branche – die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten arbeitet in Teilzeit. Teils ungewollt, weil nur Teilzeitjobs angeboten werden. Manchmal ist es aufgrund der Belastung auch einfach nicht anders möglich. Für sie bedeutet eine Arbeitszeitverkürzung eine gewaltige Gehaltserhöhung von 8,6%.

Die Branche steht vor großen Herausforderungen. Fachkräfte werden händeringend gesucht. Das Potential ist da! Es muss nur genützt werden. Das gelingt, wenn die Arbeitsbedingungen stimmen. Die Gewerkschaften GPA-djp und vida sind überzeugt, dass eine Arbeitszeitverkürzung ein richtiger und wichtiger Schritt in die Zukunft ist: Mehr Freizeit für Vollzeitbeschäftigte und mehr Geld für Teilzeitbeschäftigte!

Hier geht’s weiter zur Petition 35-Stunden-Woche und zum Rechner, welchen Vorteil das für jeden einzelnen bringen würde: 35 Stunden 

Pflegefreistellung, wenn das Kind krank ist – welche Rechte haben Eltern?

Welche Rechte Eltern haben, um ihre Kinder zu pflegen, erklärt oegb.at in 9 Antworten!

Schon zum zweiten Mal in diesem Winter müssen mehrere Schulen in Tirol wegen Grippe vorübergehend geschlossen werden.
Mehr als ein Drittel der SchülerInnen in zwei Volksschulen ist erkrankt, die Ansteckungsgefahr hoch. Besonders berufstätige Eltern sowie Wahl- und Pflegeeltern bringt das in die Bredouille.

Wer kümmert sich um das kranke Kind? Berufstätige Eltern haben vom Gesetz aus das Recht, bei einem kranken und somit pflegebedürftigen Kind oder nahen Angehörigen zu Hause zu bleiben.
oegb.at hat die Antworten auf neun Fragen zur Pflegefreistellung:

1. Für wen kann ich die Pflegefreistellung in Anspruch nehmen?
Für alle nahen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt. Das sind EhepartnerIn, eingetragene PartnerIn, LebensgefährtIn, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Pflege- und Adoptivkinder und leibliche Kinder des Partners/der Partnerin. Eltern sowie Wahl- und Pflegeeltern haben für ihre eigenen Kinder Anspruch auf Pflegefreistellung – unabhängig davon, ob sie in einem gemeinsamen Haushalt leben oder nicht.

2. Ich habe ein Woche Pflegefreistellung. Stimmt das?
Ja, vereinfacht gesagt, haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf bis zu einer Woche Pflegefreistellung im Jahr – unabhängig von der Anzahl der Kinder oder zu pflegenden Angehörigen. Diese Woche ist im Ausmaß der Wochenarbeitszeit zu berechnen und kann tage- oder stundenweise konsumiert werden.

3. Muss ich um Pflegefreistellung ansuchen?
Nein. Sie müssen aber den Chef/die Chefin unverzüglich darüber informieren, dass sie eine Pflegefreistellung in Anspruch nehmen. Eine Erlaubnis benötigen Sie nicht. Anspruch darauf haben Sie sofort nach Antritt des Arbeitsverhältnisses.

4. Kann mein Chef verlangen, dass der andere Elternteil zuhause bleibt?
Pflegefreistellung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn man sie tatsächlich benötigt. Wenn zum Beispiel ein Elternteil in Karenz ohnehin zuhause ist oder sich die Großeltern um das kranke Kind kümmern, gibt es keine Pflegefreistellung. Der Arbeitgeber kann aber nicht verlangen, dass man eine Pflegekraft engagiert, oder bestimmen, welcher Elternteil zuhause bleibt.

5. Was ist, wenn ich mehr als eine Woche Pflegefreistellung benötige?
Dann können Sie innerhalb eines Arbeitsjahres (wiederum im Ausmaß Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit) eine zweite Pflegefreistellungswoche nehmen. Allerdings nur dann, wenn das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist, neuerlich pflegebedürftig krank wird und Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus sonstigen wichtigen Gründen haben.

6. Muss ich beim Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorweisen?
Nein. Verlangt der Arbeitgeber aber eine ärztliche Bestätigung als Nachweis, dann hat er auch die möglicherweise anfallenden Kosten zu tragen.

7. Werde ich in der Pflegefreistellung weiterbezahlt?
Während der Pflege dürfen Sie finanziell nicht schlechter gestellt sein. Sie bekommen das gleiche Entgelt, das Sie bekommen hätten, wenn Sie die Pflegefreistellung nicht in Anspruch genommen hätten.

