Schneechaos: Arbeitsrecht – Das gilt für Beschäftigte!

Wenn es in diesen Tagen stürmt und schneit, dann kann der Weg in die Arbeit sehr mühsam aber oft auch unmöglich sein. Viele ArbeitnehmerInnen wissen nicht, wie sie ihren Arbeitsplatz erreichen sollen – etwa wenn Straßen wegen Schneemassen, Hochwasser oder Muren nicht befahrbar sind oder öffentliche Verkehrsmittel ausfallen.

1. Was habe ich zu befürchten, wenn ich aufgrund von Wetterkapriolen nicht in die Arbeit komme?
Wer aufgrund von Naturereignissen wie heftigen Schneefällen, schweren Unwettern, Überflutungen oder Murenabgängen gar nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten.

„Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt“, so ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko.
Allerdings: Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin muss aber alles ihm bzw. ihr Zumutbare unternehmen, um den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen. Einfach daheim bleiben, geht nicht. Außerdem muss der Arbeitgeber vom Zuspätkommen oder der Verhinderung informiert werden.

2. Was heißt „alles Zumutbare“ unternehmen?
Das kommt natürlich immer auf die Situation drauf an, aber wenn der Wetterbericht am Vorabend starken Schneefall oder Regenfälle vorhersagt, musst du früher als sonst von zuhause losfahren.
Ist ein Wetterchaos abzusehen, dann musst du versuchen, auf ein anderes Verkehrsmittel umzusteigen – z. B. auf den Zug.

3. Kindergärten und Schulen sind geschlossen – was mache ich?
Wenn Kindergarten oder Schule geschlossen bleiben und ich keine andere Möglichkeit für die Kinderbetreuung habe, kann ich von der Arbeit fernbleiben.
Auch in diesem Fall brauche ich keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten.

4. Kann ich meinen Job verlieren, wenn ich wegen des Wetters zu spät in die Arbeit komme? Nein. Wenn ich alles Zumutbare unternommen habe, um rechtzeitig zu meinem Arbeitsplatz zu kommen, es aber nicht möglich ist, kann der Arbeitgeber eine Verspätung oder das Fernbleiben auch nicht zum Anlass für eine Entlassung nehmen.

Wichtig: Einfach daheim bleiben, geht nicht. Ich muss dem Arbeitgeber auch Bescheid geben, dass ich zu spät oder gar nicht kommen kann.

5. Kann mich mein Arbeitgeber zwingen, einen Urlaubstag zu nehmen, wenn ich wegen des Wetters nicht in die Arbeit kommen kann?
Nein. Wenn man alles Zumutbare unternommen hat, um in die Arbeit zu kommen, es aber nicht möglich ist, muss ich keinen Urlaubstag nehmen.

6. Bekomme ich trotzdem mein Geld, wenn ich nicht in die Arbeit kommen kann?
Ja, in den genannten Fällen gibt es die gesetzlich geregelte Entgeltfortzahlung – du bekommst also weiter deinen Lohn oder dein Gehalt.
(Information des ÖGB)

Neues Mitarbeiter-Angebot: „Mühlviertler Gewürzmanufaktur“

Mühlviertler Gewürzmanufaktur
Wir sind eine Bio – Salz- und Gewürzmanufaktur inmitten der sanften Hügel des Mühlviertler Granitlandes, welche in sorgsamer Handarbeit Gewürze, Gewürzmischungen, Kräuter, Natursalze und Salzmischungen aus Österreich und aus aller Welt verarbeitet.

Das macht unseren Betrieb und unsere Produkte so besonders
Wir mahlen, mischen unsere Produkte von Hand und füllen in „Lebensgeschwindigkeit“. Unsere Gewürze und Gewürzmischungen sind in einem Flachmann aus Glas und einer Verpackung aus ökorecyceltem Karton, somit kein Kunststoff. Unsere Salzmühlen sind mit einem Keramik Mahlwerk ausgestattet, somit gibt es auch hier keinen Kunststoffabrieb beim Mahlvorgang.

Wir bieten den Online-Shop www.barondesel.com mit unseren Gewürzen, Salzen, Pfeffer und Geschenkboxen an!
Bei Online-Kauf gibt es für alle Mitarbeiter einen Rabatt-Code: Auva2023. Mit diesem Gutscheincode werden auf alle Produkte 10 % gewährt.

Ab einer Bestellsumme von € 35,– werden bei Versand innerhalb von Österreich keine Versandkosten verrechnet. Bei Bestellungen bis € 35,–: € 3,90.

Viel Spaß beim Stöbern und es darf probiert werden, denn gute Salze, Pfeffer und Gewürze sind eine Bereicherung in jeder Speise und eine Würze für das Leben!

Betriebsärztliche Aussendung: „Zeckenschutzimpfung 2023“

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auch heuer ist es aufgrund der zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat im Jahre 2002 getroffenen Vereinbarung möglich, Ihnen die „Zeckenschutzimpfung“ anzubieten.

Die Aufteilung der Impfkosten für Mitarbeiter ist wie folgt:
70 % AUVA, 15 % Betriebsrat, 15 % Mitarbeiter.

Für die Angestellten des UKH Linz wird der Selbstbehalt vom Betriebsrat übernommen.

