Sommer, Sonne und Urlaubsgeld!

Das Wichtigste zum Urlaubsgeld
Der Sommer steht vor der Tür und das bedeutet nicht nur Reisezeit, sondern auch Extra-Geld! Auf den Konten der ArbeitnehmerInnen landet das Urlaubsgeld – ein zusätzliches Gehalt oder ein zusätzlicher Lohn! Mit dem Urlaubsgeld gönnen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wohlverdiente Auszeit und verreisen, viele sparen es aber auch oder investieren es in kleinere oder größere Anschaffungen.

Urlaubsgeld ist kein Geschenk vom Chef
Dass es im Sommer Urlaubsgeld (und Ende des Jahres Weihnachtsgeld) gibt, ist für viele Beschäftigte in Österreich selbstverständlich. Doch so selbstverständlich ist es leider nicht. Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt es nur wegen des Einsatzes der Gewerkschaften! Wir haben es in langen Verhandlungen erkämpft und stellen sicher, dass es Jahr für Jahr bei den Beschäftigten ankommt und Extra-Geld in ihre Kassen spült.

Also, wenn dich jemand als Telefonjoker in der Millionenshow fragt: „Wer hat das Urlaubsgeld erfunden?“, gibt es nur eine richtige Antwort: „Die Gewerkschaften!“ Wichtig zu wissen ist auch, dass Teilzeitbeschäftigte und Lehrlinge auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen – zumindest anteilsmäßig. Freie DienstnehmerInnen, Werkvertrag-nehmerInnen und Selbstständige bekommen kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Ein weit verbreitetes Märchen ist, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld gesetzlich verankert sind. Das ist falsch. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlungen.

Seit wann gibt es Urlaubsgeld?
Ein Blick in die Geschichtsbücher zeigt: Urlaubsgeld – wie wir es kennen – gibt es seit den 1950er-Jahren. Die Gewerkschaften setzen sich seit damals für zusätzliche Löhne und Gehälter ein. Damit sollte der Lebensstandard der Angestellten und ArbeiterInnen weiter verbessert werden. ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian hat es bereits vor einigen Jahren treffend formuliert: „Das 13. und 14. Gehalt sind nicht vom Himmel gefallen.“
(Information gesehen auf oegb.at, 03.06.2020)

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Einseitiges Anordnen von Urlaub/Zeitausgleich ist auch weiterhin nicht zulässig

Das Minus in der Sozialversicherung: Wie entstand es, wie entwickelt es sich?

Das Minus in der Sozialversicherung: Wie es zustande kam und wie es sich entwickeln wird
Am 1. April 2019 läutete der Startschuss zum Kassenumbau auch den Beginn der hohen Verluste in der Sozialversicherung ein. Was war zuvor geschehen?
Türkis-Blau sahen im Kassenumbau vor allem ein Prestigeprojekt. Es sollte als frühes Musterbeispiel für sogenannte „Effizienz“ und „Synergieeffekte“ gelten und die neue Regierung hervorheben.

Wie aber schon von ÖGB und vielen weiteren Kritikern zuvor gewarnt, schlug es dann in das genaue Gegenteil um. Statt der von ÖVP und FPÖ versprochenen Ersparnis von einer Milliarde Euro, der sogenannten „Patientenmilliarde“, standen die Versicherten nun vor einem „Milliardengrab“, wie es die Leitende Sekretärin im ÖGB, Ingrid Reischl, auf den Punkt bringt.

Finanzielle Schlaglöcher durch Kassaumbau
Durch den Kassaumbau wurden große finanzielle Schlaglöcher geschaffen. Denn während die Krankenkassen in den letzten Jahren gut bilanziert hatten, wurden durch die Beschlüsse von Kurz und Strache große Verluste verursacht. Ein Blick auf die Zahlen zeigt das: Im Jahr 2018 hatten die neun Gebietskrankenkassen noch einen Überschuss von 75 Millionen Euro erreicht. 2019 drehte sich das Ergebnis. Die Kassen machten bereits einen Verlust von 50,7 Millionen Euro.

