Jetzt nach dem Sommer wieder aktuell: Kann Urlaub verjähren? Und wenn ja, wann?

Urlaub VerjährungNach der Haupturlaubszeit taucht in der AK-Rechtsberatung immer wieder die Frage auf, ob Urlaub eigentlich verjähren kann. Und wenn ja, wann? Denn nach der genossenen Auszeit im Sommer haben viele Arbeitnehmer/-innen noch Urlaubsguthaben „stehen“.

Die Antwort der AK-Experten/-innen: Ja, der Urlaub verjährt grundsätzlich 2 Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Unbedingt darauf achten, dass man nie mehr als 3 Jahresurlaube offen hat – der darüber hinausgehende Urlaub wäre schon verjährt.

Wie viel Urlaub hat man?
Jede/r Arbeitnehmer/-in und jeder Lehrling hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. In der Regel sind das 30 Werktage (= 5 Wochen), nach Vollendung des 25. Dienstjahres 36 Werktage (= 6 Wochen). Wenn der Urlaub verjährt ist, ist gesetzlich weder ein Verbrauch noch eine finanzielle Abgeltung vorgesehen.

„Die Beschäftigten arbeiten, wie die Wirtschaftsdaten zeigen, sehr hart und produktiv. Deshalb steht ihnen die Erholung zu. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten den Urlaub im eigenen Interesse wirklich beanspruchen und verbrauchen. Denn Urlaub trägt wesentlich zur Lebensqualität, zum Ausgleich und zur Gesundheit bei“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Wie wird der Urlaubsverbrauch bzw. die Verjährung gerechnet?
Beim Urlaubsverbrauch wird der aktuell angetretene Urlaub prinzipiell auf den ältesten Resturlaub angerechnet.

Ab wann gibt es überhaupt Urlaubsanspruch?
Wenn man in einer Firma neu zu arbeiten beginnt, entsteht der Urlaubsanspruch im ersten halben Jahr im Verhältnis zur zurückgelegten Dienstzeit. Nach jeweils zirka 13 Kalendertagen hat man also Anspruch auf einen Urlaubstag, nach rund zweieinhalb Monaten auf eine ganze Urlaubswoche.

Nach diesem halben Jahr steht der Urlaub im vollen Ausmaß zu. Ab dem zweiten Arbeitsjahr erwirbt man gleich zu Beginn des Arbeitsjahres den gesamten Urlaubsanspruch.
(Information der AK OÖ., 18.09.2016)

Urlaub! – alles Wissenswerte zum Nachlesen

Urlaub 2014

Die Temperaturen steigen wieder, die Urlaubszeit naht – Grund genug, auf diesem Blog wieder einmal alles zum Thema „Urlaub“ zu veröffentlichen – vor allem interessant für neue Kolleginnen und Kollegen, aber auch für „alte Hasen“.

Unter anderem geht es um folgende Punkte:

  • Urlaubsanspruch
  • Urlaubsverjährung
  • Urlaubsberechnung / Anrechnungszeiten
  • Unterschied Urlaubsgeld / Urlaubsentgelt
  • Krank im Urlaub – Was tun?

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Rechtzeitig vor dem Sommer: Alles Wissenswerte zum Thema „Urlaub“

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Wieder mal zur Erinnerung: Zum Glück gibt’s Urlaubsgeld!

Urlaubsgeld

Zwei mal im Jahr gibt es mehr Geld am Konto, das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld. Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehaltserhöhung. Manche glauben, darauf gebe es sogar einen gesetzlichen Anspruch. Dem ist aber nicht so.

Das 13. Und 14. Gehalt wurden von den Gewerkschaften erkämpft und in Kollektivverträgen verankert. Um weiterhin das hohe Niveau der Kollektivverträge aufrecht zu erhalten, brauchen die Gewerkschaften die Unterstützung der BetriebsrätInnen und der Gewerkschaftsmitglieder.

Nicht alle bekommen Sonderzahlungen
Nicht alle bekommen Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ein 13. Und 14. Gehalt gibt es nur dort, wo es die Kollektivverträge vorsehen. Atypisch Beschäftigte wie Freie DienstnehmerInnen oder WerkvertragsnehmerInnen, bekommen keine Sonderzahlungen. Immer noch gibt es auch bei den unselbständig Beschäftigten Bereiche, in Österreich zum Glück sehr wenige, die nicht in den Geltungsbereich eines Kollektivvertrages fallen.

Urlaub Aktion 1Urlaub Aktion 2

Urlaub Aktion 3Urlaub Aktion 4

Zum Glück gibt’s Urlaubsgeld!

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Zwei mal im Jahr gibt es mehr Geld am Konto, das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld. Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehaltserhöhung. Manche glauben, darauf gebe es sogar einen gesetzlichen Anspruch. Dem ist aber nicht so.

