Sehr geehrte Damen und Herren!
Willkommen am Wörthersee und am Nassfeld, Kärntens Erlebnisberg Nr 1!
Willkommen in der Villa Rainer in Pörtschach am Wörthersee und willkommen im Almresort Nassfeld auf 1500m Seehöhe!
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Tel.: +43 (0) 4285 23144, Mail: info@almresort-nassfeld.com
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Bitte bei der Anfrage „Firmenangebot AUVA“ angeben!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass eine einseitige Anordnung des Urlaubs oder Zeitausgleichs aufgrund fehlender Rechtsgrundlage nicht zulässig ist!
Weder Arbeitgeber/Arbeitgeberin noch Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerin können somit ohne Vereinbarung Urlaub einseitig anordnen bzw. konsumieren.
§ 4 Abs.1) Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren.
Die Vereinbarung hat so zu erfolgen, dass der Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verbraucht werden kann.
Die von der Bundesregierung erlassene Änderung im §1155 Abs.3 ABGB dazu hat nur jene Bereiche betroffen, die wegen behördlichem Betretungsverbot eingeschränkt waren:
„Gemäß § 1155 Abs. 3 ABGB kann ein Arbeitgeber nur unter gewissen Voraussetzungen Urlaub und Zeitausgleich einseitig anordnen. Eine einseitige Anordnung ist gemäß dieser Bestimmung nur für Dienstleistungen möglich, die aufgrund von Maßnahmen des COVID-19-Maßnahmengesetzes nicht zustande gekommen sind.
Weiters kann die einseitige Anordnung gemäß § 1155 Abs. 3 ABGB nur für Zeiten erfolgen, in denen der Betrieb aufgrund dieser Maßnahmen verboten bzw. eingeschränkt ist.“
Diese Änderung betrifft jedoch nicht das UKH Linz, denn innerhalb der AUVA bestand lediglich für die Rehabilitationseinrichtungen ein Betretungsverbot – und das auch nur bis zum 30. April 2020.
Ein Rechtsgutachten der Ärztekammer und eine Rechtsmeinung der GPA zu diesem Thema liegen im Betriebsratsbüro auf.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
„Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist das Anlegen einer Dienstkleidung in einer Krankenanstalt für Ärzte und Pflegepersonal eine Tätigkeit, die im Auftrag und Interesse des Arbeitgebers erfolgt.
Sowohl aus hygienischen wie auch aus organisatorischen Gründen besteht die Verpflichtung zu einer fachgemäßen Reinigung und einer entsprechenden Lagerung der Dienstkleidung, die den üblichen hygienischen Ansprüchen genügen.
Das Umkleiden vor Ort umfasst auch die damit verbundenen Wegstrecken zwischen den Umkleidestellen, Wäscheautomaten und der eigentlichen Arbeitsstelle, nicht jedoch Zeiten der Körperpflege wie duschen etc.
Sind diese Zeiten primär im Interesse der Dienstgeberin/des Dienstgebers gelegene arbeitsspezifische Tätigkeiten, so sind sie als Arbeitszeit im Sinne der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen anzusehen und somit Zeiten, die in den jeweils eingeteilten Diensten enthalten sind.“
Dem Zentralbetriebsrat der AUVA (Erik Lenz und Martina Kronsteiner) ist es jetzt gelungen, sich außergerichtlich mit der AUVA darüber zu einigen, dass auch jenen Diensten, die aufgrund ihrer Dauer (unter 6 Stunden) keine Mittagspause und somit auch keine Rüstzeit im elektronischen Dienstplan aufweisen, eine Umkleidezeit von 14 Minuten pro Dienst zugerechnet wird. Dies gilt für alle Berufsgruppen, die das elektronische Dienstplansystem Graphdi verwenden und nicht in der flexiblen Arbeitszeit/Gleitzeit sind.
Diese Regelung betrifft nur jene Dienste, die im Dienstplan keine Rüstzeit haben, die für das Umkleiden verwendet werden kann. Für diese Dienste wird ab Februar 2020, rückwirkend für 3 Jahre pro angefallenem Dienst ohne Rüstzeit, 14 Minuten Zeitausgleich gutgeschrieben!
Künftig sollen diese Dienste so organisiert werden, dass entweder die Umkleidezeit in den Dienst integriert wird oder aber die 14 Minuten Umkleidezeit zur Dienstzeit mitgerechnet werden.
Mit Inkrafttreten der neuen Arbeitszeitbetriebsvereinbarung wird das Thema Umkleidezeit durch eine Minigleitzeit endgültig für alle Dienste bereinigt.
