Warum braucht es eigentlich Kollektivverträge?

Wäre ein gesetzlicher Mindestlohn, wie in Deutschland, nicht die einfachere Lösung?
Jedes Jahr verhandeln Gewerkschaften mit den Arbeitgeber-Verbänden Hunderte Kollektivverträge (KV). Die vielen KV-Verhandlungen sind mühsam und kosten Zeit. Warum also nicht einfach den Mindestlohn im Gesetz regeln, wie es etwa in Deutschland der Fall ist?

In Österreich gelten für 98 Prozent der Beschäftigten Kollektivverträge, in Deutschland hingegen fällt nur rund die Hälfte der unselbstständig Erwerbstätigen unter einen Kollektiv- bzw. Tarifvertrag. Wegen dieser geringen tarifvertraglichen Abdeckung bzw. weil sonst nur jede/r zweite ArbeitnehmerIn überhaupt einen Mindestlohn hätte, macht ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland durchaus Sinn. Demgegenüber wäre eine gesetzliche Regelung in Österreich aus mehreren Gründen kontraproduktiv.

Gesetzlicher Mindestlohn erhöht Unsicherheit
Denn im Gegensatz zu KV-Löhnen können gesetzliche Mindestlöhne von jeder Regierungsmehrheit ohne große Probleme eingefroren, gesenkt oder auch abgeschafft werden. Und weil seine Ausgestaltung und sein Fortbestehen stets von der jeweiligen Regierung abhängen, führt ein gesetzlicher Mindestlohn für ArbeitnehmerInnen zu mehr Unsicherheit.

Kollektivverträge sind gerechter
Aber Kollektivverträge sind nicht nur sicherer, sondern auch gerechter. Während ein gesetzlicher Mindestlohn nur die Bezüge der untersten Lohngruppen regelt, sind in den Kollektivverträgen Mindeststandards für alle Lohngruppen festgesetzt. Außerdem berücksichtigen Kollektivverträge Qualifikation, Einsatzgebiet und Dienstalter, anstatt nach dem Gießkannenprinzip an alle gleich viel bzw. gleich wenig auszuschütten. Vor allem nehmen Kollektivverträge Rücksicht auf die jeweiligen Branchenbedingungen, was in einem allgemeingültigen Gesetz unmöglich wäre.

Gewerkschaftliche Verhandlungsstärke erhalten
Wäre alles im Gesetz geregelt statt im Kollektivvertrag, würde die Verhandlungsstärke der Gewerkschaften gegenüber den Arbeitgebern extrem geschwächt werden. Denn nicht die Regierung zahlt die Löhne, sondern die Arbeitgeber. Eine Regierung würde sich von Betriebsversammlungen, Betriebsratskonferenzen, Warnstreiks oder Streiks wahrscheinlich nicht so schnell beeindrucken lassen — Arbeitgeber und ihre Verbände hingegen können sich ausrechnen, wie viel Kampfmaßnahmen kosten würden. Ist der Mindestlohn im Kollektivvertrag geregelt, wird er von denen verhandelt, die auch direkt davon betroffen sind.
(Information des ÖGB, 09.10.2019)

Verfassungsgerichtshof verhandelt Kassenfusion

Ab 8. Oktober prüft der Verfassungsgerichtshof (VfGH), ob die Sozialversicherungsreform gegen verfassungsrechtliche Grundsätze der Selbstverwaltung verstößt. Insgesamt wurden vierzehn Anträge auf Gesetzesprüfung gegen die Ende 2018 verabschiedete SV-Reform beim VfGH eingebracht, unter anderem von mehreren Arbeiterkammern und Gebietskrankenkassen. Die Verhandlungen werden nach Schätzung von ExpertInnen mehrere Wochen dauern.

Einfluss von ArbeitnehmerInnen wird zurückgedrängt
Die Anträge richten sich laut VfGH vor allem gegen die Vereinigung der Gebietskrankenkassen und der Betriebskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖAK), die Neuregelung der staatlichen Aufsicht über die Sozialversicherungsträger und die Neugestaltung der Verwaltung.