Und schon die Zukunftsperspektiven vor der Corona-Krise sahen ganz und gar nicht rosig aus: Für 2021 wurde ein Minus von 178,1 Millionen Euro und für 2022 eines von 295 Millionen Euro prognostiziert. Kumuliert bedeutete das in fünf Jahren einen Bilanzverlust von insgesamt 1,7 Milliarden Euro.

Sozialversicherung schlittert weiter in tiefes Minus
Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wird es dieses Jahr bis zum Jahresende an 400 Millionen Euro in der Sozialversicherung fehlen, schätzt Andi Huss, ArbeitnehmerInnen-Obmann in der ÖGK.

Die offizielle Gebarungsstatistik vom Februar 2020, also vor der Coronakrise, zeigt ein ähnliches Bild. Für 2020 fehlte der Sozialversicherung mehr als 216 Millionen Euro. Für die Jahre 2020/21 sollen es 225 Millionen und für 2021/2022 schon 365 Millionen. Nun ist aufgrund der aktuellen Krise allerdings mit deutlich schlechteren Zahlen zu rechnen, die Gebarenvorschaurechnung wurde bedingt durch die Krise erstmal von Mitte Mai auf die kommenden Monate verschoben.
(Information des ÖGB, 18.05.2020)

Weitere Informationen zum Thema siehe hier:  Read more

ÖGB: Gesundheitssystem ausbauen – Intensivbetten behalten!

Keinen Daumen hoch, keinen Daumen runter – warum wir unser Gesundheitssystem ausbauen und unsere Intensivbetten behalten müssen!

Noch sind uns die Bilder aus Italien erspart geblieben. Glücklicherweise. Keine überfüllten Krankenhäuser. Keinen Daumen hoch, keinen Daumen runter von überforderten ÄrztInnen, die in der Stunde entscheiden müssen, wer behandelt wird und wer alleine gelassen wird.

Kritik schon am Anfang der Pandemie
Trotzdem mehren sich in letzter Zeit die Stimmen, dass das Gesundheitssystem überfinanziert sei. Argumente dafür liefert seit Jahren schon der Rechnungshof: Akutbetten sollten abgebaut werden, denn Österreich würde sich im internationalen Vergleich übermäßig viele davon leisten, lautet die Kritik. Das Geld dafür könnte man doch viel besser in andere Bereiche investieren, heißt es. Und je nach Rechenart werden große Summen ins Spiel gebracht. Der Rechnungshof stellte ein Einsparungspotential von 4,75 Milliarden Euro fest und sprach von „Überkapazität“.

Jahrelange Weitsicht darf nicht abgebaut werden
Doch so einfach ist das nicht. Österreichs Krankenanstalten kamen bisher nur deshalb gut über die Runden, weil es ausreichend Budget gab. Das war auch der jahrelangen Weitsicht vorheriger gesundheitspolitischer Entscheidungen geschuldet. Noch. Es kam bislang noch zu keinen Schreckensberichten aus der Intensivmedizin, weil auch die Betreuung von PatientInnen ohne COVID-19-Infektion heruntergefahren wurde, um möglichst viel Kapazität für den Fall zu haben, dass eine Infektionswelle anrollt.

Wie die Ärztekammer in einer aktuellen Aussendung mitteilt, wurden bereits vor der Krise mehr als 300 Vollzeitstellen im ärztlichen Bereich in den Wiener Spitälern eingespart. Dabei brauche es nicht weniger, sondern mehr Ärzte und Ärztinnen und mehr Ausbildung in diesem Bereich. Außerdem hat die gute Bettenzahl in der Coronakrise eine vertrauensbildende Funktion gehabt.

Einsparungen gab es schon
Nicht vergessen darf man auch, dass von 2008 bis 2018 die tatsächliche Bettenzahl in den Fondskrankenanstalten (öffentliche finanzierte Krankenanstalten) bereits um 4.416 Betten auf 44.183 zurückgenommen worden ist. Allein im Jahr 2018 brachte dies eine Kostenersparnis von mehr als 800 Millionen Euro. Wenn man das auf 10 Jahre rechnet, dann sind das schon rund 4,2 Milliarden, die eingespart wurden. Nur die Personalquote pro Bett ist in diesem Zeitraum gestiegen.

