Faktencheck Urlaub – Deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer von A bis Z

Du planst deinen Sommerurlaub am Meer oder einen Städtetrip am verlängerten Wochenende? Deine Rechte als ArbeitnehmerIn für die schönste Zeit im Jahr: Wir erklären dir alles, was du wissen musst – von A wie Anspruch bis Z wie Zeitausgleich.

Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will? Kann mir mein/e ChefIn den Urlaub vorschreiben?Nein. Urlaub ist immer eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Dein/e ChefIn muss deinen Urlaub bewilligen. Umgekehrt kann er/sie dich aber auch nicht einfach zwangsweise auf Urlaub schicken. Wenn es Probleme bei der Einigung gibt, wende dich an deinen Betriebsrat!

Urlaub, der bereits bewilligt wurde, kann auch nicht wieder gestrichen werden. Außer es liegen ganz wichtige wirtschaftliche Gründe vor, doch dann muss der Arbeitgeber die getätigten Kosten wie z.B. Stornogebühren übernehmen. Du als ArbeitnehmerIn musst allerdings bewilligten Urlaub ebenfalls konsumieren. Auch hier raten wir dir, dich mit offenen Fragen an deinen Betriebsrat zu wenden!

Es kann auch sein, dass es in deinem Betrieb eine im voraus vereinbarte Betriebssperre gibt. Diese darf aber nur einen Teil deines Urlaubsanspruchs umfassen, ca. zwei Wochen. Du musst die Möglichkeit haben, den restlichen Urlaub nach deinen Wünschen und Bedürfnissen zu vereinbaren.

5 Wochen Jahresurlaub, sind das jetzt eigentlich 30 Tage oder 25 Tage?
Dir stehen jährlich 5 Wochen bezahlter Urlaub zu: 5 Wochen sind 30 Werktage, wenn man die Arbeitswoche von Montag bis Samstag rechnet. Wenn man von einer 5-Tage-Woche ausgeht, also von Montag bis Freitag und ohne den Samstag, dann sind es 25 Arbeitstage.

Und die 6. Urlaubswoche?
Die 6. Urlaubswoche steht jenen ArbeitnehmerInnen zu, die seit 25 Jahren beim gleichen Arbeitgeber tätig sind, also ab dem 26. anrechenbaren Arbeitsjahr. Da das ein äußerst langer Zeitraum ist und heutzutage die meisten Menschen während ihres Arbeitslebens mehrmals den Arbeitgeber wechseln (müssen), fordert deine Gewerkschaft GPA schon seit längerer Zeit ganz nachdrücklich die 6. Urlaubswoche für alle Beschäftigten!

Wann erneuert sich mein Urlaubsanspruch?
Das neue Arbeitsjahr und damit der neue Urlaubsanspruch beginnt jeweils an dem Tag, an dem du in die Firma eingetreten bist. In manchen Firmen beginnt das Urlaubsjahr für alle gleich mit dem Kalenderjahr. Wenn du nicht weißt, wie das in deiner Firma gehandhabt wird, frag deinen Betriebsrat!

Ich bin noch nicht lange in meiner Firma, habe ich trotzdem schon Urlaubsanspruch?
In den ersten 6 Monaten bei einem neuen Arbeitgeber wächst dein Urlaubsanspruch. Nach einem Monat hast du z.B. schon 2 Tage (5-Tage-Woche) bzw. 2,5 Tage (Samstag Werktag) Urlaubsanspruch erreicht. Nach 6 Monaten hast du Anspruch auf deinen gesamten Jahresurlaub von 5 Wochen. Mit Beginn des zweiten Arbeitsjahres entsteht automatisch der neue Anspruch auf den Jahresurlaub.

Um wie viel verringert sich mein Urlaub, wenn ich Teilzeit arbeite?
Dein Urlaubsanspruch ändert sich nicht – die 5 Wochen Jahresurlaub gelten auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Wenn deine Arbeitswoche auf 4 oder weniger Werktage verkürzt ist, dann erhältst du entsprechend weniger Urlaubstage – unterm Strich hast du aber trotzdem 5 Wochen frei pro Jahr.

