Wenn Arbeitnehmer/-innen wegen Schneeverwehungen oder massiver Schneefälle nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit kommen können, liegt ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund vor. Das heißt: Beschäftigte dürfen in einem solchen Fall nicht entlassen werden. Allerdings müssen die Betroffenen vorher alle „zumutbaren Vorkehrungen“ getroffen haben, um pünktlich oder überhaupt zur Arbeit zu kommen.
Die Arbeiterkammer OÖ. hat die wichtigsten Fragen und Antworten bei Schneechaos zusammengestellt.
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