Und zu guter Letzt stehen wir laut führenden Virologen weiterhin am Anfang einer weltweiten Pandemie, es können also weiterhin mehrere große Infektionswellen, beispielsweise im Herbst oder im Winter, folgen. Von „gut davongekommen“, wie manche jetzt schon sagen, können wir noch nicht reden, weil wir noch einen langen Weg vor uns haben. Jedenfalls bis zum Impfstoff.

Und auch der Rechnungshof ist mit seinen Analysen mittlerweile zurückgerudert. „Ganz Österreich wird seine Lehren aus der Corona-Krise ziehen müssen. Da ist der Rechnungshof keine Ausnahme“, sagte Präsidentin Margit Kraker erst kürzlich. Schon länger stehe bei den Prüfungen nicht mehr die Einsparung, sondern der Nutzen für die Bürger im Vordergrund. Es braucht also weiterhin eine Gesundheitsoffensive und keine Einsparungsmaßnahmen, um ein gutes Gesundheitssystem für alle und ausreichend Intensivmedizin für Akutfälle zu ermöglichen.
(Information des ÖGB, 13.05.2020)

Resümee: Was Covid-19 uns über Pflege und Gesundheit lehrt

In Österreich gibt es derzeit die ersten Lockerungen bei Besuchen in Senioreneinrichtungen. Krankenhäuser fahren nach und nach ihren Regelbetrieb hoch.

Zeit für eine erste Reflexion:
Warum hat Österreich zumindest in diesem Bereich bisher die Covid-19-Pandemie besser gemeistert?

Glaubt man den offiziellen Zahlen, so kann zumindest derzeit für den Gesundheitsbereich vorsichtige Entwarnung gegeben werden. Wurden anfangs vielerorts noch Horrorszenarien für Erkrankungen und Todesfälle und der potenzielle Zusammenbruch der österreichischen Spitalslandschaft skizziert, so hat Österreich deutlich weniger Todesfälle zu verzeichnen als viele andere Länder.

Waren es die bekannten Maßnahmen, die die Regierung getroffen hat – wie ein fast völliger Stillstand Österreichs, beginnend ab 16. März mit immer noch laufenden Einschränkungen, die dazu führten, dass Österreich die Krise zumindest im Bereich der gesundheitlich Betroffenen bisher besser überstanden als viele andere (europäische) Staaten? Oder liegt es am österreichischen Gesundheitssystem allgemein?

Viele Akutbetten und ein überschaubares Spitalswesen
Ein Erklärungsgrund ist, dass Österreich im internationalen Vergleich einen hohen Anteil an Akut- und hier vor allem Intensivbetten im Krankenhaus aufweist. Während bis vor kurzem diese hohe Spitalsbettendichte vielerseits kritisiert wurde – und bereits auch wieder wird – waren in jeder Phase der österreichischen Covid-19-Krise ausreichend Bettenkapazitäten verfügbar.
Verbunden mit einer Reduktion auf die Behandlung von Notfällen im Krankenhaus und der Verschiebung von geplanten Operationen musste so nicht wie z.B. in Italien und Frankreich die Entscheidung darüber getroffen werden (Triage), wer von den PatientInnen noch ein Intensivbett bzw. das dringend benötigte Beatmungsgerät bekommt.

Ein Punkt sollte an dieser Stelle noch gesondert erwähnt werden: Österreich hat im Vergleich zu vielen anderen Ländern weit weniger AnbieterInnen im Spitalsbereich. Eine Abstimmung über diverse Kristenstäbe auf Bundes- und Landesebene wurde somit erleichtert. Innerhalb kürzester Zeit hätten PatientInnen mit Bedarf in andere Krankenhäuser verlegt werden können. Teils wurden sogar Träger von Privatkrankenanstalten in die Regelversorgung mit aufgenommen.
Letztendlich waren auch ausreichend Betten vorhanden, weil wir in Österreich von anderen Ländern – wie z.B. Italien – als negatives Beispiel lernen konnten und viele positiv getestete Menschen die Quarantäne daheim verbrachten, ohne das Spitalssystem zu überlasten.

