Frühpensionen: Perspektiven statt Verunsicherung und Angstmache

Entlassungen

Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters werden derzeit ständig von Politik und Wirtschaft gefordert.
Dazu braucht es auch die klare Bereitschaft der Betriebe, Menschen bis zum gesetzlichen Pensionsalter zu beschäftigen und krankmachende Arbeitsbedingungen abzuschaffen. Wer diese Verantwortung nicht wahrnimmt, muss mehr in die Sozialsysteme einzahlen.

Wie verunsichert die Arbeitnehmer/-innen bereits sind, zeigen die aktuellen Daten des Arbeitsklima-Index der AK OÖ. Nur 63 Prozent der Befragten können sich aufgrund des derzeitigen Situation in der Arbeitswelt sehr bzw. eher wahrscheinlich vorstellen, bis 60/65 arbeiten zu können – bei Arbeiter/-innen sind es sogar nur 38 Prozent.

Von jenen, die glauben nicht bis 60/65 durchzuhalten, nennen 65 Prozent körperliche und 42 Prozent psychische Belastungen als Gründe. 57 Prozent der Arbeiter/-innen und 44 Prozent der Angestellten sind sehr unsicher, ob sie die gestellten Anforderungen erfüllen können. 48 Prozent aller Befragten aber meinen, dass die Verringerung der Arbeitszeit eine wichtige Maßnahme wäre, damit man es doch schaffen könnte. 42 Prozent wünschen sich gesundheitsfördernde Maßnahmen im Betrieb.
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Wenn der Winter zuschlägt: Verspätung bei Schneechaos?

Schnee 2

Wenn Arbeitnehmer/-innen wegen Schneeverwehungen oder massiver Schneefälle nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit kommen können, liegt ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund vor. Das heißt: Beschäftigte dürfen in einem solchen Fall nicht entlassen werden. Allerdings müssen die Betroffenen vorher alle „zumutbaren Vorkehrungen“ getroffen haben, um pünktlich oder überhaupt zur Arbeit zu kommen. 

Die Arbeiterkammer OÖ. hat die wichtigsten Fragen und Antworten bei Schneechaos zusammengestellt.
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Sozialrechtliche Werte 2012

AK

Mit 01. Jänner 2012 haben sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Die Arbeiterkammer OÖ. hat eine schöne Übersicht über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt, die wir gerne auch hier veröffentlichen.

Darin geht’s u. a. um die Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, geringfügige Beschäftigung, Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld, Selbstbehalte in der Krankenversicherung, etc….

Bei Interesse bitte hier klicken: Sozialrechtliche Werte 2012

40 % der Arbeitnehmer gehen krank arbeiten!

AK

AK-Präsident Kalliauer zur Krankenstands-debatte: „Lasst die Menschen in Ruhe gesund werden!“
Die Krankenstandsquote ist in Oberösterreich mit 3,01 Prozent stabil. Dennoch ist immer wieder von einer Belastung für die Betriebe, von Missbrauch und von dringend erforderlichen Gegenmaßnahmen die Rede.

Für AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer eine absurde Debatte: „40 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen krank arbeiten. Da müssen wir ansetzen. Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, angstfrei und in Ruhe gesund zu werden.“

Im Jahr 1980 lag die Krankenstandsquote in Österreich bei 4,8 Prozent. Seitdem ist sie stark zurückgegangen und lag im Vorjahr bei 3,5 Prozent (Oberösterreich: 3,01 Prozent). Einer der Gründe dafür dürfte sein, dass viele Menschen krank zur Arbeit gehen – laut dem Arbeitsgesundheitsmonitor der Arbeiterkammer Oberösterreich bleiben 40 Prozent der Befragten nicht daheim, obwohl sie sich krank fühlen. 59 Prozent tun dies, weil sie ihre Kolleginnen und Kollegen nicht im Stich lassen wollen, 36 Prozent, weil die Arbeit sonst liegen bleibt, und 15 Prozent aus Angst vor Konsequenzen – sprich Jobverlust.
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Arbeitsgesundheitsmonitor: Gesundheitsberufe stark belastend!

