Unsere Gewerkschaft, die GPA-djp, mit neuer Homepage!

GPA-djp Homepage

Unsere Gewerkschaft, die GPA-djp, hat ihren Internetauftritt runderneuert. Reinschauen lohnt sich:

GPA-djp im Internet

Die GPA-djp ist die Interessenvertretung der Angestellten, Lehrlinge, Schüler und Studenten sowie der Journalisten und aller Arbeitnehmer im Graphischen Gewerbe und der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie. Sie vertritt auch atypisch Beschäftigte, Karenzgeldbezieher und Zivil- und Präsenzdienstleistende.

Als mitgliederstärkste Gewerkschaft innerhalb des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) ist die GPA-djp eine bedeutende sozial- und gesellschaftspolitische Gestaltungskraft.

Innerhalb der GPA-djp sind rund 15.000 Betriebsräte organisiert. Mit ihnen gemeinsam verhandelt die GPA-djp pro Jahr 160 Kollektivverträge für verschiedenste Wirtschaftsbereiche. Damit werden höhere Einkommen und gerechtere Arbeitsbedingungen gesichert.

Einladung zum AUVA-Kegelturnier in Graz

KegelBildSymbolLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Wir laden Euch zum bereits 40. AUVA Kegelturnier in Graz am 21. und 22. November 2014 herzlich ein, das wir zu den bereits bekannten Teilnahmebedingungen auch dieses Jahr wieder durchführen wollen.

Teilnahmebedingungen
Es können zu dem Turnier von jeder BR-Körperschaft vorerst unbegrenzt Kolleginnen und Kollegen genannt werden, somit ist die Nennung einer Mannschaft  nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Turnier.

Neben der Einzelwertung werden jeweils die 4 besten Keglerinnen und Kegler jeder Verwaltungsdienststelle (HS/LS) und Einrichtung (UKH/RZ) für die Mannschaftswertung herangezogen und hierbei aber auch nur jeweils eine Damen- und Herrenmannschaft.

Bitte zu beachten, dass damit Spielgemeinschaften (HS/LS, LS/UKH) nicht mehr für die Mannschaftswertung Berücksichtigung finden, ein Unterschied zwischen Arb. und Ang. wird jedoch nicht gemacht. Die Schubanzahl aller TeilnehmerInnen beträgt einheitlich  2×25.

Das Kegeln findet auf den Bahnen des ASKÖ in Graz-Eggenberg am Freitag, den 21. November 2014, von 15.00 bis ca. 22.30 Uhr, und am Samstag, den 22. November 2014, von 08.00 bis ca. 14.00 Uhr statt.

Anmeldung/Nenngeld
Die namentliche Nennung der TeilnehmerInnen sollte bis spätestens 28. Oktober 2014 erfolgen, damit wir Bahneinteilung und Zeitplan noch rechtzeitig vor dem Turnier versenden können.
Sollte nach Nennungsschluss die gemeldete Teilnehmeranzahl so hoch sein, dass wir mit dem vorgesehenen Zeitrahmen Probleme bekommen könnten, behalten wir uns vor, den Modus kurzfristig nach Notwendigkeit abzuändern.

Das Nenngeld pro Teilnehmer(in) beträgt € 12,–, wird vom BR übernommen.

Nachdem wir auch dieses Jahr wieder die Abendveranstaltung im Hotel Paradies (Graz, Straßganger Straße 380 b) durchführen werden, können wir bei dieser Gelegenheit  auch den TeilnehmerInnen die Möglichkeit der Übernachtung im selben Hotel zu besonders günstigen Konditionen anbieten.

Wir freuen uns schon jetzt auf Eure Anmeldung!
Gut Holz!

Wir besuchen: voestalpine Stahlwelt inklusive Werkstour

Wir haben es schon länger vorgehabt, aber jetzt wird es endlich so weit:
Wir laden herzlichst ein zu einem Besuch der voestalpine-Stahlwelt – inklusive Mittagessen und Werkstour.

Stahlwelt 1

Samstag, 08. November 2014, 11.30 bis 16.00 Uhr

Programm:
Treffpunkt ist das Panoramacafe in der voestalpine Stahlwelt.
Dort beginnt das Programm um 11.30 Uhr mit dem Mittagessen (Menü: Knödelteller, Mehlspeise, Kaffee).

Stahlwelt 3
Um 13 Uhr beginnt die Führung durch die Stahlwelt, diese dauert ca. 1 1/2 Stunden. Im Anschluss daran folgt eine interessante Werkstour mit dem Bus – ebenfalls ca. 1 1/2 Stunden.
Programm-Ende also ca. 16 Uhr

Stahlwelt 2

Anmeldung/Eigenbeitrag:
Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Ein Angehöriger kann mitgenommen werden. Die  Gruppengröße ist mit maximal 30 Teilnehmern begrenzt – bei größerem Interesse können wir diesen Ausflug auch ein zweites Mal anbieten.

Der Eigenbeitrag für Angehörige beträgt € 30,–, für die Mitarbeiter übernimmt der BR die Kosten. Anmeldeschluss ist am Mittwoch, der 22. Oktober 2014.

Auch diese Saison wieder: Step-Workout im UKH Linz

Step-Workout

Auch heuer können wir wieder Step-Workout-Stunden im UKH Linz anbieten, wiederum abgehalten von Sandra Weirauch.

Stundeninhalt:
In dieser Stunde kombinieren wir eine kleine Step-Choreografie mit anschließendem Bodyworkout. So trainieren wir unsere Ausdauer, Koordination und bauen dazu noch ein paar kleine Muskelkraftwerke auf! Für Spaß und Abwechslung sorgen dabei der Einsatz von Musik und Übungen aus verschiedenen Trainingsarten (Pilates, Rückenschule, Power-Yoga, Bodyart etc.).
Mit einem entspannenden Stretchingteil klingt die Stunde aus.