Langzeitpflege
Auch im Bereich der Langzeitpflege hat Österreich bisher weniger tote BewohnerInnen und Beschäftigte zu beklagen als viele andere Länder. Auch hier zeigt sich, dass die Zusammenarbeit innerhalb der Trägerlandschaft gut funktioniert hat.
Abstimmungen auf Landesebene und zwischen den Trägern – häufig auch mit Mobilen Diensten – haben dazu geführt, dass dramatische Entwicklungen wie in SpanienGroßbritannien oder teils auch in deutschen Alten- und Pflegeheimen nicht auf Österreich übergriffen.

Es hat sich auch gezeigt, dass die derzeit häufig viel kritisieren Besuchseinschränkungen in Heimen, verbunden mit diversen Sicherheits- und Hygienestandards dazu beigetragen haben, dass Corona-Hotspots in österreichischen Heimen die Ausnahme blieben. Es zeigt sich aber auch, wie schmal der Grat ist zwischen Sicherheit und Freiheit – gerade auch von älteren Menschen in der stationären Langzeitpflege. Die ab 4. Mai geltenden Lockerungsempfehlungen für Heime versuchen, diesen Spagat zu schaffen, ohne Menschenleben zu gefährden.

Sparen am falschen Platz
Deutlich sichtbar wurde aber auch, wie schnell Kostenüberlegungen selbst in Zeiten von Covid-19 in den Mittelpunkt rücken. So konnten anfangs an vielen Stellen nicht ausreichend Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden, da diese EU-weit nur sehr beschränkt verfügbar waren.
Träger, die lange Zeit zu wenig in Schutzmaßnahmen investiert haben und selbst bei den anfänglichen Warnungen häufig auch aus Kostenargumenten noch nicht reagiert haben, mussten sich sich eingestehen, dass sie lange Zeit am falschen Platz eingespart hatten – häufig auch, um im Rahmen von Normkosten und ähnlichen Vorgaben zu bleiben. Vor allem in sozialen Netzwerken, aber auch in der Beratung haben gerade Beschäftigte aus Mobilen Diensten geklagt, dass sie lange vergessen worden sind.

Besonders deutlich wurden die Folgen von strategischen Entscheidungen im Feld der 24-Stunden-Personenbetreuung. Ein 2007 – sicher auch unter dem Aspekt von Kostenüberlegungen – legalisiertes Betreuungssystem, das großteils von ausländische Frauen abhängt, zeigt derzeit bei geschlossenen Grenzen sehr deutlich auf, dass Überlegungen zur Gesundheit und Pflege nicht einfach „outgesourced“ werden können, wie es im Industriebereich mittlerweile ja sehr üblich ist.

Resümee
Was bleibt aus den bisherigen Erfahrungen mit Covid-19 im Gesundheits- und Langzeitpflegebereich zu lernen?
Deutlich wird, dass gerade jene Länder, die in den letzten Jahren/Jahrzehnten das Gesundheits- und Pflegesystem kaputt gespart haben, derzeit die meisten Toten beklagen müssen.
Aber nicht nur der Anteil an Ausgaben für Gesundheit und Pflege am BIP spielt eine wesentliche Rolle. Besonders betroffen sind Länder, in denen durch unterschiedliche marktwirtschaftliche und neoliberale Strömung eine Profit- und Gewinnmaximierung in der Versorgung Einzug gehalten hat. Wenn heute vor allem Großbritanniens Gesundheits- und Langzeitpflegesystem an Grenzen stößt, hängt dass auch damit zusammen, dass über Jahre hinweg aus Kostengründen Qualitätsstandards nach unten nivelliert, Nullstundenverträge vergeben und die Kostenspirale immer weiter nach unten geschraubt wurde.