Bisher haben die Gremien der Sozialversicherung die gesellschaftlichen Mehrheitsverhältnisse widergespiegelt — zwei Drittel der VertreterInnen kamen aus Gewerkschaft und Arbeiterkammer (ArbeitnehmerInnen) und ein Drittel aus der Wirtschaftskammer (Arbeitgeber).

In Zukunft sollen Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen stimmengleich vertreten sein. Damit würde die Macht der Arbeitgeber gestärkt werden, während der Einfluss der ArbeitnehmerInnen zurückgedrängt wird.

Privatisierungen, Selbstbehalte und schlechtere Leistungen
Ab 1.1. 2020 sollen die neun Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusioniert werden. Eisenbahner und Beamte werden ebenso zusammengelegt wie Selbstständige und Bauern, eigenständige Träger bleiben die Pensionsversicherung und die Unfallversicherungsanstalt — in Summe gibt es daher künftig fünf statt 21 Träger. Unter dem Deckmantel der “Entbürokratisierung“ drohen allerdings Privatisierungen, Selbstbehalte und schlechtere Leistungen.

„Mit der Zusammenlegung wird den Krankenkassen Geld entzogen – und zwar rund eine Milliarde Euro. Das wird unweigerlich irgendwann zu spüren sein. Deshalb ist zu befürchten, dass es zu Leistungskürzungen bei PatientInnen kommt oder diese durch Selbstbehalte zur Kasse gebeten werden“, betont Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB.

Gutachten bestätigt falsch berechnetes Einsparungspotential
Die vergangene ÖVP-FPÖ-Regierung hat die Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen auf den Weg gebracht und diese mit einem Einsparungspotential in der Höhe von 300 Millionen Euro pro Jahr argumentiert — zu diesem Ergebnis kam eine von der ehemaligen Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) in Auftrag gegebene Studie.

Ein von der Arbeiterkammer Wien in Auftrag gegebenes Gutachten der Uni Graz bestätigte allerdings die Zweifel von ÖGB und AK, dass fast alle angegebenen Zahlen falsch berechnet wurden. Die Einsparungskosten wurden zu hoch eingeschätzt und die Ausgaben zu niedrig. Die Einsparungen liegen damit nicht bei 100 Millionen Euro jährlich, sondern nur bei 30 Millionen.
(Information des ÖGB, 08.10.2019)

Wahl 2019: Welche Partei steht wofür? Der ÖGB hat nachgefragt

Der ÖGB arbeitet im Interesse aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Welche Parteien unterstützen den ÖGB auf diesem Weg, welche setzen sich wirklich für die Interessen der arbeitenden Menschen ein?

Bis Mitte August hatten alle wahlwerbenden Parteien die Möglichkeit, 81 Fragen zu ÖGB-Positionen zu beantworten. Rechtzeitig vor der Nationalratswahl am 29. September 2019 sind die Antworten der Parteien unter oegb.at/Nationalratswahl2019 öffentlich einsehbar. 

„Für die arbeitenden Menschen in Österreich sind die Antworten besonders wichtig, denn sie sind es, die am 29. September entscheiden“, sagte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian heute im Rahmen der Veröffentlichung und hält fest: „Unser Ziel ist es, ein gutes Leben für alle zu schaffen. Das Herausfinden gemeinsamer Positionen ist der Anfang. Wie in den letzten Jahren werden wir auch in Zukunft mit allen zusammenarbeiten, denen es ernsthaft um faire Rahmenbedingungen, gerechte Entlohnung und soziale Absicherung geht.“

Arbeit braucht Erholung
Ein gutes Leben hängt für den ÖGB wesentlich damit zusammen, Arbeit und Freizeit gut vereinbaren zu können – und das in allen Lebensphasen. Die Einführung des 12-Stunden-Tags unter der ehemaligen schwarz-blauen Regierung hat die beruflichen Belastungen für ArbeitnehmerInnen massiv verschärft. Die Anzahl der Überstunden steigt. Oft bleiben für die Beschäftigten nur wenig bis keine Erholungszeiten, und die überlangen Arbeitszeiten machen auf Dauer nicht nur müde, sondern krank.