Derzeit ist die AUVA noch dabei, die betroffenen Dienste ab Jänner 2017 aufzurollen und die Zeitausgleichsstunden zu berechnen.
Ihr solltet die Stunden dann bald (= ab Juni) auf Eurem ZA-Konto finden!
Für den Zentralbetriebsrat
Erik Lenz / Martina Kronsteiner
Rekordverluste bei Betriebspensionen von 2,5 Milliarden Euro – AK fordert für Betroffene verbesserten gesetzlichen Schutz
Im ersten Quartal 2020 belief sich der Verlust der österreichischen Pensionskassen, den die Versicherten zu berappen haben, auf unglaubliche 2,5 Milliarden Euro! Dieser von der Arbeiterkammer Oberösterreich berechnete Verlust ist trauriger Rekord in der Geschichte der Pensionskassen – und ein Schock für die rund eine Million Anwartschafts- und Leistungsberechtigten.
„Dieses gewaltige Minus zeigt erneut, dass ein kapitalgedecktes Verfahren nicht zur stabilen Absicherung der Altersvorsorge taugt. Spekulative Finanzanlagen, auch solche der Pensionskassen, können niemals sicher sein“, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Er fordert gesetzliche Verbesserungen zum Schutz der aktuellen und künftigen Bezieher/-innen von Betriebspensionen.
Private Pensionskassen versagen
Das Modell privatwirtschaftlich organisierter Pensionskassen hat im ersten Quartal 2020 leider erneut gezeigt, dass es auf sehr tönernen Füßen steht: Die 8 Pensionskassen bauten in den erstes 3 Monaten dieses Jahres Veranlagungsverluste von durchschnittlich 10,1 Prozent, was auch für die Gesamtperformance des Jahres 2020 nichts Gutes erwarten lässt. „Die letzten Wochen haben wieder deutlich vor Augen geführt, dass nur das staatliche Pensionssystem einen wirksamen Schutz gegen Altersarmut bieten kann.“, so Kalliauer.
Weitere Verluste drohen
Der bisherige Rekordverlust stammt aus dem Jahr 2008 mit circa 1,5 Milliarden Euro – bei einem damals nur rund halb so hohem Veranlagungsvolumen. Und das Jahr 2020 ist noch lange nicht vorbei. Die Arbeiterkammer Oberösterreich geht davon aus, dass es an den Finanzmärkten heuer noch weitere erhebliche Rückschläge geben wird. Wer in Pensionskassen einzahlt, muss sich darüber klar sein, dass diese Gelder an den Finanzmärkten veranlagt werden und damit einem enormen Verlustrisiko ausgesetzt sind. Der Staat darf daher auch nicht zur Kasse gebeten werden, wenn private Spekulationen nicht aufgehen.
Risiko müssen Versicherte tragen
Die AK weist erneut auf das Grundproblem der Betriebspensionen hin, das ebenso für individuelle Privatpensionen gilt: Das Veranlagungsrisiko tragen ausschließlich und alleine die Versicherten! Es gibt keine gesetzliche Mindestertragsgarantie und die Veranlagungsverluste begleichen die Pensionskassenbetreiber nicht aus dem eigenen Vermögen, sondern aus dem Geld der Beitragszahler/-innen. So ist es etwa möglich, dass die Pensionskassen selbst in Jahren mit sehr hohen Veranlagungsverlusten hohe Gewinne erzielen und Dividenden an die Eigentümer auszahlen. Bezahlt wird beides – die Verluste und die Dividenden – von den Versicherten.
Dividende trotz Verlust?
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert als Sofortmaßnahme ein gesetzliches Verbot von Dividendenzahlungen für Jahre mit Veranlagungsverlusten. Und die Versicherten, die aus diesem risikobehafteten System aussteigen wollen und ihr eingezahltes Kapital zurückhaben wollen, sollen eine faire Gelegenheit dazu bekommen.
Transparenz bei Spesen und Gebühren
Schon seit Jahren fordert die Arbeiterkammer die Wiedereinführung einer gesetzlichen Mindestertragsgarantie für die geleisteten Einzahlungen: „Auch die Betreiber der Pensionskassen müssen einen fairen Anteil des Risikos übernehmen“, so Kalliauer. Auch bei den Kosten braucht es mehr Transparenz: Alle der Veranlagungsgemeinschaft verrechneten Spesen und Gebühren sind offenzulegen.
(Information gesehen bei AK OÖ., 22.04.2020)
Das Minus in der Sozialversicherung: Wie es zustande kam und wie es sich entwickeln wird
Am 1. April 2019 läutete der Startschuss zum Kassenumbau auch den Beginn der hohen Verluste in der Sozialversicherung ein. Was war zuvor geschehen?