Stress

Ausgerechnet jene Berufsgruppe, die sich professionell um die Gesundheitsversorgung anderer kümmert, ist selbst gesundheitlich überdurchschnittlich gefährdet. Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen leiden häufiger unter körperlichen Beschwerden als Arbeitnehmer/-innen in anderen Berufsgruppen. Das ist das Kernergebnis der jüngsten Auswertung des „Österreichischen Arbeitsgesundheitsmonitors“.

AK fordert mehr Aufmerksamkeit für Beschäftigte
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert entsprechende Konsequenzen aus diesem Ergebnis: „Den Pflege- und Gesundheitsberufen muss größere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Arbeitgeber in diesem Sektor haben viel mehr für die Gesundheit der Beschäftigten zu tun. Es reicht aber nicht, weitere Angebote für die Gesundheitsförderung zu machen. Wesentlich ist eine Aufstockung des Personals. Denn der Personalengpass ist eine zentrale Ursache zunehmender Belastungen.“
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AK OÖ. informiert: Ihr Recht auf Pausen

Arbeitspause 2

8 Stunden hackeln – nonstop?
Immer nur hopp, hopp, hopp? Das schafft niemand. Der menschliche Körper ist nicht auf Dauerbetrieb ausgelegt. Besonders das Gehirn kann nicht ständig Höchstleistungen erbringen.

Sie haben ein Recht auf 30 Minuten Pause, wenn Sie mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten. Die halbe Stunde Pause kann auf einmal genommen, auf 2 x 15 Minuten oder 3 x 10 Minuten aufgeteilt werden. Jugendliche unter 18 Jahren müssen zwischen der 4. und 6. Stunde eine halbe Stunde pausieren.

Dokumentieren Sie Arbeitszeit und Pausen genau!
Nur so können Sie kontrollieren, ob Ihre Mehr- oder Überstunden korrekt bezahlt werden. Eine Arbeitszeitaufzeichnung ist eine gute Diskussionsgrundlage mit Ihren Vorgesetzen. Im Ernstfall ist sie auch ein Beweismittel vor Gericht. Damit es mit der Zeitaufzeichnung leichter geht, hat die AK den AK-Zeitspeicher entwickelt, der allen ArbeitnehmerInnen kostenlos zur Verfügung steht.
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Man darf auch mal "Nein" sagen

Information der AK OÖ. aus dem kleinen 1 x 1 des Arbeitsrechts

Nein sagen

Überstunden
Bei einem „Nein“ zum Chef geht es oft um Überstunden. Dazu sollten Sie wissen: Es gibt Höchstgrenzen für die Arbeitszeit. Normalerweise müssen Sie nicht mehr als maximal 10 Stunden täglich oder 50 Stunden pro Woche arbeiten. Aber bei diesen Höchstgrenzen gibt es viele Ausnahmen.

Fragen sie im Zweifel vorher bei der AK nach. Sie dürfen bei einem hohen Ausmaß an Überstunden auch nein sagen, wenn Ihre Gründe für das Nein schwerer wiegen als das Interesse der Firma, etwa wenn Sie kleine Kinder betreuen müssen.

Wenn die Firma Ihnen Urlaub vorschreiben will
Wenn die Firma Ihnen Urlaub oder Zeitausgleich einfach vorschreiben will, geht das nicht ohne Ihre Zustimmung. Sollte Ihr Chef trotzdem darauf bestehen, erklären Sie sich schriftlich arbeitsbereit. Dann darf Ihnen kein Urlaub oder Zeitausgleich abgezogen werden, auch wenn sie auf „Zwangsurlaub“ gehen.

Aufgaben, zu denen Sie nicht verpflichtet sind
Sie dürfen auch „Nein“ sagen zu Tätigkeiten, zu denen Sie laut Arbeitsvertrag nicht verpflichtet sind, etwa wenn Sie als Telefonistin angestellt sind, aber vom Chef zum Einkaufen geschickt werden. Aber Vorsicht: Wenn Sie für Ihren Chef schon längere Zeit neue Aufgaben erledigt haben, zu denen Sie ursprünglich nicht verpflichtet waren, müssen Sie das im Zweifel weiterhin tun. Dann kommt Ihr „Nein“ zu spät.

Und: Viele Verträge enthalten Klauseln, die Ihrem Arbeitgeber die Zuweisung neuer Aufgaben durchaus erlauben. Ein unberechtigtes „Nein“ kann als Arbeitsverweigerung gewertet werden und eine „Fristlose“ zur Folge haben. Fragen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer AK nach.