Österreich kann derzeit kurz durchatmen und erste Erfolge feiern. Damit aber auf lange Sicht der hohe Standard aufrecht erhalten werden kann und Österreich auch Folgewellen von Covid standhält, ist gut daran getan, schnellstmöglich die Vorhaben aus dem Regierungsprogramm zum Thema Langzeitpflege anzugehen und den Gesundheitsbereich und alle Beschäftigten zu stärken. Nicht nur heute wird besonders deutlich, dass sich jede Investition in die Pflege lohnt.
(Information gesehen auf Kompetenz online, 06.05.2020)

ÖGB: Zusammen schaffen wir das – Sonderausgabe der „Solidarität“ ist da!

Corona und danach? Höchste Zeit umzudenken! – Kosten nicht allein auf ArbeitnehmerInnen abwälzen
Um die Corona-Krise gut zu bewältigen, muss viel Geld in die Hand genommen werden. Für den ÖGB ist klar: Die Kosten dafür dürfen nicht allein auf die ArbeitnehmerInnen abgewälzt werden. Alle müssen ihren gerechten Beitrag leisten – auch die ganz Reichen. Der Ruf nach Vermögens- und Erbschaftssteuern wird hierzulande immer lauter.

Die Topstory der „Solidarität“ beschäftigt sich mit Fragen zur Verteilungsgerechtigkeit, warum die Kosten der Krise nicht auf die ArbeitnehmerInnen abgewälzt werden dürfen und warum es nicht ausreicht, die Arbeit von ArbeitnehmerInnen in Extremsituationen wertzuschätzen.

Weitere Themen der Solidarität-Sonderausgabe zu Corona
Warum der Sozialstaat unverzichtbar ist, die Forderung nach einem Corona-Tausender, Berufe, die Österreich am Laufen halten, Schutzmaßnahmen auf Baustellen und in der Produktion, Sondertopf für Lehrlinge durchgesetzt und eine ausführliche ÖGB-Corona-Timeline.

Hier geht’s weiter zur kompletten Ausgabe: Sonderausgabe „Solidarität“ April 2020
(Information des ÖGB OÖ., 21.04.2020)

Corona-Tausender für alle, die das Land am Laufen halten!

Weil ein Danke nicht genug ist. Ihr Einsatz muss jetzt belohnt werden.
Auch in Krisenzeiten ist der Einsatz vieler ArbeitnehmerInnen notwendig, um unser Land am Laufen zu halten. Die Beschäftigten im Handel, im Gesundheitsbereich, im öffentlichen Verkehr, auf den Baustellen, bei der Post, der Produktion, der Reinigung und viele mehr sind in diesen Zeiten besonders gefordert und leisten noch mehr als sonst.
Sie gehen physisch und psychisch ans Limit und tragen wesentlich dazu bei, dass das Leben so normal wie möglich weiterlaufen kann.

Die Menschen, die das Land am Laufen halten,
brauchen mehr als ein Danke!

Ohne sie stünden wir jetzt vor einem Kollaps. Es ist schön zu sehen, dass ihre Arbeit jetzt geschätzt wird, die Solidarität in Form von Applaus zum Ausdruck gebracht wird und unser Land gerade von einer Danke-Kampagne nach der anderen überzogen wird. Dieses Danke ist wichtig. Aber es braucht mehr als dieses Danke!

UNTERSCHREIBE JETZT FÜR EINEN CORONA-TAUSENDER FÜR ALLE BESCHÄFTIGTEN, DIE DAS LAND AM LAUFEN HALTEN!

Wir lassen niemanden zurück
Die Corona-Krise hat alle ArbeitnehmerInnen fest im Griff. Aber wie heißt es in dieser Krise: Gemeinsam schaffen wir das – und wir lassen niemanden zurück! Um tausende Menschen vor Arbeitslosigkeit zu schützen, hat der ÖGB in Rekordzeit die Corona-Kurzarbeit erarbeitet und fast 900.000 Menschen davor bewahrt, ihren Job zu verlieren.
Nicht alle konnten mit der Corona-Kurzarbeit geschützt werden, viele Firmen haben leider voreilig ihre MitarbeiterInnen beim AMS gemeldet, sie erhalten jetzt nur rund die Hälfte ihres vorherigen Nettoeinkommens. Der ÖGB warnt schon lange davor, dass 55 Prozent Nettoersatzrate nicht nur zu wenig, sondern armutsgefährdend ist. Das Arbeitslosengeld muss daher auf zumindest 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erhöht werden.