Das Urlaubsgeld kriegen alle automatisch, das steht so im Gesetz, oder?
Das Urlaubsgeld – viele nennen es auch Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe oder 14. Monatsgehalt – ist in deinem Kollektivvertrag vereinbart. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlung! Der Anspruch, die Höhe und die Fälligkeit des Urlaubsgeldes sind im jeweiligen Kollektivvertrag festgelegt, den deine Gewerkschaft für dich verhandelt hat. In manchen Fällen kann das Urlaubsgeld auch im Einzelarbeitsvertrag geregelt sein. Das bedeutet: Wenn kein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt und auch sonst nichts vertraglich vereinbart wurde, erhält man diese Sonderzahlung leider nicht!

Manche Firmen zahlen das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld jeweils vor dem Sommer und vor Weihnachten aus, andere wiederum überweisen vierteljährlich ein halbes Gehalt.

Nicht verwechseln: Das Urlaubsgeld und das Urlaubsentgelt. Das ist jenes Entgelt, das dir während deines Urlaubs zusteht, obwohl du während dieser Zeit keine Arbeit leistest. Es umfasst dein Grundgehalt und alle sonstigen Entgeltbestandteile, nicht aber Aufwandsentschädigungen wie z.B. Kilometergeld oder Diäten.

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde? Sind diese Urlaubstage verloren?
Wenn du länger als drei Tage krank bist, verlierst du die Urlaubstage nicht. Du musst die Erkrankung aber deinem Arbeitgeber melden und eine Krankenstandbestätigung vorlegen. Leider verlängert sich dann der Urlaub allerdings nicht automatisch – sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist und du auch wieder gesund bist, musst du wieder zur Arbeit gehen. Aber die Tage, während denen du krank warst, werden wieder zu deinem Urlaubsguthaben dazugerechnet.

Stimmt es, dass nicht verbrauchter Urlaub verfällt?
Ja, aber erst nach zwei Jahren nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Anders gesagt: Du hast drei Jahre Zeit deinen Urlaubsanspruch zu verbrauchen. Wenn du Urlaubstage konsumierst, werden sie immer vom ältesten noch offenen Urlaub abgezogen.

Wenn ich mir freie Tage mittels Zeitausgleich nehme, ändert das etwas an meinem Urlaubsanspruch?
Nein. Zeitausgleich entsteht durch Überstunden. Diese werden grundsätzlich ausbezahlt. Aber wenn du eine entsprechende Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber getroffen hast, dann gibt es auch die Möglichkeit, Zeitausgleich als Freizeit nehmen. Das ändert jedoch an deinem normalen Urlaubsanspruch nichts.

Kann mir mein Arbeitgeber meinen Urlaub „abkaufen“?
Das Recht auf Urlaub und auf Erholung ist ein zentrales Recht für alle ArbeitnehmerInnen. Darum darf dein Arbeitgeber auch nicht deinen Urlaubsanspruch einfach mit Geld ablösen, das ist verboten.

Bei einem vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis muss dir dein Arbeitgeber aber auf jeden Fall deine verbliebenen Urlaubstage ausbezahlen, auch dann, wenn du die Kündigungsfrist nicht eingehalten hast.

Ich bin gerade arbeitslos, kann ich da trotzdem auf Urlaub fahren?
Ja, auch wenn du arbeitslos bist, steht dir Urlaub zu. Du musst deinen Urlaub allerdings mit dem AMS absprechen. Wenn du im Inland verreist, dann steht dir weiterhin Arbeitslosengeld zu. Kontrolltermine musst du aber trotzdem beachten. Fährst du ins Ausland, dann wird das Arbeitslosengeld für die Dauer des Urlaubs unterbrochen. Nach dem Ende eines Auslandsurlaubs solltest du dich auf jeden Fall beim AMS melden!

Und irgendwann bleib ich dann dort… kann ich meinen Urlaub verlängern?
Du solltest pünktlich vom Urlaub zurückkommen, auch wenn es so schön ist, dass man am liebsten noch länger bliebe – das ist nur möglich, wenn du es mit deinem Arbeitgeber vereinbarst! Ohne sein/ihr Einverständnis riskierst du deinen Job und deine Ansprüche wegen berechtigter Entlassung.