Türkis-Blau sahen im Kassenumbau vor allem ein Prestigeprojekt. Es sollte als frühes Musterbeispiel für sogenannte „Effizienz“ und „Synergieeffekte“ gelten und die neue Regierung hervorheben.
Wie aber schon von ÖGB und vielen weiteren Kritikern zuvor gewarnt, schlug es dann in das genaue Gegenteil um. Statt der von ÖVP und FPÖ versprochenen Ersparnis von einer Milliarde Euro, der sogenannten „Patientenmilliarde“, standen die Versicherten nun vor einem „Milliardengrab“, wie es die Leitende Sekretärin im ÖGB, Ingrid Reischl, auf den Punkt bringt.
Finanzielle Schlaglöcher durch Kassaumbau
Durch den Kassaumbau wurden große finanzielle Schlaglöcher geschaffen. Denn während die Krankenkassen in den letzten Jahren gut bilanziert hatten, wurden durch die Beschlüsse von Kurz und Strache große Verluste verursacht. Ein Blick auf die Zahlen zeigt das: Im Jahr 2018 hatten die neun Gebietskrankenkassen noch einen Überschuss von 75 Millionen Euro erreicht. 2019 drehte sich das Ergebnis. Die Kassen machten bereits einen Verlust von 50,7 Millionen Euro.
Und schon die Zukunftsperspektiven vor der Corona-Krise sahen ganz und gar nicht rosig aus: Für 2021 wurde ein Minus von 178,1 Millionen Euro und für 2022 eines von 295 Millionen Euro prognostiziert. Kumuliert bedeutete das in fünf Jahren einen Bilanzverlust von insgesamt 1,7 Milliarden Euro.
Sozialversicherung schlittert weiter in tiefes Minus
Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wird es dieses Jahr bis zum Jahresende an 400 Millionen Euro in der Sozialversicherung fehlen, schätzt Andi Huss, ArbeitnehmerInnen-Obmann in der ÖGK.
Die offizielle Gebarungsstatistik vom Februar 2020, also vor der Coronakrise, zeigt ein ähnliches Bild. Für 2020 fehlte der Sozialversicherung mehr als 216 Millionen Euro. Für die Jahre 2020/21 sollen es 225 Millionen und für 2021/2022 schon 365 Millionen. Nun ist aufgrund der aktuellen Krise allerdings mit deutlich schlechteren Zahlen zu rechnen, die Gebarenvorschaurechnung wurde bedingt durch die Krise erstmal von Mitte Mai auf die kommenden Monate verschoben.
(Information des ÖGB, 18.05.2020)
Weitere Informationen zum Thema siehe hier: Read more
Keinen Daumen hoch, keinen Daumen runter – warum wir unser Gesundheitssystem ausbauen und unsere Intensivbetten behalten müssen!
Noch sind uns die Bilder aus Italien erspart geblieben. Glücklicherweise. Keine überfüllten Krankenhäuser. Keinen Daumen hoch, keinen Daumen runter von überforderten ÄrztInnen, die in der Stunde entscheiden müssen, wer behandelt wird und wer alleine gelassen wird.
Kritik schon am Anfang der Pandemie
Trotzdem mehren sich in letzter Zeit die Stimmen, dass das Gesundheitssystem überfinanziert sei. Argumente dafür liefert seit Jahren schon der Rechnungshof: Akutbetten sollten abgebaut werden, denn Österreich würde sich im internationalen Vergleich übermäßig viele davon leisten, lautet die Kritik. Das Geld dafür könnte man doch viel besser in andere Bereiche investieren, heißt es. Und je nach Rechenart werden große Summen ins Spiel gebracht. Der Rechnungshof stellte ein Einsparungspotential von 4,75 Milliarden Euro fest und sprach von „Überkapazität“.
Jahrelange Weitsicht darf nicht abgebaut werden
Doch so einfach ist das nicht. Österreichs Krankenanstalten kamen bisher nur deshalb gut über die Runden, weil es ausreichend Budget gab. Das war auch der jahrelangen Weitsicht vorheriger gesundheitspolitischer Entscheidungen geschuldet. Noch. Es kam bislang noch zu keinen Schreckensberichten aus der Intensivmedizin, weil auch die Betreuung von PatientInnen ohne COVID-19-Infektion heruntergefahren wurde, um möglichst viel Kapazität für den Fall zu haben, dass eine Infektionswelle anrollt.
