Gesundheitsberufe-Register: Mehr als 70 % sind bereits erfasst

Voll im Plan: Bereits mehr als 20.000 Berufsangehörige registriert
Seit dem Start des neuen Gesundheitsberufe-Registers, in das sich alle in Gesundheit und Pflege Beschäftigten ab 1. Juli 2018 aufnehmen lassen müssen, wurden von der Arbeiterkammer Oberösterreich mit derzeitigem Stand bereits mehr als 70 Prozent der oberösterreichischen Berufsangehörigen erfasst. Somit liegt das Gesundheitsberuferegister in Oberösterreich voll im Plan.

Qualität wird geschützt
Viele Jahre haben sich die Berufsverbände, der ÖGB und die Arbeiterkammer für ein Register für Gesundheitsberufe eingesetzt, wie es in 14 anderen Ländern der Europäischen Union bereits existiert. Gesundheits- und Pflegeberufe werden in sehr sensiblen Bereichen ausgeübt, deshalb bedürfen diese Berufe besonders hoher Qualitätsstandards. Die Registrierung dient also der Qualitätssicherung.

2016 wurde vom Nationalrat das Gesundheitsberuferegister-Gesetz beschlossen. Seit 1. Juli 2018 ist das neue Gesundheitsberuferegister in Kraft. Alle Beschäftigten, in Oberösterreich rund 28.000 (davon an die 80 Prozent Frauen), die bereits an diesem Tag in einem der betroffenen Gesundheits- und Pflegeberufe tätig waren, müssen sich bis spätestens 30. Juni 2019 registrieren lassen.

Achten Sie auf den Berufsausweis
Alle, die seit dem 2. Juli 2018 in den Beruf einsteigen, müssen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ins Gesundheitsberufe-Register eintragen lassen. Die Beschäftigung von nicht registrierten Berufsangehörigen ist rechtlich nicht zulässig. Die Erfassung im Register ist die Voraussetzung für die Ausübung des Berufes. Der neue Berufsausweis macht diese Berechtigung sichtbar.

Der Gesetzgeber bestimmte für die Durchführung der Registrierung die Bundesarbeitskammer als zuständige Behörde für die AK-Mitglieder. In den Bundesländern erfüllen die jeweiligen Länderarbeiterkammern diese Aufgabe. Berufsangehörige, die nicht AK-Mitglieder sind, werden von der Gesundheit Österreich GmbH registriert.

AK: rasch, unbürokratisch und effizient
Die AK hat die entsprechenden wohnortnahen, personellen und räumlichen Strukturen, um die Registrierung rasch, unbürokratisch und effizient durchführen zu können. So wurden bisher rund 20.000 Berufsangehörige von der AK direkt in ihren jeweiligen Betrieben, in den Pflegeschulen und in den AK-Bezirksstellen erfasst.

„Sowohl Registrierung als auch die Ausstellung des Berufsausweises ist für die AK-Mitglieder kostenlos. Das konnte die Arbeiterkammer nach langen Verhandlungen mit dem Finanzministerium erreichen,“ sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Alle Informationen zum neuen Gesundheitsberuferegister: https://ooe.arbeiterkammer.at/gbr.
(Information der AK OÖ., 19.11.2018)

AUVA-Schitag in Tirol – wir laden herzlichst ein!

Freitag, 22. März 2019, bis Sonntag, 24. März 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch diesen Winter möchten wir Euch herzlichst zum AUVA-Schitag nach Tirol einladen!

Das genaue Programm gibt’s zwar noch nicht, der Termin ist jedoch fixiert. Nachdem wir jetzt auch die Zimmerzusage des Hotels erhalten haben, nehmen wir ab sofort die Anmeldungen entgegen.

Termin:
Freitag, 22. März 2019, bis Sonntag, 24. März 2019. Abfahrt ist am Freitag um 14 Uhr.

Unterkunft:
Wir gönnen Euch auch dieses Mal wieder das schöne Hotel direkt neben dem RZ Bad Häring, das viele schon aus den vergangenen Jahren kennen:
Hotel “Panorama Royal” (siehe im Internet: http://www.panorama-royal.at/de/).

 Anmeldung:
Die Anmeldung (inklusive Bekanntgabe des Geburtsjahres bei Teilnahme am Rennen) ist ab sofort möglich, sollte  jedoch bis spätestens Freitag, den 15. Februar 2019, erfolgen.

Die Anmeldung ist nur mit gleichzeitiger Bezahlung des Eigenbeitrages in Höhe von € 80,– (unverändert zum Vorjahr) gültig. Anmeldungen per mail oder Telefon ohne Bezahlung landen nur auf der Warteliste und gelten als noch nicht angemeldet!

Massagestuhl im Haus: Verbesserungen/neue Anmeldemodalitäten!