Wenn es allerdings einen triftigen Grund gibt, warum du nicht rechtzeitig zur Arbeit zurückkehren kannst, dann musst du deinen Chef/ deine Chefin darüber umgehend informieren! Falls du also im Urlaub erkrankst oder die Fluglotsen streiken oder ein schweres Unwetter die Weiterfahrt unmöglich macht, dann sag deiner Firma Bescheid! Am besten per Mail oder anderer schriftlicher Nachricht, damit du beweisen kannst, dass du nicht unentschuldigt gefehlt hast.

Aktuelle Kollektivvertragsverhandlungen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Gestern, 13.07.2022, konnten endlich die noch ausstehenden Kollektivvertragsverhandlungen abgeschlossen werden. Ganz besonders freut mich, dass die von mir schon so lange geforderte Arbeitszeitverkürzung für Gesundheitsberufe realisiert wird. Die genaue Umsetzung der Arbeitszeitgutschrift wird im Herbst mit der AUVA noch besprochen. Als zweiten wichtigen Punkt wurde eine Zulage für alle, die Praktikant:innen betreuen, erreicht. Hier der Originaltext des Verhandlungsergebnisses:

  • Einführung eines Zeitgutschriftenmodells für gewisse Mitarbeitergruppen in den UKHs der AUVA sowie im HKH (§§ 9 Abs. 2a, 9a Abs. 2a, 9d Abs. 1 und 1a sowie eine Erläuterung zu 9 Abs. 2a, 9a Abs. 2a DO.A, §§ 9 Abs. 3b, 9a Abs. 4a, 9 e Abs. 1 und Abs. 1a sowie eine Erläuterung zu 9 Abs. 3b und 9a Abs. 4a DO.B, §§ 8 Abs. 2a, 8a Abs. 2a, 8d Abs. 1 und 1a sowie eine Erläuterung zu 8 Abs. 2a und 8a Abs. 2a DO.C)

     I-K-T 1. Jänner 2023

Entsprechend der im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen am 22. Dezember 2021 getroffenen Vereinbarung und dem Bekenntnis der Kollektivvertragspartner im Bereich der Gesundheitsberufe in den Akutspitälern und den Unfallkrankenhäusern ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben, wird für folgende MitarbeiterInnen in den Unfallkrankenhäusern der AUVA und im Hanusch-Krankenhaus ein Zeitgutschriftenmodell eingeführt:

  • Angestellte, die gemäß den §§ 38 und 38a DO.A eingereiht sind
  • ÄrztInnen
  • ArbeiterInnen, die gem. § 35 Abs. 1b, Abs. 1d Z 1, Abs. 1e Z 1 und 6 oder Abs. 1f Z 4. bzw. 6 eingereiht sind und ihre Arbeitsleistung im unmittelbaren Patientenumfeld zu verrichten haben

Dieser Personenkreis erhält eine Zeitgutschrift im Ausmaß von 6,25 % der wöchentlichen bzw. monatlichen Normalarbeitszeit.                    

Durch diese Regelung wird beim genannten Personenkreis in den Unfallkrankenhäusern der AUVA sowie im Hanusch-Krankenhaus beispielsweise bei einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit auf 37,5 Stunden reduziert.

Die Kollektivvertragspartner halten jedoch fest, dass es sich bei diesen Regelungen um eine lex spezialis für die Unfallkrankenhäuser der AUVA und das Hanusch Krankenhaus der ÖGK handelt. Weiters wird festgehalten, dass bei jener Personengruppe, die die Zeitgutschrift erhält keine Anrechnung der Pause auf die Normalarbeitszeit erfolgt.