Das 13. Und 14. Gehalt wurden von den Gewerkschaften erkämpft und in Kollektivverträgen verankert. Um weiterhin das hohe Niveau der Kollektivverträge aufrecht zu erhalten, brauchen die Gewerkschaften die Unterstützung der BetriebsrätInnen und der Gewerkschaftsmitglieder.

Nicht alle bekommen Sonderzahlungen
Nicht alle bekommen Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ein 13. Und 14. Gehalt gibt es nur dort, wo es die Kollektivverträge vorsehen. Atypisch Beschäftigte wie Freie DienstnehmerInnen oder WerkvertragsnehmerInnen, bekommen keine Sonderzahlungen. Immer noch gibt es auch bei den unselbständig Beschäftigten Bereiche, in Österreich zum Glück sehr wenige, die nicht in den Geltungsbereich eines Kollektivvertrages fallen.

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Alles Wissenswerte zum Thema "Urlaub"

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Der ewige Streit um mehr Urlaub

Urlaub

Das Gefühl vor einem Urlaub kennt jeder Arbeitnehmer – gleichermaßen das Gefühl, zu wenig davon zu haben.

Eine Woche mehr Urlaub gibt es derzeit vielfach nur, wenn Beschäftigte 25 Jahre durchgehend im selben Unternehmen arbeiten. Gewerkschaften fordern mit Verweis auf mehr psychische Erkrankungen bereits seit längerem eine Neuregelung – eine sechste Woche Urlaub sollte ab einem gewissen Alter jeder bekommen.

Positive Signale kommen regelmäßig aus dem Sozialministerium. Doch für die Arbeitgeberseite ist mehr Urlaub kein Thema, schließlich sei an Burn-out kaum die Arbeit schuld, heißt es aus der Wirtschaftskammer.
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Reisevorbereitungen – Tipps von A bis Z für einen Urlaub ohne Pleiten

Urlaub 1

Wer eine Reise tut, kann etwas erleben und sollte das auch. Damit die Erlebnisse allerdings positiver Natur sind und um schlechte Erfahrungen so weit wie möglich zu vermeiden, ist rechtzeitige Planung und Information empfehlenswert. Grundsätzlich sollten sich alle Urlauber, besonders vor Fernreisen, genau über ihr Reiseland informieren. Unterschiedliche Sitten und Gebräuche, Religion, aber auch Rechtsvorschriften oder klimatische Verhältnisse in fremden Ländern erfordern die Aufmerksamkeit der Reisenden, um vor unliebsamen Überraschungen oder schlechten Erlebnissen gefeit zu sein.

Informationen über Land und Leute
EU-BürgerInnen genießen auch außerhalb der EU konsularischen Schutz. Gibt es in dem jeweiligen Land keine österreichische Vertretungsbehörde, kann man sich im Notfall als österreichische/r StaatsbürgerIn grundsätzlich an die Botschaft jedes EU-Mitgliedsstaates wenden. Dieses muss dann konsularischen Schutz unter denselben Bedingungen wie für StaatsbürgerInnen dieses Landes gewähren. Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat für jedes Land der Erde eine Faktensammlung angelegt, die schon für die Vorbereitung des Urlaubs wichtig sein könnte.
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Was tun bei Krankheit im Ausland?

Krank im Urlaub

Alle, die im Urlaub ins Ausland fahren, sollten sich rechtzeitig Gedanken zu ihrem Krankenversicherungsschutz machen. Den Anspruch auf Krankenbehandlung in der EU (sowie EWR – Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz weist die „Europäische Krankenversicherungskarte“ („EKVK“) auf der Rückseite der e-card nach.

Die OÖGKK empfiehlt, sich im Krankheitsfall zu erkundigen, welche Ärzte bzw. welche Krankenhäuser im näheren Umkreis des Urlaubsgebietes die EKVK akzeptieren. Wer dies nicht tut, muss damit rechnen, die Krankenbehandlung vorerst bar bezahlen zu müssen.

Die OÖGKK refundiert von diesen Beträgen maximal 80 Prozent der in Österreich geltenden Tarife. Heimtransportkosten im Krankheitsfall können von der OÖGKK gar nicht übernommen werden, dafür empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung. Dieser Versicherungsschutz sichert in der Regel auch die Abdeckung der Differenzkosten zwischen dem gezahlten Rechnungsbetrag und dem Erstattungsbetrag der Kasse. 
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Super-Urlaubsangebote: nights & more Hotelschecks

Nights & more

Frühling ist es schon und die Urlaubszeit naht auch schon!
Das ist der richtige Zeitpunkt für ein interessantes Urlaubsangebot.

Wir bieten an:
Unvergessliche Urlaubstage zu zweit – traumhafte Kurzurlaube zu zweit zu Top-Mitarbeiterkonditionen – der tatsächliche Wert des jeweiligen Aufenthaltes beträgt das bis zu Dreifache!

Alle Details sind hier zu finden: Info Nights & More April 2012

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