Massagestuhl – worum geht’s?
Wie großteils schon bekannt, wurde von der Direktion ein Massagestuhl für alle Mitarbeiter im UKH Linz angeschafft. Wir als Betriebsräte übernehmen die Betreuung und Organisation der Nutzung dieses entspannenden Gerätes.
Der Massagestuhl befindet sich im Bereich der Physiotherapie, Raum Nr. U1-286 (Gang, erste Tür links). Zutritt ist für alle mit dem eigenen Dienstschlüssel möglich! Die Benutzung der Massagestühle soll nur in der Freizeit oder in den gesetzlichen Pausen möglich sein.

Ausstattung NEU:
Der Raum wurde inzwischen liebevoll ausgestattet und adaptiert. Neu: Aromadiffuser und dazugehörige Öle. Bitte mit etwas Wasser – ist vor Ort – verwenden, Küchenrolle vor Ort. Bei Gebrauch immer ein- und ausstecken. Wenn destilliertes Wasser, Küchenrolle, etc. aufgebraucht, bitte Verständigung an uns.

Reservierung NEU:
Die Reservierung für den Massagestuhl wurde ebenfalls optimiert:
Direkt auf der Startseite des SGM-Sharepoints befindet sich rechts unten ein Hinweis und ein Link zur Anmeldung.
Oder im Laufwerk J: Pfad Info / Massagesessel. Dort bleiben auch weiterhin die Bedienungsanleitung und Massagehinweise gespeichert.
Oder direkte Anmeldung auch hier: Anmeldung Massagestuhl

Wie funktioniert die Anmeldung bzw. Reservierung?
Auf der Anmeldeliste gewünschten Termin anklicken, auf „Hinzufügen“ klicken, dann gewünschte Zeit auswählen und bei Person mit Windows-Kennung (= ul…) eintragen, dann speichern. (Anmeldung funktioniert nur mit Windows-Kennung, nicht mit Name, etc.).

Hier geht’s weiter zu den Tipps zur Bedienung und zur Hygiene und zu weiteren Fotos! Read more

„Arbeitsbedingungen in den Gesundheitsberufen“ – Umfrage der AK Wien!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Online-Befragung zum Thema „Arbeitsbedingungen in den Gesundheitsberufen“ hat begonnen!

Unter www.arbeiterkammer.at/gbdialog können sich alle Berufsangehörigen in ganz Österreich bis zum 31. Dezember 2018 an der anonymen Umfrage beteiligen und mitteilen, wo der Schuh drückt.

Das Ausfüllen des Fragebogens dauert weniger als fünf Minuten. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Anfang Februar 2019 vorliegen, darüber werden wir natürlich informieren.

Wir laden herzlichst ein: Familienschitag – Achtung, neuer Termin!

Hochkönig 2Wir laden Euch und Eure Familienangehörigen wieder zu einem gemeinsamen Familienschitag nach Mühlbach am Hochkönig ein.

Samstag, 12. Jänner 2019, Abfahrt um 7 Uhr!

Abfahrt ist pünktlich um 7 Uhr vor dem UKH!
Vor der Rückreise ist kein gemeinsames Abendessen geplant, d. h., für die Verpflegung vor Ort ist jeder selbst verantwortlich.

Die Rückfahrt ist für ca. 16 Uhr vorgesehen!

Eigenbeiträge / Anmeldungen:
Für MitarbeiterInnen kein Eigenbeitrag,
für erwachsene Angehörige € 25,–,
für Angehörige Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr € 20,–.

Die Anmeldungen sind ab sofort möglich, jedoch bis 04. Jänner 2019 erwünscht!

Wir freuen uns auf rege Teilnahme und auf viel Schnee im Jänner!

PS:
Wie bei jeder anderen Betriebsrats-Veranstaltung gilt auch hier: Anmeldungen nur gültig mit gleichzeitiger Bezahlung des Eigenbeitrags!

Weihnachtsgeld: Alle rechtlichen Fragen werden hier beantwortet!

Das Weihnachtsgeld ist vor wenigen Tagen auf das Gehaltskonto überwiesen worden. Hier finden Sie eine Sammlung von Fragen, die im Zusammenhang mit dem Weihnachtsgeld häufig gestellt werden.

Bekommt jede/r Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Sonderzahlungen)?
Nein, Urlaubs- und Weihnachtsgeld – oder 13. und 14. Gehalt – gibt es nur dort, wo es der anzuwendende Kollektivvertrag vorsieht.

Woher weiß ich, ob ich Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld habe?
Die Höhe und den Zeitpunkt der Auszahlung regelt Ihr Kollektivvertrag. Welcher Kollektivvertrag für Sie gilt, erfahren Sie bei der GPA-djp. Wir beraten Sie gerne in allen Fragen, die Ihr Arbeitsverhältnis betreffen.

Wie ist das Urlaubs- und Weihnachtsgeld abgesichert?
Auf Sonderzahlungen besteht kein gesetzlicher Anspruch. Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurden von den Gewerkschaften erkämpft und in den Kollektivverträgen verankert. Kollektivverträge werden von den Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden verhandelt, die Gehaltstabellen gelten meistens für ein Jahr.

