Rauchen am Arbeitsplatz

Das Thema Rauchen ist in aller Munde. In ganz Europa wird über besseren Schutz von Nichtrauchern, Vorbeugung und generelle Verbote diskutiert.
Ziel sollte es sein, Lösungen und Regeln zu finden, mit denen beide Seiten – Raucher und Nichtraucher – gut leben können, vor allem auch am Arbeitsplatz.

Die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zu erhalten und zu fördern, ist eine wichtige Aufgabe der AK OÖ. Mit zahlreichen Initiativen und Maßnahmen setzt sie sich dafür ein, dass die Beschäftigten gesund und fit bleiben. Auch der Nichtraucherschutz ist eine wesentliche Komponente der Gesundheitsförderung.
Hier gibts weitere Informationen dazu!

Kuraufenthalt – was tun?

Das Kreuz tut ständig weh – oder Ihr habt Kreislaufbeschwerden oder müsst nach schwerer Krankheit fit werden: Dann könnt Ihr über Eure Ärztin oder Euren Arzt eine Kur beantragen. Die Kur-Kosten übernimmt bis auf einen Selbstbehalt Ihre Krankenkasse oder die Pensionsversicherung – wenn sie die Kur für notwendig hält.

Das gilt beim Kuraufenthalt
Die Kur gilt als Krankenstand – wenn sie bewilligt ist. Unter dieser Voraussetzung kann Euch der Dienstgeber die Kur nicht verweigern. Außerdem habt Ihr während der Kur Anspruch auf Entgeltfortzahlung von der Firma oder (wenn der Anspruch ausgeschöpft ist) auf Krankengeld von der Krankenkasse.

Die Kur ist eine freiwillige Leistung von Krankenkasse oder Pensionsversicherung. Es gibt also keinen Anspruch, den Ihr durchsetzen könnt – und man wird immer einer ganz bestimmten Kuranstalt „zugewiesen“.
Wichtig: Öfter als 2 mal in 5 Jahren wird eine Kur nicht bewilligt, außer der Gesundheitszustand hat sich weiter verschlechtert.

Selbstbehalt
Für die Kur muss ein Selbstbehalt bezahlt werden, der von dem Betrag abhängt, der im Monat verdient wird:

  • ab € 783,99 Monatsbrutto zahlst Du € 7,17,- pro Tag
  • ab € 1.365,37 Monatsbrutto zahltst Du € 12,68 pro Tag
  • über € 1.946,76 Monatsbrutto zahlst Du € 18,24 pro Tag

(Infos von AK-OÖ)

Abfertigung – altes und neues Recht

In den vergangenen 5 Jahren musste die AK für oberösterreichische ArbeitnehmerInnen 386 Mio Euro erstreiten, vor allem wegen nicht bezahlter Abfertigungen, Überstunden, etc. – der Großteil allerdings in Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht.

Sämtliche Details zum Thema „Abfertigung“ – altes und neues Recht – findest Du hier in der Information der AK. Selbstverständlich bietet auch die GPA-DJP umfassende Infos dazu, und zwar in einem Folder und noch ausführlicher in einer Broschüre.

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