Der ÖGB fordert daher neue Arbeitszeitmodelle, die unterschiedliche Lebensumstände berücksichtigen und mehr Gestaltungsspielraum ermöglichen. In einigen Branchen haben es die Gewerkschaften geschafft, die 4-Tage-Woche und die 6. Urlaubswoche im Kollektivvertrag zu verankern – doch der ÖGB fordert einen Rechtsanspruch auf die 4-Tage-Woche und die Einführung der 6. Urlaubswoche für alle ArbeitnehmerInnen. Aber nicht alle Parteien unterstützen diese Forderungen.

Gutes Leben im Alter
Um das gute Leben auch im Alter zu erhalten, braucht es in erster Linie eine erstklassige Gesundheitsversorgung und ein soziales, nachhaltig abgesichertes Pensionssystem. Darüber hinaus fordert der ÖGB arbeitsmarktpolitische Unterstützungsprogramme für ArbeitnehmerInnen über 50 Jahre, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben, und einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, um ältere ArbeitnehmerInnen zu entlasten und auf ihre Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen. Auch diese Forderungen werden nicht von allen Parteien unterstützt. 

Flächendeckende Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie mobile Pflegeangebote müssen ausgebaut werden, um pflegende Angehörige zu entlasten. Pflege- oder Betreuungspflichten dürfen nicht ausschließlich auf den Schultern von Frauen und Familien lasten. Hier fordert der ÖGB einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit, spricht sich jedoch klar gegen die Finanzierung der Pflege durch eine private Pflegeversicherung aus. Wir sind der Meinung, dass die Pflege nicht aus eigener Tasche gezahlt, sondern aus öffentlicher Hand finanziert werden muss – beispielsweise durch eine zweckgebundene Millionärssteuer. Diese Position ist bei den Parteien umstritten. 

Arbeitswelt der Zukunft
Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für ein gutes und selbstbestimmtes Leben – sie entscheiden über Chancen am Arbeitsmarkt. Der ÖGB fordert daher den flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen, damit alle Jugendlichen dieselben Bildungschancen haben und ihre individuellen Fähigkeiten sowie kritisches und kreatives Denken gefördert werden.

Aber auch Unternehmen müssen stärker in die Pflicht genommen werden, denn die Lehrlinge von heute sind die Fachkräfte von morgen. Wer jetzt in eine qualitative Lehrausbildung investiert, hat später auch etwas davon. Betriebe, die keine Lehrlinge ausbilden, obwohl sie dazu in der Lage wären, sollen daher in einen Ausbildungsfonds einzahlen.
Die Arbeitswelt verändert sich dank Digitalisierung permanent und es entstehen immer neue Berufsfelder. Daher ist eine rechtliche Absicherung besonders wichtig, um die Ausbeutung der ArbeitnehmerInnen zu verhindern. Wir fordern, dass alle geleisteten Überstunden abgegolten werden – und daher eine Begrenzung von All-in-Arbeitsverträgen auf Führungskräfte.

Die ausführlichen Antworten aller Parteien finden Sie unter oegb.at/Nationalratswahl2019. Die Wahl liegt jetzt bei Ihnen!
(Information des ÖGB, 05.09.2019)

Papamonat für alle: Was Väter tun müssen!

Was Väter tun müssen, um zum Papamonat zu kommen
In den vergangenen Monaten wurde viel darüber gesprochen, diskutiert und verhandelt. Jetzt ist es endlich soweit: Der Papamonat tritt in Kraft.

Damit haben alle werdenden Väter – unabhängig davon, wo und wie lange sie im Betrieb beschäftigt sind – die Möglichkeit, eine vierwöchige Auszeit zu nehmen, um sich intensiv dem Baby zu widmen und die Partnerin in den ersten Wochen nach der Geburt zu entlasten. Und zwar ganz ohne Arbeitsdruck und Terminstress. Diese Freistellung kann frühestens mit dem auf die Geburt folgenden Tag beginnen.