Wann muss das Weihnachtsgeld ausbezahlt werden?
Wann das Urlaubs- und Weihnachtsgeld fällig ist, d.h. auszuzahlen ist, regelt der jeweilige Kollektivvertrag. Häufig werden das Urlaubsgeld mit dem Juni-Gehalt und das Weihnachtsgeld mit dem November-Gehalt ausbezahlt. In einigen Kollektivverträgen ist festgelegt, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in vier Teilbeträgen ausbezahlt wird.
Kollektivvertrag Sozialversicherung: Auszahlung mit dem November-Gehalt.

Wie wird das Weihnachtsgeld besteuert?
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld werden beide mit einem begünstigten Steuersatz von 6 Prozent besteuert (sogenannte Sechstelbegünstigung).

Wird das gesamte Weihnachtsgeld besteuert?
Nein, es gibt zusätzlich zum stark reduzierten Steuersatz auch einen Freibetrag von EUR 620,-, der den Nettobezug weiter erhöht.

Bekomme ich als Teilzeitbeschäftigte/r auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Ja, auch als Teilzeitbeschäftigte/r haben Sie Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern Ihr Arbeitsverhältnis einem Kollektivvertrag unterliegt. 

Habe ich als geringfügig Beschäftigte/r Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Ja, auch als geringfügig Beschäftigte/r bekommen Sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern Ihr Arbeitsverhältnis einem Kollektivvertrag unterliegt.

Ich bin freie/r Dienstnehmer/in. Habe auch ich Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Nein, leider nicht. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind im Kollektivvertrag geregelt. Daher haben Sie als freie/r Dienstnehmer/in keinen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Ich arbeite im Sommer als Ferialpraktikant/in. Bekomme ich da auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Ja, wenn Sie für die Zeit des Praktikums angestellt sind, steht Ihnen ein aliquoter Anteil an Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu.

In welchem Ausmaß bekomme ich Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn ich während des Jahres in ein Arbeitsverhältnis eintrete bzw. aus meinem Arbeitsverhältnis ausscheide?
Üblicherweise haben Sie zumindest Anspruch auf aliquotierte Sonderzahlungen (für die Dauer Ihrer Beschäftigung in diesem Jahr). Der Kollektivvertrag kann aber andere Regelungen treffen.

Warum bekomme ich netto weniger Weihnachtsgeld als Urlaubsgeld?
Die steuerliche Ungleichbehandlung kann darauf zurückzuführen sein, dass Sie zusätzlich zu Gehalt und Sonderzahlungen ein „15. Gehalt“ (Bilanzgeld, o. ä.) erhalten und damit die begünstigte Bemessungsgrundlage ausgeschöpft haben.Kommen Sie in die GPA-djp – wir überprüfen gerne Ihren Gehaltszettel.

Ich bin Provisionsvertreter/in mit niedrigem Fixum. Wie hoch ist mein Weihnachtsgeld?
Am Ende des Jahres müssen Sie mit Fixum und Provisionen zumindest jenes Entgelt erhalten haben, das Ihrem Jahresbezug aufgrund Ihrer kollektivvertraglichen Einstufung entspricht (d.h. Gehalt und Sonderzahlungen). Haben Sie im Lauf des Jahres weniger verdient, muss die Differenz nachbezahlt werden. Günstigere Regelungen in Ihrem Vertrag sind selbstverständlich möglich.

Haben Sie noch eine Frage zum Weihnachtsgeld?
Stellen Sie Ihre Frage an service@gpa-djp.at

Betriebsrats-Aktion: Zirbenkissen & Zirbenöl aus den Kärntner Nockbergen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch heuer können wir Euch wieder ein Set, bestehend aus Zirbenkissen mit Zirbenöl aus den Kärntner Nockbergen, zu einem Sonderpreis anbieten – Info siehe oben.
Falls wer nur das Zirbenöl bestellen möchte: ist auch möglich, kostet für uns € 7,20.

Bestellungen sind ab sofort bei uns möglich – mit gleichzeitiger Bezahlung an uns – sollten jedoch bis spätestens 28. November 2018 erfolgen (wir überweisen dann die Gesamtrechnung). Die Lieferung wird dann rechtzeitig vor Weihnachten eintreffen.

Wir laden herzlichst ein zur gemeinsamen UKH-Weihnachtsfeier!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Organisationsteam lädt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herzlichst zur gemeinsamen UKH-Weihnachtsfeier ein!

Um vor allem dem Küchenteam die Planung zu erleichtern, ist auch heuer eine Anmeldung erforderlich. Daher ersuchen wir um Euren Eintrag in die Teilnehmerlisten, die wir demnächst auf allen Abteilungen austeilen werden.

Wir freuen uns auf Eure Anmeldungen bis 30. November 2018. Bis dorthin die Listen bitte an den Betriebsrat retournieren – dafür schon jetzt herzlichen Dank!!!

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