  • Zulage für PraxisbetreuerInnen in den Gesundheitsberufen

Die Zulage für PraxisbetreuerInnen wird entsprechend der am 22. Dezember 2021 vereinbarten Eckpunkte in der DO.A und DO.B umgesetzt. Weiters wird eine Höchstgrenze in Höhe von 1,65fachen der Zulagenbemessungsgrundlage (in der DO.B der Zulagenbemessungsgrundlage 2) im Kalenderjahr eingeführt.

Weiters wird zwischen den Kollektivvertragspartnern vereinbart diese Höchstgrenze dahingehend zu evaluieren, ob die Höchstgrenze über- oder unterschritten wird. 

Beide Punkte treten mit 1.01.2023 in Kraft. Ich bedanke mich bei allen Gewerkschaftsmitgliedern, die durch ihren Beitrag dies ermöglicht haben und fordere gleichzeitig alle Nichtmitglieder auf, uns bei den nächsten Verhandlungen durch ihren Gewerkschaftsbeitritt zu unterstützen.

Nur gemeinsam sind wir stak genug um diese Erfolge zu erreichen.

Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung!
BRV Martina Kronsteiner

Wunsch nach Arbeitszeitverkürzung ist so groß wie noch nie zuvor!

Zum ersten Mal möchte mehr als die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten weniger arbeiten. Das belegt der Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer.

Beschäftigte in Österreich wollen ihre Arbeitszeit verkürzen

Quer durch alle Berufe und Branchen würden die ArbeitnehmerInnen gerne um 2,6 Stunden pro Woche kürzer arbeiten. Das zeigt der neue Arbeitsklima Index im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich. Männer wünschen sich eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 37,2 Stunden, Frauen 32,2 Stunden.

Vor allem jüngere Menschen sehnen sich nach weniger Arbeitszeit – eine 4-Tage-Woche steht bei den unter 30-jährigen hoch im Kurs, bestätigt auch eine neue Umfrage des Spectra-Instituts. „Mehr Freizeit zu haben“ und eine gute Work-Life-Balance sind die Hauptgründe, warum die Menschen weniger Zeit im Job verbringen wollen.

Verkürzte Wochenarbeitszeiten bringen eine deutliche Entlastung für Individuen, Familien und die Gesellschaft insgesamt. 
Charlotte Reiff, ÖGB-Expertin für Sozialpolitik

ÖGB-Expertin nicht überrascht
Die Ergebnisse des Arbeitsklima Index überraschen Charlotte Reiff, Expertin für Sozialpolitik im ÖGB, nicht: „Gerade junge ArbeitnehmerInnen fordern seit Jahren eine gute Work-Life-Balance und verzichten mitunter auch auf Geld, um weniger zu arbeiten. Aus vielen Studien und Beispielen aus der Arbeitswelt wissen wir, dass verkürzte Wochenarbeitszeiten eine deutliche Entlastung für Individuen, Familien und die Gesellschaft insgesamt bringen.“

Arbeitszeitverkürzung macht Jobs attraktiver
Die Ergebnisse zeigen klar: Der Wunsch nach einer Arbeitszeitverkürzung wird immer stärker.: „Genug geschuftet“ denken sich laut Index erstmals mehr als die Hälfte der Vollzeitarbeitskräfte und wollen weniger als die derzeit vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden leisten.

Aktuell hat Österreich im EU-Vergleich mit 40,8 Stunden eine der höchsten Arbeitszeiten bei Vollzeit-Beschäftigten.

Die Hauptgründe weniger Zeit in der Arbeit verbringen zu wollen sind psychischer Stress, Überstunden und überlange Arbeitszeiten sowie mangelnde Unterstützung durch die Führungskräfte.

Weniger Arbeitszeit, mehr Fachkräfte
Besonders auffällig: Die Zahl der Menschen, die ihre Arbeitszeit verkürzen wollen, ist infolge der Pandemie stark gestiegen.

Für den Präsidenten der AK-Oberösterreich Andreas Stangl auch ein klares Signal an die Arbeitgeber: „Wenn Unternehmen Fachkräfte finden wollen, müssen sie flexibler werden und auf die Bedürfnisse der Beschäftigten mehr Rücksicht nehmen. So werden sie ihre Beschäftigten halten und bei der Personalsuche erfolgreich sein.“
(Information des ÖGB, 15.06.2022)

Olympia: Fernsehen bei der Arbeit? Bier mit KollegInnen?