Wie die Ärztekammer in einer aktuellen Aussendung mitteilt, wurden bereits vor der Krise mehr als 300 Vollzeitstellen im ärztlichen Bereich in den Wiener Spitälern eingespart. Dabei brauche es nicht weniger, sondern mehr Ärzte und Ärztinnen und mehr Ausbildung in diesem Bereich. Außerdem hat die gute Bettenzahl in der Coronakrise eine vertrauensbildende Funktion gehabt.
Einsparungen gab es schon
Nicht vergessen darf man auch, dass von 2008 bis 2018 die tatsächliche Bettenzahl in den Fondskrankenanstalten (öffentliche finanzierte Krankenanstalten) bereits um 4.416 Betten auf 44.183 zurückgenommen worden ist. Allein im Jahr 2018 brachte dies eine Kostenersparnis von mehr als 800 Millionen Euro. Wenn man das auf 10 Jahre rechnet, dann sind das schon rund 4,2 Milliarden, die eingespart wurden. Nur die Personalquote pro Bett ist in diesem Zeitraum gestiegen.
Und zu guter Letzt stehen wir laut führenden Virologen weiterhin am Anfang einer weltweiten Pandemie, es können also weiterhin mehrere große Infektionswellen, beispielsweise im Herbst oder im Winter, folgen. Von „gut davongekommen“, wie manche jetzt schon sagen, können wir noch nicht reden, weil wir noch einen langen Weg vor uns haben. Jedenfalls bis zum Impfstoff.
Und auch der Rechnungshof ist mit seinen Analysen mittlerweile zurückgerudert. „Ganz Österreich wird seine Lehren aus der Corona-Krise ziehen müssen. Da ist der Rechnungshof keine Ausnahme“, sagte Präsidentin Margit Kraker erst kürzlich. Schon länger stehe bei den Prüfungen nicht mehr die Einsparung, sondern der Nutzen für die Bürger im Vordergrund. Es braucht also weiterhin eine Gesundheitsoffensive und keine Einsparungsmaßnahmen, um ein gutes Gesundheitssystem für alle und ausreichend Intensivmedizin für Akutfälle zu ermöglichen.
(Information des ÖGB, 13.05.2020)
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In Österreich gibt es derzeit die ersten Lockerungen bei Besuchen in Senioreneinrichtungen. Krankenhäuser fahren nach und nach ihren Regelbetrieb hoch.
Zeit für eine erste Reflexion:
Warum hat Österreich zumindest in diesem Bereich bisher die Covid-19-Pandemie besser gemeistert?
Glaubt man den offiziellen Zahlen, so kann zumindest derzeit für den Gesundheitsbereich vorsichtige Entwarnung gegeben werden. Wurden anfangs vielerorts noch Horrorszenarien für Erkrankungen und Todesfälle und der potenzielle Zusammenbruch der österreichischen Spitalslandschaft skizziert, so hat Österreich deutlich weniger Todesfälle zu verzeichnen als viele andere Länder.
Waren es die bekannten Maßnahmen, die die Regierung getroffen hat – wie ein fast völliger Stillstand Österreichs, beginnend ab 16. März mit immer noch laufenden Einschränkungen, die dazu führten, dass Österreich die Krise zumindest im Bereich der gesundheitlich Betroffenen bisher besser überstanden als viele andere (europäische) Staaten? Oder liegt es am österreichischen Gesundheitssystem allgemein?
Viele Akutbetten und ein überschaubares Spitalswesen
Ein Erklärungsgrund ist, dass Österreich im internationalen Vergleich einen hohen Anteil an Akut- und hier vor allem Intensivbetten im Krankenhaus aufweist. Während bis vor kurzem diese hohe Spitalsbettendichte vielerseits kritisiert wurde – und bereits auch wieder wird – waren in jeder Phase der österreichischen Covid-19-Krise ausreichend Bettenkapazitäten verfügbar.
Verbunden mit einer Reduktion auf die Behandlung von Notfällen im Krankenhaus und der Verschiebung von geplanten Operationen musste so nicht wie z.B. in Italien und Frankreich die Entscheidung darüber getroffen werden (Triage), wer von den PatientInnen noch ein Intensivbett bzw. das dringend benötigte Beatmungsgerät bekommt.
Ein Punkt sollte an dieser Stelle noch gesondert erwähnt werden: Österreich hat im Vergleich zu vielen anderen Ländern weit weniger AnbieterInnen im Spitalsbereich. Eine Abstimmung über diverse Kristenstäbe auf Bundes- und Landesebene wurde somit erleichtert. Innerhalb kürzester Zeit hätten PatientInnen mit Bedarf in andere Krankenhäuser verlegt werden können. Teils wurden sogar Träger von Privatkrankenanstalten in die Regelversorgung mit aufgenommen.