In dieser Ausnahmesituation braucht es auch jetzt gleich eine Anerkennung
Oberstes Ziel ist und bleibt, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Einkommen der Beschäftigten dauerhaft zu heben – aber in dieser Ausnahmesituation braucht es auch jetzt gleich eine Anerkennung.  Dieses Geld fließt zum größten Teil über den Konsum in den Wirtschaftskreislauf und wäre damit auch jetzt wichtig, um unsere Wirtschaft wieder anzukurbeln.

Wer sich der Gefahr aussetzt, um unser Land am Laufen zu halten, hat unsere Solidarität verdient
Es geht um Menschen, die dafür sorgen, dass Corona-Infizierte und andere Kranke behandelt werden, dass Lebensmittel und Medikamente vorhanden sind. Es sind die Beschäftigten im Gesundheitsbereich, in Produktionsbetrieben, in der Stadtreinigung, in Supermärkten, bei Rettungsorganisationen, in der Luftfahrt, in den Schulen, den Kindergärten und viele mehr. Ohne (Intensiv)PflegerInnen, TankstellenmitarbeiterInnen, Lkw-FahrerInnen, Müllabfuhr, Sicherheitspersonal und viele weitere HeldInnen würde unser System nicht funktionieren.
Es sind auch die Menschen, die oft niedrige Einkommen haben, vielfach Überstunden leisten sowie einem hohen Gesundheitsrisiko und körperlicher Belastung ausgesetzt sind. Insbesondere Frauen, die durch Kinderbetreuung mehrfach belastet sind. Umso wichtiger ist, dass ihr Einsatz auch jetzt belohnt wird.

Der ÖGB fordert daher einen Corona-Tausender für alle Beschäftigten, die das Land am Laufen halten. 
Diesen Corona-Tausender sollen alle bekommen, die während der Corona-Krise das Haus verlassen müssen, um zu arbeiten und damit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind bzw. waren. Steuerfrei im Rahmen des Corona-Hilfspakets der Bundesregierung.
Den HeldInnen der Krise steht dieser Corona-Tausender jetzt als Bonus zu – auch die Welle der Solidarität unter der Bevölkerung zeigt, dass sie diese Anerkennung verdient haben.

UNTERSCHREIBE JETZT FÜR EINEN CORONA-TAUSENDER FÜR ALLE BESCHÄFTIGTEN, DIE DAS LAND AM LAUFEN HALTEN! 
(Information des ÖGB, 21.04.2020)

Info des ÖGB: Corona – Was das Virus für die Arbeit bedeutet

Gesundheit ist eine grundlegende Voraussetzung für das gute Leben. Deshalb ist es verständlich, dass das Thema Coronavirus viele Menschen beschäftigt. Die Verbreitung des Virus in Österreich ist überschaubar, aktuell gibt es keinen Grund zur allgemeinen Besorgnis.
Dennoch wirkt sich das Virus zumindest punktuell auf den Arbeitsmarkt aus und wirft auch für ArbeitnehmerInnen einige Fragen auf.

Auf oegb.at/corona findet Ihr die wichtigsten Antworten und Berichte über aktuelle Entwicklungen!

Sozialversicherung: Risiko gerecht verteilen!

Um gleiche Leistungen für alle Versicherten zu ermöglichen, braucht es einen Ausgleich zwischen den Kassen!
Wie sich nun herausgestellt hat, bringt der türkis-blaue Kassenumbau statt der versprochenen „Patientenmilliarde“ einen riesigen Schuldenberg. Jedoch ist das Minus ungleich verteilt: Während die neue Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) in den nächsten Jahren laut Prognosen immer tiefer in die roten Zahlen rutschen wird, schaut es bei der ebenfalls neu geschaffenen Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) finanziell deutlich besser aus.