Vor wenigen Tagen haben die Olympischen Winterspiele in Peking begonnen. Einige Wettkämpfe und Medaillenentscheidungen fallen aufgrund der Zeitverschiebung in die Arbeitszeit der ArbeitnehmerInnen in Österreich. Da stellt sich die Frage: Darf man eigentlich während der Arbeitszeit Olympia schauen?

ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko hat Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen, die sich Sportfans aktuell stellen – damit aus der Freude am Passivsport kein Problem mit dem Arbeitgeber wird.

1. Darf ich während der Arbeit eine sportliche Entscheidung im Fernsehen anschauen?
Prinzipiell: Nein. In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz weder üblich noch erlaubt. Aber selbstverständlich kann in Absprache mit dem Arbeitgeber eine Ausnahme gemacht werden.

Wer aber an einem Arbeitsplatz tätig ist, wo ohnehin TV-Übertragungen laufen, wie in Wettbüros, der darf natürlich auch hinschauen. Die Arbeitsleistung darf darunter aber nicht leiden.

2. Wie ist das mit dem Internet – darf ich ein olympisches Skirennen am Handy streamen?
Ist Privatnutzung prinzipiell erlaubt, so wird man auch zwischendurch einen Blick auf den Ergebnis-Ticker werfen dürfen. Anders verhält es sich aber, wenn man eine ganze Entscheidung streamen will – das ist nicht erlaubt.

3. Kann mir mein Lohn bzw. Gehalt gekürzt werden, wenn ich einen ganzen Vormittag Olympia streame?
Wenn trotz Verbot geschaut bzw. gestreamt wurde, darf der Arbeitgeber das Einkommen kürzen.

Fernsehen am Arbeitsplatz ist weder üblich noch erlaubt. Aber selbstverständlich kann in Absprache mit dem Arbeitgeber eine Ausnahme gemacht werden.
Michael Trinko, ÖGB-Arbeitsrechtsexperte

4. Darf ich während der Arbeit Radio hören, um nichts zu verpassen?
Hier gilt Ähnliches wie beim Fernsehen: Wenn Radiohören immer erlaubt ist, dann natürlich auch während der Olympischen Spiele. Aber auch hier gilt: nicht ablenken lassen und niemanden stören.

5. Darf ich mit einem Bier auf einen Medaillenerfolg meiner LieblingssportlerInnen anstoßen?
Herrscht in einem Betrieb Alkoholverbot, dann gilt das auch während der Olympischen Spiele bzw. anderer sportlicher Veranstaltungen.

Doch auch wenn kein generelles Alkoholverbot herrscht, ist immer zu bedenken, dass man unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen keine Fahrzeuge lenken, keine Maschinen bedienen und auch keine anderen Tätigkeiten verrichten soll, bei denen man selbst oder andere gefährdet werden könnte.

6. Und wenn ich einfach zuhause bleibe zum Fernsehen?
Auch wenn die Zeit der Olympischen Spiele für viele eine Art Ausnahmezustand darstellt: Das Arbeitsrecht gilt natürlich weiterhin. Das heißt: Urlaub ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren und darf nicht einseitig angetreten werden.
Und vorzugeben, krank zu sein, obwohl man gesund ist, ist ein Entlassungstatbestand.
(Information des ÖGB, 09.02.2022)

Meine Gewerkschaft GPA informiert: 24.000 Schritte im Nachtdienst!

Bist Du schon mal 24.000 Schritte👣 in einer Nacht gegangen? Für Beschäftigte in der Pflege ist das normal! Die körperliche und emotionale Belastung ist riesig, das Pflegepersonal am Limit.

Die Corona-Krise macht alles noch schwieriger. Wir erzählen Dir mehr über die Berufsgruppe, die wahrscheinlich jeder mal im Leben braucht.
Beit Interesse hier weiterlesen: Pflege – AlltagsheldInnen in der Warteschleife

« Older Entries Recent Entries »