Wenn der Winter zuschlägt: Verspätung bei Schneechaos?

Schnee 2

Wenn Arbeitnehmer/-innen wegen Schneeverwehungen oder massiver Schneefälle nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit kommen können, liegt ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund vor. Das heißt: Beschäftigte dürfen in einem solchen Fall nicht entlassen werden. Allerdings müssen die Betroffenen vorher alle „zumutbaren Vorkehrungen“ getroffen haben, um pünktlich oder überhaupt zur Arbeit zu kommen. 

Die Arbeiterkammer OÖ. hat die wichtigsten Fragen und Antworten bei Schneechaos zusammengestellt.
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Teilzeitarbeit und Dienstverhinderung – kein Widerspruch!

GPA-DJP

Immer wieder taucht in der täglichen Rechtsberatung der GPA-djp die Frage auf, ob man als teilzeitbeschäftigte Person auch das Recht hat, Dienstverhinderungen in Anspruch zu nehmen. Von Seiten der Arbeitgeber kommt immer wieder das Argument, man könnte es sich ja einteilen, den Termin in der Freizeit zu erledigen.

Grundsätzlich ist diese Aussage korrekt – für JEDEN Beschäftigten (auch Vollzeit) gilt: Dienstverhinderungen sind – wenn möglich – in die Freizeit zu verlagern.
Leider geht das nicht immer!
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Der "berühmte" § 8 (3) im Angestelltengesetz

Paragraphen-ZeichenGründe und Arten der Dienstverhinderung
In diesem Zusammenhang werden immer wieder Fragen an den Betriebsrat gerichtet und es kommt öfters zu Unklarheiten oder Unsicherheiten gegenüber dem Arbeitgeber, daher werden wir im folgenden Beitrag versuchen, Einiges zu erklären.

Den Artikel haben wir vom Betriebsrats-Blog der Gebietskrankenkasse Steiermark übernommen – nochmals herzlichen Dank für die Erlaubnis dazu!

Anspruch auf Entgelt bei Dienstverhinderung
Die Voraussetzungen zur Weiterbezahlung des Gehalts bei Dienstverhinderungen werden für Angestellte im § 8 des Angestelltengesetzes geregelt. Hierbei gehen die Absätze 1 und 2 von einer Dienstverhinderung durch Krankheit oder Unfall aus. 

§ 8 Absatz 3 des Angestelltengesetzes = § 8(3) AngG besagt außerdem:
„Der Angestellte behält ferner den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung seiner Dienste verhindert wird.“ 
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Geld zu Asche?

Was tun, wenn kein Flugzeug mehr fliegt? island-vulkan-540x304
Mitte April saßen Tausende Arbeitnehmer an Flughäfen und im Ausland fest. Am Himmel von Mitteleuropa ging fast gar nichts mehr. Der europäische Luftraum musste aufgrund eines Vulkanausbruchs in Island gesperrt werden.

Bei so einer Sperre handelt es sich um eine Dienstverhinderung und nicht um unberechtigtes Fernbleiben. Welche Rechte haben Betroffene in so einem Fall, was müssen sie beachten?
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