Risiko unterschiedlich verteilt
Seit Jahresbeginn gibt es in Österreich neben der neuen Österreichischen Gebietskrankenkasse (ÖGK), die mit Abstand die meisten Versicherten versorgt, auch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) sowie die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). In diesen drei Kassen gibt es eine jeweils unterschiedliche Risikostruktur, d.h. dass sich in einzelnen Krankenkassen gewisse Risiken (niedriges Einkommen, Krankheiten, Alter, etc.) sammeln und dies für die Versichertengemeinschaft zu einer ungleichen Belastung führt.

Finanzielles Risiko fair aufteilen
Der sogenannte „Risikostrukturausgleich“ teilt dieses finanzielle Risiko zwischen den Krankenkassen fair auf. Wichtigstes Ziel dabei muss sein, allen Menschen eine gute Versorgung auf hohem Niveau bieten zu können. Von den ArbeiterInnen und Angestellten bis hin zu den Selbstständigen können so die Leistungen über alle Krankenversicherungsträger hinweg vereinheitlicht werden.

Beispiel Deutschland
Dabei muss das Rad nicht neu erfunden werden. Ein Blick über die österreichischen Grenzen hinaus zeigt: Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Krankenversicherungen ist bereits gelebter Alltag. In Deutschland etwa werden 100 Prozent aller Beiträge zwischen den Trägern neu verteilt. Und auch in Belgien, den Niederlangen und der Schweiz ist ein Ausgleich zwischen den Kassen bereits Realität.

Hier geht’s weiter zum Interview mit Ingrid Reischl, leitende Sekretärin des ÖGB: Read more

Blick über den AUVA-Tellerrand hinaus: KV-Verhandlungen im Sozialbereich

Heute werfen wir mal einen Blick über den AUVA-Tellerrand hinaus – und zwar zu den Kollektivvertrags- Verhandlungen im Sozialbereich.

Dort wünschen sich die 125.000 Beschäftigen der Sozialwirtschaft Österreich nur eines – nämlich eine Arbeitszeitverkürzung. Die 35-Stunden-Woche ist heuer die einzige Forderung der Gewerkschaft. Der Bereich umfasst viele Jobs, in denen Menschen mit Menschen und für Menschen arbeiten. Viele Beschäftigte arbeiten unter massiver körperlicher und emotionaler Belastung. Sie wünschen sich daher mehr Zeit zur Erholung.

Der Sozialbereich ist eine sehr weibliche Branche – die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten arbeitet in Teilzeit. Teils ungewollt, weil nur Teilzeitjobs angeboten werden. Manchmal ist es aufgrund der Belastung auch einfach nicht anders möglich. Für sie bedeutet eine Arbeitszeitverkürzung eine gewaltige Gehaltserhöhung von 8,6%.

Die Branche steht vor großen Herausforderungen. Fachkräfte werden händeringend gesucht. Das Potential ist da! Es muss nur genützt werden. Das gelingt, wenn die Arbeitsbedingungen stimmen. Die Gewerkschaften GPA-djp und vida sind überzeugt, dass eine Arbeitszeitverkürzung ein richtiger und wichtiger Schritt in die Zukunft ist: Mehr Freizeit für Vollzeitbeschäftigte und mehr Geld für Teilzeitbeschäftigte!

Hier geht’s weiter zur Petition 35-Stunden-Woche und zum Rechner, welchen Vorteil das für jeden einzelnen bringen würde: 35 Stunden 

Pflegefreistellung, wenn das Kind krank ist – welche Rechte haben Eltern?

Welche Rechte Eltern haben, um ihre Kinder zu pflegen, erklärt oegb.at in 9 Antworten!

Schon zum zweiten Mal in diesem Winter müssen mehrere Schulen in Tirol wegen Grippe vorübergehend geschlossen werden.
Mehr als ein Drittel der SchülerInnen in zwei Volksschulen ist erkrankt, die Ansteckungsgefahr hoch. Besonders berufstätige Eltern sowie Wahl- und Pflegeeltern bringt das in die Bredouille.

