Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats Juli 2014

ZBRV Gratzer Wolfgang

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege! Mit 1. Juli begann für die AUVA ein neues Zeitalter. Mit 1. Juli wurde der Beitrag zur AUVA um 0,1 % auf insgesamt 1,3 % gesenkt. Die monatliche Lohnnebenkostensenkung von durchschnittlich 2 Euro pro ArbeitnehmerIn bedeutet für die AUVA einen Einnahmenverlust von jährlich 90 Millionen Euro und in Zukunft eine negative Geschäftsbilanz, die offenbar bewusst herbeigeführt wird!

Für dieses Jahr wird ein Defizit von rund 50 Millionen Euro und für 2015 ein Defizit von 100 Millionen Euro prognostiziert! Der Verbrauch der vorhandenen Rücklagen ist absehbar.

Während sich die AUVA dazu bekennt, keine Einsparungen bei Personal und Leistungen vorzunehmen, laufen Kooperationsgespräche zu den Einrichtungen auf Hochtouren. Im Fokus stehen dabei die Integration des UK in das Wörtherseeklinikum und eine Machbarkeitsstudie, die die Integration des UM, des UB und des RW in ein Wiener Klinikum prüft (siehe ZBR Info – Mai). Die Zeitspanne für beide Projekte beträgt ca. 7 – 10 Jahre und für beide Projekte erwartet man sich enormes Einsparungspotential.

Abgesehen davon gibt es in der AUVA keinen Standort (mit Ausnahme des RH), der nicht in irgendeiner Form zur Diskussion steht. GPA-djp und AK Experten sind sich allerdings einig: Wenn UKH’s in große Kliniken integriert werden, könnte die Eigenständigkeit der AUVA im Bereich der Unfallheilbehandlung, aber auch im Bereich der Rehabilitation mittelfristig gefährdet sein. Read more

Ferialjob – Rechte und Pflichten

Ferialarbeit

Ferialarbeitnehmer/-innen sind Schüler/-innen und Studenten/-innen, die während der Ferien arbeiten, um Geld zu verdienen. In der Regel sind sie ganz „normale“ Arbeitnehmer/-innen, sie sind unter anderem weisungsgebunden, in die betriebliche Organisation eingegliedert und an betriebliche Arbeitszeiten gebunden – mit befristetem Arbeitsvertrag. Das Dienstverhältnis endet mit Ablauf der Zeit automatisch. Voraussetzung für die Ausübung eines Ferialjobs ist die erfüllte Schulpflicht und das vollendete 15. Lebensjahr.

Was Ferialarbeitnehmer/-innen beachten sollten:

Vor dem Arbeitsbeginn

  • Arbeitsvertrag Treffen Sie über Beschäftigungsdauer, Entlohnung, Arbeitsort, Arbeitszeit, Tätigkeit, usw. vor Beginn Ihres Ferialjobs eine schriftliche Vereinbarung.
  • Entlohnung Es steht Ihnen die Bezahlung nach dem Kollektivvertrag oder – falls es für die Branche, in der Sie arbeiten, keinen Kollektivvertrag gibt – ein angemessenes Entgelt zu. Lassen Sie sich nicht mit Pflichtpraktikumslöhnen oder einem Taschengeld abspeisen.
  • Kost und Quartier Häufig sind Ferialstellen nicht unmittelbar am Wohnort der Jugendlichen. Ein Anspruch auf Kost und Quartier durch den/die Arbeitgeber/-in besteht aber grundsätzlich nicht.
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Krank zu den Kranken – Spitalsreform macht Angst

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Krank zu den Kranken
Spitalsbeschäftigte sehen ihre Gesundheit durch die Spitalsreform gefährdet.

Beschäftigte in den oberösterreichischen Spitälern leiden unter Zeitdruck sowie bürokratischen und organisatorischen Anforderungen.

Dadurch steigen die psychischen Belastungen. Laut einer aktuellen IFES-Erhebung im Auftrag der AK Oberösterreich sind die Arbeitnehmer/-innen besorgt, dass sich diese Probleme durch die Spitalsreform verschärfen. Sie haben Angst, dass die Spitalsreform eine Gefahr für ihre eigene Gesundheit bringen wird.

Spitalsreform macht Angst
In der Wahrnehmung der Beschäftigten ist die Spitalsreform ausschließlich auf Einsparungen fokussiert und macht ihnen Angst: Beinahe 80 Prozent rechnen laut einer aktuellen IFES-Studie im Auftrag der AK Oberösterreich mit negativen Auswirkungen der Reform auf ihr berufliches Umfeld. Die größten Nachteile erwarten sie für die Qualität der Patientenversorgung, was auch negative Auswirkungen auf die sinnstiftende Ressource dieses Berufs hat, sowie hinsichtlich Arbeitsbelastungen und Zeitdruck.
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Zur Erinnerung: ganzjährige SGM-Aktivitäten

SGM

Wir möchten auch diese Seite dazu nützen, die ganzjährigen SGM-Aktivitäten wieder in Erinnerung zu rufen – vor allem auch für neue MitarbeiterInnen interessant.

Nutzung des Physiotherapieraumes
Montag bis Sonntag kann der Trainingsraum, nach einer Einschulung, benützt werden.
Mo, Mi, Do: ab 16Uhr
Di + Fr: ab 17 Uhr
Sa + So: Nutzung ohne Einschränkung jederzeit möglich
Den Raumschlüssel bekommen Sie beim Portier. Ich ersuche Sie/Euch, wie in der Einschulung besprochen, den Trainingsraum in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen (Hanteln, etc. zurückräumen). Danke!

Wöchentlicher Vitaminkick
Jeden Dienstag ab 9 Uhr gibt es auch weiterhin frisches Obst zur freien Entnahme (hinter der Anmeldung AUVA-Landesstelle). Bei der Obstentnahme bitte daran denken, dass auch Ihre/Deine Kollegin und Ihr/Dein Kollege ein Stück bekommt. Danke!

Individuelle Massagen
Jeden Mittwoch ab 13 Uhr können individuelle Massagen genossen werden.
Terminvereinbarungen direkt bei Hrn. Lettan unter: 0650/811 22 87

Freundliche Grüße
Barbara Holzinger

Auch wir haben eine neue Telefonnummer!

Neue Nummer 2

Auch wir erhalten ab dem Wochenende eine neue Telefonnummer.

Um eine lange Suche zu ersparen, hier die Tel. Nr. des Angestelltenbetriebsrats.
Ab Montag sind wir wie folgt erreichbar:

  • BRV Kronsteiner Martina, Tel. 42607
  • BRV-Stv. Mayr Hermann, Tel. 42622 urlaubsbedingt aber erst wieder ab 14.07.2014 🙂
  • BRV-Stv. Dr. Rodemund Christian, Tel. 42250
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