Letztendlich waren auch ausreichend Betten vorhanden, weil wir in Österreich von anderen Ländern – wie z.B. Italien – als negatives Beispiel lernen konnten und viele positiv getestete Menschen die Quarantäne daheim verbrachten, ohne das Spitalssystem zu überlasten.
Langzeitpflege
Auch im Bereich der Langzeitpflege hat Österreich bisher weniger tote BewohnerInnen und Beschäftigte zu beklagen als viele andere Länder. Auch hier zeigt sich, dass die Zusammenarbeit innerhalb der Trägerlandschaft gut funktioniert hat.
Abstimmungen auf Landesebene und zwischen den Trägern – häufig auch mit Mobilen Diensten – haben dazu geführt, dass dramatische Entwicklungen wie in Spanien, Großbritannien oder teils auch in deutschen Alten- und Pflegeheimen nicht auf Österreich übergriffen.
Es hat sich auch gezeigt, dass die derzeit häufig viel kritisieren Besuchseinschränkungen in Heimen, verbunden mit diversen Sicherheits- und Hygienestandards dazu beigetragen haben, dass Corona-Hotspots in österreichischen Heimen die Ausnahme blieben. Es zeigt sich aber auch, wie schmal der Grat ist zwischen Sicherheit und Freiheit – gerade auch von älteren Menschen in der stationären Langzeitpflege. Die ab 4. Mai geltenden Lockerungsempfehlungen für Heime versuchen, diesen Spagat zu schaffen, ohne Menschenleben zu gefährden.
Sparen am falschen Platz
Deutlich sichtbar wurde aber auch, wie schnell Kostenüberlegungen selbst in Zeiten von Covid-19 in den Mittelpunkt rücken. So konnten anfangs an vielen Stellen nicht ausreichend Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden, da diese EU-weit nur sehr beschränkt verfügbar waren.
Träger, die lange Zeit zu wenig in Schutzmaßnahmen investiert haben und selbst bei den anfänglichen Warnungen häufig auch aus Kostenargumenten noch nicht reagiert haben, mussten sich sich eingestehen, dass sie lange Zeit am falschen Platz eingespart hatten – häufig auch, um im Rahmen von Normkosten und ähnlichen Vorgaben zu bleiben. Vor allem in sozialen Netzwerken, aber auch in der Beratung haben gerade Beschäftigte aus Mobilen Diensten geklagt, dass sie lange vergessen worden sind.
Besonders deutlich wurden die Folgen von strategischen Entscheidungen im Feld der 24-Stunden-Personenbetreuung. Ein 2007 – sicher auch unter dem Aspekt von Kostenüberlegungen – legalisiertes Betreuungssystem, das großteils von ausländische Frauen abhängt, zeigt derzeit bei geschlossenen Grenzen sehr deutlich auf, dass Überlegungen zur Gesundheit und Pflege nicht einfach „outgesourced“ werden können, wie es im Industriebereich mittlerweile ja sehr üblich ist.
Resümee
Was bleibt aus den bisherigen Erfahrungen mit Covid-19 im Gesundheits- und Langzeitpflegebereich zu lernen?
Deutlich wird, dass gerade jene Länder, die in den letzten Jahren/Jahrzehnten das Gesundheits- und Pflegesystem kaputt gespart haben, derzeit die meisten Toten beklagen müssen.
Aber nicht nur der Anteil an Ausgaben für Gesundheit und Pflege am BIP spielt eine wesentliche Rolle. Besonders betroffen sind Länder, in denen durch unterschiedliche marktwirtschaftliche und neoliberale Strömung eine Profit- und Gewinnmaximierung in der Versorgung Einzug gehalten hat. Wenn heute vor allem Großbritanniens Gesundheits- und Langzeitpflegesystem an Grenzen stößt, hängt dass auch damit zusammen, dass über Jahre hinweg aus Kostengründen Qualitätsstandards nach unten nivelliert, Nullstundenverträge vergeben und die Kostenspirale immer weiter nach unten geschraubt wurde.
Österreich kann derzeit kurz durchatmen und erste Erfolge feiern. Damit aber auf lange Sicht der hohe Standard aufrecht erhalten werden kann und Österreich auch Folgewellen von Covid standhält, ist gut daran getan, schnellstmöglich die Vorhaben aus dem Regierungsprogramm zum Thema Langzeitpflege anzugehen und den Gesundheitsbereich und alle Beschäftigten zu stärken. Nicht nur heute wird besonders deutlich, dass sich jede Investition in die Pflege lohnt.
(Information gesehen auf Kompetenz online, 06.05.2020)