Was Väter tun müssen, um zum Papamonat zu kommen
In den vergangenen Monaten wurde viel darüber gesprochen, diskutiert und verhandelt. Jetzt ist es endlich soweit: Der Papamonat tritt in Kraft.
Damit haben alle werdenden Väter – unabhängig davon, wo und wie lange sie im Betrieb beschäftigt sind – die Möglichkeit, eine vierwöchige Auszeit zu nehmen, um sich intensiv dem Baby zu widmen und die Partnerin in den ersten Wochen nach der Geburt zu entlasten. Und zwar ganz ohne Arbeitsdruck und Terminstress. Diese Freistellung kann frühestens mit dem auf die Geburt folgenden Tag beginnen.
Der Rechtsanspruch auf den Papamonat gilt für Geburten ab dem 1. Dezember 2019. Allerdings gibt es für errechnete Geburtstermine in den Monaten September, Oktober und November eine Sonderregelung und auch hier besteht ein Anspruch auf einen Papamonat.
Darüber hinaus gilt es zu beachten:
- Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen.
- Spätestens eine Woche nach der Geburt ist der tatsächliche Antrittszeitpunkt des Papamonats dem Arbeitgeber bekannt zu geben.
Während des Papamonats muss der Arbeitgeber kein Entgelt zahlen. Väter können jedoch den sogenannten Familienzeitbonus von täglich 22,60 Euro, also rund 700 Euro für einen Monat beziehen. Geht der Vater später aber in Karenz, wird dieser Betrag vom Kinderbetreuungsgeld wieder abgezogen.
- Anspruch klären: Vater muss im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben.
- Drei Monate vor Geburt: Der Freistellungswunsch muss dem Arbeitgeber bekannt gegeben werden.
- Nach der Geburt: Der Arbeitgeber muss unverzüglich von der Geburt verständigt werden.
- Eine Woche nach Geburt ist der Arbeitgeber spätestens über den tatsächlichen Antrittszeitpunkt zu informieren.
- Innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt kann der Familienzeitbonus online beantragt werden: http://bit.ly/Familienzeitbonus
(Information des ÖGB, 01.09.2019)