8. Was ist, wenn die Betreuungsperson eines Kindes krank wird?
Pflegefreistellung können Sie auch dann nehmen, wenn die Person, die Ihr leibliches Kind ständig betreut, aus schwerwiegenden Gründen ausgefallen ist. Für die sogenannte „Betreuungsfreistellung“ ist in diesem Fall kein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind notwendig. Auch für nicht leibliche Kinder kann eine Betreuungsfreistellung in Anspruch genommen werden, wenn mit dem leiblichen Elternteil und dem Kind ein gemeinsamer Haushalt besteht.

9. Mein Kind muss ins Spital, darf ich es begleiten?
Für die Betreuung des eigenen Kindes (auch Wahl- und Pflegekinder) oder eines leiblichen Kindes des/der EhegattIn, des/der eingetragenen PartnerIn oder LebensgefährtIn (sofern ein gemeinsamer Haushalt vorliegt) bis zum 10. Lebensjahr, im Krankenhaus können Sie eine Pflegefreistellung nehmen.
(Information des ÖGB, 29.01.2020)

Woher kommt das Geld im Gesundheitswesen?

Woher kommt das Geld im Gesundheitswesen?
Im Regierungsprogramm lässt sich zur Finanzierung des Gesundheitssystems nichts finden!
Die schlechte Nachricht zuerst: Am türkis-blauen Kassenumbau wird von der neuen Regierung auch nach der Vorstellung des Regierungsprogramms nicht gerüttelt.

Ein wenig besser sieht es bei manchen Vorschlägen zur Gesundheitspolitik aus. Da sind beispielsweise der Ausbau früher Hilfen, einem Maßnahmenkonzept zur Gesundheitsförderung bzw. gezielten Frühinterventionen in Schwangerschaft und früher Kindheit. Allerdings fehlt die genaue Zuordnung der Zuständigkeit und die Finanzierung. Auch die so genannten „community nurses“, die für eine niederschwellige und bedarfsorientierte Versorgung sorgen sollen, klingen gut. Die Etablierung dieser Pflegekräfte, die im Grätzel oder Bezirk arbeiten, könnte die „nichtärztlichen Gesundheitsberufe“ stärken und aufwerten.

Über Selbstbehalte wird im Regierungsprogramm nur in Verbindung mit dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) gesprochen, sonst werden keine weiteren Selbstbehalte erwähnt. Entscheidend für die kommenden Jahre wird aber ein Punkt sein, der auf keiner der sieben Seiten im Kapitel Gesundheit Erwähnung findet, nämlich die zentrale Frage der Finanzierung.

Beispiel Kassenumbau
Dies kann man am konkreten Beispiel „Kassenumbau“ festmachen. Die drittgrößte Sozialversicherung Europas, die Österreichische Gesundheitskasse mit 7,2 Millionen Versicherten, startet mit einem Minus von 70 Millionen Euro. ÖGK-Vizeobmann Andreas Huss ist skeptisch, ob das Defizit so einfach ausgeglichen werden kann:

„Bis Ende 2021 sollen noch einmal 260 Millionen Defizit dazukommen.
Selbst wenn wir 1000 Mitarbeiter weniger haben, bringt das nur 50 Millionen Euro Ersparnis. Und gleichzeitig sollen die Leistungen besser werden. Ich sehe derzeit nicht, wie sich das ausgehen soll.“

Alle anderen Maßnahmen zur Sozialversicherung sind dürftig und nicht aussagekräftig.

Auch das hohle Bekenntnis zur Selbstverwaltung liest sich als unkonkrete Beschwichtigung und ist weiterhin kritisch zu beobachten. An anderen Stellen im Kapitel Gesundheitssystem finden sich für die Kassen bedenklich teure Vorschläge. Wie zum Beispiel die Einbeziehung von Gefängnisinsassen in die gesetzliche Krankenversicherung. Somit würde der Bund die Kosten auf die Allgemeinheit übertragen.

Bund gegen Land
Eine weitere große Baustelle ergibt sich aus der Frage nach der Zuständigkeit von Stadt und Land. Viele der Maßnahmen zur Gesundheitspolitik richten sich an die Länder bzw. sind ohne Kooperation der Bundesländer nicht machbar und daher für den Bundesgesetzgeber allein nicht umsetzbar. Ein großer Wurf in der Gesundheitspolitik ist damit ausgeblieben.