Meldefristen beachten
Der Rechtsanspruch auf den Papamonat gilt für Geburten ab dem 1. Dezember 2019. Allerdings gibt es für errechnete Geburtstermine in den Monaten September, Oktober und November eine Sonderregelung und auch hier besteht ein Anspruch auf einen Papamonat.
Den Freistellungswunsch muss der werdende Vater mindestens drei Monate vor dem errechnetem Geburtstermin dem Arbeitgeber bekanntgeben (Vorankündigungsfrist). Diese Meldefrist darf bei Geburten vor dem 1. Dezember 2019 unterschritten werden. Um den Papamonat in Anspruch zu nehmen, muss außerdem der Vater im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben.

Darüber hinaus gilt es zu beachten:

  • Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen.
  • Spätestens eine Woche nach der Geburt ist der tatsächliche Antrittszeitpunkt des Papamonats dem Arbeitgeber bekannt zu geben.
Achtung: Der Vater hat gegenüber dem Arbeitgeber einen arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch in der Dauer von einem Monat. Dieser kann frühestens mit dem auf die Geburt des Kindes folgenden Tages beginnen und bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch genommen werden.

Vor Kündigung und Entlassung geschützt
Während des Papamonats muss der Arbeitgeber kein Entgelt zahlen. Väter können jedoch den sogenannten Familienzeitbonus von täglich 22,60 Euro, also rund 700 Euro für einen Monat beziehen. Geht der Vater später aber in Karenz, wird dieser Betrag vom Kinderbetreuungsgeld wieder abgezogen.

Allerdings haben Väter während des Papamonats einen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt bereits mit der Mitteilung des Vaters beim Arbeitgeber, dass er den Papamonat in Anspruch nehmen will, frühestens jedoch vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Kündigungs- und Entlassungsschutz enden vier Wochen nach dem Ende des Papamonats. Außerdem wird der Papamonat für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, angerechnet.

Die 5 Schritte zum Papamonat im Überblick

  1. Anspruch klären: Vater muss im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben.
  2. Drei Monate vor Geburt: Der Freistellungswunsch muss dem Arbeitgeber bekannt gegeben werden.
  3. Nach der Geburt: Der Arbeitgeber muss unverzüglich von der Geburt verständigt werden.
  4. Eine Woche nach Geburt ist der Arbeitgeber spätestens über den tatsächlichen Antrittszeitpunkt zu informieren.
  5. Innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt kann der Familienzeitbonus online beantragt werden: http://bit.ly/Familienzeitbonus

(Information des ÖGB, 01.09.2019)

„Pflege ist kein Unfall“: Pflege bei der AUVA – keine gute Idee!

Fünf Gründe, warum die Unfallversicherung die Organisation und Finanzierung der Pflege nicht übernehmen sollte!
Die ÖVP hat ihre Ideen zur Finanzierung der Pflege präsentiert. Zuständig soll die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) sein. Der ÖGB bringt fünf Gründe, warum das keine gute Idee ist.

1. AUVA-Kompetenz sind Unfälle, nicht Pflege
Die ÖVP will die Pflege neben Steuern auch aus den Mitteln der Unfallversicherung AUVA finanzieren. Diese soll dann auch organisatorisch zuständig sein. Keine gute Idee, sagt GPA-djp-Vorsitzende Barbara Teiber und spricht von „Themenverfehlung“: „Die AUVA ist hochgradig spezialisiert auf die Versorgung von Arbeitsunfällen, die Rehabilitation und die Prävention. Im Bereich Pflege besitzt die AUVA allerdings keine Kompetenz.“

2. Die AUVA hat mit Sicherheit nicht genug Geld, um die Pflege zu finanzieren
Die AUVA hat ein Budget von nicht einmal 1,5 Milliarden Euro, die Pflege kostet jährlich 5 Milliarden. Da geht sich was nicht aus! Stellt sich die Frage, woher der Rest kommen soll: Aus neuen Versicherungsbeiträgen, die die ArbeitnehmerInnen zahlen müssten, aus bisherigen Steuern, aus notwendigen, aber von der ÖVP immer abgelehnten Steuern auf große Vermögen – oder doch, wie vom Finanzminister der vorigen Bundesregierung mehrfach angedeutet, durch die Pflicht, sich bei privaten Versicherungskonzernen zu versichern?