Anmeldung:
Die Anmeldung ist bei Fr. Nora Palaoro (Tel.: 05 9393-32103 oder mailto: nora.palaoro@auva.at) bis spätestens 14. Februar 2023 durchzuführen. Nachbestellungen nach dem 14. Februar 2022 sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Für Angehörige kann der Impfstoff mitbestellt werden, es ist aber dafür der volle Preis von € 21,89 für Erwachsene und € 18,59 für Kinder (bis 16 Jahre) bei Martina Kronsteiner zu bezahlen. Die Impfung von Angehörigen wird aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt.

Impfschema:
Die Grundimmunisierung besteht aus:

  1. Teilimpfung
  2. Teilimpfung: 4 bis 8 Wochen nach der 1. Teilimpfung
  3. Teilimpfung: 9 bis 12 Monate nach der 1. Teilimpfung
  1.   Auffrischung (Boosterimpfung): 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung

Weitere Auffrischungsimpfungen: Alle 5 Jahre nach der Boosterimpfung. Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf 3 Jahre! Die Verabreichung/Abgabe des für MitarbeiterInnen kostenlosen Impfstoffes wird daher nur entsprechend den Intervallen des o.a. Impfschemas durchgeführt.

Freundliche Grüße
Dr. Heinz Schikola, Betriebsarzt

Neues Mitarbeiter-Angebot: Prinz Fitness Promenadengalerien + Lederfabrik!

Sehr geehrte Frau Kronsteiner!
Vielen Dank für das freundliche Gespräch in unserem Studio in den Promenadengalerien. Gerne übermittle ich im Anhang ein Kooperationsangebot für unsere Studios Promenadengalerien und Lederfabrik und hoffe, dass dieses zahlreichen Anklang findet.

 

Sollten sie Rückfragen haben oder weitere Informationen zu unserem Angebot benötigen, zögern sie bitte nicht, uns jederzeit zu kontaktieren. Als Nachweis bitten wir Sie um Identifikation Ihrer Mitarbeiter mittels Dienstausweis.

Gerne legen wir als Informationsmedium unsere Homepage www.prinzfitness.at nahe, wo sämtliche Informationen, 3D Rundgänge der Standorte und Angebote zu sehen sind. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen, Roland Prinz (Geschäftsführer)

Delikatessen für Valentinstag, Aschermittwoch und Ostern 2023

Sehr geehrter Herr Mayr!
Langsam rücken die kommenden Festtage wieder in den Fokus. Im Anhang finden Sie unsere neue Rabattaktion für Valentinstag, Aschermittwoch und Ostern für Ihre MitarbeiterInnen – mit der Bitte um Veröffentlichung.

Mit dem Aktionscode ZETTL20 sind Champagner, Trüffelspezialitäten, Feinstes aus dem Wasser und natürlich heimisches Lamm vergünstigt.

Die Bestellung erfolgt direkt bei uns (per Mail oder in unserem webshop), Lieferung und Rechnung gehen direkt zu Handen des Bestellers.

Weiters möchte ich darauf hinweisen, dass Ihre MitarbeiterInnen mit dem Aktionscode zettl20 nicht nur die oben genannten Sonderpreise erhalten, sondern auch 20% Rabatt auf das gesamte Sortiment in unserem webshop www.zettlgmbh.at bekommen (ausg. bereits vergünstigte Artikel).

Von Feinkost bis hin zu Geschenken für jeden Anlass wird jeder Gourmet garantiert fündig.

Falls Sie Ihren MitarbeiterInnen eine kleine Freude zu Valentinstag machen möchten, empfehlen wir das Geschenk Herzlichst, dieses kostes noch bis 14. Februar nur € 20,90 statt € 31,90 inkl. MwSt.

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und beste Grüße aus Oftering
Brigitta Zettl, Zettl GmbH, Lehnerstraße 1, 4064 Oftering
Tel: +43 7221 63981-0 www.zettlgmbh.at

Hier geht’s weiter zum Mitarbeiter-Angebot inklusive Bestell-Zettl: Delikatessen Frühling 2023

Auch 2023 möglich: Sommer-Kinderbetreuung hier im Haus!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Sommer-Kinderbetreuung im Haus kann auch heuer wieder stattfinden!

Somit gibt es auch dieses Jahr wieder Spiele, Spaß, sportliche Aktivitäten und Ausflüge für unsere Kleinen – mit pädagogisch geschulten Betreuerinnen der Kinderfreunde Linz!

Hier die Details:

  • Zeitraum: sechs Wochen, beginnend von Montag, 31. Juli 2023, bis Freitag,
    08. September 2023
  • Montag bis Freitag in der Zeit von 6.30 Uhr bis 17.15 Uhr im Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz
  • für Kinder von 3 bis 12 Jahren
  • Kosten von € 4,– pro Tag
  • Mittagessen im Speisesaal
  • Bring- und Holzeiten können individuell vereinbart werden
  • für jeweils fünf Kinder ist eine pädagogisch ausgebildete Betreuungsperson vorgesehen

Gib auch Du Deinem Kind die Chance, mit Gleichaltrigen zu spielen, kreativ zu basteln, Ausflüge zu unternehmen!

Die Anmeldung beim Betriebsrat ist ab sofort möglich, bis spätestens Ende April, mit Angabe des Namens, Alter des Kindes und des voraussichtlichen Betreuungszeitraums. Nach der Anmeldung erfolgt die Zusendung Gesundheitsbogen und Elternbrief.

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Katharina Waldherr
Spiel Spaß Mobil, Ferienbetreuung, Ortsgruppen & Rote Falken

Österreichische Kinderfreunde, Region Linz-Stadt
Wiener Straße 131, 4020 Linz
Telefon: +43 / 732 / 77 26 32 -22

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