Mitarbeiter zu enttäuschen, ist manchmal unvermeidbar –
sie zu täuschen, ist jedoch unverzeihbar.
Hartmut Laufer, Dipl.-Ing., Führungskräftetrainer und Managementautor
Quelle : »Grundlagen erfolgreicher Mitarbeiterführung«, GABAL Verlag, 2005
Mitarbeiter zu enttäuschen, ist manchmal unvermeidbar –
sie zu täuschen, ist jedoch unverzeihbar.
Hartmut Laufer, Dipl.-Ing., Führungskräftetrainer und Managementautor
Quelle : »Grundlagen erfolgreicher Mitarbeiterführung«, GABAL Verlag, 2005
Die AUVA-Landesstelle Linz stellt nun jedes Jahr eine schöne Übersicht über ihre Leistungen zusammen, die aber hier im UKH nur wenigen bekannt ist. Themen sind u.a.:
Zum Nachlesen hier klicken: AUVA Linz-Leistungsbericht 2010
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zum jederzeitigen Nachlesen haben wir hier die Mitarbeiter-Information AUVAintern 2011-02 abgespeichert.
AUVA-intern 2011-02
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Dies ist die zweite Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrates im heurigen Jahr.
Einmal pro Quartal wird der ZBR in dieser Art informieren. Es ist eine umfangreiche Mitteilung, ist aber dafür hier in diesem Blog jederzeit – auch von zu Hause aus – nachlesbar.
Heute geht es um:
Entscheidungen zum Thema Internet und Email am Arbeitsplatz
Mit dieser Information der GPA-djp möchten wir wieder mal ein bisschen über den UKH-Tellerrand hinausblicken und schauen, wie’s woanders läuft.
Immer wieder kommt es zu Streitfällen, ob eine Internet-Nutzung eines Beschäftigten eine Kündigung oder gar Entlassung rechtfertigt.
Als Orientierungshilfe, wie in solchen Fällen die Rechtslage ausgelegt wird, sind hier einige Urteile zusammengefasst.
Natürlich wird bei Urteilen immer ganz genau auf den Einzelfall geschaut und sie sind folglich nicht eins zu eins umsetzbar auf jede beliebige Arbeitssituation, aber sie sind hilfreich, um gegebenenfalls gute Argumente zur Hand zu haben.
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Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Während in diesen Wochen bei uns schlechtes Wetter herrscht und für manche von uns der Urlaub fast sprichwörtlich ins Wasser fällt, geht es in anderen Regionen ums blanke Überleben. So sind nach aktuellen Angaben 500.000 Kinder in Ostafrika massiv vom Hungertod bedroht.
Wir wollen dieser unfassbaren Situation nicht einfach tatenlos zusehen, sondern im Rahmen unserer Möglichkeiten dazu beitragen, diesen Kindern zu helfen.
Dabei zählt jeder einzelne Tag und jeder einzelne Euro!
In Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Bau Holz (die in ihren Reihen ebenfalls Spendenaktionen durchführt) und den SOS-Kinderdörfern rufen wir deshalb zu einer Spendenaktion für die betroffenen Kinder auf. Weitere Infos hier
Spendenkonto: PSK 1.566.000 (BLZ 60.000) “Ostafrika – Aktionsnummer 206211″
Online: http://www.sos-kinderdorf.at/
Um die Effektivität unserer Aktion prüfen zu können, ersuchen wir als Kennwort (sowohl bei Telebanking als auch Erlagschein) “ZBR-AUVA Somaliahilfe Aktionsnummer 206211″ anzuführen.
Wir bedanken uns herzlichst für Deine/Ihre Unterstützung!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Aus aktuellem Anlass möchten wir zum Themenbereich Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KAAZG) aufgrund vielfacher Diskussionen zu einigen Punkten informieren:
Regelung der Ruhepausen
Generell möchten wir festhalten, dass eine Mittagspausenregelung definitiv nicht mit Zustimmung des Betriebsrats festgelegt wurde! Vom BR wurde festgestellt, dass es keine Arbeitsanweisung bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepause gibt und somit eine große Unsicherheit in der Belegschaft besteht, wie sie sich zu verhalten hat.
Von der Führung wurde nur bekräftigt, dass sie nicht bereit ist, für bestimmte Bereiche und Dienste den Marker regelmäßig zu setzen. Wir sind der Meinung, dass die Kollegen auch weiterhin melden sollen, wenn ihre Ruhepause nicht eingehalten werden konnten. Ob die Führung dann einen entsprechenden Marker setzt oder nicht, liegt vorerst in ihrer Verantwortung, wird aber von uns über das Arbeitsinspektorat und/oder juridischen Weg abgeklärt werden.
Ausnahmefall
Auch eine Definition – in Übereinstimmung mit dem BR – , was ein „begründeter Ausnahmefall“ sein soll, wurde mit uns nicht gefunden.
Dect
Der Punkt „Abschalten des Handys“ erscheint etwas „festgefahren“ und wird wohl eine Abklärung über das Arbeitsinspektorat und/oder auf juridischem Weg erfahren.
—–
KAAZG – Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz
Wir möchten nun noch auf einige grundsätzliche Bestimmungen des KAAZG eingehen, die immer wieder kontrovers im Haus diskutiert werden, auch teilweise mit Zitaten aus Kommentaren renommierter Arbeitsrechtsexperten.
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Wachsende berufliche Anforderungen, Leistungsdruck oder Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren – Stress und Arbeitsleben gehen oft Hand in Hand. Daneben gilt es oftmals auch noch, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen.
Wir können aber nicht wie unsere steinzeitlichen Vorfahren mit Angriff oder Flucht reagieren, z.B. aus einem Meeting einfach flüchten, wenn es anders läuft als vorgesehen. Es braucht also Bewältigungsstrategien, die der heutigen Zeit angepasst sind. Seitens des Arbeitgebers sollten Maßnahmen getroffen werden, die nicht nur für körperliche Gesundheit am Arbeitsplatz sorgen, sondern auch dem Schutz der psychischen Gesundheit Beachtung schenken.
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Motivation
Man muss mit den richtigen Leuten zusammenarbeiten, sie achten und motivieren. Dauerhafter Erfolg ist nur im Team möglich.
Klaus Steilmann (*1929), Geschäftsführer Steilmann GmbH & Co. KG, Bochum-Wattenscheid