Wer?
Alle, die Spaß und Freude an Bewegung haben – Aerobic-Erfahrung ist nicht notwendig!

Wann?
jeden Montag ab
 22. September 2014,  jeweils 15.15 bis 16.15 Uhr, in der Physiotherapie des UKH Linz, UG 1.

Ich freue mich auf Dein Kommen!
Sandra Weirauch

„Incredible Nepal“ – Bildervortrag von Tom Mesic

„Anfang dieses Jahres war ich mit Freunden wieder mal in Nepal unterwegs und möchte Euch/Ihnen im Rahmen eines Bildervortrages eines der wunderbarsten Länder dieser Erde vorstellen: Incredible Nepal“

Nepal-Vortrag

Freu mich auf Euer/Ihr Kommen!
Externe Gäste und Patienten sind natürlich herzlichst willkommen!

In der Pause werden Brötchen gereicht und es wird genug Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch geben.
Tom Mesic

Pensionskonto? Kontoerstgutschrift? Alle Fragen dazu werden hier beantwortet!

Pensionskonto

Sie haben Fragen zum Pensionskonto oder zur Kontoerstgutschrift? Wir haben die wichtigsten Antworten für folgende Fragen und noch viel mehr zusammengetragen:

  • Woher kriege ich Infos zu meinem Pensionskonto?
  • Wann und wo kann ich mich persönlich beraten lassen?
  • Wie lange kann ich Versicherungszeiten nachmelden?
  • Muss ich Schul- und Studienzeiten jetzt nachkaufen?
  • Wie kann ich meine Beitragsgrundlagen und Beitragszeiten überprüfen?
  • Meine Versicherungszeiten stimmen nicht – was tun?
  • Wann kann ich auf mein Geld auf dem Pensionskonto zugreifen?
  • Wie ist das Geld auf dem Pensionskonto veranlagt?
  • Was ist der Unterschied zwischen Pensionskonto, Mitarbeitervorsorge (Abfertigung neu) und Betriebspension?
  • Wie hoch ist das Regelpensionsalter?
  • Bin ich pensionsversichert, wenn ich krank, arbeitslos oder nur geringfügig beschäftigt bin?
  • Ist meine Pension sicher?

Wer sich dafür interessiert, wird hier umfassend informiert!
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AK OÖ. räumt mit Rechtsirrtümern auf

AK-Logo-neu

Wer bisher angenommen hat, dass man im Krankenstand nicht gekündigt werden kann, liegt gefährlich falsch.
Auch beim Urlaub und bei Entlassungen sind viele im Irrglauben.

Der Rechtsschutz der Arbeiterkammer klärt Irrtümer auf.

Das Team des Rechtsschutzes der Arbeiterkammer kümmert sich in seiner Beratung um die Fragen und Anliegen der Arbeitnehmer und ist auch oft erfolgreich, wenn es darum geht, die Interessen der Arbeitnehmer durchzusetzen. Allerdings stelle man auch fest, dass in vier von fünf Beratungsgesprächen immer die gleichen Irrtümer auftauchen, sagt die Leiterin des AK-Rechtsschutzes, Helga Kempinger.

Kündigung gilt mündlich
Falsch ist zum Beispiel, dass man erst nach drei Tagen Krankenstand eine Bestätigung vom Arzt braucht – wenn der Chef darauf besteht, muss schon ab dem ersten Tag eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden. Falsch ist auch, dass eine Kündigung immer schriftlich mitgeteilt werden muss, denn auch eine mündliche Kündigung gilt.

Entlassung ohne Vorwarnung
Ein weiteres hartnäckiges Gerücht zum Thema Entlassung ist, dass einem ohne vorherige Vorwarnung nichts passieren kann. Rein arbeitsrechtlich muss der Chef nur bei bestimmten Entlassungsgründen vorher verwarnen und auch da nur zweimal, sagt Drago Velebit von der Arbeiterkammer. Bei einer beharrlichen Pflichtenverletzung wie etwa ständig zu spät kommen, muss eine Ermahnung erfolgen. Aber beim zweiten Mal bereits ist eine beharrliche Pflichtenverletzung eine Entlassung, so Velebit.

Urlaub ist Vereinbarungssache
Weit verbreitet ist auch die irrige Meinung, dass unfaire Klauseln im Arbeitsvertrag ungültig seien. Aber: Was unterschrieben ist, gilt – ausgenommen sind nur Punkte, die dem Gesetz widersprechen. Auseinandersetzungen gibt es offenbar auch in vielen Betrieben, ob der Arbeitgeber bestimmen kann, wann die Arbeitnehmer Urlaub nehmen können. So ist das aber nicht, sagt man bei der AK, Urlaub ist Vereinbarungssache, über den Urlaubszeitpunkt muss man also verhandeln können.

Verfallene Ansprüche
Ein weiteres Problem, das in vielen Beratungsgesprächen aufkommt, sind Ansprüche, die bereits verfallen sind. Der Gesetzgeber sieht hier eine Frist von drei Jahren vor, diese wird aber in vielen Kollektivverträgen verkürzt – im Extremfall auf drei Monate. Bei der Arbeiterkammer schätzt man, dass Arbeitnehmer in Oberösterreich wegen dieser kurzen Fristen mehrere Millionen Euro pro Jahr verlieren. Daher wird erneut die Abschaffung dieser verkürzten Fristen gefordert.
(Information der AK OÖ., gesehen auf orf.at)

 

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