Gute Ansätze, aber nichts Konkretes
Alles in allem enthält das Gesundheitskapitel einige gute Ansätze und viel an Fortführung schon begonnener Vorhaben. In fast allen Bereichen fehlt aber die konkrete Ausgestaltung und Zielsetzung. Damit sind wohl mühsame Verhandlungen mit den betroffenen Institutionen wie beispielsweise Ärztekammern, Ländern, Sozialversicherung und Wirtschaftskammern vorprogrammiert. Dies würde dann entweder die Umsetzung lange hinauszögern oder viel Geld kosten. Eine Gegenfinanzierung der im Programm enthaltenen Maßnahmen fehlt jedoch völlig.
(Information des ÖGB, 22.01.2020)

Günstig schifahren auf Wurzeralm und Höss für ÖGB-Mitglieder!

ÖGB-Mitglieder sparen auf Wurzeralm und Höss bis zu 10%
Spaß im Schnee zum Sonderpreis erwartet ÖGB-Mitglieder in den Skigebieten Hinterstoder/Höss und Wurzeralm.
Tageskarten für Erwachsene kosten Gewerkschaftsmitglieder inkl. zwei Euro Chipeinsatz nur 41,50 Euro, Kinderkarten (ab 10 Jahre) sind um 25,50 Euro erhältlich, die flexible Vier-Stunden-Karte gibt es um 36,50 Euro. Als ÖGB-Mitglied fahren Sie somit um bis zu 10 Prozent billiger Ski!

Sie bekommen die Karten montags bis donnerstags von 8:00 und 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 11:30 Uhr beim ÖGB Oberösterreich in Linz in der Volksgartenstraße 34. Abholtermine außerhalb dieser Zeiten sind telefonisch unter der Nummer 0732/665391-6033 oder 6015 zu vereinbaren.

Mit dem ÖGB zum Ski-Weltcup in Hinterstoder
Eine ganz besondere Aktion für alle unsere Mitglieder gibt es für die Weltcup-Rennen in Hinterstoder 2020, wo wir stark vergünstigte Tickets anbieten können.
Statt regulär um 57 Euro erhalten ÖGB-Mitglieder einen Skipass und das Weltcup-Ticket um nur 37 Euro – eine Ersparnis von 35%!
Diese Tickets gibt es in streng limitierter Zahl für den Herren-Super-G am Samstag, dem 29. Februar und für die Alpine Kombination der Herren am Sonntag, dem 1. März!

Auch diese Tickets bekommen Sie beim ÖGB Oberösterreich in der Volksgartenstraße 34 in Linz zu den oben angeführten Zeiten.

Das Regierungsprogramm: Bewertung aus gewerkschaftlicher Sicht

Eine Bewertung der arbeitsmarkt-, sozial- und verteilungspolitischen Aspekte des Regierungs-Übereinkommens von ÖVP und Grünen aus gewerkschaftlicher Sicht.

Das neue Regierungsübereinkommen kann aus verschiedenen Perspektive bewertet werden. Man kann das neue Regierungsprogramm mit seinem unmittelbaren Vorgänger von ÖVP und FPÖ aus 2017 vergleichen. Die Verschlechterungen von Schwarz-Blau (Arbeitszeitverlängerungsgesetz, Auslieferung der Sozialversicherung an die Wirtschaftskammer) bleiben unangetastet, werden aber nicht voll fortgesetzt.

Neben vielen Ähnlichkeiten fallen einige Aspekte positiv auf. Es wird in vielen Punkten festgelegt, dass die Sozialpartner einbezogen werden sollen. Es wird nicht immer dieselbe neoliberal-nationale Geschichte erzählt, die die Bevölkerung spaltet und Benachteiligte für ihr Schicksal selbst verantwortlich macht. Es soll Armut und nicht Arme bekämpft werden. Es sollen geringe Löhne angehoben werden. Es wird die Klimakrise ernst genommen und durch Maßnahmen angegangen. Es werden die Lohnnebenkosten nicht unabhängig davon gesenkt, was das für die zu finanzierenden Leistungen bedeutet. Es sollen im ASVG keine neuen Selbstbehalte eingeführt werden. Positiv ist das Bekenntnis zum „unabhängig finanzierten“ ORF.

Aber zwischen den angeführten Zielen und den vereinbarten Umsetzungsmaßnahmen klafft oft eine große Lücke.

Wer profitiert?
Man kann und muss das Regierungsprogramm aber auch danach bewerten, wessen Interessen bedient werden und wer davon überproportional profitieren wird. Und da fällt auf, dass es sich im Kern wieder um ein neoliberales Programm handelt, das Milliardengeschenke an die Konzerne und Erleichterungen vor allem für die Besserverdienenden enthält. Read more

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