Ein Nein sollte gut begründet sein
Gut formuliert wird ein „Nein“ leichter akzeptiert: Verschaffen Sie sich Zeit, eine gute Begründung zu formulieren, etwa so: „Ich fühle mich im Moment überrumpelt. Geben Sie mir bitte zehn Minuten.“ Einfühlungsvermögen entschärft manche Situation – und manches Nein. „Es tut mir leid, dass Sie in Zeitstress sind. Dennoch kann ich heute nicht aushelfen, weil …“
(Information gesehen auf http://www.arbeiterkammer.com)

Gerechter Anteil am Wohlstandszuwachs für die Beschäftigten

Lohn

Mehr Bereits 2012 droht die wirtschaftliche Erholung zu Ende zu gehen. Die schwache Kaufkraft der Menschen mit Lohn- und Gehaltseinkommen ist eine wesentliche Ursache dafür. Die AK hat die neuesten Daten zur aktuellen Einkommensentwicklung analysiert.

„Nachhaltiges Wachstum braucht eine kaufkräftige Konsumnachfrage, produktive Investitionen und öffentliche Impulse. Das kann nur gelingen, wenn die Löhne und Gehälter wieder den Produktivitäts- und Preissteigerungen entsprechend steigen“, sagt der AK-Präsident.

68,5 Prozent der in Österreich erarbeiteten Wertschöpfung werden 2011 als Lohn und Gehalt an die Arbeitnehmer/-innen fließen. Somit hat sich – mitten in der wirtschaftlichen Erholung seit der Überwindung des Krisenjahrs 2009 – die Lohnquote um mehr als einen Prozentpunkt verringert. Im gleichen Ausmaß ist der Gewinn- und Vermögenseinkommensanteil gestiegen. Ein Prozentpunkt weniger beim Lohnanteil bedeutet heuer rund 2,2 Milliarden Euro weniger für die Arbeitnehmer/-innen.
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AK-Tipps zum Thema "Ferialjob"

AK

Ferialarbeitnehmer/Innen sind Schüler/Innen und Studenten/Innen, die während der Ferien arbeiten, um Geld zu verdienen.

In der Regel sind sie ganz „normale“ Arbeitnehmer/Innen, sie sind unter anderem weisungsgebunden, in die betriebliche Organisation eingegliedert und an betriebliche Arbeitszeiten gebunden – mit befristetem Arbeitsvertrag. Das Dienstverhältnis endet mit Ablauf der Zeit automatisch. Voraussetzung für die Ausübung eines Ferialjobs ist die erfüllte Schulpflicht und das vollendete 15. Lebensjahr.

Tipps für Euch bzw. Eure Angehörigen haben wir hier zusammengefasst.
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Videokameras, Mitlesen von E-Mails und Leistungskontrolle: So wird überwacht

Überwachung

Der technische Fortschritt hat es möglich gemacht: Arbeitgeber können ihre Bediensteten am Arbeitsplatz und außerhalb fast lückenlos überwachen. Aber nicht alles ist erlaubt.

Stechuhr und Tragen eines Firmenausweises
Entscheidend ist die Intensität der Kontrolle. Kontrollen wie etwa eine Zutrittskontrolle bei Betreten des Arbeitsorts (Stechuhr) oder die Pflicht zum Tragen eines Firmenausweises auf dem Firmengelände werden im Allgemeinen die Menschenwürde nicht berühren. Sie bedürfen daher nicht unbedingt der Regelung durch eine Betriebsvereinbarung.

Überwachen mit Videokameras
Das Interesse des Arbeitgebers an der Kontrolle ist gegen das Interesse des/der Arbeitnehmers/-in abzuwägen. So wird etwa ein berücksichtigungswürdiges Interesse des Arbeitgebers daran bestehen, den Schalterraum einer Bank durch Videokameras zu überwachen. Hier steht ja nicht die Beobachtung der Bediensteten im Vordergrund. Anders sieht es hingegen aus, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung von im internen Bereich tätigen Arbeitnehmern/-innen durch Kameras beobachten will.

Seit dem 1.1.2010 stellt das Datenschutzgesetz klar, dass Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle verboten ist.

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