3. AUVA-Pflegefinanzierung ändert nichts daran, dass nur der Faktor Arbeit einzahlt
Aus Sicht der ArbeitnehmerInnen hat die Finanzierung der Pflege aus den Mitteln der AUVA auf den ersten Blick einen Vorteil: nur die Arbeitgeber zahlen Beiträge in die AUVA ein. Aber auch, wenn ArbeitnehmerInnen keine Beiträge zahlen müssen, ändert sich nichts an der Tatsache, dass wieder einmal fast nur der Faktor Arbeit zur Finanzierung hinhalten müsste – wie auch schon bei Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Die riesigen Vermögen der Millionäre und deren Erben würden wieder einmal nicht angetastet. Vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit: „In Österreich gibt es über 200.000 Dollarmillionäre. Tatsächlich ließe sich die Pflege mit einer Millionärssteuer viel einfacher finanzieren. Es würden dann endlich auch jene einen Beitrag zahlen, die es sich auch wirklich leisten können.“

4. Die AUVA braucht ihr Geld für andere Dinge: Prävention, Heilung, Rehabilitation
Die ÖVP sagt, die AUVA kann ruhig für die Pflege zahlen, denn die Arbeitsunfälle, um die sie sich heute kümmert, werden ohnehin immer weniger. Neue Herausforderungen in der Arbeitswelt bringen aber auch neue Aufgaben für die AUVA – und dafür braucht die AUVA Geld. Immer wichtiger werden die Erforschung und Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen. Dazu sollten neue Gesetze die AUVA verpflichten!

Die Berufskrankheitenliste muss dringend modernisiert werden! Denn eine Listung bedeutet: Die AUVA ist für Heilbehandlung, Prävention sowie Rehabilitation und Umschulung zuständig. Auch „Psychische Erkrankungen (insbes. Angststörungen und depressive Störungen)“ müssten in die Liste aufgenommen werden. Die Anzahl an Krankenstandstagen aufgrund von psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen hat sich seit Mitte der 90er Jahre verdreifacht. Darüber hinaus sind psychiatrische Erkrankungen seit Jahren die häufigste Ursache für Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension.

5. Auch Beschäftigte in der Pflege brauchen Ausweitung der Berufskrankheitenliste
Brigitte S. (51 Jahre) arbeitet seit 22 Jahren in einem Pflegeheim als Pflegehelferin. Sie hatte die letzten Jahre immer wieder Beschwerden mit dem Kreuz – kein Wunder, muss sie doch in ihrem Beruf immer wieder schwer heben und tragen. Vor vier Jahren allerdings sind die Schmerzen eskaliert, sie war wegen starker Rückenschmerzen und Bewegungsunfähigkeit in ärztlicher Behandlung. Die ÄrztInnen haben ihr geraten, den Beruf zu wechseln: Heben und Tragen sei für ihre Wirbelsäule das Schlechteste.

Leider wird ihre Erkrankung des Bewegungs- und Stützapparats nicht als Berufskrankheit durch die AUVA anerkannt. Das hätte viele Vorteile: Erstens müsste die AUVA eine umfassende qualitativ hochstehende Heilbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmen (berufliche, soziale) zur Umschulung anbieten, dies würde z. B. auch eine Höherqualifizierung umfassen. Eine Erweiterung und Aktualisierung der Berufskrankheitenliste hätte weiters zur Folge, dass die AUVA die Präventionsaktivitäten in den Betrieben verstärkt.