Wer kümmert sich um das kranke Kind? Berufstätige Eltern haben vom Gesetz aus das Recht, bei einem kranken und somit pflegebedürftigen Kind oder nahen Angehörigen zu Hause zu bleiben.
oegb.at hat die Antworten auf neun Fragen zur Pflegefreistellung:

1. Für wen kann ich die Pflegefreistellung in Anspruch nehmen?
Für alle nahen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt. Das sind EhepartnerIn, eingetragene PartnerIn, LebensgefährtIn, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Pflege- und Adoptivkinder und leibliche Kinder des Partners/der Partnerin. Eltern sowie Wahl- und Pflegeeltern haben für ihre eigenen Kinder Anspruch auf Pflegefreistellung – unabhängig davon, ob sie in einem gemeinsamen Haushalt leben oder nicht.

2. Ich habe ein Woche Pflegefreistellung. Stimmt das?
Ja, vereinfacht gesagt, haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf bis zu einer Woche Pflegefreistellung im Jahr – unabhängig von der Anzahl der Kinder oder zu pflegenden Angehörigen. Diese Woche ist im Ausmaß der Wochenarbeitszeit zu berechnen und kann tage- oder stundenweise konsumiert werden.

3. Muss ich um Pflegefreistellung ansuchen?
Nein. Sie müssen aber den Chef/die Chefin unverzüglich darüber informieren, dass sie eine Pflegefreistellung in Anspruch nehmen. Eine Erlaubnis benötigen Sie nicht. Anspruch darauf haben Sie sofort nach Antritt des Arbeitsverhältnisses.

4. Kann mein Chef verlangen, dass der andere Elternteil zuhause bleibt?
Pflegefreistellung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn man sie tatsächlich benötigt. Wenn zum Beispiel ein Elternteil in Karenz ohnehin zuhause ist oder sich die Großeltern um das kranke Kind kümmern, gibt es keine Pflegefreistellung. Der Arbeitgeber kann aber nicht verlangen, dass man eine Pflegekraft engagiert, oder bestimmen, welcher Elternteil zuhause bleibt.

5. Was ist, wenn ich mehr als eine Woche Pflegefreistellung benötige?
Dann können Sie innerhalb eines Arbeitsjahres (wiederum im Ausmaß Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit) eine zweite Pflegefreistellungswoche nehmen. Allerdings nur dann, wenn das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist, neuerlich pflegebedürftig krank wird und Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus sonstigen wichtigen Gründen haben.

6. Muss ich beim Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorweisen?
Nein. Verlangt der Arbeitgeber aber eine ärztliche Bestätigung als Nachweis, dann hat er auch die möglicherweise anfallenden Kosten zu tragen.

7. Werde ich in der Pflegefreistellung weiterbezahlt?
Während der Pflege dürfen Sie finanziell nicht schlechter gestellt sein. Sie bekommen das gleiche Entgelt, das Sie bekommen hätten, wenn Sie die Pflegefreistellung nicht in Anspruch genommen hätten.

8. Was ist, wenn die Betreuungsperson eines Kindes krank wird?
Pflegefreistellung können Sie auch dann nehmen, wenn die Person, die Ihr leibliches Kind ständig betreut, aus schwerwiegenden Gründen ausgefallen ist. Für die sogenannte „Betreuungsfreistellung“ ist in diesem Fall kein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind notwendig. Auch für nicht leibliche Kinder kann eine Betreuungsfreistellung in Anspruch genommen werden, wenn mit dem leiblichen Elternteil und dem Kind ein gemeinsamer Haushalt besteht.

9. Mein Kind muss ins Spital, darf ich es begleiten?
Für die Betreuung des eigenen Kindes (auch Wahl- und Pflegekinder) oder eines leiblichen Kindes des/der EhegattIn, des/der eingetragenen PartnerIn oder LebensgefährtIn (sofern ein gemeinsamer Haushalt vorliegt) bis zum 10. Lebensjahr, im Krankenhaus können Sie eine Pflegefreistellung nehmen.
(Information des ÖGB, 29.01.2020)

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