Weiter lesen: Was gegen eine Pflegeversicherung spricht 
(Information des ÖGB, 24.06.2019)

Am 1. Mai ist „Tag der Arbeit“!

Lange Geschichte: Schon 1889 wurde eine Arbeitszeitverkürzung gefordert!
Die Wurzeln des 1. Mai liegen in der Zeit der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts, als die Arbeiterschaft sich zu organisieren begann. Das vorrangige Ziel der Arbeiterbewegung der damaligen Zeit war die Verkürzung der Arbeitszeit von bis zu 16 Stunden täglich.

8-Stunden-Tag
„8 Stunden Arbeit – 8 Stunden Muße – 8 Stunden Schlaf“, das war eine zentrale Forderung der Arbeiterorganisationen weltweit. In Chicago wurde dafür bereits am 1. Mai 1867 demonstriert.

Am 20. Juli 1889 beschlossen die Delegierten der 2. Sozialistischen Internationale in Paris, im darauffolgenden Jahr weltweit Veranstaltungen durchzuführen, in deren Mittelpunkt die Forderung nach einem 8-Stunden-Arbeitstag stehen sollte. Das Datum wurde dabei allerdings nicht festgelegt. Denn dieses ergab sich aus dem Kongress der „American Federation of Labour“ in St. Louis 1888, bei dem der 1. Mai 1890 als der Tag festgelegt wurde, an dem die amerikanischen Arbeiter keinen längeren Arbeitstag mit mehr als acht Stunden akzeptieren würden.

Feiertag der ArbeiterInnen
Am 1. Mai 1890 wurden dann auch tatsächlich in zahlreichen Ländern Veranstaltungen durchgeführt, in denen eine Arbeitszeitverkürzung gefordert wurde.

Die Formen der Veranstaltungen waren so verschieden wie die Teilnehmerzahlen und stark von den politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern abhängig. Im agrarisch geprägten Finnland fanden sich gerade einmal ein paar hundert Arbeiter in Helsinki ein, während englische, französische und deutsche Städte Demonstrationen mit bis zu 100.000 Menschen erlebten. Auch in Österreich fanden an diesem Tag Demonstrationen mit beeindruckender Teilnehmerzahl statt. Im darauffolgenden Jahr beschlossen die Arbeiterorganisationen vieler Länder, den 1. Mai zum dauernden Feiertag der ArbeiterInnen zu machen.

Mai-Spaziergänge
Seine große symbolische Bedeutung erhielt der 1. Mai vor allem auch durch die oft sehr heftigen Gegenreaktionen. Viele Unternehmer drohten ihren Arbeitern mit Kündigung, sollten sie an den Veranstaltungen teilnehmen. In fast allen Ländern reagierten die Regierungen mit großen Polizei- und Militäraufgeboten – oft auch mit Einschränkungen der Demonstrationswege oder überhaupt einem generellen Verbot.

Doch es fanden sich auch Wege, Verbote zu umgehen: Im Jahr 1933 wurden in Wien lediglich sogenannte „Mai-Spaziergänge“ unternommen anstatt der vom Dollfuß-Regime verbotenen Demonstration. Ein Mittel, das auch davor schon in verschiedenen Ländern eingesetzt wurde. Wesentlich gefährlicher wurden dem 1. Mai Vereinnahmungsversuche, wie sie zum Beispiel vom österreichischen Ständestaat oder dem nationalsozialistischen Regime unternommen wurden.

Tag der Arbeit
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde auch in Österreich die Tradition des 1. Mai wieder aufgenommen. Am 1. Mai 1945 konnte zwar noch nicht auf der Ringstraße marschiert werden, aber in den Bezirken fanden die Mai-Feiern wieder statt. Seither wurde der 1. Mai in Österreich als „Tag der Arbeit“ ohne Unterbrechungen jedes Jahr gefeiert: als Fest für die Menschen, aber auch als Tag für politische Forderungen und einen demokratischen Diskurs.
(Information des ÖGB, 30.04.2019)

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